{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200058,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200058,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200058,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200058,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200058,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200058,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200058,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200058,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200058,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200058,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200058,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200058,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200058,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200058,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200058,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200058,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200058,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20200058,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.058","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber die gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr Verordnungen des Bundesrates zur Bew\u00e4ltigung der Covid 19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)","Description":"Botschaft vom 12. August 2020 zum Bundesgesetz \u00fcber die gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr Verordnungen des Bundesrates zur Bew\u00e4ltigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)","InitialSituation":"<p><b>Das Bundesgesetz \u00fcber die gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr Verordnungen des Bundesrates zur Bew\u00e4ltigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) erm\u00f6glicht dem Bundesrat diejenigen notverordnungsrechtlich beschlossenen Massnahmen aufrechtzuerhalten, die f\u00fcr die Bew\u00e4ltigung der Covid-19-Epidemie weiterhin erforderlich sind. Zudem wird mit dem Gesetz die rechtliche Grundlage f\u00fcr weitere Massnahmen geschaffen, die der Bek\u00e4mpfung der negativen Folgen f\u00fcr Wirtschaft und Gesellschaft dienen. Dazu geh\u00f6ren unter anderem die H\u00e4rtefallhilfen. </b></p><p></p><p><b>Das am 25. September 2020 vom Parlament erlassene Gesetz wurde f\u00fcr dringlich erkl\u00e4rt und konnte daher am Folgetag in Kraft gesetzt werden. Da gegen das Gesetz das Referendum ergriffen wurde, wird es dem Volk am 13. Juni 2021 zur Abstimmung unterbreitet. </b></p><p></p><p><b>Das Gesetz ist seit der Herbstsession 2020 zweimal vom Parlament teilrevidiert worden. Insbesondere wurden die H\u00e4rtefallhilfen aufgestockt, die Leistungen im Bereich der Kurzarbeit erweitert und die Unterst\u00fctzungsmassnahmen im Sport- und Kulturbereich ausgebaut. Wird das Gesetz in der Volksabstimmung verworfen, so tritt es, inklusive der w\u00e4hrend der Winter- und Fr\u00fchjahrssession beschlossenen \u00c4nderungen, am 25. September (also ein Jahr nach seinem Inkrafttreten) ausser Kraft. </b></p><p></p><p>Angesichts der Covid-19-Epidemie hat der Bundesrat seit dem 13. M\u00e4rz 2020 verschiedene Verordnungen zur Bew\u00e4ltigung der Covid-19-Epidemie erlassen. Diese st\u00fctzen sich in erster Linie auf das Epidemiengesetzes oder auf Artikel\u00a0185 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung (BV). Soweit sie sich auf letztere Bestimmung st\u00fctzen, muss der Bundesrat nach Artikel\u00a07d Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes innert sechs Monaten nach Inkrafttreten einen Entwurf einer gesetzlichen Grundlage f\u00fcr den Inhalt der Verordnung oder einen Entwurf einer Verordnung der Bundesversammlung unterbreiten, welche die Verordnung des Bundesrates ersetzt. Andernfalls treten die vom Bundesrat erlassenen Verordnungen sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten ausser Kraft. Mit einem neuen Covid-19-Gesetz soll die Grundlage daf\u00fcr geschaffen werden, dass der Bundesrat die bereits in verfassungsunmittelbaren Verordnungen (Art. 185 Abs. 3 BV) beschlossenen