{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194604,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194604,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194604,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194604,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194604,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194604,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194604,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194604,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194604,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194604,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194604,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194604,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194604,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194604,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194604,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194604,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194604,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20194604,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.4604","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Angemessene Restwassermengen und Biodiversit\u00e4t","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, welche die Kantone bei jeder Restwassersanierung verpflichtet, Sach- und Rechtsgrundlagen vorzulegen, welche endlich \"angemessene Restwassermengen\" vorsieht, wie seit 1975 im Artikel\u00a076 Absatz\u00a03 BV vom Volk gefordert. Hat eine Beh\u00f6rde \u00fcber die Bewilligung des Baus, einer Erweiterung, Erneuerung oder Sanierung eines Wasserkraftwerkes zu entscheiden, so ist das nationale Interesse an der uneingeschr\u00e4nkten Respektierung verfassungskonformer \"angemessener Restwassermengen\" bei der Interessenabw\u00e4gung als vorrangig zu betrachten; dies gilt auch, um den drohenden R\u00fcckgang der Biodiversit\u00e4t m\u00f6glichst zu verhindern. Davon ausgenommen sind kommunale und regionale Trinkwasser- sowie Pumpspeicherkraftwerke von nationaler Bedeutung.</p>","ReasonText":"<p>Im September 2018 und am 15. April 2019 best\u00e4tigte der Bundesrat, dass die Schweiz \u00fcber ein Dach- und Fassadenstrompotential von 67 TWh/a verf\u00fcgt. Dazu kommen 90 TWh/a eliminierbare Energieverluste im Geb\u00e4udebereich (BR IP 10.3873). Dieses einheimische Energiepotential von 157 TWh/a ist somit 4,3 Mal gr\u00f6sser als die gesamte Wasserkraftproduktion der Schweiz, reduziert und substituiert damit die CO2-Emissionen um ein Mehrfaches im Vergleich zur gesamten Wasserkraft der Schweiz. Mit Minergie-P/PlusEnergieBauten ist dieses 157 TWh-Potential problemlos erschliessbar, wie die innovative Geb\u00e4udebranche seit Jahren best\u00e4tigt. Andere Energiestudien gehen noch erheblich weiter und weisen mit amtlich gemessenen Werten nach, dass die innovativen KMU im Geb\u00e4udebereich je nach Energieszenario A 108 TWh/a, B 144 TWh/a, C 185 TWh/a und D 257 TWh/a generieren bzw. substituieren k\u00f6nnen. Diese saubere und CO2-freie Gesamtenergieversorgung kann bei Beachtung von Artikel\u00a05 Absatz\u00a02 BV (Verh\u00e4tltnism\u00e4ssigkeitsgrundsatz BGE 136 I 87 E. 3.2) zu rund 3 Rp/kWh realisiert werden und damit zu einem Bruchteil der Kosten von Kleinwasserkraftwerken (KWKW etwa 16 Rp/kWh bis 38,5. Rp/kWh; RR Zug, 13.06.2018).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit Artikel\u00a076 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung (BV; SR 101) wurde der Bundesgesetzgeber beauftragt, Vorschriften \u00fcber die Sicherung angemessener Restwassermengen zu erlassen. Diesen Auftrag hat er im Gew\u00e4sserschutzgesetz (GSchG; SR 814.20) umgesetzt. Die mit dem GSchG 1992 in Kraft getretenen Bestimmungen zur Einhaltung angemessener Restwassermengen stellen einen breit abgest\u00fctzten Kompromiss zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen dar. Das Schutzziel ist insbesondere die heute stark beeintr\u00e4chtigte Biodiversit\u00e4t in und an Fliessgew\u00e4ssern.