{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200059,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200059,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200059,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200059,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200059,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200059,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200059,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200059,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200059,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200059,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200059,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200059,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200059,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200059,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200059,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200059,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200059,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20200059,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.059","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bankengesetz. \u00c4nderung (Insolvenz, Einlagensicherung, Segregierung)","Description":"Botschaft vom 19. Juni 2020 zur \u00c4nderung des Bankengesetzes (BankG) (Insolvenz, Einlagensicherung, Segregierung)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.06.2020</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des Bankengesetzes </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 die Botschaft zur Teilrevision des Bankengesetzes verabschiedet. Mit der Gesetzes\u00e4nderung will er den Einleger- und Kundenschutz st\u00e4rken sowie die Systemstabilit\u00e4t f\u00f6rdern.</b></p><p>Das Bankengesetz regelt das Sanierungsverfahren f\u00fcr Banken nur in den Grundz\u00fcgen, die Details finden sich in der Bankeninsolvenzverordnung der Finanzmarktaufsicht FINMA. Zur St\u00e4rkung der Rechtssicherheit will der Bundesrat vor allem diejenigen Instrumente neu auf Stufe Gesetz verankern, die wie etwa die Kapitalmassnahmen (beispielsweise ein Bail-in) in die Rechte von Eignern und Gl\u00e4ubigern der Bank eingreifen. Mit einer Anpassung des Pfandbriefgesetzes soll zudem die Funktionsf\u00e4higkeit des Schweizer Pfandbriefsystems bei Insolvenz oder Konkurs einer Mitgliedbank gest\u00e4rkt werden. </p><p>Zum besseren Schutz der Einleger sollen die Banken im Weiteren die H\u00e4lfte ihrer Beitragsverpflichtungen gegen\u00fcber der Einlagensicherung nicht mehr in Form von zus\u00e4tzlicher Liquidit\u00e4t absichern, sondern durch eine Hinterlegung von Wertschriften oder Schweizer Franken in bar bei einer Verwahrungsstelle. Auch wird die Frist zur Auszahlung der Gelder aus der Einlagensicherung verk\u00fcrzt. Sie sollen innert sieben statt bisher 20 Tagen an den Konkursliquidator fliessen. Sobald dem Konkursliquidator die Zahlungsinstruktionen der Bankkunden vorliegen, erhalten diese ihre gesicherten Einlagen innert sieben Tagen ausgezahlt.</p><p>Schliesslich schl\u00e4gt der Bundesrat vor, das Bucheffektengesetz anzupassen. Verwahrungsstellen von Bucheffekten sollen verpflichtet werden, Eigen- und Kundenbest\u00e4nde getrennt zu f\u00fchren. F\u00fchrt die Verwahrungskette ins Ausland, so hat die letzte Schweizer Verwahrstelle Massnahmen zum Schutz der bei der ausl\u00e4ndischen Verwahrstelle gebuchten Bucheffekten zu treffen. Kundinnen und Kunden sollen zudem besser \u00fcber diese Vorg\u00e4nge informiert werden.</p><p>Das Parlament wird sich voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2020 erstmals mit der Vorlage befassen. Deren Inkrafttreten ist fr\u00fchestens per Anfang 2022 zu erwarten.