{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200437,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200437,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200437,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200437,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200437,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200437,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200437,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200437,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200437,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200437,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200437,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200437,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200437,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200437,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200437,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200437,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200437,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20200437,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.437","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Handlungsf\u00e4higkeit des Parlamentes in Krisensituationen verbessern","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 28.01.2022</b></p><p><b>Die Handlungsf\u00e4higkeit des Parlamentes soll auch in Krisensituationen jederzeit gew\u00e4hrleistet sein. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates unterbreitet ihrem Rat deshalb eine Vorlage mit verschiedenen \u00c4nderungen des Parlamentsrechts, welche gew\u00e4hrleisten sollen, dass die Bundesversammlung und ihre Organe in Krisensituationen jederzeit tagen und ihr rechtliches Instrumentarium flexibel einsetzen k\u00f6nnen.</b></p><p>Auch wenn die Bundesversammlung einen ungl\u00fccklichen Start in die Coronakrise erwischt hat (Abbruch der Fr\u00fchjahrssession 2020, Einschr\u00e4nkung der Kommissionst\u00e4tigkeit) so hat sich doch rasch wieder Tritt fassen k\u00f6nnen, indem die Kommissionen im April 2020 ihre T\u00e4tigkeiten aufnahmen und Anfang Mai 2020 die R\u00e4te sich zu einer ausserordentlichen Session versammelten. Die Krise hat gezeigt, dass die Bundesversammlung zwar \u00fcber ein ausreichendes rechtliches Instrumentarium verf\u00fcgt, welches sie auch zur Krisenbew\u00e4ltigung einsetzen kann. So kann die Bundesversammlung sowohl Massnahmen vom Bundesrat verlangen bzw. auf Massnahmen des Bundesrates einwirken, als auch selber Verordnungen und dringliche Bundesgesetze ausarbeiten. Der Bundesversammlung stehen beim m\u00f6glichen Einsatz dieses vielf\u00e4ltigen Instrumentariums in erster Linie fehlende Ressourcen, teilweise tr\u00e4ge Strukturen und fehlende Mehrheiten im Weg. Voraussetzung f\u00fcr die wirkungsvolle Nutzung der Instrumente ist deshalb, dass diese auch kurzfristig eingesetzt werden und die Bundesversammlung und ihre Organe tagen k\u00f6nnen. Die Kommission hat deshalb in Umsetzung ihrer Kommissionsinitiativen (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200437\">20.437</a>/<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200438\">20.438</a>) einstimmig eine Vorlage mit entsprechenden Verbesserungen verabschiedet. Konkret werden folgende Vorschl\u00e4ge gemacht:</p><p>Es werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass die R\u00e4te notfalls auch virtuell tagen k\u00f6nnen, wenn ein physisches Zusammenkommen verunm\u00f6glicht ist. Ein physisches Zusammenkommen kann nicht nur durch Pandemien, sondern z.B. auch durch Naturkatastrophen verhindert werden. Handelt es sich um regionale Ereignisse, kann es sinnvoll sein, einzelne Ratsmitglieder mit technischen Mitteln zu den Verhandlungen der R\u00e4te zuzuschalten. Virtuell durchgef\u00fchrte Sitzungen stellen aber immer nur die letzte Ausweichm\u00f6glichkeit dar, wenn es der Bundesversammlung ansonsten nicht m\u00f6glich w\u00e4re, sich im Sinne von Artikel\u00a0148 als oberste Gewalt im Bunde in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen. Ansonsten verlangt die Bundesverfassung ein physisches Versammeln der Ratsmitglieder.