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April 2020 zum Massnahmenpaket zugunsten der Medien","InitialSituation":"<p><b>Die Medien sind f\u00fcr die direkte Demokratie von zentraler Bedeutung. Sie informieren die Bev\u00f6lkerung und erm\u00f6glichen auf diese Weise wichtige Diskussionen. Die sinkenden Einnahmen stellen die Medien allerdings vor Probleme. Mit dem Massnahmenpaket des Bundesrates vom 29. April 2020 sollen die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Medien verbessert und ein vielf\u00e4ltiges Angebot in den Landesregionen gef\u00f6rdert werden. Neben dem Ausbau der indirekten Pressef\u00f6rderung umfasst das Paket die Unterst\u00fctzung von Online-Medien sowie weitere Massnahmen zugunsten der elektronischen Medien. Die Unabh\u00e4ngigkeit der Medien bleibt gewahrt. Das Parlament nahm die Vorlage am 18. Juni 2021 an. Da das Referendum formell zustande kam, stimmt die Schweizer Bev\u00f6lkerung am 13. Februar 2022 \u00fcber diese Vorlage ab.</b></p><p>Unabh\u00e4ngige, vielf\u00e4ltige Medien erf\u00fcllen eine wichtige staats- und demokratiepolitische Funktion. Die wirtschaftliche Situation der Medien verschlechtert sich aber zunehmend: Die Zeitungen verlieren kontinuierlich Werbe- und Abonnementseinnahmen. Die Online-Werbeeinnahmen steigen, wovon aber nicht die einheimischen Online-Medien profitieren. Die Zahlungsbereitschaft f\u00fcr Online-Medienangebote ist tief.</p><p>Das Massnahmenpaket des Bundesrates zugunsten der Medien <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200038\">(20.038)</a> sieht die \u00c4nderung zweier bestehender Gesetze (Postgesetz, SR 783.0, und Bundesgesetz \u00fcber Radio und Fernsehen, SR 784.40) und die Schaffung eines neuen Gesetzes (Bundesgesetz \u00fcber die F\u00f6rderung von Online-Medien) vor. Auf das Bundesgesetz \u00fcber elektronische Medien, zu dem 2018 eine Vernehmlassung stattfand, wurde letztlich verzichtet.</p><p><b>\u00c4nderung des Postgesetzes:</b> Die indirekte Pressef\u00f6rderung f\u00fcr die Regional- und Lokalpresse soll ausgebaut werden. Die geltende Auflagenobergrenze und das Kopfblattkriterium sollen aufgehoben und die Zustellerm\u00e4ssigung pro Exemplar soll erh\u00f6ht werden. Der j\u00e4hrliche Bundesbeitrag soll von 30 auf 50 Millionen Franken erh\u00f6ht werden. Diese Massnahme entlastet die Verlage finanziell und macht Mittel f\u00fcr die digitale Transformation frei. Die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse ist nicht Gegenstand dieser Vorlage und wird unver\u00e4ndert mit j\u00e4hrlich 20 Millionen Franken unterst\u00fctzt.</p><p><b>\u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen: </b>Die bestehenden allgemeinen Massnahmen zur Medienf\u00f6rderung sollen erweitert werden, namentlich die Unterst\u00fctzung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, Nachrichtenagenturen und Selbstregulierungsorganisationen sowie die Investition in die Informationstechnologien. Diese Massnahmen sollen Qualit\u00e4t, Sichtbarkeit und Auffindbarkeit der schweizerischen Medien erh\u00f6hen und letztlich - unabh\u00e4ngig vom jeweiligen Gesch\u00e4ftsmodell - der ganzen Medienbranche dienen. Die Finanzierung erfolgt \u00fcber die Abgabe f\u00fcr Radio und Fernsehen.