{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200089,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200089,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200089,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200089,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200089,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200089,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200089,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200089,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200089,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200089,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200089,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200089,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200089,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200089,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200089,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200089,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200089,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20200089,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.089","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"BVG-Reform","Description":"Botschaft vom 25. November 2020 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Reform BVG 21)","InitialSituation":"<p><strong>Am 25.&nbsp;November&nbsp;2020 verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Er erl\u00e4utert darin, dass die berufliche Vorsorge (2. S\u00e4ule) vor zwei Problemen steht: steigende Lebenserwartung und geringe Anlagerenditen. Eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge sei in diesem Zusammenhang unumg\u00e4nglich. Mit dieser Vorlage soll die Finanzierung der beruflichen Vorsorge gesichert werden. Gleichzeitig soll das Leistungsniveau f\u00fcr Personen mit tieferen Einkommen erhalten sowie f\u00fcr Teilzeitbesch\u00e4ftigte verbessert werden. Die Bundesversammlung hat den Entwurf des Bundesrates erheblich abge\u00e4ndert. Die vom Parlament am 17.&nbsp;M\u00e4rz&nbsp;2023 verabschiedete Reform sieht vor, den Mindestumwandlungssatz f\u00fcr den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge von 6,8 auf 6&nbsp;Prozent&nbsp;zu senken. Der Rentenzuschlag f\u00fcr die \u00dcbergangsgeneration wird rund der H\u00e4lfte der versicherten Personen w\u00e4hrend einer \u00dcbergangszeit von 15&nbsp;Jahren ausgerichtet. Aufgrund der heutigen gesetzlichen Grundlage wird der Jahreslohn zwischen 25&nbsp;725 und 88&nbsp;200&nbsp;Franken versichert. Dieser Teil wird als koordinierter Lohn bezeichnet. Mit der Reform wird der koordinierte Lohn&nbsp;neu 80&nbsp;Prozent des Jahreslohnes bis 88&nbsp;200&nbsp;Franken betragen. Dar\u00fcber hinaus wird die Schwelle f\u00fcr den Zugang zur zweiten S\u00e4ule von 22&nbsp;050&nbsp;Franken auf 19&nbsp;845&nbsp;Franken gesenkt. Da das gegen die Reform ergriffene Referendum formell zustande gekommen ist, wird das Volk am&nbsp;22.&nbsp;September&nbsp;2024 abstimmen.</strong></p><p>&nbsp;</p><p><strong>Ausgangslage</strong></p><p>Nachfolgend wird der Inhalt der Botschaft zusammengefasst, die der Bundesrat am 25.&nbsp;November&nbsp;2020 dem Parlament \u00fcbermittelt hat.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In seiner Botschaft ans Parlament beantragt der Bundesrat, das Modell zu \u00fcbernehmen, das in seinem Auftrag von den Sozialpartnern \u2014 Travail.Suisse, dem Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) und dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) \u2014 entwickelt wurde. Dieses sieht vor, den Mindestumwandlungssatz, mit dem das angesparte Kapital in eine Rente umgewandelt wird, von zurzeit bei 6,8&nbsp;Prozent \u2014 was angesichts der demografischen Entwicklung und der niedrigen Zinsen zu hoch sei \u2014 auf 6&nbsp;Prozent zu senken.