{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200062,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200062,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200062,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200062,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200062,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200062,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200062,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200062,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200062,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200062,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200062,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200062,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200062,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200062,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200062,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200062,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200062,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20200062,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.062","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Kollektivanlagengesetz. Limited Qualified Investor Fund (L-QIF)","Description":"Botschaft vom 19. August 2020 zur \u00c4nderung des Kollektivanlagengesetzes (Limited Qualified Investor Fund; L-QIF)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.08.2020</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur \u00c4nderung des Kollektivanlagengesetzes </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. August 2020 die Botschaft zur \u00c4nderung des Kollektivanlagengesetzes verabschiedet. Damit will er in der Schweiz eine Fondskategorie schaffen, die qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern eine Alternative zu \u00e4hnlichen ausl\u00e4ndischen Produkten bietet. Die Massnahme soll die Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Fondsplatzes Schweiz st\u00e4rken. </b></p><p>Mit der Vorlage werden gewisse kollektive Kapitalanlagen von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbeh\u00f6rde befreit. Bedingung daf\u00fcr ist, dass sie ausschliesslich qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern und nicht dem breiten Publikum offenstehen. Zudem sind sie von Instituten zu verwalten, die durch die Eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt werden. Derartige kollektive Kapitalanlagen werden als \"Limited Qualified Investor Funds\" (L-QIF) bezeichnet. Diese neue Fondskategorie soll daf\u00fcr sorgen, dass k\u00fcnftig vermehrt kollektive Kapitalanlagen in der Schweiz aufgelegt werden und ein gr\u00f6sserer Teil der Wertsch\u00f6pfungskette in der Schweiz verbleibt.</p><p>Die Bestimmungen des Kollektivanlagengesetzes gelten grunds\u00e4tzlich auch f\u00fcr den L-QIF. Auch muss sich der L-QIF pr\u00fcfen lassen. F\u00fcr den L-QIF kommen allerdings spezifische Anlagevorschriften zur Anwendung. Diese sind mit Blick auf das Ziel der Innovationsf\u00f6rderung und den beschr\u00e4nkten Anlegerkreis allerdings sehr offen ausgestaltet. Die Tatsache, dass der L-QIF nur qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern offensteht, tr\u00e4gt zudem dem Anlegerschutz Rechnung.</p><p>Das Parlament wird sich voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2020 erstmals mit der Vorlage befassen. Deren Inkrafttreten ist fr\u00fchestens per Anfang 2022 zu erwarten.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 09.06.2021</b></p><p><b>St\u00e4nderat gibt gr\u00fcnes Licht f\u00fcr neue Fonds-Kategorie</b></p><p><b>Mit dem sogenannten \"Limited Qualified Investor Fund\" soll eine Fondskategorie geschaffen werden, die qualifizierten Anlegern eine Alternative zu \u00e4hnlichen ausl\u00e4ndischen Produkten bietet. Der St\u00e4nderat hat die entsprechende \u00c4nderung des Kollektivanlagengesetzes am Mittwoch als Erstrat ohne Gegenstimme gutgeheissen.