</p><p><b>Schaffung eines neuen Bundesgesetzes \u00fcber die F\u00f6rderung von Online-Medien:</b> Den Online-Medien kommt infolge des sich ver\u00e4ndernden Mediennutzungsverhaltens eine zunehmende demokratiepolitische Bedeutung zu. Die Erstellung der Inhalte ist aber kostspielig, und der Nutzermarkt ist noch zu wenig ausgebaut. Online-Medien sollen k\u00fcnftig einen Beitrag erhalten, sofern sie mit ihren Medienangeboten Publikumseinnahmen erzielen k\u00f6nnen, um sie dabei zu unterst\u00fctzen, das Publikum mit vielf\u00e4ltigen, relevanten Medieninhalten zu erreichen, f\u00fcr die dieses zu bezahlen bereit ist. Bei den Publikumseinnahmen kann es sich um Einnahmen aus kostenpflichtigen Angeboten (Digital-Abonnement, Einzelabruf) oder um freiwillige Beitr\u00e4ge der Nutzerinnen und Nutzer handeln. Damit k\u00f6nnen preislich attraktive Angebote gemacht und nachhaltige Gesch\u00e4ftsmodelle angeschoben werden: Es wird ein Anreiz gesetzt, journalistische Inhalte zu produzieren und anzubieten, f\u00fcr die eine Zahlungsbereitschaft besteht. F\u00fcr diese Unterst\u00fctzung werden j\u00e4hrlich bis zu 30 Millionen Franken aus allgemeinen Bundesmitteln ben\u00f6tigt. Diese Massnahme ist auf zehn Jahre befristet. Wie bei der indirekten Pressef\u00f6rderung der abonnierten Tages- und Wochenzeitungen sollen keine Gratisangebote unterst\u00fctzt werden.</p><p></p><p><b>Quellen</b>: <a href=\"https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2020/4485.pdf\">Botschaft</a> des Bundesrates vom 29.4.2020 /<a href=\"https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-78941.html\"> Medienmitteilung</a> des Bundesrates vom 29.4.2020</p>","Proceedings":"<p>Der <b>St\u00e4nderat</b> als <b>Erstrat</b> befasste sich in der Sommersession 2020 mit dieser Vorlage. In der Eintretensdebatte sprach sich der Kommissionsberichterstatter Stephan Engler (M-E, GR) daf\u00fcr aus, auf die Vorlage einzutreten. Wenn der Staat nicht interveniere und man den Wettbewerb spielen lasse, werde dies laut Engler dazu f\u00fchren, dass das Inhaltsangebot st\u00e4rker vereinheitlicht werde und die Vielfalt auf der Strecke bleibe. Als Vertreter der Minderheit, die sich gegen das Eintreten aussprach, Hansj\u00f6rg Knecht (V, AG) erkl\u00e4rte hingegen, dass es keinen dringenden Grund f\u00fcr eine solche massive Erh\u00f6hung und Ausweitung der bereits bestehenden Pressef\u00f6rderung gebe, da diese verh\u00e4ltnism\u00e4ssig und ausreichend sei. Das neue Gesetz zur F\u00f6rderung der Online-Medien sei nicht notwendig und entbehre einer Verfassungsgrundlage. Angesichts der schwierigen Finanzlage des Bundes sollten keine neuen Ausgaben get\u00e4tigt werden, so die Minderheit. Bundesr\u00e4tin Simonetta Sommaruga rief den Rat mit den Worten \"Meinungsvielfalt braucht Medienvielfalt\" dazu auf, auf die Vorlage einzutreten. Der St\u00e4nderat beschloss mit 37 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf den Entwurf des Bundesgesetzes \u00fcber ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien <b>einzutreten</b>.</p><p></p><p>In der <b>Detailberatung</b> nahm der St\u00e4nderat mehrere \u00c4nderungen am Entwurf des Bundesrates vor. Bei der Beratung der <b>Revision des Postgesetzes</b> ging es zun\u00e4chst um den Ausschluss der Gratiszeitungen von der indirekten Pressef\u00f6rderung, da die Kommission beantragte, diese F\u00f6rderung auf alle abonnierten Zeitungen und Zeitschriften, die mindestens im zweiw\u00f6chentlichen Rhythmus erscheinen und sich an eine breite \u00d6ffentlichkeit richten, auszudehnen. Kommissionsberichterstatter Stefan Engler (M-E, GR) erl\u00e4uterte, dass die staatliche indirekte Pressef\u00f6rderung immer subsidi\u00e4ren Charakter haben und nicht an die Stelle eines Abonnements treten soll. Minderheitsvertreter Hansj\u00f6rg Knecht (V, AG) sagte, dass alle Zeitungen gleichbehandelt werden sollten und es diesen freistehen sollte, wie sie ihre Einnahmen generieren. Der St\u00e4nderat folgte letztlich mit 36 zu 7 Stimmen seiner Kommission. Zudem