{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200078,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200078,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200078,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200078,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200078,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200078,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200078,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200078,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200078,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200078,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200078,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200078,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200078,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200078,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200078,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200078,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200078,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20200078,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.078","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Versicherungsaufsichtsgesetz. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 21. Oktober 2020 zur \u00c4nderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.10.2020</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2020 die Botschaft f\u00fcr eine Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) verabschiedet. Das Gesetz regelt die Aufsicht \u00fcber Versicherungsunternehmen sowie Versicherungsvermittlerinnen und vermittler. Es sch\u00fctzt insbesondere die Versicherten vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen und vor Missbr\u00e4uchen. In der Vernehmlassung stiess die Vorlage auf insgesamt positive Resonanz. </b></p><p>Die Teilrevision des VAG nimmt Entwicklungen im Versicherungsmarkt auf und setzt Vorgaben des Parlaments aus der Beratung des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) um. Die Vorlage hat zudem zum Ziel, durch gezielte Anpassungen den Versichertenschutz im Einklang mit internationalen Entwicklungen zu st\u00e4rken. Insgesamt soll ein differenzierter Regulierungs und Aufsichtsrahmen geschaffen werden, der gleichzeitig die Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Schweizerischen Versicherungssektors st\u00e4rkt und den Kundenschutz verbessert. Die Teilrevision umfasst die folgenden Themen:</p><p>- Sanierungsrecht: Das geltende Versicherungsrecht zwingt die Eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsicht (FINMA), den Konkurs anzuordnen, sobald ein Versicherungsunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten ger\u00e4t. Aus Sicht der Versicherten w\u00e4re eine Sanierung hingegen oft besser, da sie in der Regel ein Interesse an der Weiterf\u00fchrung ihrer Versicherungsvertr\u00e4ge haben. Das vorgeschlagene Sanierungsrecht schliesst diese L\u00fccke und st\u00e4rkt damit den Kundenschutz.</p><p>- Kundenschutzbasiertes Regulierungs- und Aufsichtskonzept: Die Vorlage schl\u00e4gt vor, eine Kundenkategorisierung einzuf\u00fchren. Versicherungsunternehmen sollen von Aufsichts-erleichterungen profitieren k\u00f6nnen, wenn sie ausschliesslich professionelle Kunden betreuen (zum Beispiel Grossunternehmen ohne besonderes Schutzbed\u00fcrfnis). Weiter k\u00f6nnen kleine Versicherungsunternehmen mit innovativen Gesch\u00e4ftsmodellen unter Wahrung des Versichertenschutzes ganz oder teilweise von der Aufsicht befreit werden.</p><p>- Versicherungsvermittlung: Das Vermittlerrecht soll modernisiert und der Kundenschutz insbesondere durch die Einf\u00fchrung einer generellen Ombudspflicht gest\u00e4rkt werden. Weiter sollen neu besondere Vorschriften zur Vermeidung von Interessenskonflikten und f\u00fcr ungebundene Versicherungsvermittlerinnen und vermittler zur Offenlegung der Entsch\u00e4digung durch Versicherungsunternehmen oder Dritte gelten. F\u00fcr den Vertrieb bestimmter Versicherungsprodukte mit Anlagecharakter sollen - wie bereits bei Finanzinstrumenten nach FIDLEG - besondere Verhaltens und Informationspflichten eingef\u00fchrt werden.