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Erhaltung des Leistungsniveaus ist f\u00fcr den Bundesrat von zentraler Bedeutung. Um die tieferen Renten infolge der Senkung des Umwandlungssatzes abzufedern, soll mit dem Entwurf gleichzeitig ein Ausgleichsmechanismus eingef\u00fchrt werden. K\u00fcnftige Bez\u00fcgerinnen und Bez\u00fcger von Alters- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge sollen einen lebenslangen monatlichen Rentenzuschlag erhalten. F\u00fcr eine \u00dcbergangszeit von 15&nbsp;Jahren soll dessen H\u00f6he im Gesetz festgelegt sein: Der Zuschlag soll ab Inkrafttreten der Reform 200&nbsp;Franken pro Monat f\u00fcr die ersten f\u00fcnf Jahrg\u00e4nge der neu Pensionierten betragen, 150&nbsp;Franken f\u00fcr die zweiten f\u00fcnf Jahrg\u00e4nge und 100&nbsp;Franken f\u00fcr die letzten f\u00fcnf Jahrg\u00e4nge dieser \u00dcbergangsgeneration. Danach will der Bundesrat den Betrag j\u00e4hrlich neu festlegen. Dieser Rentenzuschlag soll unabh\u00e4ngig von der H\u00f6he der Rente sein und solidarisch \u00fcber einen Beitrag von 0,5&nbsp;Prozent auf dem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen bis 853&nbsp;200&nbsp;Franken (Stand&nbsp;2020) finanziert werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Um die Vorsorge von Personen mit tiefem Einkommen zu verbessern, soll mit der Vorlage zudem der Koordinationsabzug von derzeit 24&nbsp;885 auf 12&nbsp;443&nbsp;Franken gesenkt werden, wodurch ein h\u00f6herer Lohn versichert w\u00fcrde. Ziel ist es, Versicherte mit tieferen L\u00f6hnen, darunter insbesondere Frauen und Teilzeitbesch\u00e4ftigte, im Alter und bei Invalidit\u00e4t sozial besser abzusichern.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Entwurf sieht ausserdem vor, die Beitragsunterschiede zwischen j\u00fcngeren und \u00e4lteren Versicherten zu verringern. Die Altersgutschriften sollen angepasst werden und gegen\u00fcber heute weniger stark gestaffelt sein. Neu soll im Alter von 25 bis 44&nbsp;Jahren eine Altersgutschrift von 9&nbsp;Prozent auf dem BVG-pflichtigen Lohn gelten, ab 45&nbsp;Jahren soll sie 14&nbsp;Prozent betragen. Damit sollen die Lohnkosten f\u00fcr die \u00c4lteren gesenkt werden. Heute liegen die Altersgutschriften f\u00fcr Versicherte ab 55&nbsp;Jahren bei 18&nbsp;Prozent.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Bundesversammlung nahm am Entwurf des Bundesrates umfassende \u00c4nderungen vor.<br>Quellen: <a href=\"https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2020/2684/de\">Botschaft</a><a href=\"https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-81247.html\">und Medienmitteilung</a> des Bundesrates vom 25. November 2020</p>","Proceedings":"<p><strong>Verhandlungen</strong></p><p><strong>Der Nationalrat</strong> beriet die Botschaft zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Reform BVG&nbsp;21; <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200089\">20.089</a>) in der Wintersession&nbsp;2021 als <strong>Erstrat</strong>.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Berichterstatter der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N), Thomas de Courten (V,&nbsp;BL) und Benjamin Roduit (M-E,&nbsp;VS), vertraten den Antrag der Kommissionsmehrheit, der sich in zahlreichen Punkten vom Entwurf des Bundesrates unterschied. Obwohl Vertreterinnen und Vertreter der Sozialdemokratischen und der Gr\u00fcnen Fraktion das von der Kommission vorgeschlagene Modell kritisiert hatten, <strong>trat</strong> der Nationalrat ohne Gegenstimme <strong>auf die Vorlage ein</strong>.</p><p>&nbsp;</p><p>Die <strong>Detailberatung</strong> wurde in drei Themenbl\u00f6cke aufgeteilt. Zun\u00e4chst ging es um die Versicherung und den Sparprozess. Erster Punkt der Beratung war die Eintrittsschwelle und das Alter, mit dem eine Person versicherungspflichtig wird. Entgegen dem Vorschlag des Bundesrates, der in seinem Entwurf nicht vom geltenden Recht abwich, beantragte die Kommissionsmehrheit, den j\u00e4hrlichen Mindestlohn f\u00fcr die Aufnahme einer Person in die 2.&nbsp;S\u00e4ule von 21&nbsp;510&nbsp;Franken auf 12&nbsp;548&nbsp;Franken zu senken (Art.&nbsp;2 Abs.&nbsp;1 und Art.&nbsp;7 Abs.&nbsp;1 BVG). Die Minderheit (de Courten), vertreten von Albert R\u00f6sti (V,&nbsp;BE), wollte die Eintrittsschwelle bei 21&nbsp;510&nbsp;Franken belassen. Die Mehrheit wollte das Alter f\u00fcr die Aufnahme in die obligatorische berufliche Vorsorge auf 20&nbsp;Jahre senken, die Minderheit&nbsp;I (Roduit) auf 21&nbsp;Jahre und die Minderheit&nbsp;II (Gysi) beantragte, das Alter bei 25&nbsp;Jahren zu belassen. In beiden F\u00e4llen folgte der Nationalrat der Kommissionsmehrheit.