{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200090,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200090,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200090,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200090,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200090,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200090,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200090,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200090,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200090,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200090,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200090,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200090,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200090,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200090,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200090,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200090,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200090,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20200090,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.090","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Organspende f\u00f6rdern \u2013 Leben retten. Volksinitiative. Transplantationsgesetz. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 25. November 2020 zur Volksinitiative \u00abOrganspende f\u00f6rdern \u2013 Leben retten\u00bb und zum indirekten Gegenvorschlag (\u00c4nderung des Transplantationsgesetzes)","InitialSituation":"<p><b>Die Volksinitiative \"Organspende f\u00f6rdern - Leben retten\" verlangt neu die enge Widerspruchsl\u00f6sung bei den Organspenden. Das heisst: Jede Person w\u00e4re im Todesfall Organspenderin oder Organspender, sofern sie zu Lebzeiten nicht ihren Widerspruch ge\u00e4ussert hat. Bundesrat und Parlament gehen mit den Initianten einig, dass die Zahl der Organspenden erh\u00f6ht werden soll, um so Leben zu retten. Sie m\u00f6chten aber keine Widerspruchsl\u00f6sung, bei der die Angeh\u00f6rigen nicht einbezogen werden und schlagen deshalb als indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe eine erweiterte Widerspruchsl\u00f6sung vor: Wer nach seinem Tod keine Organe spenden m\u00f6chte, soll dies neu festhalten m\u00fcssen. Liegt kein dokumentierter Wille der verstorbenen Person vor, sollen die n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen aktiv angefragt werden und unter Ber\u00fccksichtigung des mutmasslichen Willens der verstorbenen Person \u00fcber die Spende entscheiden k\u00f6nnen. Auch mit dieser L\u00f6sung erwarten Bundesrat und Parlament eine Zunahme der Organspenden. Beide R\u00e4te unterst\u00fctzten die erweiterte Widerspruchsl\u00f6sung deutlich. Die Volksinitiative empfahlen sie zur Ablehnung. Sie wurde in der Folge zur\u00fcckgezogen, unter der Bedingung, dass der Gegenvorschlag in Kraft tritt. </b></p><p></p><p><b>Ausgangslage</b></p><p></p><p>Die Jeune Chambre Internationale (JCI) Riviera hat am 22. M\u00e4rz 2019 die Initiative \"Organspende f\u00f6rdern - Leben retten\" eingereicht. Sie verlangt, dass die enge Widerspruchsl\u00f6sung (oder vermutete Zustimmungsl\u00f6sung) in der Bundesverfassung festgeschrieben wird. Bei Annahme der Initiative w\u00e4re jede Person in der Schweiz im Todesfall Organspenderin oder Organspender, sofern sie zu Lebzeiten nicht ihren Widerspruch ge\u00e4ussert hat. Damit soll die Zahl der Spenden erh\u00f6ht werden. </p><p>Der Bundesrat unterst\u00fctzt dieses Anliegen grunds\u00e4tzlich. Auch er m\u00f6chte die Wartezeiten f\u00fcr eine Organtransplantation verringern und so Leben retten. Der Bundesrat m\u00f6chte aber keine enge Widerspruchsl\u00f6sung, in welcher die Angeh\u00f6rigen nicht einbezogen werden m\u00fcssen. Deshalb schl\u00e4gt er vor, im Transplantationsgesetz eine erweiterte Widerspruchsl\u00f6sung einzuf\u00fchren. Damit werden die Rechte der Angeh\u00f6rigen gewahrt und ihr Einbezug weiterhin sichergestellt. Sie werden auch zuk\u00fcnftig eine Organspende ablehnen k\u00f6nnen, wenn dies dem Willen der verstorbenen Person entspricht. