{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200007,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200007,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200007,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200007,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200007,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200007,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200007,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200007,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200007,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200007,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200007,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200007,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200007,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200007,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200007,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200007,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200007,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20200007,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.007","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Voranschlag 2020. Nachtrag I","Description":"Botschaft vom 20. M\u00e4rz 2020 \u00fcber den Nachtrag I zum Voranschlag 2020","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.03.2020</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Nachtrag I zum Voranschlag 2020 </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. M\u00e4rz 2020 den Nachtrag I zum Voranschlag 2020 verabschiedet. Damit unterbreitet er dem Parlament zehn Nachtragskredite in H\u00f6he von insgesamt 50,3 Millionen Franken. Zwei davon \u00fcber insgesamt 14,5 Millionen Franken dienen dazu, wirtschaftliche Folgen f\u00fcr die KMU zu mildern, welche aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus entstanden sind. </b></p><p>Mit 28,3 Millionen Franken entf\u00e4llt die gr\u00f6sste Aufstockung auf die Honorierung weiterer B\u00fcrgschaften f\u00fcr die schweizerische Hochseeschifffahrt. Es handelt sich dabei um verb\u00fcrgte Bankdarlehen zur Finanzierung von zwei Hochseeschiffen. Beide Eigner sind nicht in der Lage, ihren vertraglichen Amortisationsverpflichtungen nachzukommen und es bestehen zudem erhebliche Amortisationsr\u00fcckst\u00e4nde. Der Nachtragskredit ist notwendig, damit der Bund die in den B\u00fcrgschaftsvertr\u00e4gen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig erf\u00fcllen kann.</p><p>Um die kurzfristigen wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus zu mildern, hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen beschlossen oder Auftr\u00e4ge zur raschen \u00dcberpr\u00fcfung erteilt. Zwei Massnahmen sollen sofort umgesetzt werden. Dazu hat er zwei weitere Nachtragskredite genehmigt (siehe auch Medienmitteilung vom 13.03.2020). F\u00fcr KMU in Liquidit\u00e4tsengp\u00e4ssen soll erstens der Zugang zu B\u00fcrgschaften erleichtert werden. Hierf\u00fcr beantragt der Bundesrat dem Parlament zus\u00e4tzliche Mittel in H\u00f6he von 10 Millionen Franken als Verwaltungskostenbeitrag f\u00fcr die B\u00fcrgschaftsorganisationen. Zweitens wird ein Nachtragskredit \u00fcber 4,5 Millionen f\u00fcr die Exportf\u00f6rderung beantragt. Damit sollen Ausf\u00e4lle im Zusammenhang mit Messeaktivit\u00e4ten des offiziellen Exportf\u00f6rderers Switzerland Global Enterprise aufgefangen werden.</p><p>Mit dem Nachtrag I resultieren im Bundeshaushalt effektive Mehrausgaben von 44,0 Millionen Franken oder 0,06 Prozent der mit dem Voranschlag 2020 bewilligten Ausgaben. Dieser Wert liegt deutlich unter dem langj\u00e4hrigen Durchschnitt (2013-2019: 0,2 Prozent).</p><p></p><p>Finanzierung der Massnahmen im Zusammenhang mit Corona Auswirkungen auf den Bundeshaushalt:</p><p>Die Ausbreitung des Coronavirus wird in verschiedenen Bereichen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben. So hat der Bundesrat bereits vergangene Woche verschiedene Massnahmen zur Unterst\u00fctzung der Wirtschaft beschlossen. Diese sind teilweise im vorliegenden Nachtrag I enthalten. Die weiteren Massnahmen werden dem Parlament im Rahmen von Nachmeldungen, separaten Botschaften oder im Nachtrag II unterbreitet.</p><p></p><p>Zum finanziellen Handlungsspielraum:</p><p>Die Schuldenbremse ist f\u00fcr aussergew\u00f6hnliche Situationen flexibel ausgestaltet, so dass hohe zus\u00e4tzliche Ausgaben get\u00e4tigt werden k\u00f6nnen. Dank den tiefen Staatsschulden ist die Schweiz finanziell in einer guten Ausgangslage.