{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200406,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200406,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200406,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200406,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200406,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200406,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200406,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200406,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200406,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200406,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200406,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200406,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200406,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200406,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200406,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200406,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200406,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20200406,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.406","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beitr\u00e4ge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein","Description":null,"InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 23.02.2024</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Mit 13 zu 12 Stimmen verabschiedete die Kommission ihren Entwurf in Erf\u00fcllung der <strong>Pa. Iv. Silberschmidt. Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beitr\u00e4ge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein (</strong><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200406\"><strong>20.406</strong></a><strong>)</strong> zuhanden des Rates. Sie hatte davor die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen. Als Reaktion auf eingegangene Stellungnahmen aus dem Kulturbereich beschloss die SGK-N mit 13 zu 12 Stimmen, die Mehrheitsvariante um eine Bestimmung zu erg\u00e4nzen, welche f\u00fcr Personen mit h\u00e4ufig wechselnden oder befristeten Arbeitsverh\u00e4ltnissen gewisse Ausnahmen vorsieht. So m\u00fcssen diese nicht mindestens zwei Jahre im entsprechenden Betrieb gearbeitet haben, um Zugang zu Arbeitslosenentsch\u00e4digung zu erhalten. Zudem sind sie von der R\u00fcckzahlungspflicht bei Wiedereinstellung im gleichen Betrieb ausgenommen. Weiter beschloss die Kommission einstimmig, eine Evaluationsklausel in die Vorlage aufzunehmen. Der Bundesrat muss damit f\u00fcnf Jahre nach Inkrafttreten der Revision die Umsetzung, Wirksamkeit und finanziellen Konsequenzen der Vorlage \u00fcberpr\u00fcfen und allenfalls Anpassungen vorschlagen. Insgesamt h\u00e4lt die SGK-N mit 13 zu 12 Stimmen an der Mehrheitsvariante aus der Vernehmlassung fest und zieht diese der Variante \u00abBeitragspflicht nur f\u00fcr bezugsberechtigte Personen\u00bb vor. Verschiedene Minderheiten stellen ihre Antr\u00e4ge aus der Vernehmlassung im Rat erneut zur Debatte. Als n\u00e4chstes erh\u00e4lt nun der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 10.04.2024</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Arbeitnehmer in arbeitgeber\u00e4hnliche Stellung haben bereits heute im Falle von Arbeitslosigkeit Zugang zu Arbeitslosenentsch\u00e4digung. Der Bundesrat hat am 10. April seine Stellungnahme zu einem Bericht der nationalr\u00e4tlichen SGK verabschiedet. Mit der Vorlage der nationalr\u00e4tlichen SGK w\u00fcrde die ALV unternehmerische Risiken abfedern, was nicht Sinn und Zweck der ALV sei, schreibt der Bundesrat.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Beim Bericht der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats geht es um die parlamentarische Initiative Silberschmidt \u00abUnternehmerinnen und Unternehmer, welche Beitr\u00e4ge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein\u00bb. Diese sieht eine Anpassung des Bundesgesetzes \u00fcber die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentsch\u00e4digung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG) vor.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Bundesrat spricht sich f\u00fcr aktuelle Regelung aus</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die aktuelle Regelung im AVIG einen guten Kompromiss zwischen dem besonderen innerbetrieblichen Status von Arbeitnehmenden in arbeitgeber\u00e4hnlicher Stellung und der Ber\u00fccksichtigung des damit verbundenen Missbrauchsrisikos darstellt. Das AVIG erlaubt es einer Person in arbeitgeber\u00e4hnlicher Stellung bereits heute, im Falle von Arbeitslosigkeit Arbeitslosenentsch\u00e4digung zu beziehen, sobald sie diese Stellung definitiv aufgegeben hat. Der Bundesrat st\u00fctzt deshalb die seitens der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschafsdirektoren (VDK) sowie der Mehrheit der Kantone im Rahmen der Vernehmlassung dargelegte Haltung, wonach die aktuelle Regelung dem Versicherungsprinzip vollumf\u00e4nglich entspricht: Es ist nicht das Ziel der Arbeitslosenversicherung (ALV), unternehmerische Risiken abzufedern. Dementsprechend spricht sich der Bundesrat f\u00fcr die Beibehaltung des Status Quo aus.