{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200313,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200313,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200313,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200313,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200313,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200313,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200313,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200313,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200313,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200313,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200313,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200313,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200313,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200313,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200313,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200313,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200313,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20200313,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.313","BusinessType":3,"BusinessTypeName":"Standesinitiative","BusinessTypeAbbreviation":"Kt. Iv.","Title":"Teilnahme an Parlamentssitzungen w\u00e4hrend des Mutterschaftsurlaubs","Description":null,"InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des St\u00e4nderates vom 31.03.2023</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Die Staatspolitische Kommission des St\u00e4nderates hat die \u00c4nderung des Erwerbsersatzgesetzes betreffend die Mutterschaftsentsch\u00e4digung von Parlamentarierinnen mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zuhanden des Rates verabschiedet. Die vorgeschlagene Gesetzes\u00e4nderung des Erwerbsersatzgesetzes soll die Vereinbarkeit von Parlamentsmandat und Mutterschaft f\u00f6rdern. Gem\u00e4ss geltendem Recht endet bei Mutterschaft der Anspruch auf Entsch\u00e4digung am Tag der Wiederaufnahme einer Erwerbst\u00e4tigkeit, unabh\u00e4ngig vom Besch\u00e4ftigungsgrad. Als Erwerbst\u00e4tigkeit gilt auch ein Parlamentsmandat. Dies hat zur Folge, dass eine Parlamentarierin die Mutterschaftsentsch\u00e4digung auch f\u00fcr ihre hauptberufliche T\u00e4tigkeit verliert, wenn sie w\u00e4hrend des Mutterschafsurlaubs - auch nur vereinzelt - an Sitzungen des Parlamentes teilnimmt.</p><p class=\"Standard_d\">Aus Sicht der Kommission soll eine vom Volk gew\u00e4hlte Parlamentarierin nicht aufgrund Mutterschaft daran gehindert werden, ihr politisches Mandat erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen. Die Kommission schl\u00e4gt deshalb vor, dass eine Parlamentarierin ihren Anspruch auf die Mutterschaftsentsch\u00e4digung f\u00fcr ihre berufliche T\u00e4tigkeit nicht verliert, wenn sie w\u00e4hrend des Mutterschaftsurlaubes an Rats- und Kommissionssitzungen des Parlamentes auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene teilnimmt, an denen keine Stellvertretung vorgesehen ist.</p><p class=\"Standard_d\">In der vom 22. August bis 25. November 2023 durchgef\u00fchrten Vernehmlassung wurde die Vorlage von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begr\u00fcsst. 22 Kantone unterst\u00fctzen die Vorlage grunds\u00e4tzlich, vier Kantone m\u00f6chten sie erg\u00e4nzen. Alle Parteien ausser der SVP unterst\u00fctzen die Vorlage. Die Verb\u00e4nde der Wirtschaft unterstreichen, dass die Vereinbarkeit von Parlamentsmandat und Mutterschaft grunds\u00e4tzlich zu f\u00f6rdern ist. Vier von sechs Verb\u00e4nden lehnen die Vorlage aber ab. Eine \u00fcberwiegende Mehrheit der anderen Organisationen und weiteren interessierten Kreise begr\u00fcsst es, dass die Problematik erkannt wurde und bef\u00fcrworten die Absicht, eine L\u00f6sung f\u00fcr Parlamentarierinnen zu finden.</p><p class=\"Standard_d\">Die Vorlage geht zur Stellungnahme an den Bundesrat, bevor sie voraussichtlich in der Sommersession im Rat behandelt wird.</p><p class=\"Standard_d\">Der <a href=\"https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-11361\">Bericht</a> \u00fcber die Ergebnisse der Vernehmlassung sowie die definitive <a href=\"https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-11364\">Vorlage</a> der Kommission wurden heute ver\u00f6ffentlicht.