</p><p>Mit der Vorlage sollen ferner weitere Anpassungen am VAG vorgenommen werden, wie zum Beispiel die Entschlackung der Strafbestimmungen, die St\u00e4rkung der Gruppenaufsicht oder die formal bessere Verankerung des Schweizer Solvenztests. Auch soll die Ausnahmeregelung, dass die FINMA Versicherungsunternehmen von der internen Revisionspflicht befreien kann, aufgehoben werden.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.05.2021</b></p><p><b>Nationalrat f\u00fcr neue Regeln bei der Aufsicht \u00fcber Versicherungen </b></p><p><b>Der Nationalrat will die Aufsicht \u00fcber Versicherungen lockern, die nur Grossunternehmen bedienen. Zudem sollen ungebundene Versicherungsvermittler die Kunden \u00fcber ihre Provisionen informieren m\u00fcssen. Und Versicherungen sollen k\u00fcnftig saniert werden k\u00f6nnen.</b></p><p>Die grosse Kammer hat am Montag verschiedene \u00c4nderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) gutgeheissen. Mit 185 zu 0 Stimmen stimmte sie der Vorlage in der Gesamtabstimmung zu. Auch die Ratslinke, welche mit allen Minderheitsantr\u00e4gen scheiterte, gab schliesslich gr\u00fcnes Licht.</p><p>F\u00fcr Versicherungen m\u00fcssten die gleichen Regeln gelten wie f\u00fcr Finanzdienstleister, sagte Beat Walti (ZH) im Namen der FDP-Fraktion. Es gehe letztlich um eine St\u00e4rkung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Branche.</p><p>Die aktuellen Aufsichtsregeln sind seit 2006 in Kraft. Seither sei viel passiert, sagte Thomas Aeschi (ZG) f\u00fcr die SVP-Fraktion. Die vorliegende Revision folge dem Credo: \"So viel regulieren wie n\u00f6tig, aber nicht \u00fcberschiessen.\" Die Vorlage schaffe einen Rahmen, der die Versicherungsbranche st\u00fctze und die Versicherten sch\u00fctze.</p><p></p><p>Ausnahmen von der Aufsichtspflicht</p><p>Im revidierten Versicherungsaufsichtsgesetz sollen die Kunden kategorisiert werden. Versicherer, die ausschliesslich mit professionellen Kunden arbeiten - zum Beispiel mit Grossunternehmen ohne besonderes Schutzbed\u00fcrfnis -, k\u00f6nnen bei der Aufsicht von Erleichterungen profitieren. Dies deshalb, weil professionelle Versicherungsnehmer von sich aus entsprechende Massnahmen ergreifen k\u00f6nnten, argumentierte die Mehrheit. Ausserdem seien professionelle Versicherungsnehmer in der Lage, die finanzielle Stabilit\u00e4t ihrer Versicherer und die Einzelheiten des Vertrages zu beurteilen.</p><p>Unternehmen mit besonders innovativen Gesch\u00e4ftsmodellen sollen gar vollst\u00e4ndig von der Aufsicht befreit werden k\u00f6nnen. Nach Kritik in der Vernehmlassung schr\u00e4nkte der Bundesrat die Regelung auf \"kleine Versicherungsunternehmen\" ein. Der Nationalrat stimmte f\u00fcr die allgemeine Formulierung - gegen den Willen von SP, Gr\u00fcnen und GLP.</p><p>Zudem sollen nach Ansicht des Nationalrats auch ausl\u00e4ndische R\u00fcckversicherer einer erleichterten Aufsicht \u00fcber die Schweizer Gesch\u00e4fte unterstellt werden, sofern sie im Ausland einer \"angemessenen Aufsicht\" unterliegen.</p><p>Nichts anzufangen mit dem neuen Konzept wusste die Ratslinke. Die im EU-Raum einmalige Kundenkategorisierung gehe klar zu weit, sagte SP-Nationalr\u00e4tin Prisca Birrer-Heimo (SP/LU). \"Es fehlen klare Bestimmungen zu Ausnahmen von der Aufsichtspflicht.\"</p><p>Neue Ausnahmen bei der Aufsicht schadeten dem Zweck des Gesetzes, hielt Sophie Michaud Gigon (VD) im Namen der Gr\u00fcnen fest. Der Schutz der Versicherten vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen sowie vor Missbr\u00e4uchen werde damit geritzt. Die Linken scheiterten jedoch mit verschiedenen \u00c4nderungsantr\u00e4gen deutlich.