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.03.2020</b></p><p><b>Coronavirus: Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 20. M\u00e4rz 2020 zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Massnahmenpaket in der H\u00f6he von 32 Milliarden Franken beschlossen. Mit den bereits am 13. M\u00e4rz beschlossenen Massnahmen sollen \u00fcber 40 Milliarden Franken zur Verf\u00fcgung stehen. Der n\u00e4chste Schritt ist nun der Einbezug des Parlaments. Die Finanzdelegation der Eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te (FinDel) wird anfangs n\u00e4chster Woche dar\u00fcber befinden. Ziel der auf verschiedene Zielgruppen ausgerichteten Massnahmen ist, die Besch\u00e4ftigung zu erhalten, L\u00f6hne zu sichern und Selbst\u00e4ndige aufzufangen. Auch im Kultur- und Sportbereich wurden Massnahmen ergriffen, um Konkurse zu verhindern und einschneidende finanziellen Folgen abzufedern. </b></p><p>Mit den neuen Massnahmen sollen H\u00e4rtef\u00e4lle soweit wie m\u00f6glich vermieden und die betroffenen Personen und Branchen im Bedarfsfall m\u00f6glichst unb\u00fcrokratisch, gezielt und rasch unterst\u00fctzt werden. </p><p></p><p>\u00dcberblick \u00fcber die Massnahmen: </p><p>Liquidit\u00e4tshilfen f\u00fcr Unternehmen </p><p>- Aufgrund der Schliessung von Betrieben sowie Nachfrageeinbr\u00fcchen verf\u00fcgen zahlreiche Unternehmen trotz Kurzarbeitsentsch\u00e4digung f\u00fcr ihre laufenden Kosten \u00fcber immer weniger liquide Mittel. Mit einem B\u00fcndel von sich erg\u00e4nzenden Massnahmen soll verhindert werden, dass grunds\u00e4tzlich solvente Unternehmen in Schwierigkeiten geraten: Soforthilfe mittels verb\u00fcrgten COVID-\u00dcberbr\u00fcckungskrediten: Damit betroffene KMUs (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen) \u00dcberbr\u00fcckungskrediten von den Banken erhalten, wird der Bundesrat ein Garantieprogramm im Umfang von 20 Milliarden CHF aufgleisen. Dieses Programm soll auf bestehenden Strukturen der B\u00fcrgschaftsorganisationen aufbauen. Betroffene Unternehmen sollen rasch und unkompliziert Kreditbetr\u00e4ge bis zu 10\u00a0Prozent des Umsatzes oder maximal 20 Mio. CHF erhalten. Dabei sollen Betr\u00e4ge bis zu 0,5 Millionen CHF von den Banken sofort ausbezahlt werden und vom Bund zu 100\u00a0Prozent garantiert werden. Dar\u00fcber hinaus gehende Betr\u00e4ge sollen vom Bund zu 85\u00a0Prozent garantiert werden und eine kurze Bankpr\u00fcfung voraussetzen. Die Kreditbetr\u00e4ge bis zu 0,5 Millionen CHF d\u00fcrften \u00fcber 90 Prozent der von COVID betroffenen Unternehmen abdecken. Der Bundesrat rechnet damit, dass \u00fcber dieses Gef\u00e4ss \u00dcberbr\u00fcckungskredite im Umfang von bis zu 20 Milliarden CHF vom Bund garantiert werden und wird den Eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten einen entsprechenden dringlichen Verpflichtungskredit beantragen. Dieser wird der Finanzdelegation der Eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te in den n\u00e4chsten Tagen zur Genehmigung vorgelegt werden. Die n\u00f6tigen Eckpunkte werden in einer Notverordnung festgelegt, die Mitte n\u00e4chste Woche verabschiedet und ver\u00f6ffentlicht wird. Fragen von Betroffenen zu Modalit\u00e4ten der Einreichung dieser Gesuche k\u00f6nnen erst ab dann beantwortet werden. </p><p>- Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen: Den von der Krise betroffenen Unternehmen kann ein vor\u00fcbergehender, zinsloser Zahlungsaufschub f\u00fcr die Beitr\u00e4ge an die Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV) gew\u00e4hrt werden. Die Unternehmen haben zudem die M\u00f6glichkeit, die H\u00f6he der regelm\u00e4ssigen Akontobeitr\u00e4ge an die AHV/IV/EO/ALV anpassen zu lassen, wenn die Summe ihrer L\u00f6hne wesentlich gesunken ist. Dasselbe gilt f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige, deren Ums\u00e4tze eingebrochen sind. Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Zahlungsaufsch\u00fcbe und der Reduktion der Akontobeitr\u00e4ge sind die AHV-Ausgleichskassen.</p><p>- Liquidit\u00e4tspuffer im Steuerbereich und f\u00fcr Lieferanten des Bundes: Unternehmen sollen die M\u00f6glichkeit haben, die Zahlungsfristen zu erstrecken, ohne Verzugszins zahlen zu m\u00fcssen. Aus diesem Grund wird f\u00fcr die Mehrwertsteuer, f\u00fcr Z\u00f6lle, f\u00fcr besondere Verbrauchssteuern und f\u00fcr Lenkungsabgaben in der Zeit vom 21. M\u00e4rz 2020 bis 31. Dezember 2020 der Zinssatz auf 0,0 Prozent gesenkt. Es werden in dieser Zeitspanne keine Verzugszinsen in Rechnung gestellt. F\u00fcr die Direkte Bundessteuer gilt dieselbe Regelung ab dem 1. M\u00e4rz 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Schliesslich hat die Eidgen\u00f6ssische Finanzverwaltung die Verwaltungseinheiten des Bundes angewiesen, Kreditorenrechnungen rasch zu pr\u00fcfen und so schnell wie m\u00f6glich auszuzahlen, ohne Ausn\u00fctzung der Zahlungsfristen. Damit wird die Liquidit\u00e4t der Lieferanten des Bundes gest\u00e4rkt.</p><p>- Rechtsstillstand gem\u00e4ss Bundesgesetz \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs (SchkG): Vom 19. M\u00e4rz bis und mit 4. April 2020 d\u00fcrfen Schuldnerinnen und Schuldner in der ganzen Schweiz nicht betrieben werden. Den entsprechenden so genannten Rechtsstillstand im Betreibungswesen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. M\u00e4rz 2020 angeordnet.