</p><p class=\"Standard_d\">Mit dieser Vorlage werden die Standesinitiativen der Kantone Zug, Baselland, Luzern und Basel-Stadt (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190311\">19.311</a> / <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200313\">20.313</a> / <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200323\">20.323</a> / <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210311\">21.311</a>) umgesetzt.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 24.05.2023</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Stellungnahme des Bundesrates zur vorgeschlagenen \u00c4nderung</strong></p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat spricht sich f\u00fcr die vorgeschlagene Ausnahmeregelung aus. Angesichts der besonderen Situation der Parlamentarierinnen erachtet er eine Ausnahmeregelung im EOG als gerechtfertigt.</p><p class=\"Standard_d\">F\u00fcr den Bundesrat hat der Mutterschutz einen hohen Stellenwert. Gleichzeitig erachtet er die F\u00f6rderung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen als wichtig und misst der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbst\u00e4tigkeit einen hohen Stellenwert zu. Er ist sich bewusst, dass die aktuelle Regelung f\u00fcr M\u00fctter, die ein politisches Mandat in der Legislative aus\u00fcben, nicht zweckm\u00e4ssig ist. Eine sozialversicherungsrechtliche Regelung sollte nicht dazu f\u00fchren, dass junge Frauen von ihrem parlamentarischen Mandat zur\u00fccktreten oder sich gar nicht erst zur Wahl stellen.</p><p class=\"Standard_d\">Mit der Vorlage wird die Vereinbarkeit von Mutterschaft und parlamentarischem Milizmandat gef\u00f6rdert und das Schweizerische Milizsystem gest\u00e4rkt, was der Bundesrat bef\u00fcrwortet. Die Parlamentarierin, die sich im Mutterschaftsurlaub befindet, sollte sich nicht sorgen m\u00fcssen, dass ihre Abwesenheit die St\u00e4rkeverh\u00e4ltnisse im Parlament aus dem Gleichgewicht bringt. In den Kommissionen werden die inhaltlichen Verhandlungen gef\u00fchrt. Deshalb ist es wichtig, dass die Parlamentarierin die M\u00f6glichkeit hat, ihre Meinung auch w\u00e4hrend des Mutterschaftsurlaubs einzubringen; entweder in dem sie selber an der Sitzung teilnimmt oder sich vertreten l\u00e4sst. Mit der vorgeschlagenen \u00c4nderung kann die Mutter ihren vom Volk erteilten Auftrag auch w\u00e4hrend des Mutterschaftsurlaub aus\u00fcben.</p><p class=\"Standard_d\">Die Teilnahme an den Sitzungen muss aber f\u00fcr die betroffenen Parlamentarierinnen freiwillig bleiben und es darf kein Druck auf sie ausge\u00fcbt werden, an den Sitzungen teilzunehmen. Die finanziellen Auswirkungen der Ausnahmeregelung auf die EO d\u00fcrfte marginal sein.</p>","Proceedings":"<h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 08.06.2023</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>St\u00e4nderat f\u00fcr Mutterschaftsentsch\u00e4digung bei Parlamentsarbeit</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Parlamentsarbeit soll f\u00fcr Frauen trotz Mutterschaftsurlaub m\u00f6glich werden. Daf\u00fcr hat sich der St\u00e4nderat ausgesprochen. Er nahm am Donnerstag mit 28 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Vorlage zur Anpassung des Erwerbsersatzgesetzes an.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Neu soll die Teilnahme von im Mutterschaftsurlaub stehenden M\u00fcttern an Sitzungen von Parlamenten, in denen keine Vertretung vorgesehen ist, nicht mehr als Aufnahme der Erwerbst\u00e4tigkeit gelten. Diese T\u00e4tigkeit f\u00fchrt dann nicht zur Beendigung des Anspruchs auf die Mutterschaftsentsch\u00e4digung.</p><p class=\"Standard_d\">Diese Regelung gilt gem\u00e4ss Parlamentsunterlagen auch f\u00fcr Kommissionssitzungen, wenn f\u00fcr diese Sitzungen keine Stellvertretungsm\u00f6glichkeit vorgesehen ist.</p><p class=\"Standard_d\">Heute verliert eine Parlamentarierin ihre Mutterschaftsentsch\u00e4digung f\u00fcr ihre hauptberufliche T\u00e4tigkeit, sobald sie an Sitzungen des Parlaments teilnimmt. Das Bundesgericht best\u00e4tigte dies vor einem Jahr in einem Leiturteil.