{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200076,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200076,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200076,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200076,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200076,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200076,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200076,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200076,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200076,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200076,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200076,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200076,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200076,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200076,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200076,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200076,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200076,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20200076,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.076","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Covid-19-Gesch\u00e4ftsmietegesetz","Description":"Botschaft vom 18. September 2020 zum Bundesgesetz \u00fcber den Miet- und den Pachtzins w\u00e4hrend Betriebsschliessungen und Einschr\u00e4nkungen zur Bek\u00e4mpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Gesch\u00e4ftsmietegesetz)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.09.2020</b></p><p><b>Coronavirus: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Covid-19-Gesch\u00e4ftsmietegesetz </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 18. September 2020 die Botschaft zum Covid-19-Gesch\u00e4ftsmietegesetz verabschiedet und damit einen Auftrag des Parlaments erf\u00fcllt. Er verzichtet aber darauf, dem Parlament die Zustimmung zum Gesetzesentwurf zu beantragen. Die Vorlage sieht vor, dass Mieterinnen und Mieter, die im Fr\u00fchjahr 2020 von einer Schliessung oder starken Einschr\u00e4nkung betroffen waren, f\u00fcr diese Periode 40 Prozent des Mietzinses bezahlen. 60 Prozent gehen zulasten der Vermieterinnen und Vermieter. Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung kontrovers beurteilt. Es liegt nun am Parlament, \u00fcber das Gesetzesvorhaben zu entscheiden. </b></p><p>National- und St\u00e4nderat hatten in der Sommersession 2020 zwei gleichlautenden Kommis- sionsmotionen zugestimmt, mit denen der Bundesrat beauftragt wurde, eine gesetzliche Regelung im Bereich der Gesch\u00e4ftsmieten vorzulegen. Die Vernehmlassung, die vom 1. Juli bis am 4. August 2020 durchgef\u00fchrt wurde, ergab ein kontroverses Bild. Elf Kantone, zwei politische Parteien, und die Wirtschafts-, Vermieter- und Immobilienverb\u00e4nde lehnen den Gesetzesvorschlag ab. Zustimmung kam von acht Kantonen, von vier politischen Parteien, dem Schweizerischen St\u00e4dteverband und von den Mieterorganisationen sowie von den Gastro- und von Berufsverb\u00e4nden. Zu den einzelnen Bestimmungen gab es Kritik von beiden Seiten; Den einen geht die Vorlage zu weit, den anderen zu wenig weit. </p><p>Der Bundesrat passte die Gesetzesvorlage aufgrund der R\u00fcckmeldungen punktuell an; insgesamt orientiert sich das vorliegende Covid-19-Gesch\u00e4ftsmietegesetz eng am Wortlaut der beiden gleichlautenden Kommissionsmotionen: </p><p>- Die Adressaten des Gesetzes sind die Miet- und Pachtparteien von Betrieben und \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Einrichtungen (bspw. Restaurants oder Coiffeursalons), die aufgrund von Artikel\u00a06 Absatz\u00a02 der COVID-19-Verordnung 2 geschlossen wurden oder von Gesundheitseinrichtungen, die aufgrund von Artikel\u00a010a Absatz\u00a02 der gleichen Verordnung ihre T\u00e4tigkeiten reduzieren mussten.