{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200061,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200061,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200061,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200061,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200061,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200061,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200061,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200061,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200061,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200061,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200061,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200061,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200061,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200061,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200061,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200061,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200061,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20200061,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.061","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative). Volksinitiative","Description":"Botschaft vom 19. August 2020 zur Volksinitiative \u00abBestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)\u00bb)","InitialSituation":"<p><b>Die Volksinitiative \"Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)\" wurde am 26. August 2019 mit 130 100 g\u00fcltigen Unterschriften eingereicht. Die Initiantinnen und Initianten verlangen, dass die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts k\u00fcnftig per Los bestimmt werden. Wer zum Losverfahren zugelassen wird, soll eine unabh\u00e4ngige Fachkommission entscheiden. Die Amtsdauer der Bundesrichterinnen und Bundesrichter soll sp\u00e4testens f\u00fcnf Jahre nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters enden. Die Bundesversammlung k\u00f6nnte die Richterinnen und Richter auf Antrag des Bundesrates nur abberufen, wenn sie Amtspflichten schwer verletzen oder die F\u00e4higkeit, das Amt auszu\u00fcben, auf Dauer verloren haben. Die Volksinitiative will die Unabh\u00e4ngigkeit der Bundesrichterinnen und Bundesrichter von den politischen Parteien f\u00f6rdern.</b></p><p></p><p><b>Die Justiz-Initiative wird Volk und St\u00e4nde am 28. November 2021 zur Abstimmung unterbreitet. Die Bundesversammlung empfiehlt, die Initiative abzulehnen. </b></p><p></p><p>Nach geltendem Recht w\u00e4hlt die Vereinigte Bundesversammlung die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts f\u00fcr eine Dauer von sechs Jahren. Die Wahl wird von einer Parlamentskommission, der Gerichtskommission, vorbereitet. Eine Wiederwahl ist mehrmals m\u00f6glich. </p><p></p><p>Das geltende Recht sieht kein spezifisches Abberufungsverfahren f\u00fcr Bundesrichterinnen und Bundesrichter vor. Es besteht nur eine gesetzliche M\u00f6glichkeit, eine Bundesrichterin oder einen Bundesrichter w\u00e4hrend der Amtsdauer an der Aus\u00fcbung des Amts zu hindern: Bei Strafverfolgung wegen einer strafbaren Handlung, die sich auf die amtliche T\u00e4tigkeit oder Stellung bezieht, kann die Vereinigte Bundesversammlung eine Einstellung im Amt beschliessen.</p><p></p><p>Grunds\u00e4tzlich kann gem\u00e4ss Bundesverfassung jede stimmberechtigte Person zur Bundesrichterin oder zum Bundesrichter gew\u00e4hlt werden. Da jedoch die politischen Parteien die Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen und das Parlament freiwillig die Proporzanspr\u00fcche der Parteien ber\u00fccksichtigt, ist die Mitgliedschaft in einer politischen Partei in der Praxis der Regelfall. </p><p></p><p>Es ist zudem \u00fcblich, wenn auch nicht gesetzlich vorgesehen, dass die gew\u00e4hlten Richterinnen und Richter eine finanzielle Abgeltung an ihre Partei zahlen (Mandats- oder Parteisteuer); diese Praxis dient der Parteienfinanzierung, die in der Schweiz nicht staatlich organisiert ist.