</p><p>&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><span style=\"color:#221E1F;\"><strong>Debatte im Nationalrat, 14.09.2023</strong></span></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Mutterschaft und Parlamentsarbeit werden besser vereinbar</strong><br><strong>In der Schweiz k\u00f6nnen Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub bald ihre Parlamentst\u00e4tigkeit aus\u00fcben, ohne den Anspruch auf Mutterschaftsentsch\u00e4digung zu verlieren. Nach dem St\u00e4nderat hat sich auch der Nationalrat f\u00fcr eine entsprechende \u00c4nderung des Erwerbsersatzgesetzes ausgesprochen.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Heute verliert eine Parlamentarierin ihre Mutterschaftsentsch\u00e4digung f\u00fcr ihre hauptberufliche T\u00e4tigkeit, sobald sie an Sitzungen des Parlaments teilnimmt. Das Bundesgericht best\u00e4tigte dies vor einem Jahr in einem Leiturteil.</p><p class=\"Standard_d\">Neu soll die Teilnahme von im Mutterschaftsurlaub stehenden M\u00fcttern an Sitzungen von Parlamenten nicht mehr als Aufnahme der Erwerbst\u00e4tigkeit gelten. Die Frau verliert also ihre Mutterschaftsentsch\u00e4digung nicht, wenn sie in einem Parlament mitarbeitet. Dieser \u00c4nderung des Erwerbsersatzgesetzes stimmte der Nationalrat am Donnerstag mit 155 zu 22 Stimmen bei f\u00fcnf Enthaltungen zu.</p><p class=\"Standard_d\">Der St\u00e4nderat hatte schon im Juni zugestimmt. Die geplante Gesetzes\u00e4nderung geht auf Standesinitiativen mehrerer Kantone zur\u00fcck. Die neue Regelung wird auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene gelten. Wegen einer kleinen Differenz geht die Vorlage aber nochmals zur\u00fcck in den St\u00e4nderat.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">\"Faktisch ein Politikverbot\"</p><p class=\"Standard_d\">Im Nationalrat lautete am Donnerstag der Tenor, eine vom Volk gew\u00e4hlte Parlamentarierin solle nicht aufgrund von Mutterschaft an der Erf\u00fcllung ihres politischen Mandats gehindert werden. Andernfalls k\u00f6nnten sich n\u00e4mlich die von den W\u00e4hlerinnen und W\u00e4hlern gewollten politischen Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnisse \u00e4ndern, argumentierte die vorberatende Kommission.</p><p class=\"Standard_d\">Es gelte, den Mutterschutz an das System des Milizparlaments anzupassen. Wenn eine Frau wegen der geltenden Regeln des Mutterschaftsschutzes nicht in einem Parlament mittun k\u00f6nne, sei das \"faktisch ein Politikverbot\", sagte Corina Gredig (ZH) namens der GLP-Fraktion. Jede Parlamentarierin solle selber entscheiden k\u00f6nnen, ob sie an einer Abstimmung teilnehme oder nicht.</p><p class=\"Standard_d\">Eine Mehrheit der SVP-Fraktion sagte Nein zur neuen Regelung. Laut Fraktionssprecherin Barbara Steinemann (ZH) findet diese Mehrheit, mit der Vorlage w\u00fcrde eine einseitige Besserstellung von Parlamentarierinnen geschaffen. Diese w\u00fcrde vom Volk nicht verstanden. Es sei auch zu bef\u00fcrchten, ein Ja zur Vorlage k\u00f6nnte weitere Ausnahmeregelungen im Mutterschutz nach sich ziehen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Differenz bei Stellvertreterl\u00f6sungen</p><p class=\"Standard_d\">Noch zu bestimmen ist vom Parlament, ob die neue Regelung unabh\u00e4ngig davon gelten soll, ob in einem Parlament eine Vertreterl\u00f6sung gilt oder nicht. Der Nationalrat entschied sich auf Antrag seiner vorberatenden Kommission f\u00fcr eine L\u00f6sung unabh\u00e4ngig von Stellvertretungen. Der St\u00e4nderat verabschiedete einen Text, in dem von Stellvertretungen die Rede ist.</p><p class=\"Standard_d\">Deshalb geht die Vorlage nochmals zur\u00fcck in die kleine Kammer. Einig sind sich die beiden R\u00e4te, dass Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub nicht nur an Rats-, sondern auch an Kommissionssitzungen sollen teilnehmen k\u00f6nnen. Sie sollen also nicht nur abstimmen k\u00f6nnen.