</p><p>- Der Gesetzesentwurf legt fest, dass f\u00fcr die betroffenen Einrichtungen der Miet- oder Pachtzins f\u00fcr die Zeit der verordneten Schliessung 40 Prozent betragen soll. Bei Gesundheitseinrichtungen, die ihren Betrieb einschr\u00e4nken mussten, gilt dies f\u00fcr maximal zwei Monate.</p><p>- Die Regelung bezieht sich auf einen Nettomietzins, resp. Nettopachtzins von maximal 20'000 Franken pro Monat und Objekt. Bei einem Miet- oder Pachtzins zwischen 15'000 und 20'000 Franken sollen beide Mietparteien mit einer einseitigen schriftlichen Mitteilung auf die Gesetzesregelung verzichten k\u00f6nnen. Ausdr\u00fcckliche Einigungen der Vertragsparteien sollen ihre G\u00fcltigkeit behalten.</p><p>- Vermieterinnen und Vermieter sowie Verp\u00e4chterinnen und Verp\u00e4chter, die infolge von Miet- oder Pachtzinsausf\u00e4llen in eine erhebliche wirtschaftliche Notlage geraten, sollen eine finanzielle Entsch\u00e4digung durch den Bund beantragen k\u00f6nnen. Eine derartige wirtschaftliche Notlage liegt insbesondere vor, wenn die reine Kostenmiete angewendet wird oder wenn nachgewiesen werden kann, dass die finanzielle Einbusse die wirtschaftliche Existenz des Antragstellers bedroht. </p><p>Der Bundesrat h\u00e4lt an seiner bisherigen Position fest, dass ein Eingriff in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Mieterinnen und Mietern und Vermieterinnen und Vermietern zu vermeiden sind. Er verzichtet daher darauf, dem Parlament die Zustimmung zu diesem Gesetzesentwurf zu beantragen. Der Bundesrat wird in den kommenden Wochen einen Monitoringbericht zum Thema der Gesch\u00e4ftsmieten ver\u00f6ffentlichen. Dieser Bericht soll die Situation im Bereich der Gesch\u00e4ftsmieten darstellen und geht auf einen Entscheid des Bundesrates vom 8. April 2020 zur\u00fcck. </p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 29.10.2020</b></p><p><b>Nationalrat will Mieterlass f\u00fcr Betroffene von Corona-Schliessungen </b></p><p><b>Der Nationalrat will Gesch\u00e4ftsmietern, die w\u00e4hrend des Corona-Lockdown im Fr\u00fchling schliessen mussten oder eingeschr\u00e4nkt waren, zu Hilfe eilen. Er ist am Donnerstag auf ein Gesetz f\u00fcr einen teilweisen Mieterlass mit 91 zu 89 Stimmen bei 4 Enthaltungen eingetreten.</b></p><p>Anders als in der vorberatenden Rechtskommission konnte sich die b\u00fcrgerliche Mehrheit in der grossen Kammer nicht durchsetzen. Die Fraktionen von SVP, FDP stimmten zwar geschlossen f\u00fcr Nichteintreten auf die Vorlage. Das Z\u00fcnglein an der Waage spielte aber die gespaltene Mitte-Fraktion, die einige wenige Ja-Stimmen mehr abgab als Nein-Stimmen. Zusammen mit den Stimmen der geschlossenen Linken sowie der Mehrheit der GLP ergab sich ein knappes Ja.</p><p>Bereits im Sommer war das Rennen knapp. Das Parlament \u00fcberwies schliesslich zwei entsprechende Motionen an den Bundesrat. Die Regierung erarbeitete darauf - gegen ihren Willen - das sogenannte Covid-19-Gesch\u00e4ftsmietegesetz.</p><p></p><p>40 statt 100 Prozent zahlen</p><p>Dieses sieht vor, dass Mieterinnen und Mieter sowie P\u00e4chterinnen und P\u00e4chter, die im Fr\u00fchjahr von einer Schliessung oder starken Einschr\u00e4nkung betroffen waren, f\u00fcr die Zeit vom 17. M\u00e4rz bis 21. Juni 2020 nur 40 Prozent des Mietzinses bezahlen m\u00fcssen. 60 Prozent gehen zulasten der Vermieterinnen und Vermieter.</p><p>Der teilweise Mieterlass gilt, wenn der monatliche Nettomietzins maximal 20'000 Franken betr\u00e4gt. Vom Gesetz ausgenommen sind F\u00e4lle, bei denen sich die Vertragsparteien ausdr\u00fccklich und einvernehmlich einigen konnten oder bei denen vor Inkrafttreten des Gesetzes ein rechtskr\u00e4ftiger Gerichtsentscheid vorliegt. Bei einem Miet- oder Pachtzins zwischen 15'000 und 20'000 Franken sollen beide Parteien mit einer einseitigen schriftlichen Mitteilung auf den Erlass verzichten k\u00f6nnen.