{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194558,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194558,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194558,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194558,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194558,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194558,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194558,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194558,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194558,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194558,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194558,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194558,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194558,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194558,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194558,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194558,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194558,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20194558,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.4558","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Bewegliches Kapitalverm\u00f6gen und Besteuerung nach dem Aufwand. Behebung eines Textfehlers","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Artikel\u00a014 Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0d Ziffer 3 des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) und in Artikel\u00a06 Absatz\u00a06 Buchstabe\u00a0c des Bundesgesetzes \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes und der Kantone (StHG) \"in der Schweiz angelegt\" durch \"aus schweizerischer Quelle\" zu ersetzen.</p>","ReasonText":"<p>Die gesetzlichen Bestimmungen zur Besteuerung nach dem Aufwand wurden j\u00fcngst ge\u00e4ndert. Die \u00c4nderungen traten am 1. Januar 2016 in Kraft. Damit Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, die in der Schweiz keinerlei Erwerbst\u00e4tigkeit aus\u00fcben, dieser Steuer nicht entkommen k\u00f6nnen, wurden die Vorschriften zur Bestimmung des Aufwands versch\u00e4rft, der die Grundlage f\u00fcr die Berechnung der zu bezahlenden Steuer bildet. Die beiden einschl\u00e4gigen Bestimmungen, also Artikel\u00a014 DBG und Artikel\u00a06 StHG, sehen im Teil zur sogenannten \"Kontrollrechnung\" weiterhin vor, dass die aufwandbesteuerten Personen \"die Eink\u00fcnfte aus dem in der Schweiz angelegten beweglichen Kapitalverm\u00f6gen, einschliesslich der grundpf\u00e4ndlich gesicherten Forderungen\" (Art. 14 Abs. 3 Bst. d Ziff. 3 DBG) bzw. \"die in der Schweiz angelegte bewegliche Kapitalverm\u00f6gen, einschliesslich der grundpf\u00e4ndlich gesicherten Forderungen, und dessen Eink\u00fcnfte\" (Art. 6 Abs. 6 Bst. c) in die Kontrollrechnung einsetzen m\u00fcssen. Die Formulierung der beiden gleichen Bestimmungen kann zu erheblichen Missverst\u00e4ndnissen f\u00fchren, sehen sie doch vor, dass die Eink\u00fcnfte aus dem in der Schweiz angelegten beweglichen Kapitalverm\u00f6gen in die Kontrollrechnung einzubeziehen sind. Die Formulierung ist in allen drei Sprachen gleich. Es handelt sich also nicht um einen \u00dcbersetzungsfehler. Das Kreisschreiben Nr. 44 legt nun aber, im Unterschied zum aufgehobene Kreisschreiben Nr. 9, Folgendes fest: \"Als Eink\u00fcnften aus in der Schweiz angelegtem beweglichem Kapitalverm\u00f6gen gelten diejenigen Eink\u00fcnfte der nach dem Aufwand besteuerten steuerpflichtigen Person, bei denen sich die Quelle des Einkommens in der Schweiz befindet.\" Mit dieser Auslegung steht die ESTV zwar in einer Linie mit der g\u00e4ngigen Lehre, aber nicht im Einklang mit dem Wortlaut der Norm. Nach der Lehre w\u00e4re der richtige Ausdruck denn auch \"aus schweizerischen Quellen\". So steht es im \u00dcbrigen auch in Artikel\u00a013 Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0cdes Tessiner Steuergesetzes. Der terminologische Unterschied (\"in der Schweiz angelegten\" und \"aus schweizerischen Quellen\") ist von Bedeutung. Nach buchst\u00e4blicher Auslegung der beiden Bundesgesetze w\u00fcrde es reichen, das in der Schweiz angelegte Kapitalverm\u00f6gen ins Ausland zu transferieren, um sie in der Kontrollrechnung nicht ber\u00fccksichtigen zu m\u00fcssen. Aller Wahrscheinlichkeit nach wollte der Bundesgesetzgeber, dass in der Kontrollrechnung die Eink\u00fcnfte aus beweglichem Kapitalverm\u00f6gen aus schweizerischen Quellen zu ber\u00fccksichtigen sind und nicht diejenigen aus in der Schweiz angelegten solchen Verm\u00f6genswerten.  </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit dem vom Parlament am 28. September 2012 verabschiedeten Bundesgesetz \u00fcber die Besteuerung nach dem Aufwand sind die Voraussetzungen f\u00fcr die Aufwandbesteuerung versch\u00e4rft worden. Diese tritt an die Stelle der ordentlichen Einkommenssteuer, indem das Einkommen der steuerpflichtigen Person auf Basis ihrer j\u00e4hrlichen Lebenshaltungskosten ermittelt wird. Die Bemessungsgrundlage muss im Rahmen der sogenannten Kontrollrechnung mindestens so hoch sein wie die in Artikel\u00a014 Absatz\u00a03 DBG bzw. Artikel\u00a06 Absatz\u00a06 StHG erw\u00e4hnten Eink\u00fcnfte. So darf sie beispielsweise nicht tiefer sein als der Bruttoertrag der Eink\u00fcnfte aus schweizerischer sowie - bei Inanspruchnahme eines Doppelbesteuerungsabkommens - aus ausl\u00e4ndischer Quelle (Art. 14 Abs. 3 Bst. d DBG bzw. Art. 6 Abs. 6 Bst. c StHG).</p><p>Der Motion\u00e4r beanstandet die Formulierung der letztgenannten Gesetzesbestimmung, wonach auch die Eink\u00fcnfte aus dem in der Schweiz angelegten beweglichen Kapitalverm\u00f6gen, einschliesslich der grundpf\u00e4ndlich gesicherten Forderungen, in die Kontrollrechnung einfliessen m\u00fcssen. Er ist der Ansicht, dass gem\u00e4ss Gesetzestext diese Kapitalertr\u00e4ge durch Platzierung ausserhalb der Landesgrenzen der Kontrollrechnung entzogen werden k\u00f6nnten.</p><p>Die genannte gesetzliche Bestimmung zur Ermittlung der Kontrollrechnung ist im Kreisschreiben Nr. 44 f\u00fcr die direkte Bundessteuer konkretisiert worden. Als Einkommen aus dem in der Schweiz angelegten beweglichen Kapitalverm\u00f6gen gelten demnach diejenigen Eink\u00fcnfte, bei denen sich die Einkommensquelle in der Schweiz befindet.</p><p>Als Eink\u00fcnfte aus schweizerischer Quelle gelten dabei sowohl die Beteiligungsrechte, bei denen die entsprechende Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ihren Sitz in der Schweiz hat, als auch die Forderungspapiere, bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz hat. Der Ort, an welchem die jeweiligen Beteiligungsrechte und Forderungspapiere verwahrt werden (bspw. ein Wertschriften-Depot), ist in diesem Zusammenhang nicht entscheidend.</p><p>Auch die Lehre stellt bei der Auslegung zur Ermittlung der Kontrollrechnung auf das Primat der schweizerischen Quelle ab (vgl. insbesondere die Kommentare zum DBG und zum StHG, hrsg. von Martin Zweifel / Michael Beusch, Basel 2017).</p><p>Die Veranlagungspraxis entspricht daher bereits dem Anliegen des Motion\u00e4rs. Vor diesem Hintergrund ist es nicht angezeigt, eine erneute Teilrevision der Besteuerung nach dem Aufwand zu initiieren.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1582070400000)\/","SubmittedBy":"Chiesa Marco","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1622073600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2446|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690554653410)\/","SubmissionDate":"\/Date(1576713600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5101,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Steuer|Migration"}}