</p><p></p><p>Mehr Transparenz bei Lebensversicherungen</p><p>Grunds\u00e4tzlich einverstanden waren SP und Gr\u00fcne dagegen mit einem weiteren Ziel der Revision, die Verhaltensregeln f\u00fcr Versicherungsvermittler im Gesetz zu verankern. Die Verhaltenspflichten sollen nicht f\u00fcr jede Beratung gelten, sondern vor allem f\u00fcr die Beratung zu qualifizierten Lebensversicherungsprodukten. Solche komplexen Produkte rechtfertigten besondere Informationspflichten, lautete der Tenor.</p><p>SP und Gr\u00fcne scheiterten mit ihrem Vorhaben, die Verhaltensregeln auszudehnen. So sollten Vermittler die Versicherten m\u00fcndlich \u00fcber den Inhalt der angebotenen Produkte aufkl\u00e4ren m\u00fcssen. Bei allen Beratungen m\u00fcsse der Schutz der Versicherten vor Insolvenz des Versicherungsunternehmens immer zuvorderst stehen, sagte Birrer-Heimo.</p><p>Die Mehrheit im Nationalrat folgte dem Vorschlag des Bundesrats. K\u00fcnftig soll der Versicherungsvermittler etwa vor einer Empfehlung pr\u00fcfen m\u00fcssen, ob eine qualifizierte Lebensversicherung f\u00fcr die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer angemessen ist und \u00fcber welche Kenntnisse und Erfahrung diese oder dieser verf\u00fcgt. Die entsprechenden Schritte sollen dokumentiert werden m\u00fcssen.</p><p>Ungebundene Vermittler sollen die Versicherungsnehmer ausserdem \u00fcber die Entsch\u00e4digung informieren m\u00fcssen, die sie von Dritten im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung erhalten. In diesem Zusammenhang wird auch klargestellt, dass ein Versicherungsvermittler nicht gleichzeitig als gebundener und ungebundener Vermittler t\u00e4tig sein kann, da ungebundene Vermittler in einem Treueverh\u00e4ltnis zu den Versicherten stehen.</p><p></p><p>Keine Regulierung der Ombudsstellen</p><p>Dritter Kernpunkt der Gesetzesrevision ist die M\u00f6glichkeit, dass Versicherungsunternehmen im Krisenfall k\u00fcnftig saniert und nicht direkt liquidiert werden m\u00fcssen. Das trage insbesondere den Interessen der Versicherungsnehmer im Krisenfall Rechnung, hiess es von Links und Rechts.</p><p>Aus der Vorlage gestrichen hat der Nationalrat die Bestimmungen zu den Ombudsstellen. Er ist der Meinung, die vorhandenen Ombudsstellen w\u00fcrden gut funktionieren. Gem\u00e4ss Vorschlag des Bundesrats sollen neu s\u00e4mtliche Versicherungsunternehmen und die Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler verpflichtet werden, sich einer Ombudsstelle anzuschliessen. Dadurch soll der Kundenschutz gest\u00e4rkt werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 13.12.2021</b></p><p><b>Parlament schn\u00fcrt neues Aufsichtspaket f\u00fcr Versicherungen</b></p><p><b>Das Parlament will die Aufsicht \u00fcber Versicherungen lockern, die nur Grossunternehmen bedienen. Zudem sollen ungebundene Versicherungsvermittler die Kunden \u00fcber ihre Provisionen informieren m\u00fcssen. Und Versicherungen sollen k\u00fcnftig saniert werden k\u00f6nnen. Nach dem Nationalrat hat auch der St\u00e4nderat das entsprechend revidierte Gesetz gutgeheissen.</b></p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der St\u00e4nderat die Vorlage mit 39 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Das Gesch\u00e4ft geht zur\u00fcck in den Nationalrat. Denn in einigen Punkten bleiben Differenzen zur grossen Kammer bestehen. </p><p>Die umstrittensten Artikel im Rahmen der \u00c4nderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes waren am Montag im St\u00e4nderat eine Bestimmung, die es Versicherungen erlauben w\u00fcrde, im Bereich der Zusatzversicherung zur Krankenversicherung den Leistungserbringern gegen\u00fcber gemeinsam verhandeln zu k\u00f6nnen.</p><p>Die kleine Kammer kippte diesen vom Nationalrat eingebauten Artikel mit 29 zu 16 Stimmen wieder aus der Vorlage. Hintergrund sind die oft sehr nachl\u00e4ssigen Abrechnungen der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und den Zusatzversicherungen. Oft werde im Zusatz verrechnet, was eigentlich in die OKP geh\u00f6re, sagte Kommissionspr\u00e4sident Pirmin Bischof (Mitte/SO).