erh\u00f6hte der Rat den Betrag der Mitgliedschafts- und Stiftungspressef\u00f6rderung um 10 Millionen Franken auf j\u00e4hrlich 30 Millionen Franken. Im Weiteren nahm er einen Kommissionsantrag auf Einf\u00fchrung einer Hilfe f\u00fcr die Fr\u00fch- und Sonntagszustellung durch private Organisationen an. Diese Hilfe soll den bereits bestehenden Postzustellungszuschuss erg\u00e4nzen. Kommissionsberichterstatter Stefan Engler (M-E, GR) wies darauf hin, dass die Fr\u00fchzustellung f\u00fcr viele Leserinnen und Leser ein wichtiges Kriterium ist. Der Antrag Werner Salzmann (V, BE) verlangte, diese Hilfe zu streichen. Lisa Mazzone (G, GE) unterstrich, dass die Fr\u00fchzustellung weit verbreitet ist und zahlreiche Zeitungen bislang nicht von der staatlichen F\u00f6rderung profitieren konnten. Ihre Minderheit beantragte, den Betrag dieser Hilfe auf j\u00e4hrlich 60 Millionen Franken festzulegen, damit er der Pressevielfalt und nicht den grossen Verlagen zugutekommt. Der St\u00e4nderat entschied sich allerdings mit knapper Mehrheit f\u00fcr den von seiner Kommission beantragten Betrag von 40 Millionen Franken pro Jahr. Begr\u00fcndet wurde dies unter anderem damit, dass das Massnahmenpaket bereits erhebliche Subventionen umfasse.</p><p></p><p>Im Rahmen der Beratung der <b>Revision des Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen</b> erh\u00f6hte der St\u00e4nderat den Anteil der Radio- und Fernsehabgabe, der an private Radio- und Fernsehveranstalter gehen soll. Dieser Anteil soll acht Prozent betragen und wie folgt aufgeteilt werden: mindestens drei Prozent f\u00fcr die Privatradios und f\u00fcnf Prozent f\u00fcr die privaten Fernsehsender.</p><p></p><p>Zum Abschluss der Detailberatung behandelte der St\u00e4nderat den Entwurf des neuen <b>Gesetzes \u00fcber die F\u00f6rderung von Online-Medien</b>. Die Minderheit beantragte aus denselben Gr\u00fcnden, die bereits in der Eintretensdebatte angef\u00fchrt wurden, diesen Entwurf aus dem Massnahmenpaket zu streichen. Ihr Sprecher Hansj\u00f6rg Knecht (V, AG) bedauerte zudem, dass die Online-Gratiszeitungen wie bei der indirekten Pressef\u00f6rderung von der Unterst\u00fctzung ausgeschlossen sind. Online-Gratiszeitungen seien f\u00fcr ein breites Publikum leicht zug\u00e4nglich und erf\u00fcllten daher eine wesentliche demokratiepolitische Funktion. Bundesr\u00e4tin Simonetta Sommaruga wies darauf hin, dass die Online-Medien vor den gleichen Herausforderungen st\u00fcnden wie die Printmedien. Kommissionsberichterstatter Stefan Engler unterstrich die Bedeutung des degressiven Verteilschl\u00fcssels. Mit diesem solle sichergestellt werden, dass f\u00fcr die kleineren Medien ein gr\u00f6sserer F\u00f6rderprozentsatz gilt. Zudem m\u00fcssten Print- und Online-Medien gleichbehandelt werden. Der St\u00e4nderat lehnte es mit 22 zu 19 Stimmen ab, den Gesetzesentwurf aus dem Paket zu streichen. Zudem nahm er alle Bestimmungen des Entwurfs gem\u00e4ss den Antr\u00e4gen seiner Kommission an.</p><p></p><p>In der <b>Gesamtabstimmung</b> nahm der St\u00e4nderat den Gesetzentwurf mit 29 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen an.