</p><p></p><p>Ausweitung und Vereinfachung Kurzarbeit </p><p>Das Instrument der Kurzarbeitsentsch\u00e4digungen erm\u00f6glicht, vor\u00fcbergehende Besch\u00e4ftigungseinbr\u00fcche auszugleichen und die Arbeitspl\u00e4tze zu erhalten. Durch die aktuelle wirtschaftliche Ausnahmesituation sind auch Personen, welche befristet, tempor\u00e4r oder in arbeitgeber\u00e4hnlichen Anstellungen arbeiten sowie Personen, die in einem Lehrverh\u00e4ltnis stehen, stark betroffen. Deshalb sollen die Anspr\u00fcche auf Kurzarbeitsentsch\u00e4digung ausgeweitet und die Beantragung vereinfacht werden: </p><p>- Neu kann die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung auch f\u00fcr Angestellte in befristeten Arbeitsverh\u00e4ltnissen und f\u00fcr Personen im Dienste einer Organisation f\u00fcr Tempor\u00e4rarbeit ausgerichtet werden. </p><p>- Neu soll der Arbeitsausfall auch f\u00fcr Personen, die in einem Lehrverh\u00e4ltnis stehen, anrechenbar werden. </p><p>- Ausserdem kann Kurzarbeitsentsch\u00e4digung neu auch f\u00fcr arbeitgeber\u00e4hnliche Angestellte ausgerichtet werden. Als arbeitgeber\u00e4hnliche Angestellte gelten z.B. Gesellschafter einer Gmbh, welche als Angestellte gegen Entlohnung im Betrieb arbeiten. Personen, die im Betrieb des Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners mitarbeiten, k\u00f6nnen nun auch von Kurzarbeitsentsch\u00e4digungen profitieren. Sie sollen eine Pauschale von 3320.- Franken als Kurzarbeitsentsch\u00e4digung f\u00fcr eine Vollzeitstelle geltend machen k\u00f6nnen.</p><p></p><p>- Die bereits gesenkte Karenzfrist (Wartefrist) f\u00fcr Kurzarbeitsentsch\u00e4digungen wird aufgehoben. Damit entf\u00e4llt die Beteiligung der Arbeitgeber an den Arbeitsausf\u00e4llen. </p><p>- Neu m\u00fcssen Arbeitnehmer nicht mehr zuerst ihre \u00dcberstunden abbauen, bevor sie von Kurzarbeitsentsch\u00e4digungen profitieren k\u00f6nnen. </p><p>- Im Bereich der Abwicklung der Gesuche sowie der Zahlungen von Kurzarbeit wurden ferner noch dringliche Vereinfachungen mit der Verabschiedung neuer Bestimmungen vorgenommen. Damit wird bspw. eine Bevorschussung von f\u00e4lligen Lohnzahlungen via KAE m\u00f6glich. </p><p></p><p>Entsch\u00e4digung bei Erwerbsausf\u00e4llen f\u00fcr Selbst\u00e4ndige</p><p>Selbst\u00e4ndig Erwerbende, die wegen beh\u00f6rdlichen Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung des Coronavirus Erwerbsausf\u00e4lle erleiden, werden entsch\u00e4digt, sofern nicht bereits eine Entsch\u00e4digung oder Versicherungsleistung besteht. Eine Entsch\u00e4digung ist f\u00fcr folgende F\u00e4lle vorgesehen: </p><p>- Schulschliessungen</p><p>- \u00c4rztlich verordnete Quarant\u00e4ne</p><p>- Schliessung eines selbstst\u00e4ndig gef\u00fchrten \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Betriebes</p><p>Die Regelung gilt auch f\u00fcr freischaffende K\u00fcnstlerinnen und K\u00fcnstler, die einen Erwerbsunterbruch erleiden, weil ihre Engagements wegen der Massnahmen gegen das Coronavirus annulliert werden oder weil sie einen eigenen Anlass absagen m\u00fcssen. </p><p>Die Entsch\u00e4digungen werden in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung geregelt und als Taggeld ausgerichtet. Dieses entspricht 80 Prozent des Einkommens und betr\u00e4gt h\u00f6chstens 196 Franken pro Tag. Die Anzahl Taggelder f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige in Quarant\u00e4ne oder mit Betreuungsaufgaben ist auf 10, respektive 30 befristet. Die Pr\u00fcfung des Anspruches und die Auszahlung der Leistung wird von den AHV-Ausgleichskassen vorgenommen.</p><p></p><p>Entsch\u00e4digung bei Erwerbsausf\u00e4llen f\u00fcr Angestellte</p><p>Anspruch auf eine Entsch\u00e4digung haben Eltern, die ihre Erwerbsarbeit aufgrund von Schulschliessungen unterbrechen m\u00fcssen, um ihre Kinder zu betreuen. Anspruch auf die Entsch\u00e4digung gibt es ebenfalls bei einem Erwerbsunterbruch aufgrund von einer durch einen Arzt verordneten Quarant\u00e4ne. Wie f\u00fcr die Selbstst\u00e4ndigen werden die Erwerbsausf\u00e4lle in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung (EO; Erwerbsersatz bei Dienstleistung oder Mutterschaft) geregelt und als Taggeld ausgerichtet. Dieses entspricht 80 Prozent des Einkommens und betr\u00e4gt h\u00f6chstens 196 Franken pro Tag. Die Entsch\u00e4digung ist auf 10 Taggelder f\u00fcr Personen in Quarant\u00e4nemassnahmen begrenzt.</p><p></p><p>Kulturbereich: 280 Millionen Franken Soforthilfe und Ausfallentsch\u00e4digungen </p><p>Der Bundesrat will eine dauerhafte Sch\u00e4digung der Schweizer Kulturlandschaft verhindern und die kulturelle Vielfalt der Schweiz erhalten. Mittels Soforthilfen und Entsch\u00e4digungen sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen des Veranstaltungsverbots auf den Kultursektor (Darstellende K\u00fcnste, Design, Film, Visuelle Kunst, Literatur, Musik und Museen) abgefedert werden. Er stellt daf\u00fcr in einem ersten Schritt 280 Millionen Franken als erste Tranche f\u00fcr zwei Monate zur Verf\u00fcgung. Der Bund wird in diesen zwei Monaten die weitere Entwicklung zusammen mit den Kantonen und Kulturorganisationen verfolgen. Es sind folgende Massnahmen vorgesehen: </p><p>- Erstens stellt der Bund Mittel zur Verf\u00fcgung, um Soforthilfen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende zu leisten: Nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen, zum Beispiel Stiftungen, k\u00f6nnen r\u00fcckzahlbare zinslose Darlehen zur