Massnahmen fortf\u00fchren kann, die f\u00fcr die Bew\u00e4ltigung der Covid-19-Epidemie weiterhin n\u00f6tig sind. </p><p></p><p>Der vom Bundesrat am 12. August 2020 verabschiedete Gesetzesentwurf umfasst gesamthaft 14 Artikel: Artikel\u00a01 normiert den Regelungsgegenstand (die Befugnisse des Bundesrates zur Bew\u00e4ltigung der Covid-19-Epidemie [Abs. 1]) sowie die Grunds\u00e4tze, wonach der Bundesrat den Gebrauch der Befugnisse auf das Notwendige beschr\u00e4nkt (Abs. 2) und die Kantone in die Erarbeitung von Massnahmen einbezieht, die ihre Zust\u00e4ndigkeit betreffen (Abs. 3). Die anschliessenden neun Artikel regeln die Sachgebiete, in denen dem Bundesrat besondere Befugnisse einger\u00e4umt werden sollen: Mass-nahmen zur Gesundheitsversorgung (Art. 2) und zum Arbeitnehmerschutz (Art. 3), Massnahmen im Ausl\u00e4nder- und Asylbereich (Art. 4), justizielle und verfahrensrechtliche Massnahmen (Art. 5), gesellschaftsrechtliche Massnahmen (Art. 6), insolvenzrechtliche Massnahmen (Art. 7), Massnahmen im Kulturbereich (Art. 8) und im Medienbereich (Art. 9) sowie Massnahmen auf den Gebieten des Erwerbsausfalls (Art. 10) und der Arbeitslosenversicherung (Art. 11). Die Strafbestimmungen (Art. 12) betreffen nur Massnahmen, die der Bundesrat gest\u00fctzt auf Artikel\u00a02 oder 3 erlassen w\u00fcrde. F\u00fcr allf\u00e4llig erforderlich werdende, zus\u00e4tzliche Vollzugsbestimmungen verankert Artikel\u00a013 eine entsprechende Regelungsbefugnis des Bundesrates. Schliesslich soll in Artikel\u00a014 die Geltungsdauer des Covid-19-Gesetzes bis Ende 2021 befristet werden. Eine Geltung bis Ende 2022 ist bloss f\u00fcr Artikel\u00a01 (Gegenstand und Grunds\u00e4tze) und 11 Buchstaben a-c (Arbeitslosenversicherung) vorgesehen.</p><p></p><p>(Quellen: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Beide R\u00e4te beraten den Entwurf w\u00e4hrend der Herbstsession 2020. Im<b> Nationalrat</b> stellen Mitglieder der SVP-Fraktion einen Antrag auf Nichteintreten sowie einen R\u00fcckweisungsantrag. Der Bundesrat soll, so der zweite Antrag, beauftragt werden, gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0167 der Bundesverfassung, das Covid-19-Gesetz durch einen Bundesbeschluss \u00fcber die finanziellen Abfederungsmassnahmen zu ersetzen. Da die gesundheitspolitische Krise l\u00e4ngst bew\u00e4ltigt sei, m\u00fcsse das Ausnahmeregime, die sanit\u00e4re Diktatur, beendet werden. Auch d\u00fcrfe die Bundesversammlung ihre Aufgaben und Kompetenzen nicht an den Bundesrat delegieren, argumentieren die zwei Antragssteller. Die Mehrheit des Rates ist jedoch der Ansicht, dass das Gesetz zwar nicht perfekt, aber dennoch notwendig sei. Falls das Parlament beschliessen w\u00fcrde, keine gesetzliche Grundlage f\u00fcr die vom Bundesrat notverordnungsrechtlich beschlossenen Unterst\u00fctzungsmassnahmen zu schaffen, w\u00fcrden mit Ausserkrafttreten der Notverordnungen die f\u00fcr diese Massnahmen notwendigen rechtlichen Grundlagen fehlen. Somit k\u00f6nnten diese Massnahmen nicht aufrechterhalten werden. Auch werde mit dem Gesetz das Notrecht in ordentliches Recht zur\u00fcckgef\u00fchrt und so die demokratische Kontrolle durch das Parlament und das Volk wiederhergestellt. Die Ratsmehrheit lehnt daher beide Antr\u00e4ge ab: den Nichteintretensantrag mit 173 zu 18 Stimmen und den R\u00fcckweisungsantrag mit 163 zu 26 Stimmen bei vier Enthaltungen. F\u00fcr die Antr\u00e4ge stimmen Mitglieder der SVP-Fraktion. </p><p></p><p>In der Detailberatung \u00e4ndert der Nationalrat den Entwurf des Bundesrates in zahlreichen Punkten ab. Unter anderem will der Nationalrat den Bundesrat dazu verpflichten, nicht nur die Kantone, sondern auch die Sozialpartner sowie die Verb\u00e4nde der Gemeinden und St\u00e4dte bei der Erarbeitung von Massnahmen einzubeziehen. Auch das Parlament soll informiert und konsultiert werden. </p><p></p><p>Die grosse Kammer weitetet zudem den Anspruch auf Erwerbsausfall f\u00fcr Selbstst\u00e4ndigerwerbende sowie den Anspruch auf Kurzarbeitsentsch\u00e4digung aus: Nicht nur Personen, die ihre Arbeit unterbrechen