</b></p><p>Die neue Fondskategorie soll den Fondsplatz Schweiz und dessen Wettbewerbsf\u00e4higkeit st\u00e4rken. Weiter soll der sogenannte Limited Qualified Infestor Fund (L-QIF) qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern gr\u00f6ssere Flexibilit\u00e4t und mehr Innovationen erm\u00f6glichen. Als qualifizierte Anleger gelten unter anderen Banken, Verm\u00f6gensverwaltungen oder Pensionskassen. Dem breiten Publikum soll der neue Fonds nicht zur Verf\u00fcgung stehen.</p><p>Das neue Finanzprodukt soll dazu f\u00fchren, dass Gesch\u00e4fte vermehrt aus dem Ausland in die Schweiz zur\u00fcckgeholt werden k\u00f6nnen und die Wertsch\u00f6pfungskette gr\u00f6sstenteils in der Schweiz verbleibt. Damit k\u00f6nne die Schweiz zu Luxemburg aufschliessen, sagte Kommissionssprecher Ruedi Noser (FDP/ZH). Dort sei das Produkt seit 2016 erfolgreich im Einsatz. Auch viele Anleger aus der Schweiz w\u00fcrden es nutzen.</p><p></p><p>Maurer: Angemessene Deregulierung</p><p>Schweizer Anleger sollten daf\u00fcr aber nicht mehr ins Ausland gehen m\u00fcssen, erkl\u00e4rte Finanzminister Ueli Maurer. Es handle sich bei der Vorlage um eine \"angemessene Deregulierung\".</p><p>Gewisse Kapitalanlagen sollen zudem von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbeh\u00f6rde befreit werden. Die Verwaltung muss \u00fcber Institute erfolgen, die durch die Eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsicht (Finma) beaufsichtigt werden.</p><p>Der Rat beschloss auf Antrag seiner Kommission weiter, dass die jederzeitige R\u00fcckgabe bei offenen kollektiven Kapitalanlagen l\u00e4nger als f\u00fcnf Jahre ausgesetzt werden k\u00f6nnen soll. Finanzminister Ueli Maurer meldete Bedenken dazu an, weil die etablierten Regelungen bez\u00fcglich geschlossener und offener Fonds so verw\u00e4ssert werde.</p><p>Private Personen, die Immobilien besitzen, sollen vom Fonds ausgeschlossen werden. So will man Steuerschlupfl\u00f6cher verhindern, wie Finanzminister Maurer betonte. Der Rat hiess einen entsprechenden Antrag seiner Kommission ebenfalls gut.</p><p>In der Schlussabstimmung passierte die Vorlage mit 41 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.12.2021</b></p><p><b>Parlament gibt grunds\u00e4tzlich gr\u00fcnes Licht f\u00fcr neue Fondskategorie</b></p><p><b>Mit dem sogenannten \"Limited Qualified Investor Fund\" soll eine Fondskategorie geschaffen werden, die qualifizierten Anlegern eine Alternative zu \u00e4hnlichen ausl\u00e4ndischen Produkten bietet. Damit ist das Parlament einverstanden. Offen bleiben nur noch Details.</b></p><p>Der Nationalrat hat die entsprechende \u00c4nderung des Kollektivanlagengesetzes am Donnerstag als Zweitrat gutgeheissen - mit 116 zu 67 Stimmen bei 9 Enthaltungen.</p><p>Die neue Fondskategorie soll den Fondsplatz Schweiz und dessen Wettbewerbsf\u00e4higkeit st\u00e4rken. Weiter soll der sogenannte Limited Qualified Infestor Fund (L-QIF) qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern gr\u00f6ssere Flexibilit\u00e4t und mehr Innovationen erm\u00f6glichen. Als qualifizierte Anleger gelten unter anderen Banken, Verm\u00f6gensverwaltungen oder Pensionskassen. Dem breiten Publikum soll der neue Fonds nicht zur Verf\u00fcgung stehen.</p><p></p><p>\"Gleich lange Spiesse schaffen\"</p><p>Das neue Finanzprodukt soll dazu f\u00fchren, dass Gesch\u00e4fte vermehrt aus dem Ausland in die Schweiz zur\u00fcckgeholt werden k\u00f6nnen und die Wertsch\u00f6pfungskette gr\u00f6sstenteils in der Schweiz verbleibt. Damit k\u00f6nne die Schweiz zu Luxemburg aufschliessen, sagte Kommissionssprecher Martin Landolt (Mitte/GL). Dort sei das Produkt seit 2016 erfolgreich im Einsatz. Auch viele Anleger aus der Schweiz w\u00fcrden es nutzen.</p><p>Schweizer Anleger sollten daf\u00fcr aber nicht mehr ins Ausland gehen m\u00fcssen, erkl\u00e4rte Finanzminister Ueli Maurer. Es handle sich bei der Vorlage um eine \"angemessene Deregulierung\". Damit w\u00fcrden Arbeitspl\u00e4tze in die Schweiz geschaffen. Pensionskassen und andere qualifizierte Anleger investierten bereits heute in ausl\u00e4ndische L-QIF. \"Wir m\u00fcssen nun gleich lange Spiesse schaffen.