Sicherstellung ihrer Liquidit\u00e4t erhalten. Kulturschaffende k\u00f6nnen nicht r\u00fcckzahlbare Nothilfen zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten beanspruchen, soweit diese nicht \u00fcber die neue Entsch\u00e4digung f\u00fcr Erwerbsausfall in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung sichergestellt ist. Die Abwicklung erfolgt \u00fcber die Kantone (Kulturunternehmen) bzw. \u00fcber Suisseculture Sociale (Kulturschaffende). </p><p>- Zweitens k\u00f6nnen Kulturunternehmen und Kulturschaffende bei den Kantonen um eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr den namentlich mit der Absage oder der Verschiebung von Veranstaltungen bzw. mit Betriebsschliessungen verbundenen finanziellen Schaden ersuchen. Die Ausfallentsch\u00e4digung deckt h\u00f6chstens 80 Prozent des finanziellen Schadens. Der Bund tr\u00e4gt die H\u00e4lfte der Kosten, welche die Kantone zusprechen. </p><p>- Drittens k\u00f6nnen Laien-Vereine in den Bereichen Musik und Theater mit einem finanziellen Beitrag f\u00fcr den mit der Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen verbundenen finanziellen Schaden unterst\u00fctzt werden.</p><p></p><p>Sport: 100 Millionen Franken f\u00fcr Sportorganisationen</p><p>Im Sport stehen die Clubs, Verb\u00e4nde und Organisatoren vor existentiellen Problemen, weil Veranstaltungen im Breiten- wie im Leistungssport oder etwa der Meisterschaftsbetrieb abgesagt werden m\u00fcssen. Damit die Sportlandschaft Schweiz nicht massiv in ihren Strukturen gesch\u00e4digt wird, stellt der Bundesrat folgende finanzielle Abfederungen bereit:</p><p>- 50 Millionen Franken als r\u00fcckzahlbare Darlehen zur \u00dcberbr\u00fcckung von Liquidit\u00e4tsengp\u00e4ssen f\u00fcr Organisationen, die entweder in einer Liga des Schweizer Sports mit \u00fcberwiegend professionellem Spielbetrieb t\u00e4tig sind oder Wettk\u00e4mpfe f\u00fcr den professionellen Leistungssport durchf\u00fchren.</p><p>- 50 Millionen Franken als Subventionen im Fall existenzieller Bedrohung f\u00fcr Organisationen, die auf dem Ehrenamt basieren und haupts\u00e4chlich den Breitensport f\u00f6rdern.</p><p>Mit der Unterst\u00fctzung soll eine Pflicht von Ligen und Verb\u00e4nden verbunden sein, Massnahmen zur Liquidit\u00e4t f\u00fcr Krisenf\u00e4lle zu ergreifen. Diese Pflicht wird in der j\u00e4hrlichen Leistungsvereinbarung zwischen Bund und Swiss Olympic verankert.</p><p>Im Weiteren k\u00f6nnen mit der heute verabschiedeten Verordnung, die befristet f\u00fcr sechs Monate gilt, in den Sportf\u00f6rderprogrammen Jugend+Sport und Erwachsenensport Unterbr\u00fcche von Aus- und Weiterbildungen kulant behandelt werden. Dasselbe gilt f\u00fcr das Sportstudium an der Eidgen\u00f6ssischen Hochschule f\u00fcr Sport in Magglingen.</p><p></p><p>Tourismus und Regionalpolitik</p><p>Im Rahmen der tourismuspolitischen F\u00f6rderinstrumente werden bereits seit Februar 2020 Sofortmassnahmen umgesetzt. Im Vordergrund stehen Informations- und Beratungsaktivit\u00e4ten sowie Massnahmen zur \u00dcberbr\u00fcckung von Liquidit\u00e4tsengp\u00e4ssen. Der Bund verst\u00e4rkt seine Unterst\u00fctzung, indem er auf die R\u00fcckzahlung des Restbestandes des Ende 2019 ausgelaufenen Zusatzdarlehens an die Schweizerische Gesellschaft f\u00fcr Hotelkredit SGH verzichtet. Damit stehen der SGH zus\u00e4tzliche 5.5 Millionen Franken f\u00fcr Darlehen zur r\u00fcckwirkenden Finanzierung von Investitionen von Beherbergungsbetrieben, welche diese in den vergangenen zwei Jahren aus dem Cash-Flow finanziert haben, zur Verf\u00fcgung.</p><p>Im Rahmen der Regionalpolitik sind zurzeit Bundesdarlehen in der H\u00f6he von rund 530 Mio. Franken in Projekte investiert, davon rund 60 Prozent im Tourismusbereich. Die Administration der Bundesdarlehen ist gesetzlich den Kantonen \u00fcbertragen. Um die Liquidit\u00e4t der Darlehensnehmer zu st\u00e4rken, erlaubt der Bund den Kantonen, die Stundungsm\u00f6glichkeiten flexibler zu handhaben. Dadurch kann kurzfristig insbesondere auch der Bergbahnsektor unterst\u00fctzt werden, da hier die Amortisationen oft nach der Wintersaison f\u00e4llig sind.</p><p></p><p>Weitere Massnahmen im Bereich des Arbeitsgesetzes:</p><p>Spit\u00e4ler und Kliniken sind in der aktuellen Situation besonders stark gefordert. Es ist ihnen aufgrund des ausserordentlichen Arbeitsanfalls und der knappen Personalressourcen nicht m\u00f6glich, das Personal so einzusetzen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Daher wird ihnen bei den Arbeits- und Ruhezeiten soweit m\u00f6glich Flexibilit\u00e4t gegeben. Oberstes Ziel ist es aber weiterhin, daf\u00fcr zu sorgen, dass die \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, die Pflegefachpersonen, die Fachangestellten und alle weiteren Personen, welche ihren wertvollen und engagierten Beitrag zur Bew\u00e4ltigung dieser ausserordentlichen Situation leisten, gen\u00fcgend gesch\u00fctzt sind. </p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 03.04.2020</b></p><p><b>Bundesrat erh\u00f6ht B\u00fcrgschaftsvolumen f\u00fcr Liquidit\u00e4tshilfe auf 40 Milliarden </b></p><p><b>An seiner Sitzung vom 3. April 2020 hat der Bundesrat beschlossen, das B\u00fcrgschaftsprogramm f\u00fcr COVID-\u00dcberbr\u00fcckungskredite aufzustocken. Aufgrund der grossen Nachfrage beantragt er dem Parlament, den bestehenden Verpflichtungskredit um 20 Milliarden auf insgesamt 40 Milliarden Franken zu erh\u00f6hen. </b></p><p>Die ersten Tage haben gezeigt, dass die COVID-\u00dcberbr\u00fcckungskredite einem grossen Bed\u00fcrfnis entsprechen und dass die unb\u00fcrokratische und rasche Abwicklung \u00fcber Banken und Postfinance gut funktioniert. So konnten per 2. April 2020 76'034 Kreditvereinbarungen mit einem gesch\u00e4tzten Volumen von insgesamt 14,3 Milliarden Franken abgeschlossen werden.