</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem ersten Themenblock wurden auch die Bestimmungen \u00fcber den koordinierten Lohn, also den obligatorisch versicherten Teil des Lohns, behandelt. Nach geltendem Recht deckte der koordinierte Lohn den Bereich von 25&nbsp;095 bis und mit 86&nbsp;040&nbsp;Franken ab. Der Bundesrat schlug in seinem Entwurf vor, die untere Grenze auf 12&nbsp;443&nbsp;Franken zu senken, womit mehr Personen mit tieferem Einkommen versichert w\u00e4ren. Zwei Minderheiten beantragten, keine starre Grenze festzulegen, sondern vielmehr den koordinierten Lohn zu berechnen, indem vom Jahreslohn bis 86&nbsp;040&nbsp;Franken ein gewisser Prozentanteil abgezogen wird. Dieser sogenannte Koordinationsabzug sollte gem\u00e4ss Minderheit&nbsp;I (Roduit) 40&nbsp;Prozent betragen und gem\u00e4ss Minderheit&nbsp;II (de Courten) 60&nbsp;Prozent. Benjamin Roduit legte dar, dass diese Modelle f\u00fcr die Versicherten ung\u00fcnstiger w\u00e4ren als die vom Bundesrat vorgeschlagene L\u00f6sung, da der versicherte Lohnanteil kleiner w\u00e4re. Beide Modelle seien aber im Sinne des gezielten Ausgleichs von Rentenk\u00fcrzungen. Die Minderheit&nbsp;III (Mettler) beantragte, das Konzept des koordinierten Lohns zu streichen und stattdessen den Jahreslohn bis 86&nbsp;040&nbsp;Franken zu versichern. Auch hier folgte der Nationalrat der Kommissionsmehrheit und hielt so am Entwurf des Bundesrates fest.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Nationalrat diskutierte \u00fcber sechs verschiedene Modelle zur Entwicklung der Altersgutschriften (Art.&nbsp;16 BVG) und nahm letztlich das von der Kommissionsmehrheit beantragte Modell an. Dieses legt von 20 bis 44&nbsp;Jahren einen Ansatz von 9,0&nbsp;Prozent auf dem koordinierten Lohn und von 44&nbsp;Jahren bis zum ordentlichen Rentenalter einen Anteil von 14,0&nbsp;Prozent fest.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Im zweiten Themenblock der Detailberatung wurden der Mindestumwandlungssatz \u2014 nach geltendem Recht 6,8&nbsp;Prozent \u2014 und die Ausgleichsmassnahmen behandelt. W\u00e4hrend der Bundesrat vorschlug, den Mindestumwandlungssatz auf 6&nbsp;Prozent zu senken, wurde in der Kommission der Antrag Prezioso (G,&nbsp;GE) eingereicht, wonach der Mindestumwandlungssatz auf 6,4&nbsp;Prozent zu senken sei (Art.&nbsp;14 Abs.&nbsp;2 BVG). Der Nationalrat lehnte den Antrag mit 126 zu 61&nbsp;Stimmen ab.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In Artikel&nbsp;14 Absatz&nbsp;3 BVG sind die Modalit\u00e4ten festgelegt, nach denen der Bundesrat dem Parlament einen Bericht \u00fcber die Festlegung des Umwandlungssatzes in den nachfolgenden Jahren unterbreiten muss. Der Bundesrat sowie die Minderheiten&nbsp;I (Prelicz-Huber) und II (Mettler) schlugen vor, dass die Sozialpartner in die Erstellung des Berichtes einbezogen werden. Der Nationalrat folgte allerdings dem Antrag der Kommissionsmehrheit, wonach neben den Sozialpartnern auch die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten und der Schweizerische Pensionskassenverband in die Erstellung des Berichtes einzubeziehen sind.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Kern der Diskussionen in diesem Block bildeten die Massnahmen zum Ausgleich der Senkung des Mindestumwandlungssatzes. F\u00fcr die Artikel&nbsp;47<i>b</i> bis 47<i>i</i> BVG wurden vier Modelle vorgeschlagen. Das Modell des Bundesrates sah einen Rentenzuschlag von 200&nbsp;Franken f\u00fcr alle Versicherten vor, die in den ersten f\u00fcnf Jahren nach Inkrafttreten der Reform pensioniert werden, 150&nbsp;Franken f\u00fcr die nachfolgenden f\u00fcnf Jahrg\u00e4nge und 100&nbsp;Franken f\u00fcr die f\u00fcnf auf diese folgenden Jahrg\u00e4nge. F\u00fcr j\u00fcngere Personen wollte der Bundesrat den Rentenzuschlag jeweils pro Kalenderjahr neu festlegen. Der Rentenzuschlag w\u00fcrde solidarisch von allen Versicherten \u00fcber einen Beitrag von 0,5&nbsp;Prozent auf dem Erwerbseinkommen finanziert.