</p><p></p><p>Die Initiantinnen und Initianten wollen mit ihrem Vorschlag erreichen, dass die Bundesrichterinnen und Bundesrichter in Zukunft von den politischen Parteien unabh\u00e4ngig sind, sowohl in Bezug auf ihre Nominierung, als auch auf eine allf\u00e4llige Wiederwahl. Im Vordergrund stehen soll die fachliche und pers\u00f6nliche Qualifikation und nicht die Parteimitgliedschaft. Bundesrichterinnen und Bundesrichter sollen ihre Entscheide f\u00e4llen k\u00f6nnen, ohne dabei Interessenkonflikten und politischer Beeinflussung ausgesetzt zu sein. Mit der Justiz-Initiative soll die Akzeptanz des Bundesgerichts in der Bev\u00f6lkerung erh\u00f6ht und damit letztlich das demokratische System gest\u00e4rkt werden.<b></b></p><p></p><p>Die Initiantinnen und Initianten schlagen vier Hauptelemente vor, mit denen sie die angestrebten Ziele erreichen m\u00f6chten: (i) Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter werden mittels Losentscheid bestimmt. (ii) Eine vom Bundesrat gew\u00e4hlte Fachkommission entscheidet, wer zum Losverfahren zugelassen wird. (iii) Die Richterinnen und Richter werden f\u00fcr eine einmalige Amtsdauer bestimmt, welche f\u00fcnf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters endet. (iv) Die Bundesversammlung kann die Bundesrichterinnen und Bundesrichter auf Antrag des Bundesrates abberufen, wenn sie amtsunf\u00e4hig sind oder in schwerwiegender Weise ihre Amtspflichten verletzt haben. </p><p></p><p>Der Bundesrat beantragte der Bundesversammlung mit seiner Botschaft vom 19. August 2020, die Volksinitiative Volk und St\u00e4nden ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen. Der Bundesrat hat grunds\u00e4tzlich Verst\u00e4ndnis f\u00fcr einige der Ziele und Anliegen der Initiantinnen und Initianten. Auch ihm ist die Unabh\u00e4ngigkeit des Bundesgerichts und der einzelnen Richterinnen und Richter ein wichtiges Anliegen. Der Bundesrat anerkennt zudem ein gewisses Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen einer unabh\u00e4ngigen Amtsf\u00fchrung und dem zurzeit praktizierten System, wonach Richterinnen und Richter faktisch Mitglied einer politischen Partei sein und Mandatssteuern bezahlen m\u00fcssen. Weiter hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass f\u00fcr Richterinnen und Richter einzelne ihrer Urteile Konsequenzen im Wiederwahlverfahren haben k\u00f6nnen. Problematisch ist dabei der Druck, den Parteien und Parlamentsmitglieder auf die richterliche Unabh\u00e4ngigkeit aus\u00fcben k\u00f6nnen, wenn sie Richterinnen und Richtern mit der Nichtwiederwahl drohen. Eine einmalige Amtsdauer w\u00e4re deshalb grunds\u00e4tzlich geeignet, die Unabh\u00e4ngigkeit von Richterinnen und Richtern zu st\u00e4rken. Das Losverfahren k\u00f6nnte zudem die Chancen von Parteilosen erh\u00f6hen, Bundesrichterin oder Bundesrichter zu werden. </p><p></p><p>Trotzdem ist der Bundesrat der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Massnahmen der Initiative, insbesondere das Losverfahren, nicht geeignet sind, die Probleme zu beheben, welche die Initiantinnen und Initianten bem\u00e4ngeln, sondern stattdessen neue schaffen. Das Losverfahren bestimmt nicht die besten Kandidatinnen und Kandidaten aus der Auswahl der Fachkommission zu Richterinnen oder Richtern, sondern die vom Los beg\u00fcnstigten. Es schw\u00e4cht die Stellung des Parlaments und der politischen Parteien sowie die demokratische Legitimation der Justiz und damit allenfalls auch die Akzeptanz des Bundesgerichts und seiner Urteile in der Bev\u00f6lkerung. Das Losverfahren widerspricht schliesslich der Tradition, nach der in Bund und Kantonen das Volk oder das Parlament die Richterinnen und Richter w\u00e4hlt und damit demokratisch legitimiert. Ungew\u00f6hnlich ist zudem, dass die Vereinigte Bundesversammlung die Bundesrichterinnen und Bundesrichter zwar nicht mehr w\u00e4hlen, jedoch in einem neuartigen Verfahren abberufen kann. </p><p></p><p>Zu einigen zentralen Punkten \u00e4ussert sich der Initiativtext nach Ansicht des Bundesrates nicht: So finden sich keine Angaben zur Gr\u00f6sse und Zusammensetzung der Fachkommission, zur Ausgestaltung des Losverfahrens und zum Begriff der pers\u00f6nlichen Eignung, welche der Initiativtext nebst der fachlichen Eignung von den Kandidierenden f\u00fcr die Zulassung zum Losverfahren verlangt. Je nach gesetzgeberischer Umsetzung w\u00fcrde zudem die Vereinigte Bundesversammlung weiterhin die Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesstrafgerichts und des Bundespatentgerichts w\u00e4hlen. V\u00f6llig offen ist auch, ob und wie sich eine ausgewogene Zusammensetzung des Gerichts gew\u00e4hrleisten l\u00e4sst, namentlich hinsichtlich Geschlecht, regionaler Herkunft sowie politischer Grundhaltung.