{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200030,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200030,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200030,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200030,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200030,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200030,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200030,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200030,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200030,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200030,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200030,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200030,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200030,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200030,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200030,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200030,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200030,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20200030,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.030","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"F\u00f6rderung der Kultur in den Jahren 2021-2024","Description":"Botschaft vom 26. Februar 2020 zur F\u00f6rderung der Kultur in den Jahren 2021\u20132024 (Kulturbotschaft 2021\u20132024)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 26.02.2020</b></p><p><b>Der Bundesrat verabschiedet die Kulturbotschaft 2021-2024 </b></p><p><b>An seiner Sitzung vom 26. Februar 2020 hat der Bundesrat die Botschaft \u00fcber die F\u00f6rderung der Kultur f\u00fcr die Periode 2021-2024 verabschiedet und ans Parlament \u00fcberwiesen. Die drei bisherigen strategischen Handlungsachsen der Kulturpolitik des Bundes - kulturelle Teilhabe, gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie Kreation und Innovation - werden beibehalten. Der Bundesrat legt ab 2021 einen Schwerpunkt auf den digitalen Wandel in der Kulturf\u00f6rderung. Zur Umsetzung der Botschaft sind finanzielle Mittel in der H\u00f6he von 934,5 Millionen Franken vorgesehen. </b></p><p>Der Bundesrat will das Programm \"Jugend und Musik\" konsolidieren und in Zusammenarbeit mit den Kantonen und mit Musikorganisationen die gezielte F\u00f6rderung musikalisch Begabter vorantreiben. Mit dem Ausbau schulischer Austauschaktivit\u00e4ten zwischen den Sprachgemeinschaften und der Einrichtung eines Austauschprogramms f\u00fcr Lehrpersonen soll der gesellschaftliche Zusammenhalt gest\u00e4rkt werden. Zudem will der Bund durch geeignete Massnahmen zu einer hohen Baukultur beitragen und sich f\u00fcr die Gleichstellung von Frauen und M\u00e4nnern im Kulturbereich einsetzen. Im Bereich der Kreation und Innovation wird das Programm \"Kultur und Wirtschaft\" mit den beiden F\u00f6rderschwerpunkten Design und Interaktive Medien weiterentwickelt und in die regul\u00e4ren F\u00f6rderaktivit\u00e4ten der Stiftung Pro Helvetia integriert. Schliesslich werden die Betriebsmittel des Schweizerischen Nationalmuseums aufgestockt, damit es nach der inzwischen erfolgten Er\u00f6ffnung des Neubaus am Standort Z\u00fcrich sein Angebot an Referenzausstellungen zur Schweizer Geschichte bespielen kann. </p><p>Nebst der Kontinuit\u00e4t legt der Bundesrat einen besonderen Schwerpunkt auf die Herausforderungen und Chancen, die der digitale Wandel mit sich bringt. So beabsichtigt der Bundesrat, Anbieter von Filmen auf elektronischen Plattformen zu verpflichten, in das unabh\u00e4ngige Schweizer Filmschaffen zu investieren. Eine solche Verpflichtung besteht bereits f\u00fcr Fernsehveranstalter mit nationalem oder sprachregionalem Programm. Ausserdem sollen die Onlineplattformen verpflichtet werden, mindestens 30 Prozent europ\u00e4ische Filme anzubieten. Zudem will der Bundesrat die Voraussetzungen schaffen, damit vom Bund