</p><p>Im Weiteren sollen ausserordentliche Session unter bestimmten Voraussetzungen \"unverz\u00fcglich\" einberufen werden, wenn dies ein Viertel der Mitglieder eines Rates oder der Bundesrat verlangt. Damit soll sichergestellt werden, dass das Parlament rasch agieren kann. Auch sollen die parlamentarischen Instrumente wie die Motion und die parlamentarische Initiative unter bestimmten Voraussetzungen rasch eingesetzt werden k\u00f6nnen, indem bestimmte Fristen verk\u00fcrzt werden.</p><p>Gerade in einer Krise braucht das Parlament starke und unabh\u00e4ngige F\u00fchrungsorgane. Insbesondere m\u00fcssen auch in Krisensituationen Infrastrukturen und personelle Ressourcen zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Hierf\u00fcr ist heute die Verwaltungsdelegation zust\u00e4ndig, welcher die oberste Leitung der Parlamentsverwaltung obliegt. Dieses als Delegation der Ratsb\u00fcros konzipierte Organ soll durch eine Verwaltungskommission ersetzt werden, deren Mitglieder f\u00fcr vier Jahre gew\u00e4hlt sind und nicht gleichzeitig den Ratsb\u00fcros angeh\u00f6ren. Somit entsteht eine gr\u00f6ssere personelle Kontinuit\u00e4t in der Leitung der Parlamentsverwaltung, die personelle Verflechtung mit den f\u00fcr die Organisation der Arbeit der R\u00e4te zust\u00e4ndigen B\u00fcros wird geringer und letztere werden von Verwaltungsaufgaben entlastet.</p><p>Schliesslich soll der Bundesrat Entw\u00fcrfe f\u00fcr sogenannte \"Notverordnungen\" den parlamentarischen Kommissionen immer zur Konsultation vorlegen m\u00fcssen, damit diese eine Stellungnahme abgeben k\u00f6nnen.</p><p>Hingegen sah die Kommission keinen Handlungsbedarf in Bezug auf die richterliche \u00dcberpr\u00fcfung von Notrecht. Sie sprach sich mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen die abstrakte Normenkontrolle von Notverordnungen aus. Die Kontrolle von Notverordnungen des Bundesrates soll weiterhin dem Parlament obliegen, eine zus\u00e4tzliche richterliche Kontrolle w\u00e4re in einem sinnvollen zeitlichen Rahmen kaum m\u00f6glich und w\u00fcrde zu Rechtsunsicherheit f\u00fchren.</p><p>Die <a href=\"https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-10718\">Vorlage </a>geht nun zur Stellungnahme an den Bundesrat. </p><p>Die wichtigsten beschlossenen Massnahmen sind zudem in einer Tabelle (<a href=\"https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-10719\">siehe Beilage</a>) zusammengestellt.</p><p></p><p><b>Stellungnahme des Bundesrates zu zwei parlamentarischen Initiativen zur Handlungsf\u00e4higkeit des Parlaments in Krisensituationen </b></p><p><b>Der Bundesrat verabschiedete an der Sitzung vom 16. Februar 2022 seine Stellungnahme zum Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) zu den parlamentarische Initiativen 20.437 und 20.438 \"Handlungsf\u00e4higkeit des Parlamentes in Krisensituationen verbessern / Nutzung der Notrechtskompetenzen und Kontrolle des bundesr\u00e4tlichen Notrechts in Krisensituationen\". Er ist mit den geforderten \u00c4nderungen weitgehend einverstanden. </b></p><p>Der Beginn der Covid-19-Pandemie in der Schweiz stellte das Parlament im Fr\u00fchling 2020 vor organisatorische und rechtliche Herausforderungen. In der Folge verlangten die parlamentarischen Initiativen 20.437 und 20.438 eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen, damit das Parlament auch in Krisensituationen handlungsf\u00e4hig bleibt und seine Notrechtskompetenzen wahrnehmen kann. Der Bericht der staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) zu diesen parlamentarischen Initiativen sieht nun \u00c4nderungen im Parlamentsgesetz vor.