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Kommissionsmehrheit lehnte das \u00abGiesskannenmodell\u00bb des Bundesrates ab. Die Berichterstatter der Kommission erkl\u00e4rten, dass der Rentenzuschlag nicht allen Versicherten zukommen sollte, sondern nur jenen, die ihn wirklich ben\u00f6tigen. Um bestimmen zu k\u00f6nnen, wer Anspruch auf den Zuschlag hat, m\u00fcssten \u00fcberobligatorische Leistungen angerechnet werden. Laut dem Modell der Kommissionsmehrheit h\u00e4tten 35 bis 40&nbsp;Prozent der Versicherten Anspruch auf den Zuschlag. Der Rentenzuschlag w\u00fcrde nur solidarisch von allen Versicherten finanziert, wenn die R\u00fcckstellungen der Pensionskassen nicht ausreichen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Minderheit&nbsp;I (de Courten) beantragte, die Artikel&nbsp;47<i>b</i> bis 47<i>i</i> BVG zu streichen, um sich gegen das \u00abGiesskannenprinzip\u00bb des Bundesrates zu stellen. Mit dem Antrag der Minderheit&nbsp;II (Mettler) wurde ein Kompromiss zwischen dem Modell des Bundesrates und jenem der Kommissionsmehrheit gesucht: Die Ausgleichsmassnahmen w\u00fcrden zwei Drittel der Versicherten betreffen und 20&nbsp;Jahre laufen, wobei mit 200&nbsp;Franken begonnen w\u00fcrde und dann j\u00e4hrlich 10&nbsp;Franken abgezogen w\u00fcrden. Die Minderheit&nbsp;III (Maillard) beantragte, dem Modell des Bundesrates zu folgen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Wie im ersten Block folgte der Nationalrat dem Antrag der Kommissionsmehrheit.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Nationalrat lehnte im zweiten Block den Antrag der Minderheit Meyer Mattea (S,&nbsp;ZH), wonach der Rentenzuschlag von der Berechnung der Zusatzleistungen ausgenommen werden sollte, mit 113 zu 80&nbsp;Stimmen ab.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Auch im dritten Block, in dem verschiedene Bestimmungen behandelt wurden, gab es mehrere Minderheitsantr\u00e4ge. Darunter jenen der Minderheit Prelicz-Huber (G,&nbsp;ZH), wonach Artikel&nbsp;15 Absatz&nbsp;1 Buchstabe&nbsp;f BVG dahingehend ge\u00e4ndert werden sollte, dass Erziehungs- und Betreuungsgutschriften Teil des Altersguthabens sind. Die Minderheit Meyer Mattea wollte dar\u00fcber hinaus in Artikel&nbsp;33<i>a</i> BVG die M\u00f6glichkeit f\u00fcr Vorsorgeeinrichtungen erhalten, die Vorsorge f\u00fcr den bisherigen versicherten Verdienst f\u00fcr Versicherte, die das 58.&nbsp;Lebensjahr erreicht haben, weiterzuf\u00fchren. Die Kommissionsmehrheit dagegen wollte diesen Artikel aufheben. Wie in den ersten beiden Bl\u00f6cken folgte der Nationalrat auch hier der Kommissionsmehrheit, mit einer Ausnahme: Die Kommissionsmehrheit wollte einen Artikel&nbsp;82<i>a</i> schaffen, mit dem die Steuerabz\u00fcge f\u00fcr Beitr\u00e4ge an die dritte S\u00e4ule erh\u00f6ht werden sollten. Der Nationalrat folgte mit 112 zu 80&nbsp;Stimmen dem Antrag der Minderheit Prelicz-Huber, die sich gegen einen solchen Artikel aussprach.</p><p>&nbsp;</p><p>In der <strong>Gesamtabstimmung</strong> nahm der <strong>Nationalrat</strong> die \u00c4nderung des BVG mit 126 zu 66&nbsp;Stimmen bei 1&nbsp;Enthaltung an, wobei die Sozialdemokratische und die Gr\u00fcne Fraktion die Vorlage einstimmig ablehnten.</p><p>&nbsp;</p><p>Der <strong>St\u00e4nderat</strong> als <strong>Zweitrat</strong> setzte sich mit der Reform des BVG in der Sommersession&nbsp;2022 auseinander. Erich Ettlin (M-E,&nbsp;OW), Berichterstatter der Kommission, sprach sich f\u00fcr Eintreten aus.</p><p>&nbsp;</p><p>Wie im Nationalrat waren die Ausgleichsmassnahmen zentraler Bestandteil der Diskussion im St\u00e4nderat. Die Minderheit&nbsp;I (Rechsteiner Paul) wollte zur\u00fcck zum Entwurf des Bundesrates, die Minderheit&nbsp;II (Kuprecht) beantragte dagegen, dem Modell des Nationalrates zu folgen. Ein Einzelantrag (Dittli) enthielt ein neues Modell, welches noch nicht von der Kommission gepr\u00fcft worden war. Damit dies nachgeholt werden konnte, beantragte Isabelle Chassot (M-E,&nbsp;FR), die Vorlage an die Kommission zur\u00fcckzuweisen. Josef Dittli (RL,&nbsp;UR) dagegen erachtete eine R\u00fcckweisung an die Kommission nicht als notwendig. Er sprach sich f\u00fcr Eintreten aus und wollte seinen Antrag in der Detailberatung begr\u00fcnden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der St\u00e4nderat beschloss einstimmig <strong>Eintreten</strong> und nahm mit 28 zu 15&nbsp;Stimmen bei 2&nbsp;Enthaltungen den Antrag Chassot an, wonach die Vorlage <strong>an die Kommission zur\u00fcckgewiesen</strong> werden sollte.</p><p>&nbsp;</p><p>Der St\u00e4nderat begann mit der <strong>Detailberatung</strong> in der Wintersession&nbsp;2022. Der Berichterstatter der Kommission, Erich Ettlin, erkl\u00e4rte, dass die Kommissionsmehrheit das von Josef Dittli in der Sommersession vorgeschlagene Modell mit einigen wenigen \u00c4nderungen unterst\u00fctzt. Es verblieben allerdings mehrere Minderheiten.