{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200083,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200083,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200083,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200083,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200083,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200083,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200083,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200083,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200083,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200083,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200083,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200083,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200083,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200083,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200083,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200083,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200083,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20200083,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.083","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Assistenzdienst der Armee zugunsten der zivilen Beh\u00f6rden im Rahmen der Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung der zweiten Welle der Covid-19-Pandemie","Description":"Botschaft vom 18. November 2020 zum Bundesbeschluss \u00fcber den Assistenzdienst der Armee zur Unterst\u00fctzung des zivilen Gesundheitswesens im Rahmen der Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung der zweiten Welle der Covid-19-Epidemie","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.11.2020</b></p><p><b>Coronavirus: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum zweiten Assistenzdienst der Armee </b></p><p><b>Auf Gesuch mehrerer Kantone hat der Bundesrat am 4. November 2020 den Einsatz der Armee im Assistenzdienst beschlossen, um das zivile Gesundheitswesen zu unterst\u00fctzen. An seiner Sitzung vom 18. November 2020 hat der Bundesrat die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Das Parlament wird an der Wintersession \u00fcber den laufenden Assistenzdienst befinden.</b></p><p>Da die Covid-19-Fallzahlen und die Anzahl Patientinnen und Patienten auf den Intensivpflegestationen stark gestiegen sind, ersuchten Ende Oktober 2020 mehrere Kantone die Armee um Unterst\u00fctzung. Aufgrund der Gesundheitslage und ihrer absehbaren Entwicklung hat der Bundesrat am 4. November 2020 das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, die Armee im Assistenzdienst zur Unterst\u00fctzung von Spitaleinrichtungen einzusetzen. Das Truppenaufgebot umfasst maximal 2500 Armeeangeh\u00f6rige, und der Einsatz ist bis 31. M\u00e4rz 2021 befristet.</p><p>Weil das Aufgebot die Anzahl von 2000 Armeeangeh\u00f6rigen \u00fcbersteigt und l\u00e4nger als drei Wochen dauert, muss die Bundesversammlung den Einsatz genehmigen. Der Bundesrat hat deshalb zuhanden des Parlaments die Botschaft und den dazugeh\u00f6rigen Entwurf eines Bundesbeschlusses verabschiedet. Das Parlament wird an der Wintersession \u00fcber den laufenden Assistenzdienst befinden.</p><p></p><p>Einsatz der Armee in Spitaleinrichtungen </p><p>Die Aufgabe der Armee besteht darin, den zivilen Spitaleinrichtungen bei der Grund- und Behandlungspflege zu helfen, die kantonalen Spit\u00e4ler bei der Erweiterung der Kapazit\u00e4ten ihrer Intensivpflegestationen zu unterst\u00fctzen und infekti\u00f6se Patientinnen und Patienten zu transportieren. Mit ihrem Einsatz k\u00f6nnen die Sanit\u00e4ts- und Spitalsoldaten, die \u00fcber eine vom Roten Kreuz anerkannte milit\u00e4rische Ausbildung verf\u00fcgen, das zivile Pflegepersonal in verschiedener Hinsicht entlasten. Dies erlaubt es dem zivilen Pflegepersonal, sich st\u00e4rker auf die Behandlung von Patienten mit schweren Krankheitsverl\u00e4ufen zu konzentrieren. </p><p></p><p>Wichtigkeit der Einhaltung des Subsidiarit\u00e4tsprinzips</p><p>Das Subsidiarit\u00e4tsprinzip, das im Bundesgesetz \u00fcber die Armee und die Milit\u00e4rverwaltung (MG) verankert ist, sieht vor, dass der Assistenzdienst der Armee nur auf Gesuch der betroffenen Bundes- oder Kantonsbeh\u00f6rden und wenn deren Mittel nicht mehr ausreichen erfolgen kann.