{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200309,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200309,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200309,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200309,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200309,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200309,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200309,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200309,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200309,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200309,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200309,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200309,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200309,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200309,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200309,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200309,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200309,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20200309,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.309","BusinessType":3,"BusinessTypeName":"Standesinitiative","BusinessTypeAbbreviation":"Kt. Iv.","Title":"Moratorium f\u00fcr die 5G- (und 4G-plus-) Technologie in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung vom 18. April 1999, Artikel\u00a0115 des Bundesgesetzes \u00fcber die Bundesversammlung vom 13. Dezember 2002 und Artikel\u00a0156 des Gesch\u00e4ftsreglementes des Grossen Rates des Kantons Genf vom 13. September 1985 (Loi portant r\u00e8glement du Grand Conseil de la R\u00e9publique et canton de Gen\u00e8ve) sowie in Anbetracht</p><p>- der wiederholten Warnungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vor nichtionisierender Strahlung (z. B. in den Schlussfolgerungen des vom Bundesrat in Auftrag gegebenen NFP57 [2007-2011]);</p><p>- der Schlussfolgerungen im vom Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in Auftrag gegebenen und im November 2019 ver\u00f6ffentlichten Bericht der Arbeitsgruppe \"Mobilfunk und Strahlung\", aus denen nicht hervorgeht, dass nichtionisierende Strahlung f\u00fcr Lebewesen und insbesondere f\u00fcr die menschliche Gesundheit unsch\u00e4dlich ist;</p><p>- der bereits problematischen Situation, die durch die zunehmende Nutzung der 2G-, 3G- und 4G-Netze sowie des WLAN entsteht, deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit bis heute nicht ausreichend bekannt sind;</p><p>- der Auswirkungen des Aufbaus des 5G-Netzes, f\u00fcr den es - zus\u00e4tzlich zu den Zehntausenden bereits vorhandenen Antennen ein sehr engmaschiges Netz kleiner Antennen von geringer Reichweite braucht;</p><p>fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung dazu auf,</p><p>- ein Moratorium f\u00fcr den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes in der Schweiz zu verh\u00e4ngen; </p><p>- in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein nationales Funkwellen-Kataster ins Leben zu rufen;</p><p>- bei der Planung der Netzabdeckung die Stellungnahmen der betroffenen Kantone und Gemeinden einzuholen und zu ber\u00fccksichtigen.</p>","ReasonText":"<p>Die Risiken von 5G</p><p>Der massive Ausbau der 5G-Technologie beunruhigt immer mehr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger. Er stellt einen enormen technologischen und gesellschaftlichen Wandel dar, dem eine Grundsatzdebatte vorausgehen muss. Dereinst sollen die Internetverbindungen 10-mal schneller sein als heute mit 4G. W\u00e4hrend 3G, 4G und WLAN mit Funkwellen bis 5 GHz funktionieren, verwendet 5G sehr hochfrequente Millimeterwellen zwischen 15 und 20 GHz oder sogar mehr. Die lebenden Zellen werden also in bislang unbekannter Weise und deutlich massiver als zuvor nichtionisierender Strahlung ausgesetzt sein.</p><p>Im Weiteren stellt der Entscheid f\u00fcr oder gegen die dauerhafte Verbindung zwischen den Ger\u00e4ten und den Personen, die diese nutzen, eine zivilisatorische Wegscheide dar. Vor dem Entscheid, welcher Weg eingeschlagen wird, muss in einer demokratischen Gesellschaft wie der unseren unbedingt eine Grundsatzdebatte stattfinden. Doch selbst in dem Fall, dass ein demokratischer Entscheid zugunsten eines solchen technologischen Wandels f\u00e4llt, sollte vielmehr in die technische Weiterentwicklung des bestehenden Glasfasernetzes investiert werden, da dieses Netz deutlich geringere Risiken f\u00fcr Umwelt und Gesellschaft birgt.</p><p>Die Auswirkungen auf s\u00e4mtliche Lebewesen und die menschliche Gesundheit wurden nie eingehend wissenschaftlich untersucht.