</p>","Proceedings":"<p>Die Volksinitiative wurde vom <b>Nationalrat</b> als Erstrat w\u00e4hrend der Fr\u00fchjahrssession 2021 beraten. Im Rat bestand Einigkeit, dass die Initiative Volk und St\u00e4nden zur Ablehnung empfohlen werden soll. Uneinig war sich der Rat aber in der Frage, ob der Initiative ein Gegenentwurf gegen\u00fcbergestellt werden sollte. </p><p></p><p>Die Kommissionsmehrheit stellte dem Rat den Antrag, die Initiative Volk und St\u00e4nden ohne Gegenentwurf zur Abstimmung zu empfehlen. Die Sprecherin der Kommission wies einleitend darauf hin, dass sich grunds\u00e4tzlich die Frage stellt, inwieweit die Justiz eine demokratische Legitimation ben\u00f6tigt oder ob die Rechtsprechung eine rein juristisch-technokratische Aufgabe ohne jeglichen Bezug zu den sich aus Wahlen ergebenden Mehrheitsverh\u00e4ltnissen bleiben soll. In der Schweiz sei man zum Schluss gekommen, dass es gewisse Verbindungen zur Politik geben muss. Die Gerichte sollen bis zu einem gewissen Grad das politische Spektrum widerspiegeln, um so auch eine politische Einseitigkeit zu vermeiden. Der Akt der Richterwahl sei mit einer staatspolitischen Bedeutung behaftet, derer er mit dieser Initiative verlustig gehen w\u00fcrde. Das ungeschriebene, aber faktisch vorhandene Erfordernis der Parteizugeh\u00f6rigkeit m\u00f6ge st\u00f6rend sein, doch politische Parteien h\u00e4tten keine M\u00f6glichkeit, Einfluss auf die Urteile zu nehmen. Im Gegensatz zu anderen europ\u00e4ischen Staaten sei in der Schweiz bis dato kein Urteil bekannt, das aufgrund politischer Einflussnahme ergangen w\u00e4re. Damit greife einer der Hauptvorw\u00fcrfe der Initiantinnen und Initianten, die Richterinnen und Richter in der Schweiz w\u00fcrden \u00fcber keinerlei Unabh\u00e4ngigkeit von der gesetzgebenden Gewalt verf\u00fcgen, ins Leere. Das Initiativkomitee bleibe konkrete Beispiele f\u00fcr die angebliche Beeinflussung der Rechtsprechung durch die politischen Parteien und die Bundesversammlung schuldig. Das heutige System der Richterwahl m\u00f6ge diskussionsw\u00fcrdige Punkte enthalten und auch nicht perfekt sein. Alle anderen Systeme seien jedoch noch weniger perfekt. Dies bedeute aber nicht, dass sich das Parlament nicht der Kritik stelle. Bereits jetzt w\u00fcrden m\u00f6gliche Reformen, etwa in Bezug auf die Mandatsabgabe, diskutiert. Diese Reformdiskussionen sollten aber in Ruhe, unabh\u00e4ngig von der Volksinitiative, gef\u00fchrt werden. </p><p></p><p>Eine aus Mitgliedern der sozialdemokratischen, der gr\u00fcnen und der gr\u00fcnliberalen Fraktion bestehende Minderheit stellte den Antrag, die Vorlage an die Kommission zur\u00fcckzuweisen mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag im Sinne der Kommissionsinitiative 20.480 auszuarbeiten, die Massnahmen zur St\u00e4rkung der Unabh\u00e4ngigkeit der Bundesrichterinnen und Bundesrichter sowie zur Objektivierung des Rekrutierungsverfahrens fordert. </p><p></p><p>Die Volksinitiative sch\u00fcrt, so die Sprecherin der Kommissionsminderheit, Misstrauen, das nicht gerechtfertigt ist. Die Initiative habe aber auf gewisse wunde Punkte hingewiesen, die durchaus bedenkenswert seien. Diese w\u00fcrden auch von der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter sowie von der Forschung und Lehre kritisiert. Ein Problem sei die Frage der Wiederwahl bzw. der m\u00f6glichen Abwahl oder Nichtwahl aus politischen Gr\u00fcnden; ein Vorgehen, das f\u00fcr die Unabh\u00e4ngigkeit der Richterinnen und Richter tats\u00e4chlich eine Gefahr darstellen w\u00fcrde. Immer wieder in der Kritik st\u00fcnden auch die Mandatsabgaben. Ebenfalls eine durchaus angemessene Idee sei, dass man der Gerichtskommission ein beratendes Gremium zur Seite stellt. Dies seien alles Elemente, die in einem indirekten Gegenvorschlag aufgenommen werden k\u00f6nnten, mit dem den Vorw\u00fcrfen, die in der Initiative erhoben werden, der Wind aus den Segeln genommen werden k\u00f6nnte.