</p><p>Um die Einhaltung der Subsidiarit\u00e4t zu gew\u00e4hrleisten, hat der Bundesrat entschieden, dass gesuchstellende Beh\u00f6rden, bevor sie um Unterst\u00fctzung der Armee ersuchen, best\u00e4tigen m\u00fcssen, s\u00e4mtliche zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel ausgesch\u00f6pft zu haben. Dieses Prinzip gilt w\u00e4hrend der ganzen Dauer des Einsatzes und bildet die Grundlage f\u00fcr die Leistungsvereinbarungen, die zwischen der gesuchstellenden Einrichtung und dem Kommandanten der eingesetzten Armeeangeh\u00f6rigen abgeschlossen werden. Die von den Armeeangeh\u00f6rigen erbrachte Unterst\u00fctzung kann reduziert oder auch beendet werden, wenn sie der spezifischen Leistungsvereinbarung nicht mehr entspricht. </p><p></p><p>Finanzierung voraussichtlich aus dem Armeebudget </p><p>In seiner Botschaft legt der Bundesrat dar, wie die durch den Einsatz entstandenen Zusatzkosten finanziert werden. Die definitiven Kosten h\u00e4ngen davon ab, wie viele Armeeangeh\u00f6rige aufgeboten werden m\u00fcssen und wie lange ihr Einsatz dauern wird, weshalb sie heute noch nicht beziffert werden k\u00f6nnen. Die insbesondere durch die zus\u00e4tzlichen Diensttage anfallenden Zusatzkosten k\u00f6nnen voraussichtlich innerhalb des bereits vom Parlament bewilligten Budgets des VBS aufgefangen werden. Ist dies nicht der Fall, so wird das VBS einen Nachtragskredit beantragen. </p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 01.12.2020</b></p><p><b>St\u00e4nderat genehmigt Armeeeinsatz in der zweiten Corona-Welle </b></p><p><b>Der Bundesrat hatte Anfang November beschlossen, das Gesundheitswesen in der zweiten Corona-Welle mit bis zu 2500 Armeeangeh\u00f6rigen zu unterst\u00fctzen. Der St\u00e4nderat hat diesen Dienst nun oppositionslos bewilligt.</b></p><p>Zu reden gab einzig eine von der Kommissionsmehrheit beantragte \u00c4nderung. Demnach sollte die Armee auch in Alters- und Pflegeheimen aushelfen, falls dies notwendig w\u00fcrde. Die Angeh\u00f6rigen der Armee seien ausgebildet f\u00fcr einen Einsatz in Alters-und Pflegeheimen, sagte Mathias Zopfi (Gr\u00fcne/GL).</p><p>Thomas Minder (parteilos/SH) wehrte sich wie mehrere weitere Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Fraktionen gegen einen Einsatz in Alters- und Pflegeheimen. Viele der in Not geratenen Institutionen h\u00e4tten die Schutzkonzepte missachtet. \"Die Armeeangeh\u00f6rigen sollten eher im vorgelagerten Spitalbereich t\u00e4tig sein.\" Dort sei das Risiko geringer, sich mit dem Virus anzustecken.</p><p>Schliesslich lehnte der St\u00e4nderat die Erweiterung des Armeeeinsatzes ausserhalb der Spit\u00e4ler hauchd\u00fcnn ab. Der neue St\u00e4nderatspr\u00e4sident Alex Kuprecht (SVP/SZ) entschied per Stichentscheid. \"Das f\u00e4ngt ja gut an\", schmunzelte er.</p><p></p><p>Keine zus\u00e4tzlichen Kosten</p><p>Die Aufgabe der Armee besteht nun darin, den zivilen Spitaleinrichtungen bei der Grund- und Behandlungspflege zu helfen, die kantonalen Spit\u00e4ler bei der Erweiterung der Kapazit\u00e4ten ihrer Intensivpflegestationen zu unterst\u00fctzen und infekti\u00f6se Patientinnen und Patienten zu transportieren. Dies erlaubt es dem zivilen Pflegepersonal, sich st\u00e4rker auf die Behandlung von Patienten mit schweren Krankheitsverl\u00e4ufen zu konzentrieren.</p><p>Laut Verteidigungsministerin Viola Amherd stehen derzeit rund 220 Angeh\u00f6rige der Armee im Corona-Einsatz. Mitte November half die Armee in den Kantonen Freiburg, Genf, Wallis, Bern, Waadt, Tessin und Basel-Stadt aus. Der Assistenzdienst der Armee kann nur auf Gesuch der betroffenen Bundes- oder Kantonsbeh\u00f6rde bewilligt werden, wenn deren Mittel nicht mehr ausreichen.</p><p>Der Armeeeinsatz ist bis zum 31. M\u00e4rz 2021 befristet. Amherd geht davon aus, dass die Kosten f\u00fcr den Einsatz mit dem bestehenden Budget aufgefangen werden k\u00f6nnen, wie sie im Rat sagte. \"Es sind keine zus\u00e4tzlichen Mittel notwendig.\" \u00c4ndere sich das im n\u00e4chsten Jahr, werde das Verteidigungsdepartement (VBS) einen Nachtragskredit beantragen.</p><p>Auch Zivilschutz im Einsatz</p><p>Weil das maximale Aufgebot die Anzahl von 2000 Armeeangeh\u00f6rigen \u00fcbersteigt und l\u00e4nger als drei Wochen dauert, muss das Parlament den Einsatz genehmigen.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 02.12.2020</b></p><p><b>R\u00e4te genehmigen Armeeeinsatz in der zweiten Corona-Welle </b></p><p><b>Der Bundesrat hatte Anfang November beschlossen, das Gesundheitswesen in der zweiten Corona-Welle mit bis zu 2500 Armeeangeh\u00f6rigen zu unterst\u00fctzen. Das Parlament hat diesen Dienst nun bewilligt.