</p><p></p><p>\"F\u00fcr viele \u00fcberlebenswichtig\"</p><p>Baptiste Hurni (SP/NE) hielt im Namen der Kommissionsminderheit eine flammende Rede f\u00fcr viele Beizer und weitere Gesch\u00e4ftsmieter im Land, die wegen der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. \"Das Gesetz ist f\u00fcr zahlreiche Unternehmen \u00fcberlebenswichtig\", sagte auch Ursula Schneider Sch\u00fcttel (SP/FR). Viele Gesch\u00e4ftsmieter h\u00e4tten noch keine L\u00f6sung f\u00fcr die Einnahmenausf\u00e4lle im Fr\u00fchling gefunden.</p><p>\"Die Lage der KMU versch\u00e4rft sich, eine L\u00f6sung ist dringender denn je\", sagte Florence Brenzikofer (Gr\u00fcne/BL). Eine faire Teilung der Mietlast sei im Interesse aller. Es brauche eine Bundesl\u00f6sung, weil die Gesch\u00e4fte vom Bund geschlossen worden seien.</p><p>\"Laut der Gastrobranche stehen 100'000 Jobs auf dem Spiel\", sagte Nik Gugger (EVP/ZH). Der mit dem Gesetz verbundene Eingriff in die Anspr\u00fcche der Vermieterschaft sei vor dem Hintergrund der schwierigen Lage vieler kleinerer und mittlerer Gewerbebetriebe angemessen, argumentierte Judith Bella\u00eeche (GLP/ZH). Die Vorlage m\u00fcsse nach Ansicht der Mehrheit der Gr\u00fcnliberalen im Detail aber noch verbessert werden.</p><p></p><p>\"Niemand steht im Regen\"</p><p>Philipp Matthias Bregy (CVP/VS) bezeichnete das Gesetz im Namen der Kommissionsmehrheit als \"nicht verh\u00e4ltnism\u00e4ssig\" und \"nicht verfassungskonform\". Ein Ja f\u00fchre zu einer Ungleichbehandlung von Gewerbetreibenden und sei ein unzul\u00e4ssiger Eingriff in bestehende vertragliche Rechte. \"Die Vermieter sind nicht immer die Reichen, die Mieter nicht immer die Armen\", sagte Bregy.</p><p>Der Bund solle die arg gebeutelte Gastronomie vielmehr mit bestehenden Finanzhilfen unterst\u00fctzen, argumentierte Pirmin Schwander (SVP/SZ). Er verwies auf verschiedene bestehende Corona-Wirtschaftshilfen wie die Covid-Kredite, die Kurzarbeit und die Erwerbsersatzentsch\u00e4digung. \"Niemand steht im Regen.\"</p><p>Die Gegner des Gesetzes verwiesen auf einen k\u00fcrzlich erschienenen Bericht des Bundesrats, wonach derzeit wenige Hinweise f\u00fcr umfassende Schwierigkeiten bei Gesch\u00e4ftsmietern bestehen. \"Viele Mieter und Vermieter haben sich gefunden - mit individuellen und f\u00fcr beide Seiten tragbaren L\u00f6sungen\", sagte Christa Markwalder (FDP/BE). Das Gesetz schlage dagegen eine \"willk\u00fcrliche Pauschalregelung vor\", die kein probates Mittel sei.</p><p></p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 30.11.2020</b></p><p><b>Nationalrat lehnt teilweisen Mieterlass f\u00fcr Gesch\u00e4ftsmieter ab </b></p><p><b>Noch im Sommer war das Parlament f\u00fcr einen Teilerlass von Gesch\u00e4ftsmieten w\u00e4hrend der ersten Corona-Welle. Ein halbes Jahr sp\u00e4ter ist die entsprechende Vorlage akut gef\u00e4hrdet. Der Nationalrat lehnte am Montag das Covid-Gesch\u00e4ftsmietegesetz in der Gesamtabstimmung ab.</b></p><p>Der Entscheid fiel mit 100 zu 87 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Die grosse Kammer folgte damit ihrer vorberatenden Rechtskommission, welche bereits beantragt hatte, nicht auf die Vorlage einzutreten. Ende Oktober hatte der Nationalrat noch hauchd\u00fcnn f\u00fcr Eintreten gestimmt. Nach der Detailberatung lehnte er die Vorlage nun aber ab.</p><p>Durchgesetzt hat sich eine Allianz aus SVP-, FDP-, der Mehrheit der Mitte-Fraktion und einigen GLP-Vertreterinnen und -Vertretern. Zu den Verlierern geh\u00f6ren die SP, die Gr\u00fcnen und die zur Mitte-Fraktion geh\u00f6rende EVP.