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament deshalb eine entsprechende Gesetzes\u00e4nderung f\u00fcr eine erweiterte Widerspruchsl\u00f6sung; dies als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative.</p><p>Die erweiterte Widerspruchsl\u00f6sung bedeutet: Wer nach seinem Tod keine Organe spenden m\u00f6chte, soll dies neu festhalten m\u00fcssen. Liegt kein dokumentierter Wille der verstorbenen Person vor, sollen die n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen aktiv angefragt werden und unter Ber\u00fccksichtigung des mutmasslichen Willens der verstorbenen Person \u00fcber die Spende entscheiden k\u00f6nnen. Sind keine n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen erreichbar, ist eine Entnahme unzul\u00e4ssig.</p><p>Heute gilt in der Schweiz die Zustimmungsl\u00f6sung. Eine Spende kommt in Frage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten dazu zugestimmt hat. Liegt keine Willens\u00e4usserung vor, werden die Angeh\u00f6rigen angefragt. </p><p>Mit der Widerspruchsl\u00f6sung gilt grunds\u00e4tzlich jede Person \u00fcber 16 Jahre als potenzielle Organspenderin, ausser sie hat sich zu Lebzeiten dagegen entschieden. Die Voraussetzungen f\u00fcr eine Spende bleiben gleich wie heute: Organe spenden k\u00f6nnen nur Personen, die im Spital einen Hirntod infolge Hirnsch\u00e4digung oder Kreislauf-Stillstand erleiden. Verstirbt jemand zu Hause oder ausserhalb des Spitals, ist eine Organspende nicht m\u00f6glich.</p><p>(Quelle: Botschaft und Medienmitteilung des Bundesrates vom 25.11.2020)</p>","Proceedings":"<p>Der <b>Nationalrat</b> f\u00fchrte eine gemeinsame Debatte zur Volksinitiative und zum indirekten Gegenvorschlag. </p><p>Konsens herrschte in den zahlreichen Wortmeldungen dar\u00fcber, dass die heutige Situation bei den Organspenden unbefriedigend ist. \"2019 befanden sich \u00fcber 1400 Menschen auf der Warteliste f\u00fcr ein passendes Organ, darunter auch Kinder\", sagte Kommissionssprecherin Flavia Wasserfallen (S, BE). F\u00fcr viele komme jede Hilfe zu sp\u00e4t, weil nicht gen\u00fcgend Spenderorgane zur Verf\u00fcgung st\u00fcnden. </p><p>In regelm\u00e4ssigen Umfragen, die in der Bev\u00f6lkerung durchgef\u00fchrt werden, erkl\u00e4ren sich bis zu 80 Prozent bereit, Organe zu spenden. Die tats\u00e4chlichen Spenden seien dann aber viel geringer, weil beim Todesfall keine entsprechende Erkl\u00e4rung vorliege und die n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen, die den Willen der verstorbenen Person nicht kennen, in der Folge in 60 Prozent der F\u00e4lle eine Organentnahme ablehnen, obwohl die verstorbene Person vielleicht einverstanden gewesen w\u00e4re. \"Die Beibehaltung des Status quo ist deshalb keine Option\", fasst die Berichterstatterin die Meinung der Kommission zusammen. </p><p>Die Kommission unterst\u00fctzte grunds\u00e4tzlich den bundesr\u00e4tlichen indirekten Gegenvorschlag mit erweiterter Widerspruchsl\u00f6sung mit wenigen Erg\u00e4nzungen. Weiter sprach sie sich auch knapp f\u00fcr die Annahme der Volksinitiative aus.</p><p>Mehrfach wurde in der Debatte betont, dass es bei der Frage der gesetzlichen Regelung der Organspenden nicht um eine parteipolitische Frage gehe, sondern dass hier pers\u00f6nliche Wertvorstellungen und \u00dcberzeugungen bei der Entscheidfindung im Vordergrund stehen. </p><p>Mit der Umkehrung der Zustimmungs- zur Widerspruchsregelung versprach sich eine Mehrheit des Rates mehr Organspenden, wie dies in anderen L\u00e4ndern mit analoger Regelung zu beobachten sei. Die Widerspruchsl\u00f6sung verpflichte aber in keiner Weise zur Organentnahme, betonte Katja Christ (GL, BS). \"Sie b\u00fcrdet dem potenziellen Spender jedoch die Entscheidungslast auf\", hielt sie fest.