subventionierte Filme nach ihrer gewerblichen Auswertung der \u00d6ffentlichkeit leichter zug\u00e4nglich sind. </p><p>Aus der Vernehmlassung zur Kulturbotschaft ergab sich, dass Kontinuit\u00e4t wichtig ist. Die Massnahmen zur Weiterentwicklung der Kulturpolitik des Bundes wurden \u00fcberwiegend positiv beurteilt. </p><p>Die Kulturbotschaft legt die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in der F\u00f6rderperiode 2021-2024 fest. Sie pr\u00e4sentiert die Ziele, die wichtigsten Massnahmen und die Finanzierung s\u00e4mtlicher F\u00f6rderbereiche des Bundesamtes f\u00fcr Kultur, von der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia und des Schweizerischen Nationalmuseums. Zur Umsetzung der Botschaft sind finanzielle Mittel in der H\u00f6he von 934,5 Millionen Franken vorgesehen. Dieser Betrag wurde an die Teuerungsprognose des Bundes angepasst. Dies f\u00fchrte zu einer Absenkung des Gesamtfinanzrahmens im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage.</p><p></p><p><b>Entwurf 2: Bundesgesetz \u00fcber Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG)</b></p><p><b></b></p><p><b>Am 26. Februar 2020 hat der Bundesrat seine Botschaft zur F\u00f6rderung der Kultur in den Jahren 2021 bis 2024 vorgelegt. Er beantragt die \u00c4nderung von acht Bundesbeschl\u00fcssen und von f\u00fcnf Bundesgesetzen, darunter das Filmgesetz. Mit dieser \u00c4nderung will er die Schweizer Filmbranche bef\u00e4higen, bestm\u00f6glich auf die Digitalisierung des Marktes und auf das ge\u00e4nderte Medienkonsumverhalten zu reagieren. Ziel der \u00c4nderung des Filmgesetzes ist es, das Schweizer Filmschaffen sowie die Vielfalt und die Qualit\u00e4t des Filmangebots zu f\u00f6rdern, die Schweizer Filmkultur zu st\u00e4rken sowie das filmische Erbe zu bewahren und zug\u00e4nglich zu machen. Das Parlament hat der Gesetzes\u00e4nderung am 1. Oktober 2021 zugestimmt. Da das Referendum formell zustande gekommen ist, stimmt die Schweizer Bev\u00f6lkerung am 15. Mai 2022 \u00fcber diese Vorlage ab.</b></p><p></p><p>Die Schweiz verf\u00fcgt \u00fcber ein breites Filmschaffen und \u00fcber eine lebendige Filmkultur. Von den weltweit j\u00e4hrlich rund 10 000 produzierten Spielfilmen kommen um die 500 in die Schweizer Kinos. Die Besucherzahlen der Schweizer Kinos waren 2016 und 2017 mit rund 13,5 Millionen Eintritten stabil, sanken 2018 auf rund 11,7 Millionen Eintritte und stiegen 2019 wieder auf 12,4 Millionen Eintritte an. In den Multiplex-Kinos, auf die rund 40 Prozent der Besucherzahlen entfallen, dominieren vorwiegend amerikanische Grossproduktionen. Im Vergleich zum europ\u00e4ischen Umland verf\u00fcgt die Schweiz jedoch in allen Regionen noch \u00fcber eine grosse Anzahl an kleinen und mittleren Kinos mit einem vielf\u00e4ltigen Programm. Durch die Digitalisierung der Vorf\u00fchrtechnik haben kleine und l\u00e4ndliche Kinos heute - anders als fr\u00fcher - wie Kinos in gr\u00f6sseren Zentren Zugang zum gesamten Filmangebot.</p><p></p><p>Die Filmpolitik des Bundes hat zum Ziel, das Schweizer Filmschaffen sowie die Vielfalt und die Qualit\u00e4t des Filmangebots zu f\u00f6rdern, die Schweizer Filmkultur zu st\u00e4rken sowie das filmische Erbe zu bewahren und zug\u00e4nglich zu machen. Sie basiert auf drei S\u00e4ulen: Filmf\u00f6rderung (Herstellung und Auswertung), Filmkultur (Festivals, Weiterbildung, Promotion) sowie Filmerbe. Die Filmf\u00f6rderungskonzepte des Bundes werden periodisch von einem externen Unternehmen evaluiert, um die F\u00f6rderinstrumente auf ihre Wirksamkeit hin zu \u00fcberpr\u00fcfen und um allf\u00e4llige Anpassungen f\u00fcr die anstehende Periode vornehmen zu k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Die Digitalisierung des Filmmarkts - von der Produktion \u00fcber die Filmauswertung bis hin zur Langzeitarchivierung - sowie die rasante Ver\u00e4nderung des Medienkonsumverhaltens pr\u00e4gen das Schweizer Filmschaffen stark. Alle Akteure, von den Kinos bis zu den Verleihunternehmen, m\u00fcssen mit den technischen Entwicklungen und ver\u00e4nderten Konsumgewohnheiten Schritt halten. Nicht zuletzt spielen Filmfestivals in der Schweiz eine immer gr\u00f6ssere Rolle f\u00fcr die Angebotsvielfalt, f\u00fcr die Promotion und die Vermittlung sowie f\u00fcr die Auswertung von Filmen. Die Festivals tragen zur kulturellen Teilhabe bei und sind f\u00fcr den Publikumserfolg der Filme entscheidend.