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 19.03.2021</b></p><p><b>Nationalrat will Sicherung von Bankeinlagen st\u00e4rken </b></p><p><b>Im Falle eines Bankkonkurses sollen Kunden rascher an ihr Geld kommen. Der Bundesrat will die Sicherung der Bankeinlagen st\u00e4rken und Bestimmungen zur Bankensanierung gesetzlich verankern. Der Nationalrat hat am Freitag die entsprechende Teilrevision des Bankengesetzes fast unver\u00e4ndert \u00fcbernommen.</b></p><p>Die \u00c4nderungen gehen auf Erkenntnisse aus der Finanzkrise von 2007 bis 2009 zur\u00fcck. Damals mussten viele Banken mit staatlichen Mitteln gerettet werden. In der Folge wurden in vielen L\u00e4ndern die Sanierungs- und Abwicklungsregimes \u00fcberpr\u00fcft.</p><p>Der Bundesrat hatte bereits fr\u00fcher \u00c4nderungen der Insolvenzbestimmungen vorgeschlagen. Das Parlament beauftragte ihn jedoch, dazu erst eine Vernehmlassung durchzuf\u00fchren.</p><p></p><p>Rascheres Verfahren</p><p>Heute werden beim Konkurs einer Bank die Einlagen bis zur H\u00f6he von maximal 100'000 Franken pro Kundin oder Kunde privilegiert behandelt. Verf\u00fcgt die Bank \u00fcber gen\u00fcgend liquide Mittel, werden die privilegierten Einlagen sofort und ausserhalb des ordentlichen Kollokationsverfahrens zur\u00fcckerstattet. Reichen die Mittel nicht aus, kommt erg\u00e4nzend die Einlagensicherung zum Tragen.</p><p>K\u00fcnftig soll es schneller gehen. Der Bundesrat schl\u00e4gt vor, die Frist zur Auszahlung der Gelder an den Konkursliquidator von zwanzig auf sieben Tage zu verk\u00fcrzen. Innert weiterer sieben Tage sollen die gesicherten Einlagen dem Bankkunden ausgezahlt werden.</p><p>Heute m\u00fcssten die Kunden damit rechnen, dass die Auszahlung erst nach mehreren Monaten erfolge, schreibt der Bundesrat in der Botschaft. Das sch\u00e4dige das Vertrauen und f\u00fchre zur Gefahr eines Bankensturms. Ausserdem k\u00f6nne das heutige System negative Auswirkungen auf die Systemstabilit\u00e4t haben, weil es erst im Anwendungsfall finanziert werde.</p><p></p><p>Besserer Einlegerschutz</p><p>Der Bundesrat will aus diesem Grund die Finanzierungsart \u00e4ndern. Die Banken sollen die H\u00e4lfte ihrer Beitragsverpflichtungen zur Einlagensicherung nicht mehr in Form von zus\u00e4tzlicher Liquidit\u00e4t absichern, sondern durch eine Hinterlegung von Wertschriften oder Schweizer Franken in bar bei einer Verwahrungsstelle. Dies diene dem besseren Schutz der Einleger, schreibt er in der Botschaft.</p><p>Kommt eine beitragspflichtige Bank im Anwendungsfall ihrer Zahlungspflicht nicht nach, verwendet die Einlagensicherung diese hinterlegten Werte. Die Hinterlegung von Wertschriften stellt sicher, dass auch die von der Insolvenz betroffene Bank an der Auszahlung der Einlagen beteiligt wird.</p><p></p><p>Deckungsgrad erh\u00f6hen</p><p>Weiter will der Bundesrat den Deckungsgrad erh\u00f6hen. Heute ist die Sicherung auf 6 Milliarden begrenzt. In den vergangenen Jahren habe sich die Gesamtsumme der gesicherten Einlagen erh\u00f6ht, w\u00e4hrend die Beitragsverpflichtungen der Banken konstant geblieben sei, sagte Finanzminister Ueli Maurer. K\u00fcnftig soll sich der Deckungsgrad nun nach der Gesamtsumme der gesicherten Einlagen richten.</p><p>Konkret soll die Maximalverpflichtung 1,6 Prozent der Gesamtsumme der gesicherten Einlagen betragen, wobei die Beitragsverpflichtungen der Banken mindestens 6 Milliarden Franken betr\u00fcgen. Dies f\u00fchrt zu einer Zunahme der Beitragsverpflichtungen.</p><p>Eine linke Ratsminderheit wollte die vorgesehene Einlagensicherung von 1,6 auf 2,5 Prozent erh\u00f6hen. Der vorgesehene Deckungsgrad w\u00fcrde im Fall einer Systemkrise nur eine ungen\u00fcgende Deckung aller gesicherten Einlagen bieten, argumentierte Prisca Birrer-Heimo (SP/LU). \"Das Risiko f\u00fcr einen Bankensturm ist vorhanden.\" Die Erh\u00f6hung wurde aber mit 127 zu 66 Stimmen abgelehnt.