</p><p>Wegen dieser hohen Nachfrage d\u00fcrfte das vom Bund garantierte B\u00fcrgschaftsvolumen von 20 Milliarden Franken in den n\u00e4chsten Tagen \u00fcberschritten werden. Darum beantragt der Bundesrat den Eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten eine Aufstockung des Verpflichtungskredits und damit eine Erh\u00f6hung des maximalen B\u00fcrgschaftsvolumens von 20 Milliarden auf insgesamt 40 Milliarden Franken. 10 Milliarden davon werden der Finanzdelegation, die am 7. April 2020 tagt, als dringlich beantragt.</p><p>Der Bundesrat geht grunds\u00e4tzlich davon aus, dass die Hilfskredite nicht missbraucht werden. Die unb\u00fcrokratische Kreditvergabe birgt jedoch ein gewisses Missbrauchspotenzial. Dem will der Bundesrat entschieden entgegentreten. Er hat heute die zust\u00e4ndigen Departemente mit der raschen Umsetzung eines Konzepts zur Missbrauchsbek\u00e4mpfung beauftragt. Dieses enth\u00e4lt insbesondere folgende Massnahmen:</p><p>- Die zentrale Stelle der B\u00fcrgschaftsorganisationen \u00fcberpr\u00fcft s\u00e4mtliche COVID-19-Kreditvereinbarungen auf Einhaltung elementarer Voraussetzungen sowie auf Mehrfachbeanspruchung von Krediten. Zu Unrecht oder mehrfach beantragte Kredite werden rasch r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht.</p><p>- Dar\u00fcber hinaus erfolgt eine systematische \u00dcberpr\u00fcfung der COVID-19-Kredite mittels Verkn\u00fcpfung von Mehrwertsteuer- und anderen Daten, um unter anderem die von den Unternehmen gemachten Umsatzangaben zu \u00fcberpr\u00fcfen und auffallende Abweichungen zu verfolgen.</p><p>- Ferner wurde das EFD beauftragt, dem Bundesrat umgehend m\u00f6gliche Optionen zur Versch\u00e4rfung der Straf- und/oder Haftungsbestimmungen in der Solidarb\u00fcrgschaftsverordnung zu unterbreiten. Neben den kreditbeantragenden Unternehmen sollen auch deren zust\u00e4ndigen Organe und damit die dahinterstehenden nat\u00fcrlichen Personen belangt werden k\u00f6nnen.</p><p>Der Bundesrat hat am 20. M\u00e4rz 2020 ein umfassendes Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie vorgestellt. Seit dem 26. M\u00e4rz 2020 stellen Banken und Postfinance betroffenen Unternehmen mit \u00dcberbr\u00fcckungskrediten Liquidit\u00e4t zur Verf\u00fcgung, damit sie trotz Corona-bedingten Umsatzeinbussen ihre laufenden Fixkosten decken k\u00f6nnen. Der Bund sichert Kredite bis 500'000 Franken zu 100 Prozent und Kredite zwischen 500'000 Franken und 20 Millionen Franken zu 85 Prozent ab. Das Instrument hilft nach Auffassung des Bundesrates den kleinen und mittleren Unternehmen zielgerichtet, diese schwierige Phase ohne \u00e0-fonds-perdu-Beitr\u00e4ge des Bundes zu \u00fcberstehen. Unternehmen, die einen Bedarf an Liquidit\u00e4t haben, k\u00f6nnen diese beziehen und das entsprechende Darlehen \u00fcber 5 Jahre zur\u00fcckzahlen.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 04.05.2020</b></p><p><b>Nationalrat bewilligt rund 57 Milliarden Franken f\u00fcr Corona-Krise </b></p><p><b>Am ersten Tag der ausserordentlichen Session hat der Nationalrat Kredite im Umfang von rund 57 Millionen Franken genehmigt. Er folgte dabei den Antr\u00e4gen des Bundesrats. Das Geld wird zur Bew\u00e4ltigung der Corona-Krise verwendet.</b></p><p>Einen grossen Teil davon hat die Finanzdelegation bereits als Vorschuss genehmigt. Das Gesetz schreibt aber vor, dass das Parlament die Kredite nachtr\u00e4glich genehmigen muss. Das hat der Nationalrat ohne nennenswerte Opposition getan. Obwohl einzelne Elemente des Pakets kritisiert worden sind, stellten die Fraktionen dem Bundesrat doch insgesamt gute Noten aus.</p><p>40 Milliarden Franken sind zur Sicherung von \u00dcberbr\u00fcckungskrediten f\u00fcr KMU vorgesehen. Dieser Verpflichtungskredit war im Nationalrat unbestritten, ebenso die Freigabe einer Milliarde Franken f\u00fcr B\u00fcrgschaften, die schon dieses Jahr f\u00e4llig werden k\u00f6nnten.</p><p></p><p>Arbeitslosenversicherung in N\u00f6ten</p><p>Unbestritten waren auch die 6 Milliarden Franken, die der Bundesrat f\u00fcr die Arbeitslosenversicherung beantragt hat. Mit dem Geld und einer zus\u00e4tzlichen Verschuldung werden die Kosten der Kurzarbeitsentsch\u00e4digungen gedeckt. Schon jetzt steht fest, dass der Betrag nicht ausreichen wird: Laut Finanzminister Ueli Maurer ben\u00f6tigt die Arbeitslosenversicherung bis zu 18 Milliarden Franken zus\u00e4tzlich.