{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194561,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194561,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194561,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194561,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194561,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194561,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194561,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194561,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194561,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194561,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194561,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194561,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194561,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194561,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194561,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194561,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194561,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20194561,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.4561","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"B\u00e4che nicht in jedem Fall offenlegen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Gew\u00e4sserschutzgesetz ist so anzupassen, dass bei Ersatz von bestehenden Eindolungen und \u00dcberdeckungen nicht nur bei erheblichen Nachteilen, sondern generell bei Nachteilen f\u00fcr die landwirtschaftliche Nutzung und neu auch bei Verlust von Kulturland, Fliessgew\u00e4sser eingedeckt oder eingedolt bleiben k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Gew\u00e4sserschutzgesetz Artikel\u00a038 d\u00fcrfen Fliessgew\u00e4sser nicht \u00fcberdeckt oder eingedolt werden. Die Beh\u00f6rde kann jedoch Ausnahmen gew\u00e4hren, so etwa bei Hochwasserentlastungs- und Bew\u00e4sserungskan\u00e4len, Verkehrs\u00fcberg\u00e4ngen, kleinen Entw\u00e4sserungsgr\u00e4ben mit zeitweiser Wasserf\u00fchrung oder bei Ersatz von bestehenden Eindolungen und \u00dcberdeckungen, sofern eine offene Wasserf\u00fchrung nicht m\u00f6glich ist oder f\u00fcr die landwirtschaftliche Nutzung erhebliche Nachteile mit sich bringt. In der Praxis wird von den Beh\u00f6rden an vielen Orten eine Offenlegung eines Baches angestrebt. Das f\u00fchrt zu Kulturlandverlust, zerschnittenen Bewirtschaftungsparzellen und damit aufwendigerer Bewirtschaftung, h\u00f6heren Kosten beim Unterhalt oder Ausbreitung von Neophyten in revitalisierten B\u00e4chen, die aus Kostengr\u00fcnden zu wenig unterhalten werden. Alleine im Aargau sind im Landwirtschaftsgebiet rund 75 Prozent oder 600 km der B\u00e4che eingedolt. Die Bachr\u00f6hren m\u00fcssen in den n\u00e4chsten Jahren an vielen Orten saniert werden, was im Grundsatz eine Bach\u00f6ffnung ausl\u00f6st. W\u00fcrde der Grundsatz von Artikel\u00a038 GschG konsequent umgesetzt, so gingen der Landwirtschaft durch Bach\u00f6ffnungen mindestens 750 Hektaren (Gew\u00e4sser von 0,5 m plus Pufferstreifen) Ackerfl\u00e4che verloren. Der Grundsatz, dass B\u00e4che ge\u00f6ffnet werden m\u00fcssen, kann so belassen werden. Jedoch soll die Landwirtschaft vereinfacht zu Ausnahmebestimmungen kommen, n\u00e4mlich dadurch, dass eine Bach\u00f6ffnung Nachteile bei der landwirtschaftlichen Nutzung mit sich bringt. Diese sollen neu aber nicht mehr erheblich sein, was sowieso schwierig nachzuvollziehen ist. Zudem ist aufgrund von Artikel\u00a0104a Ern\u00e4hrungssicherheit in der Bundesverfassung dem Kulturlandverlust st\u00e4rkere Beachtung zu schenken. Wenn die landwirtschaftliche Produktion weiter geschw\u00e4cht wird, indem sie ihre Produktionsgrundlage verliert, so m\u00fcssen mehr Nahrungsmittel importiert werden. Das ist nicht nachhaltig. Im weiteren ist dieser Artikel im Rahmen des neuen GSchG 1991 entstanden. In einer Zeit vor der \u00d6kologisierung der Landwirtschaft. Mittlerweile betr\u00e4gt die Biodiversit\u00e4tsf\u00f6rderfl\u00e4che gemessen an der landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4che rund 13 Prozent, also fast doppelt so viel wie urspr\u00fcnglich gefordert. Auch die Ziele bis 2021 bez\u00fcglich Qualit\u00e4t und Vernetzung der Biodiversit\u00e4tsf\u00f6rderfl\u00e4chen im Rahmen der Agrarpolitik 2014 sind bereits heute erreicht oder \u00fcbertroffen. Das GSchG geh\u00f6rt deshalb angepasst.