</p><p></p><p>Die Restwasserbestimmungen sehen ein zweistufiges Vorgehen vor:</p><p>Alle 1992 bestehenden Wasserkraftwerke h\u00e4tten nach Artikel\u00a080 ff. GSchG - in der Regel soweit wirtschaftlich tragbar - bis 2012 saniert werden m\u00fcssen. Aktuell sind 87 Prozent der sanierungspflichtigen Wasserentnahmen saniert.</p><p>Bei neuen Anlagen oder bei der Konzessionserneuerung von 1992 bereits bestehenden Anlagen werden die Kraftwerksbetreiber verpflichtet, angemessene Restwassermengen nach Artikel\u00a031 bis 33 GSchG einzuhalten. Heute sind erst bei rund einem Zehntel der Wasserkraftanlagen die Konzessionen erneuert worden und damit die angemessenen Restwassermengen eingehalten. Aufgrund der maximal m\u00f6glichen Konzessionsdauer von 80 Jahren wird es bis 2072 dauern, bis alle anderen Anlagen (rund 90 Prozent der Produktion) neu konzessioniert sind. Bis dahin sind sie, wenn \u00fcberhaupt, erst teilweise saniert.</p><p></p><p>Die Kantone legen angemessene Restwassermengen nach Abw\u00e4gung der Schutz- und Nutzungsinteressen fest, wobei u. a. zum Schutz seltener Lebensr\u00e4ume und -gemeinschaften eine Mindestrestwassermenge nicht unterschritten werden darf. Basis f\u00fcr die Interessenabw\u00e4gung der Kantone ist der gesetzlich geforderte Restwasserbericht, welcher alle notwendigen fachlichen Grundlagen liefert (Art. 33 Abs. 4 GSchG).</p><p></p><p>Auch das Energiegesetz (EnG; SR 730.0) ber\u00fccksichtigt die Biodiversit\u00e4t. Es verpflichtet die Kantone, f\u00fcr die Wasserkraftnutzung geeignete Gew\u00e4sserstrecken auszuscheiden, erm\u00f6glicht ihnen aber auch, ungenutzte, wertvolle, naturnahe Fliessgew\u00e4sser zum Erhalt der Biodiversit\u00e4t von der Wasserkraftnutzung freizuhalten (Art. 10 EnG). Zudem schliesst das EnG neue Wasserkraftanlagen in national bedeutenden Biotopen aus (Art. 12 EnG).</p><p></p><p>Der Bundesrat geht mit dem Motion\u00e4r einig, dass die Stromproduktion mittels Photovoltaik noch erhebliches Potential aufweist. Auch das Effizienzpotential im Geb\u00e4udebereich ist hoch. Diese Potenziale k\u00f6nnten mit verh\u00e4ltnism\u00e4ssig geringen Umweltkosten ausgesch\u00f6pft werden. </p><p>Eine weitere zentrale S\u00e4ule der Energiestrategie 2050 ist die Wasserkraft, deren Potenziale zur Zielerreichung optimal genutzt werden m\u00fcssen. Im EnG sind deshalb neben Effizienz-Richtwerten auch Richtwerte f\u00fcr erneuerbare Energien und speziell solche f\u00fcr die Wasserkraft verankert.</p><p></p><p>Der Vorschlag des Motion\u00e4rs w\u00fcrde dazu f\u00fchren, dass bei bestehenden Anlagen auch im Rahmen von konzessionsunabh\u00e4ngigen Erneuerungen und Ausbauten die Bestimmungen nach Artikel\u00a029 ff. GSchG zur Anwendung k\u00e4men. Dies w\u00e4re ein Eingriff in wohlerworbene Rechte, welche der Kanton nach geltendem Recht zu entsch\u00e4digen h\u00e4tte. Alternativ k\u00f6nnte der Gesetzgeber bestimmen, dass die Kosten auf die Betreiber \u00fcberw\u00e4lzt w\u00fcrden. Dadurch w\u00fcrde jedoch das wohlerworbene Recht des Konzession\u00e4rs tangiert und damit der Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 5 Abs. 3 BV), die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) sowie die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) verletzt. Zudem w\u00e4ren angemessene Restwassermengen als nationales Interesse vorrangig zu betrachten, und die kantonale Abw\u00e4gung insbesondere gegen\u00fcber dem nationalen Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien (Art. 12 EnG) w\u00fcrde hinf\u00e4llig.</p><p></p><p>Die Artenvielfalt in Fliessgew\u00e4ssern kann mit variablen Restwassermengen verbessert werden. Das GSchG sieht diese Dynamisierung bereits vor, wobei die Mindestrestwassermenge nicht unterschritten werden darf. Die Kantone k\u00f6nnen diese M\u00f6glichkeit zugunsten der stark beeintr\u00e4chtigten Biodiversit\u00e4t in der Schweiz bereits heute anwenden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1582675200000)\/","SubmittedBy":"Fluri Kurt","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1639699200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1716281623413)\/","SubmissionDate":"\/Date(1576800000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5101,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Energie"}}