</p><p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> als <b>Zweitrat</b> beschloss in der Herbstsession 2020 mit 139 zu 55 Stimmen, auf die Vorlage<b> einzutreten</b>. Minderheitsvertreterin Isabelle Pasquier-Eichenberger (G, GE) stellte ihren Kolleginnen und Kollegen die Frage, ob diese es f\u00fcr ausreichend erachteten, die Printmedien, eine aussterbende Gattung, zu unterst\u00fctzen, oder ob sie nicht zur Entwicklung der digitalen Medien, den von der jungen Generation am meisten genutzten Medien, beitragen wollten. Diese Frage fasst die Eintretensdebatte im Nationalrat gut zusammen. Ein weiterer Diskussionspunkt war die Verfassungsm\u00e4ssigkeit des neuen Gesetzes \u00fcber die F\u00f6rderung von Online-Medien, die nach Ansicht der SVP-Fraktion und der FDP-Liberalen Fraktion nicht gegeben ist. Dieses neue Gesetz f\u00fchre eine direkte Pressef\u00f6rderung ein und stelle damit einen Paradigmenwechsel dar, so Kommissionsberichterstatter Fr\u00e9d\u00e9ric Borloz (RL, VD). Die Kommission beantragte deshalb, die Vorlage zweizuteilen: Der Entwurf des neuen Gesetzes \u00fcber die F\u00f6rderung von Online-Medien sollte in ihren Augen eingehender analysiert und zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt beraten werden. Die Kommission schlug vor, zun\u00e4chst ausschliesslich mit den Revisionen des Postgesetzes und des Radio- und Fernsehgesetzes fortzufahren. Die Kommissionsminderheit bef\u00fcrchtete, die Teilung der Vorlage werde dazu f\u00fchren, dass die F\u00f6rderung der Online-Medien beerdigt wird. Es m\u00fcsse aber gehandelt werden, um die Glaubw\u00fcrdigkeit der im Internet verf\u00fcgbaren Information zu gew\u00e4hrleisten. Sie beantragte deshalb, die Vorlage an die Kommission zur\u00fcckzuweisen mit dem Auftrag, den vom St\u00e4nderat bereits angenommenen Bundesratsentwurf vollst\u00e4ndig vorzuberaten. Der Nationalrat beschloss mit 139 zu 55 Stimmen, auf die Vorlage <b>einzutreten</b>, und mit 109 zu 84 Stimmen bei 1 Enthaltung, sie an seine Kommission <b>zur\u00fcckzuweisen</b>. Die Mitglieder der SP-Fraktion, der Gr\u00fcnliberalen Fraktion, der FDP-Liberalen Fraktion, der Mitte-Fraktion und der Gr\u00fcnen Fraktionen stimmten f\u00fcr das Eintreten. Die Mitglieder der SP-Fraktion, der Gr\u00fcnliberalen Fraktion, der Gr\u00fcnen Fraktionen und die Mehrheit der Mitglieder der Mitte-Fraktion stimmten f\u00fcr die R\u00fcckweisung an die Kommission.</p><p></p><p>Nachdem seine Kommission die Vorlage vollst\u00e4ndig vorberaten hatte, begann der Nationalrat in der Fr\u00fchjahrssession 2021 mit der <b>Detailberatung</b>. Auch wenn sich alle Parteien \u00fcber die Bedeutung der Medien und die schwierige Situation f\u00fcr diese einig waren, sahen nicht alle Handlungsbedarf. Gregor Rutz (V, ZH) sagte, man k\u00e4me sich vor \"wie auf einem orientalischen Basar\", auf dem derjenige gewinne, der am meisten staatliche Subventionen erhalte. Die Fraktionen von Gr\u00fcnen und SP bezeichneten die Pressef\u00f6rderung hingegen als wesentlich, um sicherzustellen, dass die Medien von guter Qualit\u00e4t sind und das Vertrauen der \u00d6ffentlichkeit erhalten, welches zunehmend schwinde. Bei der <b>Revision des Postgesetzes</b> lehnte der Rat mehrere Antr\u00e4ge ab, welche die indirekte Hilfe f\u00fcr die Fr\u00fchzustellungen streichen, die Gratiszeitungen ins Massnahmenpaket aufnehmen oder eine j\u00e4hrlich abnehmende F\u00f6rderung einf\u00fchren wollten.</p><p></p><p>Im Mittelpunkt der Debatte \u00fcber die <b>Revision des Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen</b> stand die Begrenzung der Online-Aktivit\u00e4ten der SRG. Kommissionsberichterstatter Fr\u00e9d\u00e9ric Borloz (RL, VD) argumentierte, dass das umfangreiche Online-Angebot der SRG begrenzt werden m\u00fcsse, um Privatinitiativen aufgrund ihrer mangelnden Wettbewerbsf\u00e4higkeit gegen\u00fcber der finanzkr\u00e4ftigen SRG nicht schon im Keim zu ersticken. Jon Pult (S, GR) erinnerte hingegen daran, dass die Voraussetzungen f\u00fcr die Online-Aktivit\u00e4ten der SRG bereits in deren Konzession geregelt seien und dieses Gesetz daf\u00fcr nicht der richtige Ort