</p><p>Artikel\u00a038 GschG \"\u00dcberdecken oder Eindolen von Fliessgew\u00e4ssern\" Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0e k\u00f6nnte hierf\u00fcr neu folgendermassen lauten: \"den Ersatz bestehender Eindolungen und \u00dcberdeckungen, sofern eine offene Wasserf\u00fchrung nicht m\u00f6glich ist, f\u00fcr die landwirtschaftliche Nutzung Nachteile mit sich bringt oder Kulturland verloren geht.\"</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Eindolungs- und \u00dcberdeckungsverbot besteht bereits seit 1991. Diese Bestimmung wurde im Gew\u00e4sserschutzgesetz verankert, weil bereits damals ein grosser Verlust an kleinen Fliessgew\u00e4ssern und dem damit verbundenen Lebensraum f\u00fcr Tiere und Pflanzen beobachtet wurde. Mit offengelegten B\u00e4chen werden zerst\u00f6rte Lebensr\u00e4ume wieder zu Leben erweckt. Sie dienen der Vernetzung und erh\u00f6hen die Widerstandskraft von \u00d6kosystemen u. a. bei Extremereignissen wie Hochwasser und Hitze, wie sie gerade in Zeiten des Klimawandels geh\u00e4uft auftreten. Offengelegte B\u00e4che sind zudem f\u00fcr die Naherholung der Bev\u00f6lkerung und f\u00fcr das Landschaftsbild wichtig.</p><p>Es stehen heute gute Instrumente zur Verf\u00fcgung, mit denen ein Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen an der Nutzung des Raums - auch der Erhaltung von Kulturland - angestrebt und erreicht wird. Mit einer landwirtschaftlichen Planung k\u00f6nnen beispielsweise landwirtschaftliche Entwicklungsbed\u00fcrfnisse fr\u00fch in raumrelevante Vorhaben einbezogen werden. Im Rahmen von Meliorationen werden Bach\u00f6ffnungen so geplant, dass sie den Bed\u00fcrfnissen der Landwirtschaft und der Natur bestm\u00f6glich gerecht werden. Der Zerschneidung von Bewirtschaftungsparzellen wird - sofern m\u00f6glich und sinnvoll - entgegengewirkt, indem zu \u00f6ffnende Gew\u00e4sser an den Rand von Parzellen gelegt werden. Zudem hat der Bundesrat im Rahmen der Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) die Einf\u00fchrung von \"Regionalen landwirtschaftlichen Strategien\" vorgeschlagen. Diese bezwecken, durch eine optimale Planung der landwirtschaftlichen Infrastrukturen eine standortangepasste Landwirtschaft zu st\u00e4rken. </p><p>In Bezug auf die \u00d6kologisierung der Landwirtschaft besteht weiterhin Handlungsbedarf: Mit seinem Bericht vom 9. Dezember 2016 in Erf\u00fcllung des Postulats Bertschy (13.4284) hat der Bundesrates auf die L\u00fccken bez\u00fcglich der Umweltziele in der Landwirtschaft, u. a. auch bei der Biodiversit\u00e4t, hingewiesen. Zum Erhalt der Biodiversit\u00e4t und der landwirtschaftlichen Produktion muss auch dem Lebensraum von Insekten Sorge getragen werden. Die in der Motion f\u00fcr den Kanton Aargau genannten Zahlen wurden vom Kanton nicht best\u00e4tigt: Es sind weniger als 500 Kilometer (km) kleine Fliessgew\u00e4sser im Landwirtschaftsgebiet eingedolt. Davon liegen zudem rund 200 km in Gebieten, in denen ihre Offenlegung zu keinem Verlust an Ackerfl\u00e4che f\u00fchrt. Gem\u00e4ss der strategischen Revitalisierungsplanung des Kantons Aargau sind f\u00fcr die n\u00e4chsten 20 Jahre Ausdolungen von insgesamt rund 35 km geplant, welche zu einem Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfl\u00e4che von circa 40 Hektaren (ha) f\u00fchren w\u00fcrden. </p><p>Zus\u00e4tzliche Ausnahmeregelungen vom Eindolungs- und \u00dcberdeckungsverbot, wie vom Motion\u00e4r gefordert, erachtet der Bundesrat als unn\u00f6tig und als Widerspruch zur Strategie Biodiversit\u00e4t der Schweiz.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1582675200000)\/","SubmittedBy":"Knecht Hansj\u00f6rg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1639699200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1763106374307)\/","SubmissionDate":"\/Date(1576713600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5101,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}