</p><p>F\u00fcr Erwerbsersatz f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige genehmigte der Nationalrat insgesamt 5,3 Millionen Franken, f\u00fcr die Beschaffung von Medikamenten, Masken und anderem Sanit\u00e4tsmaterial knapp 2,6 Milliarden Franken. Die SVP beantragte erfolglos, diesen Kredit um rund 600 Millionen Franken zu k\u00fcrzen, daf\u00fcr aber die gleichen St\u00fcckzahlen zu kaufen. Auch f\u00fcr die K\u00fcrzung der Nothilfe im Kulturbereich, die die SVP verlangte, gab es im Nationalrat keine Mehrheit.</p><p>Zu reden gab die Staatshilfe f\u00fcr die Luftfahrt. Der Nationalrat ist einverstanden damit, Airlines mit 1,275 Milliarden Franken zu unterst\u00fctzen, flugnahe Betriebe mit 600 Millionen Franken. Er verband die Staatshilfe aber mit zus\u00e4tzlichen Umwelt- und Sozialauflagen. Weitergehende Forderungen aus dem links-gr\u00fcnen Lager scheiterten.</p><p></p><p>Geld f\u00fcr Kitas</p><p>Im Gegensatz zum Bundesrat sieht der Nationalrat auch Handlungsbedarf bei der familienerg\u00e4nzenden Kinderbetreuung. Auf Antrag seiner Finanzkommission bewilligte er daf\u00fcr 100 Millionen Franken. Nach Ansicht des Bundesrats ist das Sache der Kantone. Im St\u00e4nderat steht eine Unterst\u00fctzung im Umfang von 65 Millionen Franken zur Diskussion.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 05.05.2020</b></p><p><b>Parlament stockt Milliarden f\u00fcr Corona-Nothilfe auf </b></p><p><b>Mehr als 57 Milliarden Franken hat der Bundesrat dem Parlament zur Bew\u00e4ltigung der Corona-Krise beantragt. National- und St\u00e4nderat haben diese Kredite ungek\u00fcrzt bewilligt. Differenzen gibt es nur noch dar\u00fcber, um wie viel aufgestockt werden soll.</b></p><p>Anders als der Bundesrat wollen die R\u00e4te Krippen und Kitas unterst\u00fctzen. Der Nationalrat beschloss, daf\u00fcr 100 Millionen Franken auszugeben, um die H\u00e4lfte der Kosten der Kantone zu tragen. Der St\u00e4nderat entschied jedoch, mit 65 Millionen Franken lediglich einen Drittel zu tragen.</p><p>In der zweiten Beratungsrunde ist der Nationalrat am Dienstag mit 107 zu 84 Stimmen auf den tieferen Betrag eingeschwenkt.</p><p></p><p>Geld f\u00fcr Tourismus</p><p>Mehr Geld als der Nationalrat will der St\u00e4nderat f\u00fcr den Tourismus ausgeben: Mit 27 Millionen Franken sollen die ausbleibenden Beitr\u00e4ge von Hotels, Seilbahnen oder Tourismusdestinationen ausgeglichen werden. Das Geld soll an die Tourismuspartner von Schweiz Tourismus ausbezahlt werden. Mit 40 Millionen Franken will der St\u00e4nderat eine weitere Marketingkampagne zur Belebung der Nachfrage und zur F\u00f6rderung des Tourismusangebots finanzieren.</p><p>Mit den 40 Millionen Franken ist der Nationalrat einverstanden. Das Geld m\u00fcsse rasch fliessen, um eine Katastrophe f\u00fcr den Schweizer Tourismus zu verhindern, sagte Kommissionssprecher Olivier Feller (FDP/VD). Der Nationalrat kn\u00fcpft daran aber die Bedingung, dass damit ein nachhaltiger Tourismus gef\u00f6rdert wird. Die 27 Millionen hat er gestrichen, weil davon auch Grossunternehmen profitieren w\u00fcrden.</p><p></p><p>Umstrittene L\u00f6sung f\u00fcr Gesch\u00e4ftsmieten</p><p>Ebenfalls gestrichen hat der Nationalrat 50 Millionen Franken, mit welchen der St\u00e4nderat seine L\u00f6sung des Problems der Gesch\u00e4ftsmieten finanzieren wollte. Dabei h\u00e4tte der Bund einen Teil der Miete von gr\u00f6sseren Betrieben \u00fcbernommen. Der Nationalrat hatte sich gegen das Konzept ausgesprochen, folgerichtig strich er nun auch den entsprechenden Kredit.</p><p>Gescheitert ist auch der Antrag, lediglich 20 Millionen f\u00fcr einen H\u00e4rtefallfonds zu bewilligen. Ein solcher ist Teil des Konzepts des Nationalrats, der einen teilweisen Mieterlass f\u00fcr Gesch\u00e4ftsmieten verlangt. Der H\u00e4rtefallfonds soll Vermietern zugute kommen.</p><p>Weitere Differenzen gibt es zu den Bedingungen f\u00fcr die Luftfahrt-Hilfe. Der Nationalrat h\u00e4lt daran fest, dass die Airlines den Reiseb\u00fcros bis am 30. September das Geld f\u00fcr nicht durchgef\u00fchrte Fl\u00fcge zur\u00fcckerstatten m\u00fcssen. Der St\u00e4nderat hatte das abgelehnt.</p><p>Einverstanden ist der Nationalrat damit, dass die Unterst\u00fctzung nur fliessen soll, wenn sich die Airlines im Fall von Stellenstreichungen zu sozialvertr\u00e4glichen L\u00f6sungen verpflichten. Fallen gelassen hat er im Gegenzug die Forderung nach Umschulungspl\u00e4nen.</p><p></p><p>Milliarden-Kredite nicht umstritten</p><p>Der St\u00e4nderat wird die verbleibenden Differenzen am Mittwochmorgen behandeln. \u00dcber alle weiteren Kredite haben sich die R\u00e4te bereits geeinigt. 40 Milliarden Franken sind f\u00fcr die Sicherung von \u00dcberbr\u00fcckungskrediten f\u00fcr KMU vorgesehen, 6 Milliarden Franken f\u00fcr Kurzarbeitsentsch\u00e4digung, 5,3 Milliarden f\u00fcr Erwerbsersatz f\u00fcr Selbst\u00e4ndige und fast 2,6 Milliarden Franken f\u00fcr Sanit\u00e4tsmaterial und Medikamente.</p><p>1,875 Milliarden Franken haben die R\u00e4te zur Unterst\u00fctzung der Luftfahrtindustrie bewilligt. Dabei gaben vor allem die Auflagen zu Reden. Hinzu kommen Nothilfe f\u00fcr Sport und Kultur. Insgesamt summieren sich die Kredite auf mehr als 57 Milliarden Franken.