</p><p></p><p>Keine einseitige Kartellbildung</p><p>Lasse man den Artikel im Gesetz stehen, sei das nichts weniger als der Aufruf an die grossen Versicherer, ein Kartell zu bilden, warnte Hannes Germann (SVP/SH) vor diesem Schritt. Die \"Waffengleichheit\" sei nicht gegeben, wenn diese M\u00f6glichkeit nur den Versicherern, aber nicht auch den Leistungserbringern wie den Spit\u00e4lern zugebilligt werde, sagte Martin Schmid (FDP/GR).</p><p>Diese Frage m\u00fcsse auf verl\u00e4sslichen Grundlagen gekl\u00e4rt werden, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Eventuell biete sich daf\u00fcr dann ein anderes Gesetz an. Dass Handlungsbedarf in dieser Frage besteht, wurde indes im Rat von niemandem bestritten. Die Situation sei unbefriedigend.</p><p>Zweiter Streitpunkt war die geplante Einf\u00fchrung einer generellen Ombudspflicht f\u00fcr die Schlichtung von Streitigkeiten. Der Nationalrat hatte diese Bestimmungen zu den Ombudsstellen aus der Vorlage gestrichen. Der St\u00e4nderat beharrte indes darauf, mit 24 zu 20 Stimmen fiel der Entscheid allerdings relativ knapp.</p><p></p><p>Umstrittene Ombudspflicht</p><p>Man solle den Versicherern erst einmal die Chance geben, sich diesbez\u00fcglich selber zu organisieren, sprach sich Matthias Michel (FDP/ZG) gegen die generelle Einf\u00fchrung der Ombudspflicht aus. Der Staat solle dann in einem zweiten Schritt eingreifen, falls es nicht klappe. Der Verband der Privatversicherer sei bereits dabei, eine eigene Ombudsstelle einzurichten.</p><p>\"Wir haben bisher alles verworfen, was den Versicherten mehr Rechte gebracht h\u00e4tte\", wandte sich Paul Rechsteiner (SP/SG) gegen eine Streichung der Ombudstellen. Hier einzuschwenken und den Versicherungsnehmern einen niederschwelligen und kundenfreundlichen Zugang bei Streitigkeiten zu geben, sei richtig. </p><p>Auch f\u00fcr Finanzminister Maurer sind diese Stellen weitgehend Erfolgsgeschichten. Ombudsstellen k\u00f6nnten sehr viele Probleme l\u00f6sen, die Sensibilit\u00e4t und Komplexit\u00e4t der Materie steige st\u00e4ndig.</p><p>Weiter sprach sich der St\u00e4nderat dagegen aus, die tieferen internationalen Kapitalstandards f\u00fcr Versicherer zu \u00fcbernehmen, wie dies der Nationalrat in die Vorlage erg\u00e4nzend eingebaut hat. Der St\u00e4nderat folgte damit der Minderheit seiner Kommission mit 23 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung.</p><p></p><p>Lockere Vorgaben f\u00fcr Nebengesch\u00e4fte</p><p>In einigen anderen Punkten folgte der St\u00e4nderat indes den L\u00f6sungsvorschl\u00e4gen des Nationalrats. So wandte er sich gegen eine restriktive Praxis bei der Frage, welche Gesch\u00e4fte ein Versicherer neben dem Versicherungsgesch\u00e4ft ohne Ausnahmebewilligung sonst noch t\u00e4tigen darf. Das Gesch\u00e4ft muss lediglich einen \"Zusammenhang\" haben mit dem Grundgesch\u00e4ft, nicht einen \"unmittelbaren Zusammenhang\".</p><p>Zudem verankerte der St\u00e4nderat auch den schweizerischen Solvenztest f\u00fcr die Bonit\u00e4t der Versicherungsgesellschaften im Gesetz.</p><p>Die aktuellen Aufsichtsregeln sind seit 2006 in Kraft. Mit der Revision strebt der Bundesrat eine St\u00e4rkung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Branche an. Die Vorlage soll einen Rahmen schaffen, der die Versicherungsbranche st\u00fctzt und die Versicherten sch\u00fctzt.</p><p></p><p>Weniger B\u00fcrokratie f\u00fcr die Profis</p><p>Im revidierten Versicherungsaufsichtsgesetz sollen die Kunden kategorisiert werden. Versicherer, die ausschliesslich mit professionellen Kunden arbeiten - zum Beispiel mit Grossunternehmen ohne besonderes Schutzbed\u00fcrfnis -, k\u00f6nnen bei der Aufsicht von Erleichterungen profitieren. Insbesondere seien professionelle Versicherungsnehmer in der Lage, die finanzielle Stabilit\u00e4t ihrer Versicherer und die Einzelheiten des Vertrages zu beurteilen, hiess es im St\u00e4nderat.</p><p>Die M\u00f6glichkeit, dass Versicherungsunternehmen im Krisenfall k\u00fcnftig saniert und nicht direkt liquidiert werden m\u00fcssen, tr\u00e4gt auch nach Ansicht des St\u00e4nderates dazu bei, dass die Interessen der Versicherungsnehmer im Krisenfall gesch\u00fctzt seien.