</p><p></p><p>Die Vorlage des Bundesrates sieht vor, dass Unternehmen, die in der Schweiz Filme in ihren Programmen zeigen oder \u00fcber elektronische Abruf- oder Abonnementsdienste anbieten, zur F\u00f6rderung der Angebotsvielfalt mindestens 30 Prozent ihres Angebots europ\u00e4ischen Filmen vorbehalten und j\u00e4hrlich mindestens 4 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen f\u00fcr das unabh\u00e4ngige Schweizer Filmschaffen aufwenden oder eine entsprechende Ersatzabgabe bezahlen m\u00fcssen. Diese Pflicht soll neu f\u00fcr alle Marktteilnehmer gelten und somit auch f\u00fcr Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben und deren Angebot auf das schweizerische Publikum abzielt.</p>","Proceedings":"<p><b>Entwurf 1, 3-12</b></p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.09.2020</b></p><p><b>Nationalrat beschliesst Auflagen f\u00fcr Streamingdienste </b></p><p><b>Der Nationalrat will ausl\u00e4ndische Streamingdienste und Fernsehsender zur Kasse bitten. Sie sollen ein Prozent ihrer Einnahmen in der Schweiz in das Schweizer Filmschaffen investieren.</b></p><p>Der Bundesrat sah einen Satz von 4 Prozent vor. Der Rat folgte aber mit 97 zu 91 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Antrag von Philipp Kutter (CVP/ZH). Dieser bef\u00fcrchtet, dass der Standort Schweiz durch gr\u00f6ssere Auflagen verteuert w\u00fcrde und die Kosten der Anbieter auf die Kunden abgew\u00e4lzt w\u00fcrden.</p><p>Kutter brachte noch weitere Antr\u00e4ge durch. So sollen neben der SRG auch regionale Fernsehveranstalter mit oder ohne Konzession von der Abgabe ausgenommen sein. Auch Netzbetreiber, \u00fcber welche Kunden den Zugang zu den Filmen beziehen, sollen von der Pflicht befreit sein.</p><p></p><p>Quote f\u00fcr europ\u00e4ische Filme</p><p>Der Nationalrat will die Anbieter zudem verpflichten, 30 Prozent ihres Filmkatalogs mit europ\u00e4ischen Filmen zu besetzen. Christian Wasserfallen (FDP/BE) versuchte vergeblich, Vorgaben f\u00fcr die Anbieter zu kippen. Sie seien nicht zielf\u00fchrend. Das Gesetz f\u00fchre f\u00fcr die Unternehmen nur zu viel B\u00fcrokratie. Zudem d\u00fcrfe man nicht in ein Gesetz schreiben, was Konsumentinnen und Konsumenten schauen k\u00f6nnten und was nicht.</p><p>Kulturminister Alain Berset verteidigte jedoch die Pl\u00e4ne. Die Investitionspflicht gebe es bereits f\u00fcr die nationalen Anbieter. Der Gesetzgeber m\u00fcsse f\u00fcr Technologieneutralit\u00e4t und gleiche Marktzug\u00e4nge f\u00fcr Fernseh- und Online-Anbieter sorgen. Zudem werde die Quote auch in den umliegenden L\u00e4ndern so angesetzt.</p><p></p><p>Kultur wichtig w\u00e4hrend Lockdown</p><p>Der Nationalrat debattierte f\u00fcnf Stunden \u00fcber die Kulturbotschaft f\u00fcr die Jahre 2021 bis 2024. Der Bundesrat beantragt insgesamt 934,5 Millionen Franken f\u00fcr die Kulturf\u00f6rderung. In der Debatte betonten die Fraktionen grunds\u00e4tzlich den Stellenwert der Kultur. Gerade die Corona-Krise habe gezeigt, wie wichtig Kultur f\u00fcr die Menschen sei - und was fehle, wenn Kultur nicht stattfinde. Die Kultur sei wichtig f\u00fcr den Zusammenhang einer Gesellschaft und bereichere den Horizont.