</p><p>Die im Auftrag des UVEK angefertigte Studie \"Mobilfunk und Strahlung\" erachtet es jedoch als ausreichend bewiesen, dass es in Ruhe- und Schlafphasen Auswirkungen auf die Hirnwellen hat, wenn der Kopf hochfrequenter Strahlung ausgesetzt ist. Alexander Reichenbach, Chef der Sektion Nichtionisiernde Strahlung beim Bundesamt f\u00fcr Umwelt (BAFU) hat in den Medien anerkannt, dass die Strahlung in den f\u00fcr den Mobilfunk genutzten Frequenzen bereits heute zu einer Erhitzung von Stoffen f\u00fchren kann. Doch es geht nicht nur um die Hitzeentwicklung, sondern namentlich um die m\u00f6glichen Zellver\u00e4nderungen, die unbedingt in klinischen und epidemiologischen Studien eingehend untersucht werden m\u00fcssen. Es ist anerkannt, dass die Strahlen bereits unterhalb der gesetzlichen Strahlengrenzwerte krebsf\u00f6rdernd sein und physiologische Auswirkungen auf das Gehirn haben k\u00f6nnen. Dies w\u00e4re mit 5G und der weiteren H\u00e4ufung von Strahlung wahrscheinlich noch problematischer.</p><p>Die m\u00f6glichen Risiken sind bekannt, aber noch nicht ausreichend untersucht. Die von den Bundesbeh\u00f6rden eingesetzte Arbeitsgruppe war nicht in der Lage, \u00fcberzeugende Antworten zu den Auswirkungen von 5G auf lebende Zellen und die menschliche Gesundheit zu liefern.</p><p>Sie hat deshalb keinerlei Empfehlungen hinsichtlich einer allf\u00e4lligen \u00c4nderung der Strahlengrenzwerte in der Verordnung \u00fcber den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) ausgesprochen.</p><p>Zudem wurde die Unabh\u00e4ngigkeit dieser Expertengruppe infrage gestellt: Rund 20 Fachleute \u00e4usserten in einem Schreiben ihre Bedenken angesichts m\u00f6glicher Interessenbindungen einiger Mitglieder dieser Gruppe zu Unternehmen aus dem Bereich der drahtlosen Kommunikation. Der Verband \"\u00c4rztinnen und \u00c4rzte f\u00fcr Umweltschutz\" wiederum bef\u00fcrchtet, dass der Bericht der Expertengruppe lediglich dazu dient, die anstehende Anhebung der Strahlengrenzwerte zu rechtfertigen, gegen die er sich vehement ausspricht.</p><p>5G und Klimanotstand</p><p>Neben den gesundheitlichen Risiken birgt der Ausbau der 5G-Technologie auch Gefahren f\u00fcr die Umsetzung des Klimaplans und die m\u00f6glichst rasche Erreichung des Ziels der CO2-Neutralit\u00e4t. W\u00e4hrend die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter damit werben, dass durch ein pr\u00e4ziseres Prozessmanagement Energie und Ressourcen gespart werden k\u00f6nnen, ist vermutlich eher von einer Erh\u00f6hung der CO2-Emissionen auszugehen. Laut der Forschungsgruppe \"Shift Project\" ist der Energieverbrauch von 5G-kompatiblen Ger\u00e4ten dreimal so hoch wie bei 4G, da die Menge der \u00fcbertragenen Daten deutlich ansteigt. Um die neue Technologie nutzen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen zudem viele Ger\u00e4te durch neue Ger\u00e4te, die mit dieser Technologie funktionieren, ersetzt werden (autonome Fahrzeuge, intelligente K\u00fchlschr\u00e4nke, intelligente Tracker usw.), deren Produktion enorme Mengen an grauer Energie verbrauchen wird. Ferner d\u00fcrfte die erwartete Energieeffizienz von 5G laut Fran\u00e7oise Berthoud, Ingenieurin am Forschungszentrum CNRS, durch einen Rebound-Effekt aufgehoben werden: Ziel der neuen Technologie sei n\u00e4mlich nicht das Energiesparen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, sondern zum Auffangen des zus\u00e4tzlichen Verbrauchs.</p><p>Angesichts der Gesundheits- und Umweltrisiken ist das Vorsorgeprinzip anzuwenden und ein Moratorium zu verh\u00e4ngen.</p><p>Die Schweizer Betreiber ignorieren den starken Widerstand in der Bev\u00f6lkerung und beschleunigen - in grober Missachtung demokratischer Prozesse - den Ausbau der 5G-Technologie. Swisscom k\u00fcndigte Mitte Dezember 2019 in den Medien stolz an, dass inzwischen 90 Prozent der Schweizer Bev\u00f6lkerung ans 5G-Netz angeschlossen ist. Z\u00e4hlte das Bundesamt f\u00fcr Kommunikation (BAKOM) im Mai 2019 noch rund 260 5G-Sendeanlagen, waren es im Januar 2020 schon 2329.</p><p>Im Kanton Genf, wo es im Juni 2019 laut der Website des BAKOM 14 5G-Antennen gab, sind es inzwischen 120, die meisten davon in der Stadt Genf.</p><p>Diese Zahlen stammen vom BAKOM bzw. sind Sch\u00e4tzungen der Medien, da die Betreiber selbst jegliche Transparenz verweigern. Allerdings sind diese Angaben mit Vorsicht zu geniessen, da sie offenbar seit dem 15. Januar 2020 nicht mehr aktualisiert worden sind.</p><p>Die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger werden demnach von den Betreibern vor vollendete Tatsachen gestellt. Zum Schutz der Demokratie und zur Bekr\u00e4ftigung des Vorsorgeprinzips ist ein Moratorium deshalb unerl\u00e4sslich.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Genf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1647388800000)\/","ResponsibleDepartment":1,"ResponsibleDepartmentName":"Parlament","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"Parl","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34|52|2841|2846","Category":"V","Modified":"\/Date(1779241891803)\/","SubmissionDate":"\/Date(1583193600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5102,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation|Umwelt|Gesundheit|Raumplanung und Wohnungswesen"}}