</p><p>&nbsp;</p><p>Bei Artikel&nbsp;2 Absatz&nbsp;1 und Artikel&nbsp;7 Absatz&nbsp;1 BVG folgte der St\u00e4nderat den Antr\u00e4gen seiner Kommission und legte die Eintrittsschwelle bei einem Mindestlohn von 17&nbsp;208&nbsp;Franken fest und das Alter f\u00fcr die Aufnahme in die Versicherung auf 25&nbsp;Jahre. Der Nationalrat hatte sich f\u00fcr eine Eintrittsschwelle von 12&nbsp;548&nbsp;Franken und ein Alter von 20&nbsp;Jahren ausgesprochen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Kommissionsmehrheit beantragte, dass der koordinierte Lohn 85&nbsp;Prozent des Jahreslohns bis 85&nbsp;320&nbsp;Franken betragen soll. Die Minderheit M\u00fcller Damian sprach sich f\u00fcr das Modell des Bundesrates aus, das bereits vom Nationalrat \u00fcbernommen wurde und bei dem der koordinierte Lohn als Teil des Jahreslohns von 12&nbsp;443 bis und mit 85&nbsp;320&nbsp;Franken definiert wurde. Der St\u00e4nderat folgte dem Antrag seiner Kommission mit 34 zu 10&nbsp;Stimmen bei 1&nbsp;Enthaltung.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Zu Artikel&nbsp;14 Absatz&nbsp;3 BVG beantragte die Kommission, nicht zu pr\u00e4zisieren, dass der Bundesrat bei der Erstellung seines Berichtes \u00fcber die Festlegung des Umwandlungssatzes die Sozialpartner sowie Vertreterinnen und Vertreter der Pensionskassen einbeziehen soll. Der St\u00e4nderat folgte diesem Antrag und wich in diesem Punkt vom Beschluss des Nationalrates ab.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Bei der Diskussion \u00fcber die Altersgutschriften in Artikel&nbsp;16 BVG, zu denen im Nationalrat vier Minderheitsantr\u00e4ge eingereicht worden waren, folgte der St\u00e4nderat dem Antrag seiner Kommission, auf den Entwurf des Bundesrates zur\u00fcckzukommen. Er wich so erneut vom Beschluss des Nationalrates ab.</p><p>&nbsp;</p><p>Auch bei Artikel&nbsp;33<i>a</i> BVG schaffte der St\u00e4nderat eine Differenz. Hatte sich der Nationalrat f\u00fcr die Aufhebung dieser Bestimmung, mit der die Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes nach dem 58.&nbsp;Lebensjahr erm\u00f6glicht werden soll, ausgesprochen, wollte der St\u00e4nderat den Artikel beibehalten und somit beim geltenden Recht verbleiben.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In Sachen Teilzeitanstellung bei mehreren Arbeitgebenden hatte der Nationalrat Artikel&nbsp;46 Absatz&nbsp;1 BVG dahingehend \u00e4ndern wollen, dass Arbeitnehmende, die im Dienste mehrerer Arbeitgebender stehen, ab 12&nbsp;548&nbsp;Franken Jahreslohn obligatorisch versichert sind. Der St\u00e4nderat beschloss entsprechend dem Antrag seiner Kommission, hier keine Pflicht, sondern eine M\u00f6glichkeit zu schaffen.</p><p>&nbsp;</p><p>Bei den Ausgleichsmassnahmen im Rahmen der Artikel&nbsp;47<i>b</i> bis 47<i>i</i> BVG bildeten sich neben der Kommissionsmehrheit auch drei Minderheiten (Kuprecht, M\u00fcller Damian und Rechsteiner Paul). Die vorgeschlagenen Modelle unterschieden sich haupts\u00e4chlich in der Berechnung des Ausgleichs (ausgehend von Versichertenjahrg\u00e4ngen oder von deren Kapital bei der Pensionierung), der Finanzierung (Art.&nbsp;47<i>f</i> BVG) und dem Personenkreis, der vom Ausgleich profitieren soll.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Gem\u00e4ss dem Modell der Kommissionsmehrheit sollte der Rentenzuschlag auf Grundlage des Vorsorgeguthabens zum Zeitpunkt der Pensionierung berechnet werden. Damit w\u00fcrde die H\u00e4lfte der Versicherten einen Rentenzuschlag erhalten, wovon ein Viertel lediglich einen Teilzuschlag erhalten w\u00fcrde. Die Minderheit&nbsp;I (Kuprecht) unterst\u00fctzte den Antrag des Nationalrates, mit Ausnahme von Artikel&nbsp;47<i>d</i> BVG, bei dem sie am Vorschlag des Bundesrates festhalten wollte. Die Minderheit&nbsp;II (M\u00fcller Damian) n\u00e4herte sich dem Vorschlag der Mehrheit an, beantragte aber einen grossz\u00fcgigeren Ausgleich, der sich \u00fcber 20&nbsp;Jahre statt \u00fcber 15 erstrecken sollte. Die Minderheit&nbsp;III (Rechsteiner Paul) wollte ganz zur\u00fcck zum Entwurf des Bundesrates. Der St\u00e4nderat folgte dem Antrag der Kommissionsmehrheit und verwarf die drei Minderheitsantr\u00e4ge.