</p><p>Schliesslich m\u00fcssen Versicherungsvermittler k\u00fcnftig etwa vor einer Empfehlung pr\u00fcfen, ob eine qualifizierte Lebensversicherung f\u00fcr die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer angemessen ist und \u00fcber welche Kenntnisse und Erfahrung diese oder dieser verf\u00fcgt. Die entsprechenden Schritte sollen dokumentiert werden m\u00fcssen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 01.03.2022</b></p><p><b>R\u00e4te streiten weiterhin \u00fcber Ombudspflicht f\u00fcr Versicherungen</b></p><p><b>Bei Versicherungsstreitigkeiten soll sich die Branche weiterhin selber organisieren k\u00f6nnen. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Anders als der Bundesrat und St\u00e4nderat will er nichts wissen von einer generellen Einf\u00fchrung der Ombudspflicht.</b></p><p>Die grosse Kammer beugte sich am Dienstag zum zweiten Mal \u00fcber die geplanten \u00c4nderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Nach der ersten Runde der Parlamentsberatungen waren Ende 2021 noch rund zehn Differenzen zwischen den R\u00e4ten verblieben.</p><p>Weiterhin zu reden gibt in den kommenden zwei Sessionswochen die Grundsatzfrage, ob die Ombudsstelle im Gesetz geregelt werden soll oder ob weiterhin eine Branchenl\u00f6sung m\u00f6glich sein soll. Geht es nach dem Bundesrat und dem St\u00e4nderat, soll jeder Vermittler und jede Versicherung verpflichtet werden, sich einer Ombudsstelle anzuschliessen, falls es Streitf\u00e4lle mit Versicherten gibt.</p><p></p><p>Kein staatlicher Eingriff</p><p>Die b\u00fcrgerliche Mehrheit im Nationalrat pl\u00e4diert jedoch f\u00fcr eine Streichung dieser Regeln. Sie argumentiert mit dem Subsidiarit\u00e4tsprinzip. Demnach soll der Staat erst etwas regeln, wenn die Freiwilligkeit nicht funktioniert.</p><p>Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit erf\u00fcllt die heutige Branchenl\u00f6sung ihren Zweck, wie Sprecher Martin Landolt (Mitte/GL) sagte. Seit Jahrzehnten betreiben die Privatversicherer zwei Ombudsstellen. Eine staatliche L\u00f6sung brauche es nicht.</p><p>Die Ratslinke unterlag mit ihrem Argument, den Versicherungsnehmern einen niederschwelligen und kundenfreundlichen Zugang bei Streitigkeiten zu geben. Auch Finanzminister Ueli Maurer warb erfolglos f\u00fcr obligatorische Ombudsstellen. Er bezeichnete diese als \"zeitgem\u00e4ss\". Der Entscheid gegen die Ombudsstellen-Pflicht fiel schliesslich mit 108 zu 84 Stimmen.</p><p></p><p>Offene Details</p><p>Auch in weiteren Punkten bleiben noch Differenzen zur kleinen Kammer. Beispielsweise beschloss der Nationalrat bei den Bestimmungen zu den erg\u00e4nzenden internationalen Standards beziehungsweise zu den Stabilisierungspl\u00e4nen, an seinen fr\u00fcheren Entscheiden festzuhalten.</p><p>Ausserdem will der Nationalrat die vom St\u00e4nderat neu aufgenommenen Bestimmungen zum Sanierungsrecht pr\u00e4ziser formulieren. Auf den Grundsatz haben sich die R\u00e4te bereits geeinigt: K\u00fcnftig sollen Versicherungen saniert und nicht direkt liquidiert werden k\u00f6nnen.</p><p>Gestrichen haben sich die R\u00e4te die zun\u00e4chst vom Nationalrat verlangte Bestimmung, die es Versicherungen erlaubt h\u00e4tte, im Bereich der Zusatzversicherung zur Krankenversicherung den Leistungserbringern gegen\u00fcber gemeinsam zu verhandeln.</p><p>Diese Frage m\u00fcsse auf verl\u00e4sslichen Grundlagen gekl\u00e4rt werden, hatte Finanzminister Maurer im St\u00e4nderat gesagt. Eventuell biete sich daf\u00fcr dann ein anderes Gesetz an. Dass Handlungsbedarf in dieser Frage besteht, wurde indes im Rat von niemandem bestritten. Die Situation sei unbefriedigend.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 03.03.2022</b></p><p><b>Parlament verzichtet auf Ombudspflicht f\u00fcr Versicherungen</b></p><p><b>Bei Versicherungsstreitigkeiten soll sich die Branche weiterhin selber organisieren k\u00f6nnen. Der St\u00e4nderat ist in dieser Frage auf die Linie des Nationalrats umgeschwenkt. Das ge\u00e4nderte Versicherungsaufsichtsgesetz ist damit bereinigt.