</p><p></p><p>Eine zweite ebenfalls aus Mitgliedern der sozialdemokratischen, der gr\u00fcnen und der gr\u00fcnliberalen Fraktion bestehende Minderheit (Minderheit I) stellte den Antrag, der Initiative einen direkten Gegenentwurf gegen\u00fcberzustellen, der bei vors\u00e4tzlicher oder grobfahrl\u00e4ssiger Amtspflichtenverletzung oder bei dauerhaftem Verlust der F\u00e4higkeit, das Amt auszu\u00fcben, eine Amtsenthebung erm\u00f6glicht. </p><p></p><p>Eine dritte aus Mitgliedern der sozialdemokratischen und der gr\u00fcnen Fraktion bestehende Minderheit (Minderheit II) will wiederum mit einem direkten Gegenvorschlag in der Verfassung festhalten, dass die Bundesrichterinnen und Bundesrichter f\u00fcr eine einmalige Amtsdauer von zw\u00f6lf Jahren und l\u00e4ngstens bis zur Vollendung des 68. Altersjahrs gew\u00e4hlt werden. Wie die Minderheit I will sie zudem, dass in der Verfassung die M\u00f6glichkeit einer Amtsenthebung festgeschrieben wird. </p><p></p><p>Verschiedene Vorkommnisse in j\u00fcngster Zeit, insbesondere bei der Wiederwahl eines SVP-Bundesrichters, h\u00e4tten, so die Sprecherin der Minderheit II, gezeigt, dass die periodische Wiederwahl das Risiko von Versuchen, auf Richterinnen und Richter Druck auszu\u00fcben, erh\u00f6ht und dass im Justizwesen, insbesondere beim Bundesgericht, Reformbedarf besteht. Die Justiz-Initiative sei daher grunds\u00e4tzlich gerechtfertigt und habe eine wichtige Diskussion in Gang gesetzt. In ihrer Ausgestaltung sei sie aber impraktikabel. Vor allem das vorgeschlagene Losverfahren passe nicht in das schweizerische System, weil die Legitimation, wie sie heute besteht, nicht ganz gegeben w\u00e4re. W\u00fcrde der Antrag der Minderheit II aber angenommen, k\u00f6nnten die Richterinnen und Richter kaum noch unter Druck gesetzt werden. </p><p></p><p>Der Rat folgt nach einer ausgiebigen Debatte der Kommissionsmehrheit und lehnte der R\u00fcckweisungsantrag mit 99 zu 81 Stimmen bei 1 Enthaltung ab und trat mit 100 zu 79 Stimmen bei 3 Enthaltungen nicht auf die direkten Gegenentw\u00fcrfe ein. Die Mehrheit des Rates ist der Ansicht, dass m\u00f6gliche Reformen in Ruhe und unabh\u00e4ngig der Initiative gepr\u00fcft werden sollen. </p><p></p><p>Auch im <b>St\u00e4nderat</b> war man sich einig, dass die Initiative Volk und St\u00e4nden zur Ablehnung zu empfehlen ist. Der Kommissionssprecher wies darauf hin, dass sich das heutige Verfahren in der \u00fcberw\u00e4ltigenden Mehrheit der F\u00e4lle bew\u00e4hrt hat. Die Schweiz habe eines der weltweit besten Justizsysteme, die Qualit\u00e4t der Rechtsprechung sei hoch.</p><p></p><p>Uneinig war sich der Rat in Bezug auf die Frage, ob der Initiative ein Gegenentwurf gegen\u00fcbergestellt werden sollte. Die Kommissionsmehrheit stellte den Antrag, die Initiative Volk und St\u00e4nden ohne Gegenentwurf zur Abstimmung zu empfehlen. Eine aus Mitgliedern der sozialdemokratischen und der gr\u00fcnen Fraktion bestehende Minderheit wollte der Initiative hingegen einen direkten Gegenentwurf gegen\u00fcberstellen, mit dem in der Verfassung festgehalten werden soll, dass die Bundesrichterinnen und Bundesrichter alle sechs Jahre stillschweigend wiedergew\u00e4hlt werden, sofern die zust\u00e4ndige Kommission keinen anderslautenden Antrag stellt. </p><p></p><p>Mit dem Gegenvorschlag kann, so der Minderheitssprecher, zum Ausdruck gebracht werden, dass die Initiative durchaus einen Nerv trifft. Das heutige Verfahren sei nicht \u00fcber jeden Zweifel erhaben. </p><p></p><p>Die Ratsmehrheit will Reformen aber in Ruhe, Schritt f\u00fcr Schritt und abseits der zur Diskussion stehenden Volksinitiative pr\u00fcfen und lehnte den Gegenvorschlag deshalb mit ab 26 zu 8 Stimmen ab.</p><p></p><p>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit der Ablehnungsempfehlung in der grossen Kammer mit 191 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen und in der kleinen Kammer einstimmig angenommen. </p><p></p><p>(Quellen: Botschaft des Bundesrates, Amtliches Bulletin)</p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 28. November 2021 mit 68\u00a0Prozent Nein-Stimmen sowie von allen Kantonen abgelehnt.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1623974400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|1221","Category":"I/IIIa","Modified":"\/Date(1770757880840)\/","SubmissionDate":"\/Date(1597795200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5105,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Gerichtswesen"}}