</p><p>&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 21.09.2023</strong></h3><p class=\"Standard_d\">Abweichung</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><span style=\"color:#221E1F;\"><strong>Debatte im Nationalrat, 25.09.2023</strong></span></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Mutterschaft und Parlamentsarbeit werden besser vereinbar</strong><br><strong>Nach der Geburt ihres Kindes k\u00f6nnen Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub in der Schweiz k\u00fcnftig ihre Parlamentst\u00e4tigkeit aus\u00fcben, ohne den Anspruch auf Mutterschaftsentsch\u00e4digung zu verlieren. Der Nationalrat hat eine \u00c4nderung des Erwerbsersatz-Gesetzes f\u00fcr die Schlussabstimmung bereitgemacht.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Auf die Hauptz\u00fcge der Vorlagen hatten sich beide R\u00e4te schon fr\u00fcher geeinigt. Wegen einer kleinen Differenz ging die Vorlage aber nochmals zur\u00fcck in den St\u00e4nderat. Umstritten war, ob die neue Regelung unabh\u00e4ngig davon gelten soll, ob in einem Parlament eine Vertreterl\u00f6sung gilt oder nicht.</p><p class=\"Standard_d\">Der Nationalrat entschied sich auf Antrag seiner vorberatenden Kommission f\u00fcr eine von Stellvertretungen unabh\u00e4ngige L\u00f6sung. Der St\u00e4nderat h\u00e4tte eine Abh\u00e4ngigkeit von Stellvertretungen gew\u00fcnscht. Der Nationalrat folgte am Montag nun dem St\u00e4nderat und schwenkte auf dessen Linie ein. Man hoffe nun auf eine pragmatische Umsetzung, hiess es vonseiten der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N).</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Bundesgesetzgebung sei derart anzupassen, dass Frauen nach der Geburt eines Kindes ihre nebenamtlichen Parlamentsmandate wahrnehmen k\u00f6nnen, ohne dadurch den Anspruch auf die Mutterschaftsentsch\u00e4digung und den Mutterschutz aus der beruflichen T\u00e4tigkeit zu verlieren.</p>","ReasonText":"<p>Die Standesinitiative dient der Unterst\u00fctzung der vom Kanton Zug am 4. September 2019 eingereichten Standesinitiative \"Politisches Mandat auch bei Mutterschaft. \u00c4nderung der Bundesgesetzgebung\" (19.311) und wird wie diese begr\u00fcndet:</p><p>Aufgrund der geltenden Bundesgesetzgebung l\u00e4uft eine Frau nach der Geburt eines Kindes Gefahr, ihren Anspruch auf Mutterschaftsentsch\u00e4digung aus ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit zu verlieren, wenn sie w\u00e4hrend ihres Mutterschaftsurlaubs an der Parlamentst\u00e4tigkeit teilnimmt. Dies ist besonders stossend, da es sich nicht um die Wiederaufnahme der Erwerbst\u00e4tigkeit handelt, sondern um die Wahrnehmung eines vom Volk erteilten politischen Mandats.</p><p>Die Bestimmungen des Mutterschutzes und der Mutterschaftsentsch\u00e4digung sind wichtige Errungenschaften, denen es Sorge zu tragen gilt und die bei Arbeitsverh\u00e4ltnissen nicht aufgeweicht werden d\u00fcrfen. Eine durch das Volk legitimierte Parlamentarierin hat jedoch einen anderen Auftrag zu erf\u00fcllen als eine Person in einem Arbeitsverh\u00e4ltnis. Die durch die parlamentarische T\u00e4tigkeit bedingten wenigen Absenzen bedeuten keine Gef\u00e4hrdung des Kindeswohls oder des arbeitsrechtlichen Mutterschutzes.</p><p>Es ist schwierig nachzuvollziehen, warum Parlamentarierinnen mit der Teilnahme an Parlamentssitzungen ihren Anspruch auf die gesamte Mutterschaftsentsch\u00e4digung verlieren k\u00f6nnen. Die Ziele des Mutterschaftsurlaubs - die F\u00f6rderung einer engen Mutter-Kind-Bindung und die Verhinderung eines zu fr\u00fchen Wiedereinstiegs in die Erwerbst\u00e4tigkeit - sind nicht in Gefahr, wenn eine junge Mutter f\u00fcr einige Stunden an Ratssitzungen teilnimmt; auf der anderen Seite k\u00f6nnte sie so ihrem Auftrag als vom Volk gew\u00e4hlte Politikerin nachkommen, was im schweizerischen Milizsystem einen hohen Wert darstellt. Denn die St\u00e4rkeverh\u00e4ltnisse der Fraktionen k\u00f6nnen durch solche erzwungenen Abwesenheiten stark ver\u00e4ndert werden. Insofern ist die geltende Bundesgesetzgebung nicht mit unserem Milizsystem vereinbar, wenn dadurch faktisch junge M\u00fctter von der Wahrnehmung ihres Volksauftrages und ihrer Pr\u00e4senz im Parlament abgehalten werden. 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