</b></p><p>In der ersten Beratungsrunde hatte die kleine Kammer in der Frage betreffend Ombudsstellen noch mit der Regierung gestimmt. Am Donnerstag stimmte sie mit 24 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen die generelle Einf\u00fchrung einer Ombudspflicht.</p><p>Es handelt sich dabei um einen Kernpunkt der Gesetzesrevision. Nach Ansicht des Bundesrats sollte jeder Vermittler und jede Versicherung verpflichtet werden, sich einer Ombudsstelle anzuschliessen, falls es Streitf\u00e4lle mit Versicherten gibt.</p><p>Der Nationalrat sprach sich jedoch zwei Mal f\u00fcr die geltende Branchenl\u00f6sung aus. Die Mehrheit argumentierte mit dem Subsidiarit\u00e4tsprinzip. Demnach soll der Staat erst etwas regeln, wenn die Freiwilligkeit nicht funktioniert.</p><p></p><p>Linke unterliegt mit Bundesrat</p><p>Dieser Meinung ist nun auch der St\u00e4nderat. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit erf\u00fcllt die heutige Branchenl\u00f6sung ihren Zweck, wie Sprecher Pirmin Bischof (Mitte/SO) sagte. Seit Jahrzehnten betreiben die Privatversicherer zwei Ombudsstellen.</p><p>Auch f\u00fcr die ungebundenen Versicherungsvermittler brauche es keine staatliche L\u00f6sung, sagte Alex Kuprecht (SVP/SZ). \"Geben wir den Brokern die Chance, sich selber regulieren zu k\u00f6nnen.\"</p><p>Die Ratslinke unterlag mit ihrem Argument, den Versicherungsnehmern einen niederschwelligen und kundenfreundlichen Zugang bei Streitigkeiten zu geben. \"Die Bestimmung ist im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten.\"</p><p>Auch Finanzminister Ueli Maurer warb erfolglos f\u00fcr obligatorische Ombudsstellen. Er bezeichnete diese als \"zeitgem\u00e4ss\". Die ganze Finanzbranche w\u00e4re dann abgedeckt mit Ombudsstellen.</p><p></p><p>Sanierung von Versicherungen</p><p>Auch in weiteren Punkten des Versicherungsaufsichtsgesetzes konnten sich die R\u00e4te einigen. Es geht dabei etwa um die Frage, welche Standards internationale Versicherer beim Gl\u00e4ubigerschutz erg\u00e4nzend zu geltenden Vorschriften erf\u00fcllen sollen.</p><p>Ausserdem haben die R\u00e4te neue Bestimmungen zum Sanierungsrecht formuliert. Auf den Grundsatz hatten sie sich bereits fr\u00fcher geeinigt: K\u00fcnftig sollen Versicherungen saniert und nicht direkt liquidiert werden k\u00f6nnen. Aus Sicht der Versicherten ist eine Sanierung oft besser, da sie in der Regel ein Interesse an der Weiterf\u00fchrung ihrer Versicherungsvertr\u00e4ge haben.</p><p>Gestrichen haben die R\u00e4te die zun\u00e4chst vom Nationalrat verlangte Bestimmung, die es Versicherungen erlaubt h\u00e4tte, im Bereich der Zusatzversicherung zur Krankenversicherung den Leistungserbringern gegen\u00fcber gemeinsam zu verhandeln.</p><p></p><p>Die Vorlage geht wegen einer letzten rein formalen Differenz noch einmal zur\u00fcck an den Nationalrat. Danach ist das Gesch\u00e4ft bereit f\u00fcr die Schlussabstimmungen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.03.2022</b></p><p>Bei Versicherungsstreitigkeiten soll sich die Branche weiterhin selber organisieren k\u00f6nnen. Das Parlament hat eine obligatorische Ombudspflicht bei den Beratungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes abgelehnt. Nach Ansicht der Mehrheit erf\u00fcllt die heutige Branchenl\u00f6sung ihren Zweck. Die Vorlage ist nach der Bereinigung einer letzten rein formalen Differenz bereit f\u00fcr die Schlussabstimmungen. Sie beinhaltet auch Regeln f\u00fcr Versicherungsmakler: Diese m\u00fcssen k\u00fcnftig offenlegen, wie viel Geld sie von der Versicherung erhalten.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1647561600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770755437417)\/","SubmissionDate":"\/Date(1603238400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5106,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}