m\u00fcssen, sondern auch solche, die massgeblich in ihrer Arbeit eingeschr\u00e4nkt sind, sollen k\u00fcnftig einen Corona-Erwerbsersatz erhalten k\u00f6nnen; zudem soll der Anspruch auf Erwerbsausfall auf Personen in arbeitgeber\u00e4hnlichen Stellen ausgeweitet werden. Eine Kurzarbeitsentsch\u00e4digung sollen, so der Beschluss der grossen Kammer, auch Mitarbeitende auf Abruf oder mit einem befristeten Arbeitsvertrag sowie Lernende erhalten. </p><p></p><p>Der Nationalrat schl\u00e4gt ferner H\u00e4rtefallhilfen f\u00fcr Unternehmen vor, die in ihrer wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit von den Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind, insbesondere die Event- und der Reisebranche.. Der Bundesrat soll diesen Unternehmen dann helfen k\u00f6nnen, wenn sie vor der Corona-Krise wirtschaftlich gesund waren und nicht schon von anderen Branchenl\u00f6sungen profitieren. </p><p></p><p>F\u00fcr die Unterst\u00fctzung der Kulturunternehmen sollen, so die grosse Kammer, anstatt der vom Bundesrat beantragten 80 Millionen Franken 100 Millionen Franken eingesetzt werden. Im Sportbereich sollen Darlehen nicht an die Ligen, sondern direkt an die Klubs vergeben werden. </p><p></p><p>In der Gesamtabstimmung wird die Vorlage mit 144 zu 35 Stimmen bei 16 Enthaltungen angenommen. Abgelehnt wird das Gesetz von der Mehrheit der Mitglieder der SVP-Fraktion. </p><p></p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> tritt ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein. St\u00e4nderat Thomas Minder (V, SH) stellt jedoch den Antrag, die Vorlage zu teilen. Die Bestimmungen, welche \"Prim\u00e4rmassnahmen\" betreffen, sollen aus der Vorlage 1 gestrichen und in eine neue Vorlage 2 \u00fcberf\u00fchrt werden. Massnahmen, die direkt darauf abzielen, die Pandemie zu bek\u00e4mpfen, sollen also von den Massnahmen, welche zur Eind\u00e4mmung der Folgen der Prim\u00e4rmassnahmen dienen, getrennt werden. Die Einheit der Materie werde mit dieser Vorlage, so der Antragssteller, auf Schlimmste verletzt. Wie sollen die stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer der freien Willens\u00e4usserung nachkommen, wenn derart viele Bereiche - Kultur, Sport, Medien, Gesundheit, Ausl\u00e4nder-, Asyl- und Justizwesen - in einem einzigen Gesetz zusammengefasst sind? Wie solle ein B\u00fcrger abstimmen, welcher die Massnahmen im Gesundheitsbereich bef\u00fcrwortet, jene im Sport aber nicht? Der Teilungsantrag wird von der kleinen Kammer aber mit 30 zu 7 Stimmen abgelehnt. Gegen den Antrag wird eingewandt, dass die Vorlage im Grunde zehn verschiedene Gebiete betreffe und damit dem Parlament im Grunde zehn Vorlagen h\u00e4tten unterbreitet werden m\u00fcssen. Dies w\u00e4re aber kein praktikabler Weg gewesen. B\u00fcrger, welche mit der Vorlage als Ganzes nicht einverstanden gewesen w\u00e4ren, h\u00e4tten in diesem Fall f\u00fcr bis zu zehn Referenden Unterschriften sammeln m\u00fcssen. </p><p></p><p>In der Detailberatung stimmt der St\u00e4nderat der vom Nationalrat vorgeschlagenen H\u00e4rtefallhilfen grunds\u00e4tzlich zu. Bei der Definition, was als H\u00e4rtefall gilt, besteht jedoch noch Kl\u00e4rungsbedarf. </p><p></p><p>Einig sind sich die R\u00e4te auch beim Sport. Darlehen sollen nicht an die Ligen, sondern direkt an die Klubs vergeben werden. </p><p></p><p>Nicht einverstanden ist der St\u00e4nderat mit der Ausweitung des Anspruchs auf Erwerbsausfall auf Selbstst\u00e4ndigerwerbende, die massgeblich in ihrer Arbeit eingeschr\u00e4nkt sind, und auf Personen in arbeitgeber\u00e4hnlichen Stellen. Gegen die Ausweitung werden prim\u00e4r finanzpolitische Argumente vorgebracht. Auch will die kleine Kammer den Anspruch auf Kurzarbeitsentsch\u00e4digung nicht auf Mitarbeitende auf Abruf oder mit einem befristeten Arbeitsvertrag sowie Lernende ausweiten. Die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung sei daf\u00fcr gedacht, st\u00e4ndige Arbeitspl\u00e4tze zu erhalten. Lernende sollten zudem nicht entsch\u00e4digt, sondern ausgebildet werden. </p><p></p><p>Der St\u00e4nderat ist auch bei den Massnahmen f\u00fcr