</p><p>F\u00fcr Regine Sauter (RL, ZH) bedeutete die Widerspruchsl\u00f6sung auch eine Entlastung f\u00fcr die Angeh\u00f6rigen. Sie kehre nun die Verantwortung um, indem sie von jedem einzelnen B\u00fcrger und jeder einzelnen B\u00fcrgerin anstelle der Angeh\u00f6rigen getragen werden m\u00fcsse.</p><p>Widerstand gegen die Initiative und den Gegenvorschlag gab es vor allem aus den Reihen der SVP-Fraktion. Gregor Rutz (V, ZH) sah mit beiden Varianten der Widerspruchsl\u00f6sung zentrale Grunds\u00e4tze des Rechtsstaats, wie das Recht auf pers\u00f6nliche Freiheit und auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit, bedroht. Andreas Gafner (V, BE) wehrte sich gegen eine \"verst\u00e4rkte Organrekrutierung am Lebensende\".</p><p>Ein Nichteintretensantrag zur Gesetzesvorlage von Erich von Siebenthal (V, BE) wurde mit 154 zu 30 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. </p><p>Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch C\u00e9line Amaudruz (V, GE), schlug vor, die erweiterte Widerspruchsl\u00f6sung durch die sogenannte Erkl\u00e4rungsl\u00f6sung zu erg\u00e4nzen, welche auch von der Nationalen Ethikkommission propagiert wird. Demnach soll der Bund von allen in der Schweiz wohnhaften Personen eine Stellungnahme zur Organspende einholen und diese in einem Register festhalten. \u00c4ussert sich die angefragte Person nicht, so w\u00fcrden im Todesfall wie bisher die n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen beigezogen. Diese Regelung, so erg\u00e4nzte Marianne Streiff-Feller (M-E, BE), trage dem Selbstbestimmungsrecht am besten Rechnung. Der Antrag f\u00fcr die Erkl\u00e4rungsl\u00f6sung wurde mit 150 zu 30 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.Der Nationalrat beschloss verschiedene Pr\u00e4zisierungen beim Gegenvorschlag des Bundesrats. So soll im revidierten Transplantationsgesetz die M\u00f6glichkeit einer Zustimmung zur Organspende ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnt werden. Ebenso hielt die grosse Kammer eindeutig fest, dass der Wille des oder der Verstorbenen Vorrang hat vor demjenigen der n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen. Hat jemand den Entscheid \u00fcber die Organspende einer Vertrauensperson \u00fcbertragen, tritt diese an die Stelle der n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen.</p><p>Wenn keine Willens\u00e4usserung und keine Angeh\u00f6rigen bekannt sind, sollen keine Organe entnommen werden d\u00fcrfen. Dieser Vorschlag des Bundesrats, unterst\u00fctzt von der Kommission, erreichte im Nationalrat eine knappe Mehrheit. Viele wollten auch in solchen F\u00e4llen die Organe zur Transplantation freigeben.</p><p>In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat dem indirekten Gegenvorschlag mit 150 zu 34 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.</p><p>Der Nationalrat beschloss zudem mit 88 zu 87 Stimmen bei 14 Enthaltungen die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen.</p><p></p><p>Auch im <b>St\u00e4nderat</b> sprach sich die vorberatende Kommission f\u00fcr die erweiterte Widerspruchsl\u00f6sung aus. Der Wechsel von der Zustimmungs- zur Widerspruchsl\u00f6sung sei ein europ\u00e4ischer Trend, erl\u00e4uterte der Kommissionspr\u00e4sident Paul Rechsteiner (S, SG). Die \u00c4nderung sei eine konkrete Antwort auf den Organmangel, respektive auf die Tatsache, dass zu wenig Menschen sich zu Lebzeiten dazu \u00e4usserten. Die Kommissionsmehrheit gehe mit dem Bundesrat davon aus, dass sich die Zahl der Spenderinnen und Spender mit der Widerspruchsregelung erh\u00f6hen w\u00fcrde. Sowohl bei der jetzigen Zustimmungsl\u00f6sung wie auch bei der neu vorgeschlagenen Widerspruchsl\u00f6sung sei der Wille der verstorbenen Person massgebend. Die Initiative ging der Kommission zu weit und sie empfahl sie zur Ablehnung.