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Minderheit Paul Rechsteiner (S,&nbsp;SG) erachtete den Ausgleich als nicht ausreichend, um eine Senkung des Umwandlungssatzes zu rechtfertigen. Sie beantragte stattdessen, beim geltenden Recht zu bleiben (6,8&nbsp;&nbsp;Prozent nach Art.&nbsp;14 Abs.&nbsp;2 BVG). Die Kommissionsmehrheit beantragte, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen. Der St\u00e4nderat lehnte den Antrag der Minderheit mit 30 zu 12&nbsp;Stimmen ab.</p><p>&nbsp;</p><p>In der <strong>Gesamtabstimmung</strong> nahm der St\u00e4nderat die Vorlage mit 25 zu 10&nbsp;Stimmen bei 4&nbsp;Enthaltungen an. Das <strong>Differenzbereinigungsverfahren</strong> wurde eingeleitet.</p><p>&nbsp;</p><p>In der Fr\u00fchjahrssession&nbsp;2023 begann der <strong>Nationalrat</strong> seine <strong>zweite Lesung</strong> mit der Festlegung des koordinierten Lohns in Artikel&nbsp;8 Absatz&nbsp;1 BVG. Die Kommissionsmehrheit beantragte ihrem Rat, er solle seine Position beibehalten, die dem Entwurf des Bundesrates entsprach und den koordinierten Lohn als Teil des Jahreslohns von 12&nbsp;443 bis und mit 85&nbsp;320&nbsp;Franken definierte. Die Minderheit&nbsp;I, vertreten von Regine Sauter (RL,&nbsp;ZH), wollte sich dem St\u00e4nderat anschliessen und den koordinierten Lohn nicht ausgehend von einem Schwellenwert, sondern als Prozentanteil des Jahreslohns definieren. W\u00e4hrend die Minderheit&nbsp;I diesen Prozentsatz bei 85&nbsp;Prozent des Jahreslohns bis 85&nbsp;320&nbsp;Franken festlegte, beantragte die Minderheit&nbsp;II (Rechsteiner Thomas) 80&nbsp;Prozent. Die Minderheit&nbsp;III (Mettler) beantragte, vom Jahreslohn bis 85&nbsp;320&nbsp;Franken einen Koordinationsabzug von 40&nbsp;Prozent oder maximal 12&nbsp;443&nbsp;Franken abzuziehen. Der Nationalrat folgte dem Antrag der Minderheit&nbsp;II.</p><p>&nbsp;</p><p>Hatte er die Eintrittsschwelle (Art.&nbsp;2 Abs.&nbsp;1 BVG) in der ersten Lesung noch bei 12&nbsp;548&nbsp;Franken festgesetzt, so folgte der Nationalrat nun dem Antrag der Minderheit&nbsp;II (Mettler) und kam auf den Entwurf des Bundesrates zur\u00fcck, in dem eine Eintrittsschwelle von 22&nbsp;050&nbsp;Franken vorgesehen war. Dieser Beschluss betraf auch Artikel&nbsp;7 Absatz&nbsp;1 BVG.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Artikel wird das Alter festgelegt, ab dem Arbeitnehmende versicherungspflichtig sind. Die Minderheit Andri Silberschmidt (RL,&nbsp;ZH) wollte am ersten Beschluss des Nationalrates festhalten und dieses Alter auf 20&nbsp;Jahre senken. Der St\u00e4nderat und die Mehrheit der SGK-N wollten es allerdings bei 25&nbsp;Jahren belassen. Der Nationalrat folgte dem Antrag der Mehrheit mit 117 zu 75&nbsp;Stimmen bei 2&nbsp;Enthaltungen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Beratung der Ausgleichsmassnahmen f\u00fcr die \u00dcbergangsgeneration (Block&nbsp;2) begann mit Artikel&nbsp;47<i>c</i> Absatz&nbsp;1 Buchstabe&nbsp;c BVG und der Minderheit Mattea Meyer (S,&nbsp;ZH). Diese Minderheit wollte auf den Entwurf des Bundesrates zur\u00fcckkommen, wonach Anspruch auf einen Rentenzuschlag hat, wer w\u00e4hrend mindestens 15&nbsp;Jahre in der zweiten S\u00e4ule versichert war. Der Nationalrat hatte in der ersten Lesung hinzugef\u00fcgt, dass Anspruchsberechtigte zus\u00e4tzlich w\u00e4hrend den 10&nbsp;Jahren unmittelbar vor der Pensionierung versichert sein m\u00fcssen. Die Kommissionsmehrheit wollte bei dieser restriktiveren Fassung bleiben. Der Nationalrat folgte ihrem Antrag.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Wie schon bei der ersten Lesung standen sich in Bezug auf die Artikel&nbsp;47<i>b</i> bis 47<i>i</i> BVG mehrere Modelle von Ausgleichsmassnahmen gegen\u00fcber. Der Nationalrat folgte der Kommissionsmehrheit und hielt am Entwurf des St\u00e4nderates fest.</p><p>&nbsp;</p><p>Neben den verschiedenen im dritten Block diskutierten Bestimmungen behandelte der Nationalrat namentlich den Untertitel des Gesetzes. Die Kommissionsmehrheit vertrat den Untertitel \u00abModernisierung der beruflichen Vorsorge\u00bb. Lorenz Hess (M-E,&nbsp;BE) vertrat die Minderheit Roduit, die den Untertitel \u00abReform der beruflichen Vorsorge\u00bb beantragte, da dieser neutraler und n\u00e4her an der Wirklichkeit sei. Der Nationalrat folgte dem Antrag der Minderheit Roduit mit 95 zu 94&nbsp;Stimmen knapp.