\"</p><p>Die neue Fondskategorie ben\u00f6tigt keine Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Verwaltung muss aber \u00fcber Institute erfolgen, die durch die Eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsicht (Finma) beaufsichtigt werden. Verletzen sie ihre Pflichten, drohen aufsichtsrechtliche Massnahmen.</p><p></p><p>Linke sprechen von \"Blackbox\"</p><p>Grunds\u00e4tzliche Bedenken zur Vorlage \u00e4usserte nur die Ratslinke. Schon in der Vernehmlassung war die Vorlage bei der SP und Konsumentenschutzorganisationen auf Ablehnung gestossen. Sie argumentierten, solche Fonds enthielten f\u00fcr Privatpersonen und f\u00fcr Vorsorgeeinrichtungen zu hohe Risiken.</p><p>Das Instrument sei eine Blackbox, sagte Regula Rytz (Gr\u00fcne/BE). \"Sogar die meisten Finanzexperten verstehen nur Bahnhof.\" Innovation werde mit Deregulierung gleichgesetzt. Was eine fehlende Aufsicht bedeuten k\u00f6nne, habe die Finanzkrise gezeigt.</p><p>Neben dem Nichteintretensantrag war auch ein R\u00fcckweisungsantrag von Jacqueline Badran (SP/ZH) chancenlos. Sie wollte im Rahmen der Revision zus\u00e4tzlich die gesetzliche Grundlage schaffen, sodass sich L-QIF neu auch f\u00fcr die Finanzierung von Start-ups eignen. Die b\u00fcrgerliche Mehrheit sah jedoch keinen Handlungsbedarf.</p><p></p><p>Wenige Streitpunkte</p><p>In der Detailberatung folgte die grosse Kammer mehrheitlich dem St\u00e4nderat. Es gibt nur zwei nennenswerte Differenzen.</p><p>So soll nach Ansicht des Nationalrats die jederzeitige R\u00fcckgabe bei offenen kollektiven Kapitalanlagen nicht l\u00e4nger als f\u00fcnf Jahre ausgesetzt werden k\u00f6nnen. Finanzminister Ueli Maurer meldete Bedenken zum Entscheid des St\u00e4nderats an, weil die etablierten Regelungen bez\u00fcglich geschlossener und offener Fonds so verw\u00e4ssert w\u00fcrden. Die Mehrheit der grossen Kammer folgte dem Finanzminister.</p><p>Ausserdem beschloss der Nationalrat, dass - im Rahmen der Schwellenwerte des Finanzinstitutsgesetzes - auch Verm\u00f6gensverwalter L-QIF verwalten k\u00f6nnen sollen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 13.12.2021</b></p><p><b>Differenzen bei neuer Fondskategorie noch nicht alle ausger\u00e4umt</b></p><p><b>Der St\u00e4nderat hat am Montag an seinem Entscheid festgehalten, wonach nur professionelle Anleger die neuen \"Limited Qualified Investor Fund\" (L-QIF) emittieren k\u00f6nnen. Damit geht das Gesch\u00e4ft zur\u00fcck an den Nationalrat.</b></p><p>Dieser hatte in seiner ersten Beratung n\u00e4mlich beschlossen, dass im Rahmen der Schwellenwerte des Finanzinstitutsgesetzes auch Verm\u00f6gensverwalter diese sogenannten L-QIF verwalten k\u00f6nnen sollen.</p><p>Nach Anh\u00f6rung der Verwaltung schlug die Kommission des St\u00e4nderates nun einen Kompromiss vor. Damit w\u00e4re der Entschied des Nationalrates zwar \u00fcbernommen worden. Gleichzeitig h\u00e4tte der Bundesrat mit einem Artikel-Zusatz aber die M\u00f6glichkeit erhalten, f\u00fcr Verm\u00f6gensverwalter strengere Anforderungen vorzusehen.</p><p>Finanzminister Ueli Maurer appellierte an den St\u00e4nderat, bei seinem ersten, strengeren Entschluss zu bleiben und die Fonds auf professionelle Anleger zu begrenzen. Er sei zuversichtlich, dass der Nationalrat auch darauf einzustimmen sei. Eine Mehrheit von 30 zu 12 Stimmen folgte dieser Argumentation.</p><p></p><p>Weitere Differenz ausger\u00e4umt</p><p>Uneinig waren sich die R\u00e4te noch in einem weiteren Punkt gewesen: Der St\u00e4nderat hatte zuvor entschieden, dass die jederzeitige R\u00fcckgabe bei offenen kollektiven Kapitalanlagen l\u00e4nger als f\u00fcnf Jahre ausgesetzt werden k\u00f6nnen.