</p><p>Die \u00c4nderungen betreffen das Zusammentreten von Kommissionen, die parlamentarischen Leitungsorgane, das Zusammentreten der R\u00e4te, die Nutzung parlamentarischer Instrumente und die Aus\u00fcbung von Notrechtskompetenzen. Der Bundesrat \u00e4ussert sich in seiner Stellungnahme nur zu jenen Vorschl\u00e4gen der SPK-N und der Minderheiten in der Kommission, die den Bundesrat und die Bundesverwaltung sowie die Bundesgerichte betreffen. </p><p>Der Bundesrat kann grunds\u00e4tzlich nachvollziehen, dass er in Krisensituationen seine Stellungnahme zu parlamentarischen Vorst\u00f6ssen zuhanden des Parlaments schneller abgeben soll; er ist mit der Verk\u00fcrzung der daf\u00fcr bestehenden Fristen darum weitgehend einverstanden. Er macht aber darauf aufmerksam, dass Bundesrat und Bundesverwaltung f\u00fcr eine fundierte Stellungnahme \u00fcber ausreichend Zeit verf\u00fcgen m\u00fcssen, und ersucht daher das Parlament und seine Kommissionen, diesem Anliegen bei der Festlegung von Fristen Rechnung zu tragen. Wenn die Kommissionen beider R\u00e4te eine gleichlautende Motion eine Woche vor Sessionsbeginn einreichen, sieht der Vorschlag der SPK-N \u00fcberdies vor, dass der Bundesrat bis sp\u00e4testens zur Beratung in dieser Session Antrag stellen muss, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob eine Krisensituation vorliegt oder nicht. Damit ist der Bundesrat nicht einverstanden. Eingereichte Motionen bed\u00fcrfen in vielen F\u00e4llen umfangreicher Abkl\u00e4rungen durch die zust\u00e4ndigen Stellen in der Bundesverwaltung. Ausserhalb von Krisensituationen ist f\u00fcr den Bundesrat auch bei der Behandlung von gleichlautenden Kommissionsmotionen kein Mehrwert f\u00fcr die politische Entscheidfindung zu erkennen, wenn sie im abgek\u00fcrzten Verfahren behandelt werden m\u00fcssen. Es ist vielmehr zu bef\u00fcrchten, dass das Parlament gest\u00fctzt auf unvollst\u00e4ndige Grundlagen entscheiden muss.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates hat sich die bestehende Regelung bew\u00e4hrt. Sie sieht vor, dass der Bundesrat seinen Antrag zu einer Kommissionsmotion, die weniger als einen Monat vor Beginn der n\u00e4chsten ordentlichen Session eingereicht wird, sp\u00e4testens bis zum Beginn der \u00fcbern\u00e4chsten Session stellt. Er beantragt die Streichung der Neuregelung f\u00fcr die Stellungnahme zu gleichlautenden Kommissionsmotionen. </p><p>Weiter kann der Bundesrat grunds\u00e4tzlich nachvollziehen, dass Kommissionsmotionen zu Notverordnungen immer bereits in der nachfolgenden oder laufenden ordentlichen oder ausserordentlichen Session traktandiert werden sollen. Um die Motion pr\u00fcfen und die Stellungnahme erstellen zu k\u00f6nnen, ben\u00f6tigen Bundesrat und Bundesverwaltung jedoch eine gewisse Zeit. Der Bundesrat beantragt daher, dass Kommissionsmotionen zu Notverordnungen nur dann in der laufenden ordentlichen oder ausserordentlichen Session behandelt werden, wenn sie am dritten Tag einer ordentlichen Session oder am ersten Tag einer ausserordentlichen Session eingereicht wurden.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><strong>Debatte im Nationalrat, 14.03.2022</strong></p><p><strong>Nationalrat will Online-Sitzungen des Parlaments erm\u00f6glichen</strong></p><p><strong>Das Bundesparlament soll k\u00fcnftig virtuell tagen k\u00f6nnen. Generell soll es in Krisenlagen mehr Einfluss nehmen k\u00f6nnen als dies zu Beginn der Pandemie der Fall war. Als Erstrat hat der Nationalrat am Montag entsprechenden Vorschl\u00e4gen seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-N) zugestimmt.</strong></p><p>Die grosse Kammer hiess drei Vorlagen zum Thema mit jeweils nur einer Gegenstimme gut. Zwei davon gehen an den St\u00e4nderat. Die dritte Vorlage betraf \u00c4nderungen des Gesch\u00e4ftsreglements des Nationalrats. Hier reicht die Zustimmung der grossen Kammer aus.</p><p>Hintergrund der neuen Regelungen sind die Ereignisse zu Beginn der Corona-Pandemie im Fr\u00fchling 2020. Damals war die Fr\u00fchjahrssession des Bundesparlaments abgebrochen worden, die T\u00e4tigkeit der Kommissionen wurde vor\u00fcbergehend eingeschr\u00e4nkt.</p><p>&nbsp;</p><p>Virtuelle Ratssitzungen in Notlagen</p><p>Die Vorlagen gehen zur\u00fcck auf zwei parlamentarische Initiativen der SPK-N. Nach deren Annahme in beiden R\u00e4ten arbeitete die Kommission einen Entwurf aus. Konkret schl\u00e4gt sie vor, dass die R\u00e4te in Situationen, in denen sie physisch nicht zusammentreten k\u00f6nnen, k\u00fcnftig auch virtuell tagen k\u00f6nnen sollen. Bei Ereignissen, die nur einzelne Regionen betreffen, etwa Naturkatastrophen, soll es m\u00f6glich sein, einzelne Ratsmitglieder virtuell zuzuschalten. Ratssitzungen ausserhalb Berns sollen leichter m\u00f6glich sein.