</p><p>Eine von Diana Gutjahr (SVP/TG) angef\u00fchrte Minderheit wollte die Beitr\u00e4ge jedoch k\u00fcrzen. Schliesslich zeigte sich der Nationalrat aber sogar etwas grossz\u00fcgiger als der Bundesrat. So sprach er sich mit 126 zu 63 Stimmen bei 3 Enthaltungen daf\u00fcr aus, 1,2 Millionen Franken f\u00fcr Memoriav zu investieren, die Kompetenzstelle f\u00fcr Fragen zu analogem oder digitalem audiovisuellem Kulturerbe. Zudem will er 20 Millionen Franken mehr in die Baukultur investieren als der Bundesrat, n\u00e4mlich 123,9 Millionen Franken.</p><p>Die grosse Kammer erh\u00f6hte ausserdem den Betrag f\u00fcr die F\u00f6rderung des R\u00e4toromanischen um 1,2 Millionen Franken. Der Bundesrat schl\u00e4gt insgesamt 68,8 Millionen Franken bei den Finanzhilfen f\u00fcr Sprachen und Verst\u00e4ndigung vor.</p><p></p><p>Gr\u00f6sster Finanzrahmen f\u00fcr Bereich Film</p><p>Bei den anderen Beitr\u00e4gen feilschte der Nationalrat zwar an den Betr\u00e4gen, ohne jedoch eine \u00c4nderung vorzunehmen. Der gr\u00f6sste Teil soll in den Bereich Film fliessen, n\u00e4mlich 209,1 Millionen Franken. 180,4 Millionen Franken sind f\u00fcr Pro Helvetia vorgesehen.</p><p>Der Finanzrahmen f\u00fcr das Schweizerische Nationalmuseum soll um 5 Millionen Franken auf 134,5 Millionen Franken und jener f\u00fcr die Schweizerschulen im Ausland um 0,7 Millionen Franken pro Jahr auf 89,5 Millionen Franken erh\u00f6ht werden. F\u00fcr den Kulturg\u00fctertransfer sind 3,1 Millionen Franken vorgesehen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 16.09.2020</b></p><p><b>R\u00e4te bei Betr\u00e4gen f\u00fcr Kulturf\u00f6rderung f\u00fcr n\u00e4chste Jahre uneinig </b></p><p><b>Das Parlament hat die Kulturbotschaft f\u00fcr die Jahre 2021 bis 2024 durchberaten. Die Kammern sind noch nicht \u00fcberall auf der gleichen Linie. So erh\u00f6hte der St\u00e4nderat die Mittel f\u00fcr den Austausch zwischen den Sprachregionen um 10 Millionen auf 80 Millionen Franken.</b></p><p>Nur wenn zwischen den Sprachregionen gen\u00fcgend Austausch stattfinde, k\u00f6nnten die Vorteile der Mehrsprachigkeit in der Schweiz genutzt werden, sagte Johanna Gapany (FDP/FR). Daf\u00fcr brauche es gen\u00fcgend Mittel. Ansonsten k\u00f6nnten die unterschiedlichen Landessprachen eine Barriere sein. Mit der Erh\u00f6hung des Beitrags soll auch das R\u00e4toromanische st\u00e4rker gef\u00f6rdert werden.</p><p>Damit zeigte sich der St\u00e4nderat bei den Sprachen und der Verst\u00e4ndigung grossz\u00fcgiger als der Nationalrat. Dieser hatte vergangene Woche lediglich eine Erh\u00f6hung um 1,2 Millionen f\u00fcr das R\u00e4toromanische beschlossen.</p><p></p><p>Unterst\u00fctzung f\u00fcr Fotoarchiv statt Memoriav</p><p>Uneinig sind sich die R\u00e4te zudem bei den Finanzhilfen durch das Bundesamt f\u00fcr Kultur. Der Bundesrat sieht daf\u00fcr insgesamt 145,1 Millionen Franken vor. Der Nationalrat will den Betrag um 1,2 Millionen erh\u00f6hen, damit Memoriav, den Verein zur Erhaltung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz, unterst\u00fctzt werden kann.</p><p>Der St\u00e4nderat wiederum folgte einem Antrag von Elisabeth Baume-Schneider (SP/JU) und sprach 800'000 Franken f\u00fcr die vom Bund unterst\u00fctzte Fotostiftung. Den Beitrag f\u00fcr Memoriav lehnte der St\u00e4nderat ab.</p><p>Die kleine Kammer machte dem Nationalrat aber auch Zugest\u00e4ndnisse. Einverstanden ist sie etwa mit der Erh\u00f6hung des Betrags f\u00fcr die Baukultur um 20 Millionen Franken auf 123,9 Millionen Franken. Der Bundesrat beantragt 103,9 Millionen Franken.</p><p></p><p>SVP-Rotstift konnte nicht angesetzt werden</p><p>SVP-St\u00e4nderat Jakob Stark (TG) versuchte vergeblich, an verschiedenen Stellen den Rotstift anzusetzen und den Gesamtbetrag um 34,7 Millionen Franken zu reduzieren. Die Kulturwerke m\u00fcssten jetzt zwar gesichert, aber nicht ausgebaut werden, sagte er zu Beginn der Debatte. Gegen Schluss zeigte er sich \"ern\u00fcchtert\" \u00fcber die Entscheide des St\u00e4nderats. Statt zu sparen seien die Betr\u00e4ge erh\u00f6ht worden. Das sei angesichts der Corona-Krise \"verantwortungslos\".