</p><p>Maurer hatte im Nationalrat Bedenken zum Entscheid des St\u00e4nderats angemeldet, weil die etablierten Regelungen bez\u00fcglich geschlossener und offener Fonds so verw\u00e4ssert w\u00fcrden. Die Mehrheit der grossen Kammer war dem Finanzminister gefolgt. Und nun stimmte auch der St\u00e4nderat dieser Version zu.</p><p></p><p>\"Gleich lange Spiesse schaffen\"</p><p>Mit dem sogenannten \"Limited Qualified Investor Fund\" soll eine Fondskategorie geschaffen werden, die qualifizierten Anlegern eine Alternative zu \u00e4hnlichen ausl\u00e4ndischen Produkten bietet. Sie soll den Fondsplatz Schweiz und dessen Wettbewerbsf\u00e4higkeit st\u00e4rken.</p><p>Weiter soll der L-QIF qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern gr\u00f6ssere Flexibilit\u00e4t und mehr Innovationen erm\u00f6glichen. Als qualifizierte Anleger gelten unter anderen Banken, Verm\u00f6gensverwaltungen oder Pensionskassen. Dem breiten Publikum soll der neue Fonds nicht zur Verf\u00fcgung stehen.</p><p>Die neue Fondskategorie ben\u00f6tigt keine Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Verwaltung muss aber \u00fcber Institute erfolgen, die durch die Eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsicht (Finma) beaufsichtigt werden. Verletzen sie ihre Pflichten, drohen aufsichtsrechtliche Massnahmen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.12.2021</b></p><p><b>Parlament einigt sich auf Regeln f\u00fcr neue Fondskategorie</b></p><p><b>Mit dem sogenannten \"Limited Qualified Investor Fund\" (L-QIF) soll eine neue Fondskategorie geschaffen werden, die qualifizierten Anlegern eine Alternative zu \u00e4hnlichen ausl\u00e4ndischen Produkten bietet. Das Parlament hat nun die rechtlichen Grundlagen dazu bereinigt.</b></p><p>Die neue Fondskategorie soll den Fondsplatz Schweiz und dessen Wettbewerbsf\u00e4higkeit st\u00e4rken. Weiter soll der L-QIF qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern gr\u00f6ssere Flexibilit\u00e4t und mehr Innovationen erm\u00f6glichen. Als qualifizierte Anleger gelten unter anderen Banken oder Pensionskassen. Dem breiten Publikum soll der neue Fonds nicht zur Verf\u00fcgung stehen.</p><p>Der Nationalrat folgte am Dienstag bei der letzten zuvor noch offenen Differenz dem St\u00e4nderat. Demnach k\u00f6nnen nur professionelle Anleger die neuen L-QIF emittieren. Bundesrat und St\u00e4nderat konnten den Nationalrat schliesslich davon \u00fcberzeugen, dass Verm\u00f6gensverwalter von der Fondskategorie ausgeschlossen sein sollen.</p><p>Die Vorlage zur \u00c4nderung des Kollektivanlagengesetzes ist damit bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung.</p><p></p><p>Ohne Bewilligung der Finma</p><p>Das neue Finanzprodukt soll dazu f\u00fchren, dass Gesch\u00e4fte vermehrt aus dem Ausland in die Schweiz zur\u00fcckgeholt werden k\u00f6nnen und die Wertsch\u00f6pfungskette gr\u00f6sstenteils in der Schweiz verbleibt. In Luxemburg ist das Produkt seit 2016 erfolgreich im Einsatz. Auch viele Anleger aus der Schweiz nutzen es.</p><p>Die neue Fondskategorie ben\u00f6tigt keine Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Verwaltung muss aber \u00fcber Institute erfolgen, die durch die Eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsicht (Finma) beaufsichtigt werden. Verletzen sie ihre Pflichten, drohen aufsichtsrechtliche Massnahmen.</p><p>Grunds\u00e4tzliche Bedenken zur Vorlage \u00e4usserte nur die Ratslinke. Schon in der Vernehmlassung war die Vorlage bei der SP und Konsumentenschutzorganisationen auf Ablehnung gestossen. Sie argumentierten, solche Fonds enthielten f\u00fcr Privatpersonen und f\u00fcr Vorsorgeeinrichtungen zu hohe Risiken. Innovation werde mit Deregulierung gleichgesetzt. Was eine fehlende Aufsicht bedeuten k\u00f6nne, habe die Finanzkrise gezeigt.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1639699200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1770758102427)\/","SubmissionDate":"\/Date(1597795200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5105,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}