</p><p>&nbsp;</p><p>Bei Artikel&nbsp;14 Absatz&nbsp;3 BVG schloss sich der Nationalrat dem St\u00e4nderat an und verzichtete darauf, die Organisationen, die der Bundesrat bei der Erstellung seines regelm\u00e4ssigen Berichtes \u00fcber den Umwandlungssatz beiziehen soll, namentlich zu nennen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>W\u00e4hrend die Minderheit Prelicz-Huber bei der Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes nach dem 58.&nbsp;Lebensjahr (Art.&nbsp;33<i>a</i> BVG) beim geltenden Recht bleiben wollte, folgte der Nationalrat der Kommissionsmehrheit mit 98 zu 97&nbsp;Stimmen und beschloss, diese Bestimmung aufzuheben und sie mit Artikel&nbsp;47<i>a</i><sup>bis</sup> BVG zu ersetzen.&nbsp;<sup>&nbsp;</sup></p><p>&nbsp;</p><p>Zudem hielt er bei Artikel&nbsp;79<i>b</i> BVG am geltenden Recht und damit an der Differenz zum St\u00e4nderat fest. Dieser wollte n\u00e4mlich, wie die Minderheit Mettler, diesen Artikel dahingehend \u00e4ndern, dass die Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet sind, den Einkauf in das Altersguthaben unter bestimmten Voraussetzungen zu erm\u00f6glichen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Vorlage ging noch in derselben Session f\u00fcr eine <strong>zweite Lesung</strong> an den <strong>St\u00e4nderat</strong> zur\u00fcck. W\u00e4hrend die Minderheit Damian M\u00fcller (RL,&nbsp;LU) beantragte, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen und die Eintrittsschwelle auf 22&nbsp;050&nbsp;Franken festzulegen, hielt der St\u00e4nderat an seiner Position fest und legte den Betrag auf 17&nbsp;208&nbsp;Franken fest (Art.&nbsp;2 Abs.&nbsp;1 BVG).</p><p>&nbsp;</p><p>Die Kommissionsmehrheit beantragte, bei Artikel&nbsp;8 Absatz&nbsp;1 BVG dem Beschluss des Nationalrates zu folgen und den koordinierten Lohn auf 80&nbsp;Prozent des Jahreslohns bis 85&nbsp;320&nbsp;Franken festzulegen. Auch hier vertrat Damian M\u00fcller einen Minderheitsantrag, wonach am Entwurf des Bundesrates festgehalten werden sollte. Der St\u00e4nderat beschloss mit 25 zu 17&nbsp;Stimmen, der Kommissionsmehrheit zu folgen.</p><p>&nbsp;</p><p>Der St\u00e4nderat diskutierte auch \u00fcber Artikel&nbsp;8 Absatz&nbsp;2<sup>bis</sup> BVG, der Besch\u00e4ftigte zum Thema hat, die im Stundenlohn bei mehreren Arbeitgebenden t\u00e4tig sind. Erich Ettlin (M-E,&nbsp;OW) erkl\u00e4rte als Berichterstatter der Kommission, dass die Branche der Verleihbetriebe die Bundesversammlung ersucht hatte, f\u00fcr sie eine Ausnahme f\u00fcr die Berechnung des koordinierten Lohns zu schaffen. Hatte der Nationalrat eine Formulierung angenommen, die den Bundesrat erm\u00e4chtigt, abweichende Regelungen zu erlassen, beantragte die Minderheit Germann (V,&nbsp;SH) der SGK-S nun, die Voraussetzungen f\u00fcr solche Abweichungen direkt in das Gesetz aufzunehmen. Die Kommissionsmehrheit war der Ansicht, dass keine Ausnahme m\u00f6glich sein sollte, und beantragte, die Bestimmung zu streichen. Der St\u00e4nderat folgte diesem Antrag und schuf so eine Differenz zum Beschluss des Nationalrates.</p><p>&nbsp;</p><p>Der St\u00e4nderat hielt auch an der Differenz bei den Artikeln&nbsp;33<i>a</i> und 47<i>a</i><sup>bis</sup> BVG fest, indem er bei der Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes das geltende Recht nicht \u00e4ndern wollte. Er folgte zudem dem Antrag seiner Kommission, an seiner Position zum Einkauf (Art.&nbsp;79<i>b</i> BVG) festzuhalten.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der <strong>Nationalrat</strong> diskutierte in der Fr\u00fchjahrssession&nbsp;2023 in der <strong>dritten Lesung</strong> erneut \u00fcber die Vorlage.</p><p>&nbsp;</p><p>Er schloss sich dabei in Sachen Ausnahmeregelungen f\u00fcr die Berechnung des koordinierten Lohns (Art.&nbsp;8 Abs.&nbsp;2<sup>bis</sup> BVG) dem St\u00e4nderat an. Auch bei der Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes schloss er sich mit 95 zu 94&nbsp;Stimmen knapp dem St\u00e4nderat an.</p><p>&nbsp;</p><p>Bei Artikel&nbsp;2 Absatz&nbsp;1 BVG zur Eintrittsschwelle hielt der Nationalrat aber an der Differenz fest und schlug entgegen der Minderheit Nantermod (RL,&nbsp;VS), die dem Antrag des St\u00e4nderates (17&nbsp;208&nbsp;Franken) folgen wollte, einen Kompromissbetrag von 19&nbsp;845&nbsp;Franken vor.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Wollte der St\u00e4nderat die Vorsorgeeinrichtungen verpflichten, den Einkauf in das Altersguthaben zu einem gewissen Teil zu erm\u00f6glichen (Art.