sei. Der Nationalrat folgte seiner Kommission und nahm die Bestimmung \u00fcber die Begrenzung der Online-Aktivit\u00e4ten der SRG mit 122 zu 69 Stimmen bei 4 Enthaltungen an, wodurch er eine Differenz zum St\u00e4nderat schuf. Die Ratsmitglieder legten zudem den Anteil der Privatradios und -fernsehsender an der Radio- und Fernsehabgabe auf sechs bis acht Prozent fest. Entgegen dem Antrag der Mehrheit seiner Kommission lehnte der Nationalrat mit 97 zu 95 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Gutscheine f\u00fcr junge Erwachsene f\u00fcr die verg\u00fcnstigte Nutzung zahlungspflichtiger Medien ab.</p><p></p><p>Das Thema der Verfassungsm\u00e4ssigkeit des neuen <b>Gesetzes \u00fcber die F\u00f6rderung von Online-Medien</b> kam erneut zur Sprache. Kommissionsvertreter Fr\u00e9d\u00e9ric Borloz (RL, VD) erkl\u00e4rte, dass diese Frage in der Kommission behandelt worden und das Gesetz verfassungsgem\u00e4ss sei, was von Gregor Rutz (V, ZH) nach wie vor bestritten wurde. Dessen Minderheitsantrag wurde allerdings mit 121 zu 72 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Der Nationalrat \u00e4nderte den Entwurf, indem er die maximale staatliche Unterst\u00fctzung auf 60 Prozent des Unternehmensumsatzes festlegte. An der sogenannten Holdingklausel wurde hingegen festgehalten. Mit dieser soll verhindert werden, dass grosse, umsatzstarke Verlage unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig von den F\u00f6rdermassnahmen profitieren und sich die Schere zwischen grossen und kleinen Unternehmen noch weiter \u00f6ffnet. Die SVP-Fraktion und die FDP-Liberale Fraktion sprachen sich gegen diese Klausel aus, da sie grosse Unternehmen mit Regionalangeboten bestrafe, obwohl diese zur Pressevielfalt beitr\u00fcgen. Der Nationalrat beschloss ausserdem, die Geltungsdauer des Gesetzes auf f\u00fcnf Jahre zu befristen.</p><p></p><p>In der <b>Gesamtabstimmung</b> nahm der Nationalrat die Vorlage mit 111 zu 67 Stimmen bei 17 Enthaltungen an. Die SP-Fraktion, die Gr\u00fcne Fraktion, der Gr\u00fcnliberale Fraktion und die Mitte-Fraktion unterst\u00fctzten die Vorlage, w\u00e4hrend die SVP-Fraktion und die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion sie ablehnten. Die Enthaltungen kamen aus der Mitte-Fraktion, der FDP-Liberalen Fraktion und der SVP-Fraktion.</p><p></p><p>Das <b>Differenzbereinigungsverfahren</b> fand in der Sommersession 2021 statt. Der <b>St\u00e4nderat</b> diskutierte am 1. Juni 2021 in der <b>zweiten Lesung</b> \u00fcber die Form der Vorlage, die aus einem Mantelerlass mit einem neuen Gesetz (dem Gesetz \u00fcber die F\u00f6rderung der Online-Medien) im Anhang bestand, gegen das kein Referendum ergriffen werden kann, ohne auch die Revision der beiden bestehenden Gesetze infrage zu stellen. Der Antrag von Ruedi Noser (RL, ZH), wonach das neue Gesetz im Anhang zu streichen sei, wurde mit 28 zu 16 Stimmen abgelehnt. Zudem entschied der St\u00e4nderat, das Online-Angebot der SRG nicht einzuschr\u00e4nken. Der Kommissionsberichterstatter Stefan Engler (M-E, GR) erinnerte daran, dass die Konzession der SRG bereits umfangreiche Beschr\u00e4nkungen enth\u00e4lt. Eine weitergehende Begrenzung w\u00fcrde das Recht auf ausgewogene Information gef\u00e4hrden. Der St\u00e4nderat legte ausserdem fest, dass der Anteil der Radio- und Fernsehabgabe, der an die Privatradios und -fernsehsender geht, mindestens acht Prozent betragen muss. Bei der F\u00f6rderung der Online-Medien machte die kleine Kammer einen Schritt in Richtung des Nationalrates, ohne sich aber dessen Position anzuschliessen, indem sie sich daf\u00fcr aussprach, dass sich die F\u00f6rderung auf maximal 70 Prozent des Unternehmensumsatzes belaufen darf. Im Weiteren nahm der St\u00e4nderat einen Kompromiss bei der Aus- und Weiterbildung an, welcher vorsieht, dass nur jenen Institutionen Unterst\u00fctzungsleistungen zustehen soll, deren Diplome und Zertifikate von der ganzen Branche anerkannt sind und dem Niveau der Terti\u00e4rstufe B entsprechen. Bei der Geltungsdauer des Gesetzes hielt der Rat an seiner Position (zehn Jahre) fest.