&nbsp;</p>","Proceedings":"<h3 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h3><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 03.03.2026</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Der St\u00e4nderat will wie der Nationalrat die soziale Absicherung von im eigenen Betrieb arbeitenden Unternehmerinnen und Unternehmern in der Arbeitslosenversicherung verbessern. Er hat in eine entsprechende Vorlage der zust\u00e4ndigen Nationalratskommission allerdings zus\u00e4tzliche Absicherungen gegen Missbrauch eingebaut.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Die kleine Kammer nahm am Dienstag die entsprechenden Gesetzes\u00e4nderungen mit 27 zu 12 Stimmen bei drei Enthaltungen an.</p><p class=\"Standard_d\">Den Anstoss zur Vorlage hatte der Z\u00fcrcher FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt mit einer parlamentarischen Initiative gegeben. Erst wenn man ganz von der jeweiligen Firma losgel\u00f6st sei, habe man nach geltendem Recht Anspruch auf eine Arbeitslosenentsch\u00e4digung, hatte er in der Nationalratsdebatte gesagt.</p><p class=\"Standard_d\">Es gebe jedoch Konstellationen, bei denen sich die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht ganz aus ihrer Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit l\u00f6sten - und so kein Arbeitslosengeld beziehen k\u00f6nnten. Der Z\u00fcrcher Nationalrat f\u00fchrte dabei unter anderem Unternehmende an, die sich in einem laufenden Konkurs bef\u00e4nden und auf die L\u00f6schung aus dem Handelsregister warten m\u00fcssten, bis sie Arbeitslosengeld beziehen k\u00f6nnten, was Monate dauern k\u00f6nne.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Die Falschen bestraft</p><p class=\"Standard_d\">Die Initiative st\u00f6re sich daran, dass Personen Beitr\u00e4ge zahlen m\u00fcssten, aber keine Leistungen erhielten, erl\u00e4uterte Kommissionssprecher Erich Ettlin (Mitte/OW) im St\u00e4nderat. In der heutigen Rechtslage w\u00fcrden die Falschen bestraft - n\u00e4mlich jene, die ein Konkursverfahren ordentlich zu Ende f\u00fchrten, statt ihren Betrieb einfach im Stich zu lassen.</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat ist grunds\u00e4tzlich gegen die Neuregelung, wie Wirtschaftsminister Guy Parmelin bekr\u00e4ftigte. Die entsprechenden Pl\u00e4ne im Parlament liefen darauf hinaus, unternehmerische Risiken abzufedern. Dies sei nicht Sinn und Zweck der Arbeitslosenversicherung. Parmelin verwies zudem darauf, dass Mehrkosten von bis zu 500 Millionen Franken im Jahr drohten.</p><p class=\"Standard_d\">Erarbeitet hatte die st\u00e4nder\u00e4tliche Version die vorberatende Kommission auf Grundlage einer Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung. Wie in der nationalr\u00e4tlichen Variante sieht der St\u00e4nderat f\u00fcr betroffene Personen eine zus\u00e4tzliche Wartefrist von 20 Tagen f\u00fcr den Bezug von Leitungen vor.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Unterschiedliche Voraussetzungen</p><p class=\"Standard_d\">Nach seinem Willen sollen f\u00fcr Personen in arbeitgeber\u00e4hnlicher Stellung f\u00fcr den Bezug von Arbeitslosenentsch\u00e4digung jedoch unterschiedliche Voraussetzungen gelten, je nachdem, ob sich der Betrieb in Liquidation befindet oder nicht.</p><p class=\"Standard_d\">In ersterem Falle soll der Bezug von Leistungen m\u00f6glich sein, wenn eine Person nicht mehr im betreffenden Betrieb angestellt ist und mindestens zwei Jahre dort gearbeitet hat. Von der Frist ausnehmen will der St\u00e4nderat Personen mit h\u00e4ufig wechselnden oder befristeten Arbeitsverh\u00e4ltnissen. Dies betreffe namentlich den Kulturbetrieb, sagte Ettlin.</p><p class=\"Standard_d\">Befindet sich ein Unternehmen nicht in Liquidation, sollen Betroffene nur Leistungen beziehen k\u00f6nnen, wenn sie mit weniger als 50 Prozent an einem Betrieb beteiligt sind, nicht im Verwaltungsrat sitzen, weniger als 33 Prozent der Stimmrechte als Gesellschafter innehaben und mindestens zwei Jahre in einem Unternehmen gearbeitet haben.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><h3 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h3><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 01.06.2026</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Parlament sichert Unternehmer bei Arbeitslosigkeit besser ab</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Das Parlament sichert im eigenen Betrieb arbeitende Unternehmerinnen und Unternehmer in der Arbeitslosenversicherung besser ab. Sie k\u00f6nnen k\u00fcnftig unter bestimmten Voraussetzungen leichter Leistungen beziehen.</strong></p><p class=\"Standard_d\">In der Differenzbereinigung schloss sich der Nationalrat am Montag ohne Gegenantrag dem St\u00e4nderat an. Dieser hatte bei der Beratung des Gesch\u00e4fts in der Fr\u00fchjahrssession zus\u00e4tzliche Absicherungen gegen Missbrauch in die Vorlage der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats eingebaut. Das Gesch\u00e4ft ist bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung.</p><p class=\"Standard_d\">Konkret geht es bei der Gesetzes\u00e4nderung um Personen in arbeitgeber\u00e4hnlicher Stellung. Den Anstoss zur Neuerung hatte Andri Silberschmidt (FDP/ZH) mit einer parlamentarischen Initiative gegeben.</p><p class=\"Standard_d\">Er st\u00f6rte sich insbesondere daran, dass Betroffene zwar in die Arbeitslosenversicherung einzahlen m\u00fcssten, jedoch erst Leistungen erhielten, wenn sie sich v\u00f6llig vom jeweiligen Unternehmen gel\u00f6st h\u00e4tten.</p><p class=\"Standard_d\">Es gehe darum, eine seit langem bestehende Ungleichbehandlung zu beseitigen, sagte Kris Vietze (FDP/TG) namens ihrer Fraktion. Die Corona-Krise habe gezeigt, dass es bei der sozialen Absicherung von Selbstst\u00e4ndigen und im eigenen Unternehmen angestellten Personen L\u00fccken gebe, argumentierten auch Mattea Meyer (SP/ZH) und Benjamin Roduit (Mitte/VS).</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat war grunds\u00e4tzlich gegen die Neuregelung. Die entsprechenden Pl\u00e4ne im Parlament liefen darauf hinaus, unternehmerische Risiken abzufedern, kritisierte Wirtschaftsminister Guy Parmelin wie bereits in den vorangegangenen Beratungsrunden.</p><p class=\"Standard_d\">Die Landesregierung verwies zudem auf die zu erwartenden Mehrkosten von mehr als 400 Millionen Franken im Jahr und warnte vor administrativem Mehraufwand. Auch die SVP lehnte die Vorlage ab, da sie auf einen Ausbau bei der Arbeitslosenversicherung hinausliefen, wie Benjamin Fischer (SVP/ZH) im Rat erkl\u00e4rte.</p><p class=\"Standard_d\">Erarbeitet hatte die nun beschlossene Version die vorberatende Kommission auf Grundlage einer Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung. Der Erlasstext sieht f\u00fcr betroffene Personen eine zus\u00e4tzliche Wartefrist von 20 Tagen f\u00fcr den Bezug von Leitungen vor. Ein Minderheitsantrag aus den Reihen der SVP, die Frist auf 30 Tage zu verl\u00e4ngern, fand keine Mehrheit.</p><p class=\"Standard_d\">Zus\u00e4tzlich gelten f\u00fcr Personen in arbeitgeber\u00e4hnlicher Stellung f\u00fcr den Bezug von Arbeitslosenentsch\u00e4digung unterschiedliche Voraussetzungen, je nachdem, ob sich der Betrieb in Liquidation befindet oder nicht.</p><p class=\"Standard_d\">Im ersteren Fall soll der Bezug von Leistungen m\u00f6glich sein, wenn eine Person nicht mehr im betreffenden Betrieb angestellt ist und mindestens zwei Jahre dort gearbeitet hat.</p><p class=\"Standard_d\">Befindet sich ein Unternehmen hingegen nicht in Liquidation, k\u00f6nnen Betroffene nur Leistungen beziehen, wenn sie mit weniger als 50 Prozent an einem Betrieb beteiligt sind, nicht im Verwaltungsrat sitzen, weniger als 33 Prozent der Stimmrechte als Gesellschafter innehaben und mindestens zwei Jahre in einem Unternehmen gearbeitet haben.<br>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Ausk\u00fcnfte</strong></h2><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\">Sekretariat der Kommissionen f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"mailto:sgk.csss@parl.admin.ch\">sgk.csss@parl.admin.ch</a></p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk\">Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</a></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentsch\u00e4digung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG) ist dahingehend anzupassen, als dass Unternehmerinnen und Unternehmer (arbeitgeber\u00e4hnlichen Personen), die Beitr\u00e4ge in die Arbeitslosenversicherung (ALV) bezahlen m\u00fcssen, im Falle einer Arbeitslosigkeit denselben (sofortigen) Entsch\u00e4digungsanspruch haben wie alle anderen Angestellten einer Unternehmung. Dasselbe soll f\u00fcr den Zugang zur Kurzarbeit gelten. Alternativ soll den arbeitgeber\u00e4hnlichen Personen - analog den Selbst\u00e4ndigerwerbenden einer Einzelfirma - die Wahlm\u00f6glichkeit gegeben werden, f\u00fcr sich auf ALV Beitr\u00e4ge und entsprechende Versicherungsleistungen zu verzichten.</p>","ReasonText":"<p>Eine Person, welche unternehmerisch (in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter, als finanziell am Betrieb Beteiligte oder als Mitglieder eines obersten betrieblichen Entscheidungsgremiums die Entscheidungen des Arbeitgebers bestimmen oder massgeblich beeinflussen k\u00f6nnen) t\u00e4tig ist, sowie deren Ehegatte, zahlen heute wie alle Arbeitnehmende Beitr\u00e4ge an die Arbeitslosenversicherung (ALV). Im Gegensatz zu Arbeitnehmenden ohne arbeitgeber\u00e4hnliche Funktion, haben sie jedoch keinen sofortigen Anspruch auf eine Entsch\u00e4digung im Falle einer Arbeitslosigkeit. Diese Situation ist ungerecht und widerspricht dem Gedanken einer Versicherung, wo eine Kongruenz zwischen Beitragszahlenden und Leistungsbez\u00fcgerinnen und Leistungsbez\u00fcger herrscht. 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