</p><p>Die Finanzdelegation hat einen grossen Teil der Kredite bereits als Vorschuss genehmigt, ein betr\u00e4chtlicher Betrag ist auch schon ausgegeben oder zumindest verpflichtet. Das Gesetz schreibt aber vor, dass das Parlament die Kredite nachtr\u00e4glich genehmigen muss.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte in National- und St\u00e4nderat, 06.05.2020</b></p><p><b>R\u00e4te bereinigen letzte Details zu Corona-Milliardenkrediten </b></p><p><b>National- und St\u00e4nderat haben am Mittwoch die letzten Differenzen zu den Milliardenkrediten zur Bew\u00e4ltigung der Corona-Krise bereinigt. Zuletzt ging es noch um Kinderbetreuung, Tourismus und Gesch\u00e4ftsmieten.</b></p><p>Schon am Dienstagabend konnte der Streit um den Kredit zur Unterst\u00fctzung von Kinderkrippen und Kitas beigelegt werden. Der Nationalrat, der daf\u00fcr zun\u00e4chst 100 Millionen Franken einsetzen wollte, gab nach und willigte in einen Kredit von 65 Millionen Franken ein. Damit soll ein Drittel der Kosten der Kantone gedeckt werden. Die Ausf\u00e4lle belaufen sich auf gesch\u00e4tzte 200 Millionen Franken.</p><p></p><p>Millionen f\u00fcr Tourismus</p><p>L\u00e4nger liess die Einigung im Bereich Tourismus auf sich warten. Der Bundesrat hatte f\u00fcr die Branche keine besondere Unterst\u00fctzung vorgesehen. Der St\u00e4nderat aber bewilligte daf\u00fcr 67 Millionen Franken. Der Nationalrat willigte jedoch nur in einen Kredit von 40 Millionen Franken ein. Mit dem Geld sollen Kampagnen finanziert werden, um die Nachfrage anzukurbeln.</p><p>Der Nationalrat blieb \u00fcber drei Beratungsrunden hinweg hart, am Mittwochabend gab der St\u00e4nderat dann nach: Der von der Corona-Krise hart getroffene Tourismus wird mit 40 Millionen Franken unterst\u00fctzt. Der Nationalrat setzte auch die Bedingung durch, dass mit dem Geld nachhaltiger Tourismus gef\u00f6rdert werden soll.</p><p>Schliesslich strich der St\u00e4nderat auch noch einen Kredit von 20 Millionen Franken aus der Vorlage. Der Betrag war zur Finanzierung eines Konzepts vorgesehen, mit dem das Problem der Gesch\u00e4ftsmieten gel\u00f6st werden sollte. Auf ein solches konnten sich die R\u00e4te nicht einigen, daher war auch der Kredit obsolet.</p><p></p><p>Kaum umstrittene Milliarden</p><p>Damit ist die Corona-Kreditvorlage bereinigt. Diese hat einen Umfang von gut 57 Milliarden Franken. 40 Milliarden Franken sind f\u00fcr die Sicherung von \u00dcberbr\u00fcckungskrediten f\u00fcr KMU vorgesehen, 6 Milliarden Franken f\u00fcr Kurzarbeitsentsch\u00e4digung, 5,3 Milliarden Franken f\u00fcr Erwerbsersatz f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige und fast 2,6 Milliarden Franken f\u00fcr Sanit\u00e4tsmaterial und Medikamente.</p><p>Die Kredite waren weitgehend unbestritten. Gestritten wurde nur \u00fcber verh\u00e4ltnism\u00e4ssig kleine Betr\u00e4ge. Am heftigsten tobte die Debatte um die Staatshilfe f\u00fcr die Luftfahrt. Das \u00f6kologische Lager in den R\u00e4ten versuchte, diese zu verhindern oder zumindest an strenge Bedingungen zu kn\u00fcpfen. Die Antr\u00e4ge hatten ebenso wenig Erfolg wie jene der SVP, die bei der Kultur und beim Sanit\u00e4tsmaterial k\u00fcrzen wollte.</p><p>Trotz der enormen Betr\u00e4ge d\u00fcrfte die Corona-Krise damit nicht bew\u00e4ltigt sein. Finanzminister Ueli Maurer k\u00fcndigte bereits weiteren Finanzbedarf insbesondere f\u00fcr die Arbeitslosenversicherung an. Diese d\u00fcrfte nach seiner Sch\u00e4tzung im laufenden Jahr mindestens weitere 15 Milliarden Franken ben\u00f6tigen.</p><p></p><p>KREDITE</p><p>Das rund 57 Milliarden Franken schwere Corona-Kreditpaket haben die R\u00e4te ohne K\u00fcrzungen bewilligt. F\u00fcr Kitas und den Tourismus beschlossen sie zus\u00e4tzliche Ausgaben.</p><p>B\u00dcRGSCHAFTEN (40 Milliarden Franken): Der Bund unterst\u00fctzt KMU, indem er Darlehen bis zu 20 Millionen Franken verb\u00fcrgt. Daf\u00fcr sind 40 Milliarden Franken vorgesehen. National- und St\u00e4nderat haben dem Verpflichtungskredit zugestimmt. Eine Milliarde haben sie bereits zur Deckung f\u00e4lliger B\u00fcrgschaften freigegeben. Die vom Bundesrat festgelegten Bedingungen f\u00fcr \u00dcberbr\u00fcckungskredite bleiben unver\u00e4ndert. Den Unternehmen bleiben f\u00fcnf Jahre, die Kredite zur\u00fcckzuzahlen. Der Zins bei Krediten bis 500'000 Franken bleibt nur im ersten Jahr bei 0 Prozent fixiert. Die R\u00e4te haben \u00fcberdies entschieden, dass die Kredite w\u00e4hrend der gesamten Dauer der Solidarb\u00fcrgschaft nicht als Fremdkapital ber\u00fccksichtigt werden.</p><p>KURZARBEIT (6 Milliarden Franken): Um Stellen zu retten, hat der Bundesrat den Anspruch auf Kurzarbeitsentsch\u00e4digung ausgeweitet. Inzwischen sind fast 2 Millionen Gesuche eingereicht worden. Der Bundesrat hat 6 Milliarden Franken f\u00fcr den Fonds der Arbeitslosenversicherung (ALV) beantragt. National- und St\u00e4nderat haben den Kredit bewilligt. Zus\u00e4tzlich darf sich die ALV mit bis zu 8 Milliarden Franken verschulden. Laut Finanzminister Ueli Maurer werden diese Betr\u00e4ge nicht ausreichen. Nach seinen Angaben d\u00fcrfte die ALV dieses Jahr weitere 15 bis 18 Milliarden Franken ben\u00f6tigen. Unternehmen, die Kurzarbeit anmelden, d\u00fcrfen weiterhin Dividenden aussch\u00fctten. Ein Dividendenverbot ist im St\u00e4nderat deutlich gescheitert.