</p><p>Nicht diskutiert hat der St\u00e4nderat am Mittwoch das Filmgesetz. Mit dem \"heissen Streifen der Kulturbotschaft\" will sich der St\u00e4nderat erst in der Wintersession befassen, wie Kommissionssprecher Matthias Michel (FDP/ZG) sagte.</p><p>Mit der Gesetzesanpassung sollen ausl\u00e4ndische Streaming-Dienste wie Netflix und ausl\u00e4ndische Fernsehsender mit Schweizer Werbefenster verpflichtet werden, einen Teil ihrer Einnahmen in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Der Nationalrat ist grunds\u00e4tzlich einverstanden damit, reduzierte aber die vom Bundesrat vorgeschlagene Quote von vier auf ein Prozent.</p><p></p><p>Bundesmillion wortlos gestrichen</p><p>Keinen Eingang in die Debatte fand zudem die Bundesmillion f\u00fcr die Stadt Bern. Im Nationalrat hatte sich eine Minderheit daf\u00fcr eingesetzt, dass diese nicht gestrichen wird - ohne Erfolg. Der St\u00e4nderat stimmte dem Antrag auf Streichen nun wortlos zu. Wenn die Kulturbotschaft in der Schlussabstimmung durchkommt, ist dieser Beitrag definitiv gestrichen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 23.09.2020</b></p><p><b>R\u00e4te streiten um Mittel f\u00fcr den Austausch zwischen Sprachregionen </b></p><p>Die R\u00e4te feilschen weiterhin um die Betr\u00e4ge f\u00fcr die Kulturf\u00f6rderung in den n\u00e4chsten vier Jahren. Uneinig sind sich National- und St\u00e4nderat bei den Mitteln f\u00fcr den Austausch zwischen den Sprachregionen sowie bei den Finanzhilfen durch das Bundesamt f\u00fcr Kultur.</p><p>F\u00fcr letztere sieht der Bundesrat insgesamt 145,1 Millionen Franken vor. Der Nationalrat will den Betrag um 1,2 Millionen erh\u00f6hen, damit Memoriav, den Verein zur Erhaltung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz, unterst\u00fctzt werden kann. An diesem Beschluss hielt die grosse Kammer am Mittwoch fest.</p><p>Der Beitrag f\u00fcr Memoriav hatte im St\u00e4nderat bisher keine Mehrheit gefunden. Stattdessen will die kleine Kammer 800'000 Franken f\u00fcr die vom Bund unterst\u00fctzte Fotostiftung sprechen, was der Nationalrat ablehnt.</p><p>Weiter erh\u00f6hte der St\u00e4nderat die Mittel f\u00fcr den Austausch zwischen den Sprachregionen - um 10 Millionen auf 80 Millionen Franken. Mit der Erh\u00f6hung des Beitrags soll insbesondere das R\u00e4toromanische st\u00e4rker gef\u00f6rdert werden. Der Nationalrat lehnte die Erh\u00f6hung bei seiner zweiten Beratung ab.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 24.09.2020</b></p><p><b>R\u00e4te einigen sich auf Kulturf\u00f6rderung f\u00fcr die n\u00e4chsten vier Jahre </b></p><p>Die \"Lex Netflix\" bleibt umstritten, auf die \u00fcbrigen Teile der Kulturbotschaft 2021-2024 haben sich National- und St\u00e4nderat geeinigt. Der St\u00e4nderat hat am Donnerstag die letzten Differenzen ausger\u00e4umt.</p><p>Unter anderem ging es noch um Finanzhilfen durch das Bundesamt f\u00fcr Kultur. Der Nationalrat hatte den Beitrag um 1,2 Millionen Franken aufgestockt, um Memoriav, den Verein zur Erhaltung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz, unterst\u00fctzen zu k\u00f6nnen. Der St\u00e4nderat wollte stattdessen 800'000 Franken f\u00fcr die vom Bund unterst\u00fctzte Fotostiftung sprechen, lenkte aber ein.</p><p>Ebenfalls nachgegeben hat er bei den Mitteln f\u00fcr den Austausch zwischen den Sprachregionen. Diese wollte er um 10 Millionen auf 80 Millionen Franken aufstocken. Darauf hat er nun verzichtet. Der Rat vertraue auf die Zusicherung des Bundesrats, dass die Mittel f\u00fcr den Austausch ausreichten, sagte Kommissionssprecher Matthias Michel (FDP/ZG).