</p><p></p><p>Kantonalbanken ber\u00fccksichtigt</p><p>Hinzu kommen neue Bestimmungen zur Segregierung von Bucheffekten: K\u00fcnftig sollen alle Verwahrungsstellen von Bucheffekten Eigen- und Kundenbest\u00e4nde trennen m\u00fcssen. F\u00fchrt die Verwahrungskette ins Ausland, muss die letzte Schweizer Verwahrstelle Massnahmen zum Schutz der bei der ausl\u00e4ndischen Stelle gebuchten Bucheffekten treffen.</p><p>Dar\u00fcber hinaus will der Bundesrat Bestimmungen zum Sanierungsverfahren f\u00fcr Banken im Gesetz verankern, die heute in einer Verordnung geregelt sind. Hier nahm der Nationalrat eine Anpassung vor: Er hat oppositionslos einen neuen Artikel zur Sanierung von Kantonalbanken in das Gesetz aufgenommen, weil nach Ansicht der Wirtschaftskommission (WAK-N) f\u00fcr Banken mit Staatsgarantie eine besondere Regelung n\u00f6tig ist.</p><p>Mit der Vorlage werden schliesslich jene Instrumente im Gesetz verankert, die in die Rechte von Eignern und Gl\u00e4ubigern der Bank eingreifen. Dies betrifft etwa Kapitalmassnahmen wie die Wandlung von Fremd- in Eigenkapital. St\u00e4rken will der Bundesrat ausserdem die Funktionsf\u00e4higkeit des Pfandbriefsystems bei Insolvenz oder Konkurs einer Mitgliedbank.</p><p>F\u00fcnfj\u00e4hrige \u00dcbergangsfrist</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 194 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 16.09.2021</b></p><p><b>Krypto-W\u00e4hrungen sollen in das Bankengesetz aufgenommen werden</b></p><p><b>Kryptobasierte W\u00e4hrungen sollen in das Bankengesetz aufgenommen werden. Das hat der St\u00e4nderat am Donnerstag im Rahmen einer Anpassung des Gesetzes entschieden. Mit den \u00c4nderungen soll auch der Einlegerschutz gest\u00e4rkt werden.</b></p><p>Die Vorlage ist im Parlament unbestritten. Der St\u00e4nderat votierte mit 40 zu 0 Stimmen daf\u00fcr, der Nationalrat hatte sie schon im M\u00e4rz durchgewunken.</p><p>Die Anpassungen gehen auf Erkenntnisse aus der Finanzkrise von 2007 bis 2009 zur\u00fcck, als viele Banken mit staatlichen Mitteln gerettet werden mussten. In der Folge wurden die Sanierungsregimes \u00fcberpr\u00fcft und angepasst. Diese Massnahmen h\u00e4tten sich in der Schweiz im Grundsatz bew\u00e4hrt, sagte Martin Schmid (FDP/GR). Allerdings brauche es ein paar Feinjustierungen. Auch die Branche stelle sich hinter die Anpassungen.</p><p>Angepasst werden sollen das Insolvenzrecht, der Einlegerschutz und die Segregation von Bucheffekten. Die kleine Kammer folgte auf Antrag seiner vorberatenden Wirtschaftskommission gr\u00f6sstenteils dem Nationalrat.</p><p></p><p>Kryptow\u00e4hrungen sollen ins Gesetz</p><p>Einige \u00c4nderungen brachte der St\u00e4nderat aber an. So sollen im Gesetz neu auch kryptobasierte Verm\u00f6genswerte aufgenommen werden. Das sei im Nationalrat vergessen worden, sagte Wirtschaftskommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR).</p><p>Auch bei den Kantonalbanken war der St\u00e4nderat nicht ganz einverstanden mit dem Vorschlag des Nationalrats. Die grosse Kammer f\u00fcgte bei den Sanierungsverfahren einen Artikel f\u00fcr die \"Kantonalbanken mit ausdr\u00fccklicher Staatsgarantie\" hinzu, weil diese eine besondere Regelung ben\u00f6tigten.</p><p>Der St\u00e4nderat ist damit einverstanden, die Kantonalbanken im Gesetz aufzunehmen. Allerdings sei die Formulierung zu einschr\u00e4nkend, da sie nur f\u00fcr die Kantonalbanken mit Staatsgarantie gelte. Doch auch andere Kantonalbanken h\u00e4tten eine besondere Bedeutung. Der St\u00e4nderat strich aus diesem Grund die \"ausdr\u00fcckliche Staatsgarantie\" aus dem Gesetz.</p><p>Schliesslich sollen im Sinn eines stabilen Finanzmarkts auch Kantonalbanken Zugang zu Bail-in Bonds erhalten. Gem\u00e4ss Gesetzentwurf ist dies nur f\u00fcr systemrelevante Banken mit Staatsgarantie vorgesehen. Bail-In-Bonds seien aber sinnvolle Sanierungsinstrumente, welche den Finanzplatz st\u00e4rken, sagte Schmid. Ihr Einsatzbereich solle daher nicht eingeschr\u00e4nkt werden.