</p><p>ERWERBSERSATZ (5,3 Milliarden Franken): F\u00fcr den Erwerbsersatz f\u00fcr Selbstst\u00e4ndigerwerbende hatte der Bundesrat insgesamt 5,3 Milliarden Franken beantragt. National- und St\u00e4nderat haben den Kredit bewilligt.</p><p>SANIT\u00c4TSMATERIAL UND MEDIKAMENTE (2,58 Milliarden Franken): In mehreren Tranchen hatte der Bundesrat insgesamt mehr als 2,58 Milliarden Franken f\u00fcr die Beschaffung von Masken, Operationssch\u00fcrzen und anderem Schutzmaterial, Beatmungsger\u00e4ten, Defibrillatoren, Testkits, Medikamenten und Impfstoff beantragt. National- und St\u00e4nderat haben den Kredit bewilligt. Der St\u00e4nderat verlangt, dass der Bund die Pflichtlager f\u00fcr Medikamente und Impfstoffe ausweitet und eine verst\u00e4rkte Produktion im Inland ins Auge fasst. Der Nationalrat hat die Motion noch nicht behandelt.</p><p>LUFTFAHRT (1,875 Milliarden Franken): Um die Luftfahrtindustrie zu unterst\u00fctzen hatte der Bundesrat insgesamt 1,875 Milliarden Franken beantragt: 1,275 Milliarden Franken zur Sicherung von Darlehen an die Airlines Swiss und Edelweiss und 600 Millionen Franken zur Unterst\u00fctzung von flugnahen Betrieben. National- und St\u00e4nderat haben den Kredit bewilligt. Der Bundesrat will die Auszahlung an Bedingungen kn\u00fcpfen, insbesondere zur Verwendung der Gelder und zum Standort. National- und St\u00e4nderat haben zus\u00e4tzliche Umwelt- und Sozialauflagen beschlossen. F\u00fcr die Unterst\u00fctzung von flugnahen Betriebe ist eine Anpassung des Luftfahrtgesetzes n\u00f6tig. Beide R\u00e4te haben dieser dringlichen \u00c4nderung zugestimmt. Die Revision tritt bereits am Donnerstag in Kraft. Das Parlament hat auch damit zus\u00e4tzliche Bedingungen verbunden: So muss der Bundesrat die Voraussetzungen f\u00fcr eine Bundesbeteiligung regeln. Bei Finanzhilfen an ausl\u00e4ndisch dominierte Unternehmen muss sich der Bund durch Beteiligungsrechte oder andere Sicherheitsmassnahmen absichern.</p><p>KULTUR (280 Millionen Franken): 100 Millionen Franken sind als Soforthilfe f\u00fcr nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen vorgesehen, 25 Millionen f\u00fcr Kulturschaffende. 145 Millionen Franken sollen f\u00fcr Ausfallentsch\u00e4digungen eingesetzt werden, 10 Millionen Franken f\u00fcr Musik- und Theatervereine im Laienbereich. National- und St\u00e4nderat haben den Kredit bewilligt.</p><p>SPORT (100 Millionen Franken): Organisationen im Profisport bekommen vom Bundesamt f\u00fcr Sport Darlehen zu Vorzugsbedingungen. Zudem erhalten Vereine, die Sportveranstaltungen organisieren, nicht r\u00fcckzahlbare Geldleistungen. F\u00fcr die beiden Bereiche sind je 50 Millionen Franken vorgesehen. National- und St\u00e4nderat haben den Kredit bewilligt.</p><p>KITAS (65 Millionen Franken): Anders als der Bundesrat sehen National- und St\u00e4nderat Handlungsbedarf bei der familienerg\u00e4nzenden Kinderbetreuung. Sie haben der Regierung den Auftrag erteilt, diese zu unterst\u00fctzen. Die durch das Coronavirus bedingten Ausf\u00e4lle belaufen sich auf gesch\u00e4tzte 200 Millionen Franken. Davon soll der Bund einen Drittel tragen. Die R\u00e4te haben bereits den daf\u00fcr n\u00f6tigen Kredit von 65 Millionen Franken genehmigt.</p><p>TOURISMUS (40 Millionen Franken): Der St\u00e4nderat wollte den Tourismus mit 67 Millionen Franken unterst\u00fctzen. Der Nationalrat willigte nur in 40 Millionen Franken ein, um Kampagnen zu finanzieren. Er setzte sich damit durch, ebenso mit der Bedingung, dass mit dem Geld nur nachhaltige Tourismusangebote gef\u00f6rdert werden.</p><p>BEV\u00d6LKERUNGSSCHUTZ (23,4 Millionen Franken): In der Corona-Krise kommt auch der Zivilschutz zum Einsatz. Der Bundesrat hat den Kantonen ein maximales Kontingent von 840'000 Diensttagen zur Verf\u00fcgung gestellt. Bei einer Tagespauschalen von 27.50 Franken kommen Kosten von 23,4 Millionen Franken zusammen. National- und St\u00e4nderat haben den Kredit bewilligt.</p><p>AUSSERORDENTLICHE SESSION (4,1 Millionen Franken): Die ausserordentliche Session schl\u00e4gt mit zus\u00e4tzlich 3,7 Millionen Franken zu Buche. F\u00fcr zus\u00e4tzliche Sitzungsgelder sind 400'000 Franken n\u00f6tig. National- und St\u00e4nderat haben die Kredite bewilligt.</p><p>BEIHILFEN VIEHWIRTSCHAFT (3 Millionen Franken): Weil Restaurants geschlossen sind, wird derzeit weniger Fleisch verkauft. Um einen Zusammenbruch der Preise zu verhindern, unterst\u00fctzt der Bund die Einlagerung von Fleisch mit 3 Millionen Franken. National- und St\u00e4nderat haben den Kredit bewilligt.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1588723200000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"15|24|2841","Category":"II/IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770757913883)\/","SubmissionDate":"\/Date(1584662400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5103,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen|Gesundheit"}}