</p><p></p><p><b>Entwurf 2</b></p><p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> befasste sich in der Herbstsession 2020 als <b>Erstrat</b> mit der Botschaft zur F\u00f6rderung der Kultur in den Jahren 2021 bis 2024 (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200030\">20.030</a>). In der Eintretensdebatte sprachen sich der Berichterstatter und die Berichterstatterin der Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK), Matthias Aebischer (S, BE) und Marie-France Roth Pasquier (M-E, FR), f\u00fcr das Eintreten auf die Vorlage aus. Sie wiesen insbesondere darauf hin, wie wichtig es ist, dass Schweizer Produktionen auf Streaming-Plattformen und Fernsehsendern gezeigt werden. Die Minderheit um Christian Wasserfallen (RL, BE) beantragte Nichteintreten auf den Entwurf 2, also auf das Filmgesetz, unter anderem mit der Begr\u00fcndung, dass durch die Verpflichtung der Online-Plattformen, 30 Prozent ihres Angebots europ\u00e4ischen Filmen vorzubehalten, die Wahlfreiheit der Konsumierenden eingeschr\u00e4nkt w\u00fcrde. Die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter der Vorlage waren hingegen der Ansicht, dass die Gesetzes\u00e4nderung eine Ungleichbehandlung zwischen traditionellen Fernsehsendern und grossen Streaming-Plattformen korrigiert, da sie letztere dazu verpflichtet, einen Teil ihrer Einnahmen in das Schweizer Filmschaffen zu reinvestieren. Der Nationalrat lehnte den Antrag Wasserfallen mit 123 zu 62 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Eine durch Philipp Kutter (M-E, ZH) vertretene Minderheit beantragte die R\u00fcckweisung des Entwurfs 2 an den Bundesrat, weil sie die Einf\u00fchrung einer Investitionspflicht f\u00fcr Online-Anbieter in der H\u00f6he von 4 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen ablehnte. Der Nationalrat lehnte diesen Antrag mit 107 zu 78 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Ferner lehnte er mit 134 zu 51 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Antrag einer von Peter Keller (V, NW) vertretenen Minderheit ab, der die R\u00fcckweisung der Entw\u00fcrfe 1 bis 13 an den Bundesrat vorsah. Der Nationalrat beschloss somit auf die Botschaft zur F\u00f6rderung der Kultur in den Jahren 2021 bis 2024 und die damit zusammenh\u00e4ngenden Gesetzes- und Beschlussentw\u00fcrfe </p><p><b>einzutreten</b>.</p><p></p><p>In der <b>Detailberatung</b> zum Filmgesetz sorgte vor allem ein Punkt f\u00fcr Diskussionen, n\u00e4mlich die Verpflichtung der Filmanbieter, einen Anteil ihrer Einnahmen in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Mehrere Antr\u00e4ge zielten darauf ab, die vom Bundesrat vorgeschlagene Abgabe von 4 Prozent anzupassen. Die von Sandra Locher-Beguerel (S, GR) vertretene Minderheit beantragte, diese Abgabe auf 5 Prozent zu erh\u00f6hen. Die Minderheit Lilian Studer (M-E, AG) forderte hingegen eine Reduktion auf 3 Prozent, und eine dritte Minderheit, vertreten von Philipp Kutter, sprach sich f\u00fcr eine Reduktion auf h\u00f6chstens 1 Prozent der Bruttoeinnahmen der Filmanbieter aus. Der Nationalrat nahm letztlich den dritten Antrag an. Ausserdem stimmte er dem \u00c4nderungsantrag der Mehrheit der WBK-N zu, der pr\u00e4zisiert, dass eine Ersatzabgabe f\u00e4llig wird, wenn der zu investierende Teil der Einnahmen im Mittel \u00fcber einen Zeitraum von vier Jahren nicht erreicht wird.</p><p>Zwei Einzelantr\u00e4ge von Philippe Nantermod (RL, VS) und Andri Silberschmidt (RL, ZH) verlangten die Streichung der Artikel\u00a024b bis 24f. Die Konsumentinnen und Konsumenten unterst\u00fctzen den Schweizer Film nach Ansicht der beiden Ratsmitglieder bereits \u00fcber die Radio- und Fernsehabgabe und w\u00fcrden durch die Einf\u00fchrung einer Filmabgabe doppelt zur Kasse gebeten. Ihre gleichlautenden Antr\u00e4ge auf Streichung der Artikel\u00a024b bis 24f wurden vom Nationalrat mit 125 zu 65 Stimmen 1 Enthaltung abgelehnt.</p><p></p><p>In der <b>Gesamtabstimmung</b> beschloss der Nationalrat mit 128 zu 60 Stimmen bei 4 Enthaltungen die <b>Annahme des Entwurfs des Filmgesetzes</b>. Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (SVP) stimmte geschlossen gegen den Entwurf und auch sechs Mitglieder der FDP-Liberalen Fraktion lehnten diesen ab. Alle Mitglieder der \u00fcbrigen Fraktionen stimmten f\u00fcr die Vorlage, mit Ausnahme von zwei Enthaltungen in der Sozialdemokratischen Fraktion, einer Enthaltung in der Mitte-Fraktion und einer Enthaltung in der Gr\u00fcnen Fraktion.</p><p></p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> befasste sich in der Sommersession 2021 als <b>Zweitrat</b> mit dem Filmgesetz. Matthias Michel (RL, ZG) beantragte dem Rat als Berichterstatter der WBK-S, auf die Vorlage einzutreten. Er wies auf die Herausforderungen f\u00fcr den Schweizer Film hin, insbesondere auf die Schwierigkeiten f\u00fcr einheimische Produktionen ausserhalb der Schweiz und auf die Konkurrenz von Online-Anbietern. Die Vorlage des Bundesrates liefere eine angemessene Antwort auf diese Herausforderungen. Der St\u00e4nderat beschloss ohne Gegenstimme, auf die Vorlage <b>einzutreten</b>. </p><p></p><p>Wie bereits im Nationalrat wurden auch in der <b>Detailberatung </b>im St\u00e4nderat mehrere Antr\u00e4ge eingereicht zur Verpflichtung der Filmanbieter, in die Schweizer Filmproduktion zu investieren. Die Mehrheit der WBK-S beantragte, den Artikel\u00a024b zu \u00e4ndern und die Abgabe auf 4 Prozent der Bruttoeinnahmen festzulegen, so wie urspr\u00fcnglich vom Bundesrat vorgesehen. Ausserdem wollte sie die Pflicht, diese 4 Prozent in die Filmf\u00f6rderung zu investieren, im Gesetz festschreiben und die M\u00f6glichkeit einer Ersatzabgabe streichen. Eine erste Minderheit, vertreten von Andrea Gm\u00fcr-Sch\u00f6nenberger (M-E, LU), beantragte ebenfalls, den Beitrag der auf 4 Prozent der Bruttoeinnahmen der Filmanbieter anzuheben, wollte aber die M\u00f6glichkeit einer Ersatzabgabe bestehen lassen. Eine zweite Minderheit um Jakob Stark (V, TG) wollte an der Ersatzabgabe festhalten, beantragte aber, den Beitrag f\u00fcr die Filmanbieter nur auf 2 Prozent zu erh\u00f6hen. Der St\u00e4nderat nahm den Antrag Gm\u00fcr-Sch\u00f6nenberger an und erh\u00f6hte den Betrag, den die Filmanbieter f\u00fcr die Schweizer Filmf\u00f6rderung entrichten m\u00fcssen, auf 4 Prozent von deren Bruttoeinnahmen. Eine dritte Minderheit, vertreten von Benedikt W\u00fcrth (M-E, SG), beantragte, Artikel\u00a024b dahingehend zu pr\u00e4zisieren, dass die Investitionspflicht nur zur H\u00e4lfte mit Eigenproduktionen erf\u00fcllt werden kann. Dieser Antrag wurde jedoch mit 29 zu 16 Stimmen abgelehnt. Der St\u00e4nderat stimmte allerdings zwei Minderheitsantr\u00e4gen Gm\u00fcr-Sch\u00f6nenberger zu. Der eine verlangte, Artikel\u00a024dbis zu streichen, der andere betraf nur den franz\u00f6sischen Text von Artikel\u00a024e Absatz\u00a01. In der <b>Gesamtabstimmung</b> nahm der St\u00e4nderat die Vorlage mit 35 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung an und in der Folge wurde das <b>Differenzbereinigungsverfahren</b> eingeleitet.</p><p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> f\u00fchrte in der Herbstsession 2021 eine <b>zweite Lesung</b> des Entwurfs durch. Die Debatte drehte sich erneut um die Verpflichtung, in den Schweizer Film zu investieren. Ein urspr\u00fcnglich von Simone de Montmollin (RL, GE) eingereichter Minderheitsantrag, der in der Ratssitzung von Peter Keller (V, NW) vertreten wurde, wollte die vom St\u00e4nderat beantragte Abgabe von 4 auf 2 Prozent halbieren. Die Minderheit hinter diesem Antrag war der Ansicht, dass der Schweizer Film bereits gen\u00fcgend unterst\u00fctzt wird, insbesondere von Bund, Kantonen, St\u00e4dten und Stiftungen. Peter Keller gab ausserdem zu bedenken, dass die Einf\u00fchrung einer Investitionspflicht zu h\u00f6heren Abopreisen f\u00fchren k\u00f6nnte. Die Mehrheit der WBK-N sprach sich jedoch daf\u00fcr aus, dem Antrag des St\u00e4nderates zu folgen und die Abgabe auf 4 Prozent der Einnahmen festzulegen. Die Berichterstatterin und der Berichterstatter der Kommission, Marie-France Roth Pasquier (M-E, FR) und Matthias Aebischer (S, BE), erl\u00e4uterten, dass mit einer solchen Abgabe gleiche Bedingungen f\u00fcr schweizerische und ausl\u00e4ndische Anbieter geschaffen w\u00fcrden und dass das Schweizer Filmschaffen damit nachhaltig gef\u00f6rdert w\u00fcrde. Der Nationalrat stimmte dem Antrag der Kommissionsmehrheit mit 119 zu 71 Stimmen zu und schloss sich somit der vom St\u00e4nderat verabschiedeten Abgabe von 4 Prozent an.