&nbsp;79<i>b</i> BVG), beharrte der Nationalrat auf seiner Position zugunsten einer offenen Formulierung.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Am n\u00e4chsten Tag beriet der <strong>St\u00e4nderat</strong> die Vorlage in der <strong>dritten Lesung</strong>. Seine Kommission beantragte einstimmig Festhalten an der Eintrittsschwelle von 17&nbsp;208&nbsp;Franken. Jakob Stark (V,&nbsp;TG) reichte einen Einzeleintrag ein, wonach dem Nationalrat zu folgen ist. Der St\u00e4nderat folgte dem Antrag seiner Kommission mit 32 zu 8&nbsp;Stimmen bei 1&nbsp;Enthaltung und beschloss, an seiner Position zu Artikel&nbsp;79<i>b</i> BVG \u00fcber den Einkauf festzuhalten. Mit diesen zwei Differenzen wurde die Vorlage in die Einigungskonferenz geschickt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die <strong>Einigungskonferenz</strong> schloss sich der Position des Nationalrates an und beantragte zu Artikel&nbsp;2 Absatz&nbsp;2 und Artikel&nbsp;7 Absatz&nbsp;1 BVG, die Eintrittsschwelle bei 19&nbsp;845&nbsp;Franken festzulegen. Zum Einkauf gem\u00e4ss Artikel&nbsp;79<i>b</i> BVG beantragte sie, beim geltenden Recht zu bleiben, nach dem die Vorsorgeeinrichtungen den Einkauf h\u00f6chstens bis zur H\u00f6he der reglementarischen Leistungen erm\u00f6glichen darf. Der St\u00e4nderat vertrat eine verbindlichere Formulierung, wonach die Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet w\u00e4ren, den Einkauf bis zur H\u00f6he der reglementarischen Leistungen zu erm\u00f6glichen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Am 15.&nbsp;M\u00e4rz&nbsp;2023 diskutierte der <strong>Nationalrat</strong> \u00fcber den Entwurf der Einigungskonferenz. Benjamin Roduit und Thomas de Courten stellten die Antr\u00e4ge der Einigungskonferenz vor und vertraten dann die Gesamtvorlage. Im Namen der Gr\u00fcnen Fraktion sprach sich Katharina Prelicz-Huber gegen die Antr\u00e4ge und gegen die Vorlage als Ganzes aus. Der Nationalrat nahm die Antr\u00e4ge der Einigungskonferenz mit 106 zu 57&nbsp;Stimmen bei 24&nbsp;Enthaltungen an.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Am n\u00e4chsten Tag legte Erich Hess dem <strong>St\u00e4nderat</strong> dar, dass sich die Einigungskonferenz auf eine Eintrittsschwelle von 19&nbsp;845&nbsp;Franken geeinigt hatte, also auf einen Betrag, der zwischen der geltenden Eintrittsschwelle von 22&nbsp;050&nbsp;Franken und dem vom St\u00e4nderat vertretenen Betrag von 17&nbsp;208&nbsp;Franken liegt. Dies wurde damit begr\u00fcndet, dass eine Eintrittsschwelle von 19&nbsp;845&nbsp;Franken gr\u00f6sseren R\u00fcckhalt in der Industrie finden w\u00fcrde. Zudem war die Einigungskonferenz der Ansicht, dass der Einkauf in die zweite S\u00e4ule den Zielen der Reform entgegenl\u00e4uft, und beantragte deshalb, bei Artikel&nbsp;79<i>b</i> BVG am geltenden Recht festzuhalten. Der St\u00e4nderat nahm den Einigungsantrag mit 32 zu 7&nbsp;Stimmen bei 3&nbsp;Enthaltungen an.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Die Schlussabstimmung fand am 17.&nbsp;M\u00e4rz&nbsp;2023 statt. Im Nationalrat wurde die Vorlage von allen Mitgliedern der Gr\u00fcnliberalen Fraktion und der FDP-Liberalen Fraktion sowie von der Mehrheit der SVP- und der Mitte-Fraktion unterst\u00fctzt. S\u00e4mtliche Mitglieder der SP-Fraktion und die Mehrheit der Gr\u00fcnen Fraktion stellten sich dagegen. Die Vorlage wurde mit 113 zu 69&nbsp;Stimmen bei 15&nbsp;Enthaltungen angenommen. Im St\u00e4nderat wurde sie mit 29 zu 8&nbsp;Stimmen bei 5&nbsp;Enthaltungen angenommen.</strong></p><p>&nbsp;</p><p>Der Schweizer Gewerkschaftsbund lancierte mit Unterst\u00fctzung der SP und der Gr\u00fcnen am 31.&nbsp;M\u00e4rz&nbsp;2023 ein <strong>Referendum</strong>, das am 27.&nbsp;Juni&nbsp;2023 bei der Bundeskanzlei eingereicht wurde. Das Volk wird am 22.&nbsp;September&nbsp;2024 \u00fcber die Vorlage abstimmen.</p><p>Quellen: Keystone-ATS / Amtliches Bulletin</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 22. September 2024 mit 67,12 % Nein-Stimmen abgelehnt.</strong></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|44|2836","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770755302100)\/","SubmissionDate":"\/Date(1606262400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}