</p><p></p><p>Bekannte Argumente</p><p>Die b\u00fcrgerliche Mehrheit argumentierte, dass mit dem Gesetz r\u00fcckwirkend in private Vertragsverh\u00e4ltnisse eingegriffen werde. Die nun vorliegende L\u00f6sung w\u00fcrde ausserdem zu Rechtsunsicherheit f\u00fchren und der unterschiedlichen Betroffenheit der einzelnen Betriebe nicht Rechnung tragen.</p><p>\"Privatrechtliche Angelegenheiten sollen privatrechtlich gel\u00f6st werden\", sagte Pirmin Schwander (SVP/SZ). Christa Markwalder (FDP/BE) rief die Mietparteien stattdessen zu einer g\u00fctlichen Einigung auf. Philipp Matthias Bregy (CVP/VS) gab zu bedenken, dass Gastronomiebetriebe und andere KMU bald mit der H\u00e4rtefallregelung im Covid-Gesetz geholfen werden k\u00f6nne.</p><p>Eine linke Minderheit empfahl das Gesetz zur Annahme. Sie bezeichnete die Vorlage als \u00fcberlebenswichtig f\u00fcr zahlreiche Unternehmen - insbesondere in der Gastronomie. Das Gesetz bringe immerhin ein wenig Linderung f\u00fcr arg gebeutelte KMU, sagte Min Li Marti (SP/ZH). \"Wir m\u00fcssen die Existenz\u00e4ngste der Gewerbetreibenden ernst nehmen\", hielt Florence Brenzikofer (Gr\u00fcne/BL) fest.</p><p></p><p>Nichtige \u00c4nderungen</p><p>Die Vorlage des Bundesrats, welcher das Gesetz gegen seinen Willen ausarbeiten musste, sieht vor, dass Mieter und P\u00e4chter, die im Fr\u00fchjahr von einer beh\u00f6rdlichen Schliessung oder starken Einschr\u00e4nkung betroffen waren, f\u00fcr diese Zeit nur 40 Prozent des Mietzinses bezahlen m\u00fcssen. 60 Prozent sollen zulasten der Vermieterinnen und Vermieter gehen.</p><p>Vor der Gesamtabstimmung hatte der Nationalrat verschiedene \u00c4nderungen an der Vorlage angebracht. So beschloss er, Mieterinnen und Mietern nicht 60, sondern nur 50 Prozent der geschuldeten Miete zu erlassen. Das Gesetz sollte zudem keine Anwendung finden, wenn die Parteien bereits eine L\u00f6sung gefunden haben.</p><p>Gleichzeitig weitete der Nationalrat den Geltungsbereich des Gesetzes aus. Laut der grossen Kammer sollte das Gesetz auch f\u00fcr die Zeit der nachfolgend ergangenen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus anwendbar sein. Zudem sollte die Regelung auch dann gelten, wenn die Beeintr\u00e4chtigung nicht durch Massnahmen des Bundes, sondern durch solche der Kantone oder der Gemeinden verursacht wurde.</p><p></p><p>Schwierige Ausgangslage</p><p>All diese \u00c4nderungen wurden schliesslich nichtig, weil die Vorlage am Schluss abgelehnt wurde. Verschiedene links-gr\u00fcne Rednerinnen und Redner kritisierten die Nationalratskommission daf\u00fcr, dass diese eine praktisch neue Vorlage gezimmert habe, die sie schliesslich doch ablehnte. Baptiste Hurni (SP/NE) sprach von einer \"Perversit\u00e4t\".</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 02.12.2020</b></p><p><b>R\u00e4te versenken Vorlage zu Corona-Mieterlass f\u00fcr L\u00e4den und Beizen </b></p><p><b>Betreiber von Restaurants, L\u00e4den und weiteren \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Betrieben, die im Fr\u00fchling wegen der Corona-Pandemie schliessen mussten oder eingeschr\u00e4nkt waren, erhalten keinen Teilerlass des Mietzinses. Das Parlament hat das Gesch\u00e4ftsmietegesetz versenkt.</b></p><p>Nach dem Nationalrat lehnte am Mittwoch auch der St\u00e4nderat die Vorlage ab - mit 30 zu 14 Stimmen. Wie in der vorberatenden Rechtskommission setzte sich eine b\u00fcrgerliche Mehrheit von SVP-, FDP- und CVP-Vertreterinnen und Vertreter durch. Sie entschied, nicht einmal auf das Gesch\u00e4ft einzutreten.</p><p>Noch im Sommer hatten die R\u00e4te zwei gleichlautende Motionen f\u00fcr einen Teilerlass der Gesch\u00e4ftsmieten knapp angenommen. Geplant war, dass Betreiber von L\u00e4den und Beizen f\u00fcr die Zeit des Lockdown in der ersten Corona-Welle nur 40 Prozent des Mietzinses h\u00e4tten bezahlen sollen. 