</p><p></p><p>Kantone sollen angeh\u00f6rt werden</p><p>Zudem sollen nach Ansicht des St\u00e4nderats die Kantone im Falle einer drohenden Insolvenz ihrer Kantonalbank von der Finanzmarktaufsicht bei der Ausarbeitung eines Sanierungsplan konsultiert werden. Das sei ein Wunsch der Kantone gewesen, sagte Finanzminister Ueli Maurer.</p><p>Eine Bank, die schliesslich einen ausgearbeiteten Sanierungsplan anfechten will, soll daf\u00fcr aus Sicht des St\u00e4nderats drei statt zwei Jahre Zeit haben. Damit werde die Gesetzgebung an das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz angepasst, sagte Schmid. Auch dort g\u00e4lten Verj\u00e4hrungsfristen von drei Jahren.</p><p></p><p>Kunden sollen Geld schneller bekommen</p><p>Mit der Gesetzes\u00e4nderung sollen Kunden bei einem Bank-Konkurs schneller an ihr Geld kommen. Die heutige Einlagesicherung habe sich grunds\u00e4tzlich bew\u00e4hrt, sagte Maurer im St\u00e4nderat. Es brauche aber eine paar Anpassungen, damit die Systemstabilit\u00e4t verbessert werde.</p><p>Wenn eine Bank, die Konkurs geht, nicht \u00fcber gen\u00fcgend Eigenmittel verf\u00fcgt, um gewisse privilegierte Einlagen sofort und ausserhalb des ordentlichen Kollokationsverfahrens zur\u00fcckzuerstatten, kommt erg\u00e4nzend die Einlagensicherung zum Tragen. Die Frist zur Auszahlung der Gelder an den Konkursliquidator soll dabei neu statt zwanzig noch sieben Tage betragen. Innert weiterer sieben Tage sollen die gesicherten Einlagen dem Bankkunden ausgezahlt werden. Damit sind beide R\u00e4te einverstanden.</p><p>Die Vorlage geht mit den \u00c4nderungen wieder an den Nationalrat. Das Inkrafttreten der Revision des Bankengesetzes ist fr\u00fchestens per Anfang 2022 zu erwarten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.12.2021</b></p><p><b>Bundesparlament verbessert Absicherung von Bankeinlagen</b></p><p><b>Im Falle eines Bankkonkurses kommen Kundinnen und Kunden k\u00fcnftig rascher an ihr Geld. Der Nationalrat hat am Donnerstag alle noch bestehenden Differenzen zum St\u00e4nderat bei der Teilrevision des Bankengesetzes ausger\u00e4umt.</b></p><p>Die grosse Kammer folgte oppositionslos dem Antrag ihrer Wirtschaftskommission (WAK-N), bei allen noch offenen Punkten auf die Linie des St\u00e4nderats einzuschwenken.</p><p>In der Differenzbereinigung erkl\u00e4rte sich der Nationalrat unter anderem einverstanden damit, auch Verm\u00f6gen in Kryptow\u00e4hrungen in die Vorlage aufzunehmen. Beim Artikel \u00fcber die Sanierung von Kantonalbanken strich er wie vom St\u00e4nderat gewollt eine Formulierung, der dessen Geltung auf Kantonalbanken mit Staatsgarantie beschr\u00e4nkt h\u00e4tte.</p><p>Die Teilrevision des Bankengesetzes geht auf Erkenntnisse aus der Finanzkrise von 2007 bis 2009 zur\u00fcck. Damals mussten viele Banken mit staatlichen Mitteln gerettet werden. In der Folge wurden in vielen L\u00e4ndern die Sanierungs- und Abwicklungsregimes \u00fcberpr\u00fcft.</p><p>Angepasst werden das Insolvenzrecht, der Einlegerschutz und die Segregation von Bucheffekten. Wenn eine Bank Konkurs geht, m\u00fcssen die gesicherten Einlagen von bis zu 100'000 Franken pro Kunde und Kundin innert sieben Tagen statt wie bisher zwanzig Tagen an den Konkursliquidator ausbezahlt werden.</p><p>Innert weiterer sieben Tage sollen die gesicherten Einlagen dem Bankkunden ausgezahlt werden. Reichen die verbliebenen Mittel der Bank nicht aus, kommt die Einlagensicherung zum Tragen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1639699200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770757749857)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592524800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}