</b></p><p>Weil das maximale Aufgebot die Anzahl von 2000 Armeeangeh\u00f6rigen \u00fcbersteigt und l\u00e4nger als drei Wochen dauert, muss das Parlament den Einsatz genehmigen. Nach dem St\u00e4nderat stimmte am Mittwoch auch der Nationalrat ohne Gegenstimme f\u00fcr die Vorlage \u00fcber den Assistenzdienst. Die Gr\u00fcnen-Fraktion enthielt sich. Das Gesch\u00e4ft ist damit bereit f\u00fcr die Schlussabstimmungen.</p><p>Zu reden gaben zwei von einer linken Kommissionsminderheit beantragte \u00c4nderungen. Demnach sollte die Armee auch in Alters- und Pflegeheimen aushelfen, falls dies notwendig w\u00fcrde. Verschiedene Organisationen im Gesundheitswesen - der Spitalverband H+, Curaviva, Senesuisse und Spitex Schweiz - ersuchten am Montag darum. Die kantonale Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) unterst\u00fctzte sie.</p><p></p><p>Hilferuf nicht erh\u00f6rt</p><p>Die personelle Lage sei gerade auch in Alters- und Pflegeheimen und bei Spitex-Organisationen \u00e4usserst angespannt, begr\u00fcndete L\u00e9onore Porchet (Gr\u00fcne/VD) den Antrag. Neben zus\u00e4tzlich eingesetzten Freiwilligen, Angeh\u00f6rigen des Zivilschutzes und des Zivildienstes sei deshalb auch der Einsatz von Armeeangeh\u00f6rigen wichtig. Dies w\u00fcrde unn\u00f6tige Spitaleinweisungen und damit eine zus\u00e4tzliche Versch\u00e4rfung der Versorgungssituation vermeiden.</p><p>Thomas Hurter (SVP/SH) wehrte sich wie mehrere weitere Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Fraktionen gegen einen Einsatz in Alters- und Pflegeheimen. \"Die Armee ist das letzte Mittel.\" Sie d\u00fcrfe nicht \u00fcberstrapaziert werden f\u00fcr Aufgaben, die andere Organisationen erbringen k\u00f6nnten.</p><p>Der Nationalrat lehnte den Armeeeinsatz in Alters- und Pflegeheimen schliesslich mit 112 zu 53 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Nur die Mehrheit der Fraktionen von SP und Gr\u00fcnen stimmten Ja. Im St\u00e4nderat war der Entscheid am Dienstag nur hauchd\u00fcnn und mit Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten Alex Kuprecht (SVP/SZ) gefallen.</p><p>Auch ein zweiter Minderheitsantrag der Gr\u00fcnen scheiterte in der grossen Kammer deutlich. Demnach sollte der von Armeeangeh\u00f6rigen geleistete Assistenzdienst an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet werden. Fabien Fivaz (Gr\u00fcne/NE) argumentierte, damit w\u00fcrde der grosse Einsatz der Armeeangeh\u00f6rigen geb\u00fchrend gew\u00fcrdigt. Die Gegner verwiesen dagegen erfolgreich auf den knappen Personalbestand in der Armee.</p><p></p><p>\"Helfende H\u00e4nde statt wartende Beine\"</p><p>Die Aufgabe der Armee besteht nun darin, den zivilen Spitaleinrichtungen bei der Grund- und Behandlungspflege zu helfen, die kantonalen Spit\u00e4ler bei der Erweiterung der Kapazit\u00e4ten ihrer Intensivpflegestationen zu unterst\u00fctzen und infekti\u00f6se Patientinnen und Patienten zu transportieren. Dies erlaubt es dem zivilen Pflegepersonal, sich st\u00e4rker auf die Behandlung von Patienten mit schweren Krankheitsverl\u00e4ufen zu konzentrieren.</p><p>Kommissionssprecher Thomas Rechsteiner (CVP/AI) sagte, dass der Auftrag nun klarer definiert sei als im Fr\u00fchling. In der ersten Corona-Welle wurden F\u00e4lle publik, wonach unterbesch\u00e4ftigte Armeeangeh\u00f6rige in oder vor Spit\u00e4lern standen. \"Nun braucht es helfende H\u00e4nde statt wartende Beine\", sagte Rechsteiner.</p><p>Laut Verteidigungsministerin Viola Amherd stehen derzeit rund 650 Angeh\u00f6rige der Armee im Corona-Einsatz. Der Assistenzdienst der Armee kann nur auf Gesuch der betroffenen Bundes- oder Kantonsbeh\u00f6rde bewilligt werden, wenn deren Mittel nicht mehr ausreichen.</p><p>Der Armeeeinsatz ist bis zum 31. M\u00e4rz 2021 befristet. Amherd geht davon aus, dass die Kosten f\u00fcr den Einsatz mit dem bestehenden Budget aufgefangen werden k\u00f6nnen, wie sie im Rat sagte. Es seien keine zus\u00e4tzlichen Mittel notwendig. \u00c4ndere sich das im n\u00e4chsten Jahr, werde das Verteidigungsdepartement (VBS) einen Nachtragskredit beantragen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1606867200000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|2841","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1770755617660)\/","SubmissionDate":"\/Date(1605657600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Gesundheit"}}