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Bericht der 50. Legislaturperiode","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.03.2021</b></p><p><b>Bundesrat will Ausfuhrpraxis von Kriegsmaterial versch\u00e4rfen </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 5. M\u00e4rz 2021 die Botschaft zur Volksinitiative \"Gegen Waffenexporte in B\u00fcrgerkriegsl\u00e4nder (Korrektur-Initiative)\" verabschiedet. Er empfiehlt die Initiative zur Ablehnung, stellt ihr aber einen indirekten Gegenvorschlag gegen\u00fcber. Damit unterst\u00fctzt der Bundesrat die St\u00e4rkung der demokratischen Kontrolle im Bereich der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie eine Versch\u00e4rfung der g\u00e4ngigen Bewilligungspraxis. </b></p><p>Die Initiantinnen und Initianten wollen die Bewilligungskriterien f\u00fcr Kriegsmaterialexporte nicht mehr auf Verordnungsebene, sondern auf Verfassungsstufe regeln. Somit m\u00fcssten Volk und St\u00e4nde \u00fcber Anpassungen entscheiden. Auf diese Weise sollen Kriegsmaterialexporte in B\u00fcrgerkriegsl\u00e4nder verhindert werden. Zudem fordert die Initiative ein generelles Ausfuhrverbot von Kriegsmaterial in L\u00e4nder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen.</p><p></p><p>Initiative bedroht Landesinteressen</p><p>Die von der Initiative geforderte Verankerung der Bewilligungskriterien f\u00fcr Kriegsmaterialexporte auf Verfassungsstufe w\u00fcrde dem Bundesrat und dem Parlament die Kompetenz entziehen, die Bewilligungskriterien anzupassen. Das Parlament k\u00f6nnte nicht mehr f\u00fcr die Aufrechterhaltung der f\u00fcr die Schweiz wichtigen sicherheitsrelevanten Wirtschaftszweige sorgen, was im Kriegsmaterialgesetz verankert ist. Mit Annahme der Initiative w\u00fcrde die gesetzliche Spezialregelung f\u00fcr Ersatzteillieferungen infrage gestellt. So k\u00f6nnten Schweizer Firmen ihren vertraglichen Verpflichtungen gegen\u00fcber den ausl\u00e4ndischen K\u00e4ufern nicht in jedem Fall nachkommen, weil Ersatzteillieferungen unter Umst\u00e4nden ohne wichtigen Grund abgelehnt werden m\u00fcssten. Dies k\u00f6nnte dem Ruf der Schweiz als verl\u00e4ssliche Wirtschaftspartnerin schaden. Insgesamt w\u00fcrden so die sicherheitsrelevanten Industrien im Land geschw\u00e4cht.</p><p></p><p>Mehr demokratische Kontrolle</p><p>Bereits heute hat die Schweiz im europ\u00e4ischen Vergleich eine vergleichsweise strenge Bewilligungspraxis f\u00fcr Kriegsmaterialausfuhren. Sie ist in vielen Punkten restriktiver als diejenige anderer europ\u00e4ischer L\u00e4nder. Dennoch hat der Bundesrat Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Anliegen der Initiantinnen und Initianten. Mit seinem indirekten Gegenvorschlag will er die Bewilligungskriterien auf Gesetzesstufe verankern und so die demokratische Kontrolle st\u00e4rken: Das Parlament k\u00f6nnte demnach die gesetzlichen Bewilligungskriterien anpassen. Mit dem fakultativen Referendum h\u00e4tte das Stimmvolk das letzte Wort.</p><p>Zudem will der Gegenvorschlag die g\u00e4ngige Bewilligungspraxis versch\u00e4rfen. Die heutige Regelung erlaubt Ausnahmen vom Ausfuhrverbot von Kriegsmaterial in L\u00e4nder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen. Der Gegenvorschlag sieht vor, diese von der Initiative kritisierte Ausnahmen ersatzlos zu streichen. Damit w\u00fcrde die Schweiz deutlich weitergehen als die Regelungen im internationalen Vertrag \u00fcber den Waffenhandel oder die Weisungen der EU an ihre Mitgliedsstaaten. Ausfuhren in sogenannte B\u00fcrgerkriegsl\u00e4nder bleiben in jedem Fall ausgeschlossen. </p><p>Der Gegenvorschlag soll dem Bundesrat erm\u00f6glichen, bei ausserordentlichen Umst\u00e4nden innerhalb eines klar abgesteckten Rahmens von den gesetzlichen Bewilligungskriterien abzuweichen. Dies muss aber f\u00fcr die Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz notwendig sein. Wichtig wird diese M\u00f6glichkeit der G\u00fcterabw\u00e4gung beispielsweise dann, wenn Gegengesch\u00e4fte (Offset) aus einer R\u00fcstungsbeschaffung durch die Schweizer Armee betroffen sind. </p><p>Schliesslich enth\u00e4lt der Gegenvorschlag eine Ausnahme f\u00fcr Kriegsmaterialausfuhren, die f\u00fcr Eins\u00e4tze zugunsten des Friedens ben\u00f6tigt werden. Dies betrifft in erster Linie friedenserhaltende Operationen auf Basis eines Mandats der Vereinten Nationen oder der Organisation f\u00fcr Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). </p><p>Mit der Streichung der Ausnahme f\u00fcr L\u00e4nder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, der Verankerung der Bewilligungskriterien auf Gesetzesstufe und dem Ausschluss von Kriegsmaterialausfuhren in sogenannte B\u00fcrgerkriegsl\u00e4nder wird den drei Hauptanliegen des Initiativkomitees Rechnung getragen. Gleichzeitig erf\u00fcllt die Abweichungskompetenz f\u00fcr ausserordentliche Umst\u00e4nde ein zentrales Anliegen aus der Vernehmlassung.</p>","Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600300800000)\/","ResponsibleDepartment":1,"ResponsibleDepartmentName":"Parlament","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"Parl","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|421","Category":"V","Modified":"\/Date(1750802434143)\/","SubmissionDate":"\/Date(1581465600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5102,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Parlament"}}