</p><p></p><p>Der <b>Nationalrat </b>hielt am 3. Juni 2021 in der <b>zweiten Lesung</b> bei den meisten verbliebenen Differenzen an seinen Positionen fest, namentlich bei der Begrenzung der Online-Aktivit\u00e4ten der SRG und bei der Geltungsdauer des Gesetzes. Bei einigen Punkten bewegte er sich auf den St\u00e4nderat zu, zum Beispiel bei der Unterst\u00fctzung der Bildungseinrichtungen. Diese sollen Unterst\u00fctzungsleistungen erhalten k\u00f6nnen, wenn ihre Diplome und Zertifikate von der ganzen Branche anerkannt sind, allerdings m\u00fcssen diese nicht notwendigerweise dem Niveau der Terti\u00e4rstufe B entsprechen.</p><p></p><p>Der <b>St\u00e4nderat </b>behandelte die Vorlage am 8. Juni 2021 in <b>dritter Lesung</b> und hielt sowohl am Verzicht auf eine Begrenzung der Online-Aktivit\u00e4ten der SRG als auch am Anteil von mindestens acht Prozent der Radio- und Fernsehabgabe f\u00fcr die Privatradios und -fernsehsender fest. Bei der Unterst\u00fctzung der Aus- und Weiterbildungseinrichtungen und der F\u00f6rderung der Online-Medien schloss er sich allerdings der Position des St\u00e4nderates an. Die F\u00f6rderung darf demnach maximal 60 Prozent des Unternehmensumsatzes betragen. Bei der Geltungsdauer machte der Rat einen Schritt in Richtung des Nationalrates und schlug als Kompromiss eine Dauer von sieben Jahren vor.</p><p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> schloss sich am 10. Juni 2021 in der <b>dritten Lesung</b> bei fast allen verbliebenen Differenzen den Positionen des St\u00e4nderates an, den Verzicht auf eine Begrenzung der Online-Aktivit\u00e4ten der SRG eingeschlossen. Es verblieb allerdings eine Differenz in Bezug auf den Anteil der Radio- und Fernsehabgabe f\u00fcr die Privatradios und -fernsehsender. Am 15. Juni 2021 fand deshalb eine <b>Einigungskonferenz</b> statt. Diese beantragte mit 17 zu 9 Stimmen, sich der Position des Nationalrates anzuschliessen und den Anteil auf sechs bis acht Prozent festzulegen. Der <b>St\u00e4nderat</b> nahm am selben Tag mit 31 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Antrag der Einigungskonferenz an. Der <b>Nationalrat</b> tat selbiges am 16. Juni 2021 mit 130 zu 46 Stimmen bei 1 Enthaltung.</p><p></p><p><b>Der St\u00e4nderat nahm die Vorlage am 18. Juni 2021 in der Schlussabstimmung mit 28 zu 10 Stimmen bei 6 Enthaltungen an. Der Nationalrat nahm die Vorlage mit 115 zu 75 Stimmen bei 6 Enthaltungen ebenfalls an. Im Nationalrat sprachen sich die Fraktionen von SP und Gr\u00fcnen, die Mehrheit der Gr\u00fcnliberalen Fraktion und der Mitte-Fraktion sowie eine Minderheit der FDP-Liberalen Fraktion f\u00fcr die Vorlage aus.</b></p><p></p><p>Quellen: Keystone-ATS / Presseartikel / <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=49413\">Amtliches Bulletin</a> / </p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 13. Februar 2022 mit 54,6\u00a0Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1623974400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1770755335857)\/","SubmissionDate":"\/Date(1588118400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5103,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Medien und Kommunikation"}}