60 Prozent h\u00e4tten die Vermieter tragen m\u00fcssen.</p><p>Damals war die Mitte-Fraktion gespalten. Ein halbes Jahr sp\u00e4ter lehnt sie nun das vom Bundesrat gegen seinen Willen ausgearbeitete Gesetz ab. Der Nationalrat sagte am Montag mit 100 zu 87 Stimmen bei 7 Enthaltungen Nein zum Covid-19-Gesch\u00e4ftsmietegesetz. Zuvor hatte eine SP/Gr\u00fcne/EVP-Allianz erfolglos einen Kompromissvorschlag eingebracht, wonach Mieterinnen und Mietern ein Mieterlass von nur 50 Prozent zugestanden h\u00e4tte.</p><p></p><p>Leere Versprechen</p><p>Neue Argumente f\u00fcr oder gegen den Mieterlass waren am Mittwoch in der kleinen Kammer nicht zu h\u00f6ren. Die Debatte bewegte sich entlang der bekannten Konfliktlinien.</p><p>Die b\u00fcrgerliche Mehrheit argumentierte, dass mit dem Gesetz r\u00fcckwirkend in private Vertragsverh\u00e4ltnisse eingegriffen werde. Der Zwangserlass von Gesch\u00e4ftsmieten w\u00fcrde ausserdem zu Rechtsunsicherheit f\u00fchren und der unterschiedlichen Betroffenheit der einzelnen Betriebe nicht Rechnung tragen.</p><p>Kommissionspr\u00e4sident Beat Rieder (CVP/VS) wies im Namen der Mehrheit zudem darauf hin, dass die Regelung f\u00fcr viele Betriebe eindeutig zu sp\u00e4t k\u00e4me. Eine schnelle Inkraftsetzung des Gesetzes sei in Anbetracht eines wahrscheinlichen Referendums \"wohl illusorisch\". Thomas Minder (parteilos/SH) f\u00fcgte an, dass viele Vermieter \"clever genug\" seien, ihren Mietern freiwillige Mieterlasse zu geben, weil sie in der aktuellen Zeit kaum Nachmieter finden w\u00fcrden.</p><p>Der Bundesrat hielt von Anfang an nichts vom Teilerlass von Gesch\u00e4ftsmieten. Wirtschaftsminister Guy Parmelin verwies auf einen k\u00fcrzlich erschienenen Bericht, wonach nur wenige Hinweise f\u00fcr umfassende Schwierigkeiten bei Gesch\u00e4ftsmietern bestehen. Es seien \"\u00fcberraschend zahlreiche Einigungen \u00fcber Mietpreissenkungen zwischen den Mietparteien\" getroffen worden, heisst es darin. Die Regierung sehe sich deshalb darin best\u00e4tigt, nicht in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Mieterinnen und Mietern und Vermieterinnen und Vermietern einzugreifen.</p><p></p><p>\"Peanuts\" f\u00fcr grosse Vermieter</p><p>In beiden Kammern empfahl schliesslich nur noch eine linke Minderheit das Gesetz zur Annahme. Sie bezeichnete die Vorlage als \u00fcberlebenswichtig f\u00fcr zahlreiche Unternehmen - insbesondere in der Gastronomie. Der mit dem Gesetz verbundene Eingriff in die Anspr\u00fcche der Vermieterschaft erscheine ihr vor dem Hintergrund der schwierigen Lage vieler kleinerer und mittlerer Gewerbebetriebe als angemessen.</p><p>Laut Carlo Sommaruga (SP/GE), Pr\u00e4sident des Mieterinnen- und Mieterverbands Schweiz, w\u00e4ren Mieterlasse f\u00fcr die grossen Immobilienvermieter \"Peanuts\", die diese problemlos stemmen k\u00f6nnten. Davon profitierten unter anderem zahlreiche kleinere Mieter, die mit einem Mieterlass wom\u00f6glich einen Konkurs verhindern k\u00f6nnten.</p><p>Nach dem Nein zum Gesch\u00e4ftsmietegesetz k\u00f6nnen von der Corona-Krise stark betroffene Unternehmen dennoch auf Geld von Bund und Kantonen hoffen. Das Parlament debattiert derzeit \u00fcber die Ausweitung der H\u00e4rtefallregelung im Covid-19-Gesetz. Der Nationalrat beschloss am Montag, dass mehr Unternehmen von der H\u00e4rtefallregel profitieren sollen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1606867200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2841|2846","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770758143773)\/","SubmissionDate":"\/Date(1600387200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5105,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Gesundheit|Raumplanung und Wohnungswesen"}}