</p><p>Marina Carobbio Guscetti (S, TI) bezeichnete den Gegenvorschlag als gute L\u00f6sung. Heute komme eine fehlende Willens\u00e4usserung einem Nein gleich, die Angeh\u00f6rigen w\u00fcrden sich entsprechend in ihrer Trauer kaum f\u00fcr ein Ja zur Entnahme aussprechen. Neu werde die fehlende Willens\u00e4usserung als Ja interpretiert. </p><p>Die erweiterte Widerspruchsl\u00f6sung lasse den Menschen die Freiheit, sich bewusst f\u00fcr die Organspende zu entscheiden, aber auch die Freiheit, sich nicht damit befassen zu m\u00fcssen, sagte Maya Graf (G, BL). Dann seien es die Angeh\u00f6rigen oder eine bezeichnete Person, die im Sinne des Verstorbenen entscheiden k\u00f6nnen. Mit dieser L\u00f6sung best\u00fcnde zudem die Chance, dass sich mehr Personen im Verlaufe ihres Lebens mit einer Organspende auseinandersetzen und ihre Entscheidung auch festhalten w\u00fcrden.</p><p>Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Josef Dittli (RL, UR) wehrte sich gegen den Paradigmenwechsel. Es gehe hier um eine grunds\u00e4tzliche und wichtige staatspolitische Frage, sagte er. Die \u00c4nderung komme einer Pflicht zur Organspende sehr nahe. Es sei ein Eingriff in die liberalen Werte des Staats, wenn die Rechte zun\u00e4chst eingefordert werden m\u00fcssten. Auch der Druck auf die Angeh\u00f6rigen werde massiv erh\u00f6ht. Auch Heidi Z'Graggen (M-E, UR) sprach sich gegen die Widerspruchsl\u00f6sung aus. Die Organspende m\u00fcsse ein freier Akt der Solidarit\u00e4t und N\u00e4chstenliebe bleiben. Der vorliegende Entwurf sei \"ein quasiautomatischer Zugriff des Staates auf den K\u00f6rper des Menschen\".</p><p>Gegen den Antrag der Minderheit trat der St\u00e4nderat mit 31 zu 13 Stimmen auf den Gegenvorschlag ein. </p><p>In der Gesamtabstimmung stimmte der Rat dem Gegenvorschlag mit den Erg\u00e4nzungen des Nationalrates mit 31 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Die Volksinitiative empfahl der St\u00e4nderat ohne Gegenstimme zur Ablehnung. </p><p></p><p>In der Differenzbereinigung schloss sich der <b>Nationalrat</b> auf Antrag seiner Kommission stillschweigend der st\u00e4nder\u00e4tlichen Empfehlung auf Ablehnung der Volksinitiative an.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde die \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (indirekter Gegenvorschlag) vom Nationalrat mit 141 zu 44 Stimmen bei 11 Enthaltung und vom St\u00e4nderat mit 31 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.Der Bundesbeschluss \u00fcber die Volksinitiative \"Organspende f\u00f6rdern - Leben retten\", der diese zur Ablehnung empfiehlt, wurde in der Schlussabstimmung vom Nationalrat mit 137 zu 29 Stimmen bei 29 Enthaltungen und vom St\u00e4nderat mit 35 zu 0 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen.</b></p><p></p><p>Die Volksinitiative \"Organspende f\u00f6rdern - Leben retten\" wurde nach der Verabschiedung des indirekten Gegenvorschlags bedingt zur\u00fcckgezogen. Die R\u00fcckzugserkl\u00e4rung wird erst wirksam, wenn der Gegenvorschlag wirklich in Kraft tritt. Gegen die \u00c4nderung des Transplantationsgesetzes, bzw. den indirekten Gegenvorschlag, wurden die n\u00f6tigen Unterschriften f\u00fcr ein Referendum eingereicht.</p><p></p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 mit 60,2\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1633046400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":"I/IIIa","Modified":"\/Date(1770755320273)\/","SubmissionDate":"\/Date(1606262400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}