</p><p></p><p>Ausf\u00fchrlich diskutiert wurden auch die Aufwendungen, die an die Investitionen angerechnet werden k\u00f6nnen. In der ersten Lesung beantragte der St\u00e4nderat, die Bewerbung von Schweizer Filmen bis maximal 500 000 Franken pro Jahr und Fernsehprogramm in die anrechenbaren Aufwendungen aufzunehmen. Eine Minderheit des Nationalrates beantragte, diese Schwelle auf eine Million Franken anzuheben. Philipp Kutter (M-E, ZH), Vertreter dieser Minderheit, f\u00fchrte an, dass der Antrag des St\u00e4nderates die Benachteiligung von privaten Fernsehsendern nicht aufzuheben vermag. Er argumentierte, dass eine Anhebung dieser Schwelle auf eine Million Franken die privaten Fernsehsender, die von der Ausbreitung der Online-Streaming-Plattformen bedroht sind, entlastet. Die Gegner dieses Antrags waren der Meinung, dass die Investitionen in den Schweizer Film mit dieser Massnahme zu stark zur\u00fcckgehen. Der Nationalrat lehnte den Minderheitsantrag schliesslich mit 106 zu 85 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Ebenfalls abgelehnt wurde der Minderheitsantrag Christian Wasserfallen (RL, BE), wonach die Artikel\u00a024b bis 24e gestrichen und somit jegliche Investitionspflicht aufgehoben werden sollten, und zwar mit 121 zu 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen.</p><p></p><p>In der <b>zweiten Lesung</b>, die ebenfalls in der Herbstsession 2021 durchgef\u00fchrt wurde, folgte der <b>St\u00e4nderat</b> in den zwei Punkten, in denen noch Differenzen bestanden (Art. 24c Abs. 1 und Abs. 2 Bst. d), den Antr\u00e4gen des Nationalrates. Der Berichterstatter der Kommission, Matthias Michel (RL, ZG), erl\u00e4uterte, dass nur noch rein sprachliche und keine materiellen Differenzen mehr bestehen. Der St\u00e4nderat stimmte den \u00c4nderungen des Nationalrates ohne Gegenstimme zu.</p><p></p><p><b>Die Schlussabstimmung fand am 1. Oktober 2021 statt. Der St\u00e4nderat nahm das Gesetz mit 32 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Die Gegner des Gesetzes stammten aus den Fraktionen der FDP-Liberalen und der SVP. Der Nationalrat stimmte dem Gesetz mit 124 zu 67 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Die Sozialdemokratische, die Gr\u00fcnliberale und die Gr\u00fcne Fraktion sprachen sich einstimmig f\u00fcr die Vorlage aus, ebenso wie die Mehrheit der Mitte-Fraktion und der FDP-Liberalen-Fraktion. Die Mitglieder der SVP-Fraktion stimmten - mit Ausnahme einer Enthaltung - geschlossen gegen das Gesetz.</b></p><p><b></b></p><p>Ein Komitee aus Jungfreisinnigen, Junger SVP und Jungen Gr\u00fcnliberalen ergriff das Referendum gegen die Revision des Filmgesetzes und reichte die erforderlichen Unterschriften am 20. Januar 2022 bei der Bundeskanzlei ein. Die Volksabstimmung findet am 15. Mai 2022 statt.</p><p></p><p>Quellen: Keystone-ATS / Presseartikel / <a href=\"https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=49737\">Amtliches Bulletin</a> / </p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 mit 58,4\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1633046400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2831","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770753252700)\/","SubmissionDate":"\/Date(1582675200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5102,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Kultur"}}