die Kultur zur\u00fcckhaltender als der Nationalrat. Wie der Bundesrat will der St\u00e4nderat 80 Millionen Franken f\u00fcr das n\u00e4chste Jahr zur Unterst\u00fctzung von Kulturunternehmen bereitstellen. </p><p></p><p>Die kleine Kammer will ferner, wie vom Bundesrat beantragt, nur die Kantone bei der Erarbeitung der Massnahmen einbeziehen. Gegen den Einbezug von mehr Akteuren wird vorgebracht, dass dies die dringliche Handlungsf\u00e4higkeit des Bundesrates zu stark einschr\u00e4nken w\u00fcrde. Der St\u00e4nderat h\u00e4lt im Gesetz aber pr\u00e4zisierend fest, dass der Bundesrat von den durch das Gesetz gew\u00e4hrten Befugnissen keinen Gebrauch machen darf, wenn das Ziel auch im ordentlichen oder dringlichen Gesetzgebungsprozess rechtzeitig erreicht werden kann.</p><p></p><p>In der Gesamtabstimmung nimmt die kleine Kammer die Vorlage mit 33 zu einer Stimme bei vier Enthaltungen an. </p><p></p><p>In der <b>Differenzbereinigung </b>h\u00e4lt der Nationalrat an seinem urspr\u00fcnglichen Entscheid fest, den Anspruch auf Erwerbsausfall und den Anspruch auf Kurzarbeitsentsch\u00e4digung auszuweiten. Der St\u00e4nderat lenkt schliesslich in Bezug auf die Personen in arbeitgeber\u00e4hnlicher Stellung ein. Bei den \u00fcbrigen Differenzen einigen sich die R\u00e4te darauf, dass zwar auch \"eingeschr\u00e4nkte\" Selbst\u00e4ndigerwerbende eine Erwerbsausfallentsch\u00e4digung erhalten, aber nur Personen mit einem Erwerbs- oder Lohnausfall, die in ihrer Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 55 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015-2019 haben. Die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung wiederum soll, so der Kompromiss der beiden R\u00e4te, nur auf Mitarbeitende auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverh\u00e4ltnissen ausgeweitet werden. </p><p></p><p>Bez\u00fcglich der H\u00e4rtefallklausel wird im Gesetz festgeschrieben, dass der Bund auf Antrag eines oder mehrerer Kantone Unternehmen, die aufgrund der Natur ihrer wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit von den Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind, in H\u00e4rtef\u00e4llen finanziell unterst\u00fctzen kann, sofern sich die Kantone zur H\u00e4lfte an der Finanzierung beteiligen. Ein H\u00e4rtefall liegt, so der Beschluss beider R\u00e4te, vor, wenn der Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrj\u00e4hrigen Durchschnitts liegt. Die H\u00e4rtefallhilfen sind insbesondere f\u00fcr Unternehmen in der Wertsch\u00f6pfungskette der Eventbranche, f\u00fcr Schausteller, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe gedacht. </p><p></p><p>Bei der Ausarbeitung der Massnahmen hat, so der Kompromiss beider Kammern, der Bundesrat nicht nur die Kantone, sondern auch die Dachverb\u00e4nde der Sozialpartner einzubeziehen. </p><p></p><p>Nachdem sich die R\u00e4te auf den Inhalt der Vorlage geeinigt haben, wird das Gesetz im St\u00e4nderat einstimmig und im Nationalrat mit 165 zu 7 Stimmen <b>dringlich erkl\u00e4rt</b>; somit kann es einen Tag nach Ende der Fr\u00fchjahrssession in Kraft treten.</p><p></p><p>In der <b>Schlussabstimmung</b> wird die Vorlage im St\u00e4nderat einstimmig angenommen, im Nationalrat mit 153 zu 36 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Gegen die Vorlage stimmen die Mehrheit der Mitglieder der SVP-Fraktion.</p><p></p><p>Das Gesetz untersteht dem nachtr\u00e4glichen <b>fakultativen Referendum</b>, welches ergriffen wird. Somit wird es am 13. Juni 2021 dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden. </p><p></p><p>(Quellen: SDA und Amtliches Bulletin)</p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 mit 60,2\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|34|1211|1216|2811|2831|2836|2841","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770757827267)\/","SubmissionDate":"\/Date(1597190400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5105,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Medien und Kommunikation|Zivilrecht|Strafrecht|Migration|Kultur|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}