</p><p>Neu sollen zudem ausserordentliche Sessionen unter bestimmten Voraussetzungen unverz\u00fcglich einberufen werden, sofern dies ein Viertel der Mitglieder der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te oder der Bundesrat verlangt. Vorgesehen ist auch eine Verk\u00fcrzung der Fristen f\u00fcr die Behandlung, etwa bei Motionen oder parlamentarischen Initiativen. Dies, damit das Parlament rasch handeln kann, insbesondere, wenn es \u00c4nderungen an Verordnungen des Bundesrats will.</p><p>Weiter soll der Bundesrat Entw\u00fcrfe f\u00fcr sogenannte \"Notverordnungen\" immer der zust\u00e4ndigen Parlamentskommission vorlegen m\u00fcssen. Schliesslich sieht die Vorlage die Schaffung einer Verwaltungskommission als F\u00fchrungsorgan des Parlaments vor. Diese soll die heutige Verwaltungsdelegation, die aus Mitgliedern der Ratsb\u00fcros besteht, ersetzen.</p><p>&nbsp;</p><p>Alle Fraktionen f\u00fcr Eintreten</p><p>Der Handlungsbedarf war in der Debatte unbestritten. Der Abbruch der Fr\u00fchjahrssession 2020 sei h\u00f6chst problematisch gewesen, sagte etwa C\u00e9line Widmer (SP/ZH). Zwar h\u00e4tte es schon damals M\u00f6glichkeiten gegeben, anders zu handeln. Die geplanten Neuerungen seien jedoch sinnvoll.</p><p>Kurt Fluri (FDP/SO) gab in diesem Zusammenhang allerdings zu bedenken, auch ohne den Abbruch der Session h\u00e4tte es keine Parlamentsentscheide zur Corona-Krise gegeben. Denn Antr\u00e4ge dazu h\u00e4tten gefehlt, man h\u00e4tte einfach das normale Sessionsprogramm abgearbeitet.</p><p>&nbsp;</p><p>\"Hybride\" Kommissionssitzungen umstritten</p><p>In der Detailberatung gaben Sitzungen von Kommissionen zu reden, in denen man sich von Rechts wegen nicht vertreten lassen kann, etwa bei der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungsdelegation (GPDel). Es ging um die Frage, ob solche Sitzungen \"hybrid\" durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen sollten - ob sich also einzelne Mitglieder virtuell zuschalten k\u00f6nnen sollten.</p><p>Eine Minderheit um Jean-Luc Addor (SVP/VS) wollte dies nicht und machte Vertraulichkeitsgr\u00fcnde geltend. Der Rat folgte aber der Kommissionsmehrheit.</p><p>&nbsp;</p><p>Keine st\u00e4rkere Rolle f\u00fcr die Judikative</p><p>Abgelehnt wurden zudem zwei Minderheitsantr\u00e4ge der Linken. Diese forderte einerseits, dass ein Drittel der Mitglieder einer Kommission eine ausserordentliche Sitzung des jeweiligen Gremiums verlangen k\u00f6nnen sollten.</p><p>Zudem sollte das Bundesverwaltungsgericht Notverordnungen des Bundesrats und des Parlaments in Krisensituationen auch abstrakt \u00fcberpr\u00fcfen k\u00f6nnen - also bereits dann, wenn es noch keine konkrete Anwendung gibt, gegen die man gerichtlich vorgehen k\u00f6nnte.</p><p>Ohne Erfolg verwies Balthasar Gl\u00e4ttli (Gr\u00fcne/ZH) auf die Einschr\u00e4nkungen der Grundrechte zu Beginn der Pandemie. Er warnte zudem vor m\u00f6glichen \"worst case\"-Szenarien, etwa die Absage von Wahlen in Krisensituationen. Genau f\u00fcr solche F\u00e4lle gebe es die Gewaltentrennung.</p><p>Der Bundesrat hatte sich mit den Vorschl\u00e4gen der SPK-N weitgehend einverstanden erkl\u00e4rt. Vorbehalte meldete er hinsichtlich der Verk\u00fcrzung von Fristen zur Beantwortung von Vorst\u00f6ssen an - insbesondere, weil im Falle gleichlautender Kommissionsmotionen auch in \"normalen\" Zeiten eine k\u00fcrzere Frist g\u00e4lte. Die Bundesverwaltung und die Landesregierung ben\u00f6tigten f\u00fcr eine fundierte Stellungnahme ausreichend Zeit.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><p><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 29.09.2022</strong></p><p><strong>Das Parlament will sich selbst f\u00fcr Krisen r\u00fcsten</strong></p><p><strong>Das Bundesparlament soll in k\u00fcnftigen Krisenlagen virtuell tagen und generell mehr Einfluss nehmen k\u00f6nnen. Der St\u00e4nderat hat als Zweitrat im Grundsatz entsprechenden Vorschl\u00e4gen aus dem Nationalrat zugestimmt.</strong></p><p>Er hiess die Vorlage, die die Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) mit zwei Initiativen angestossen hatte, am Donnerstag mit 39 zu 4 Stimmen gut. Sie geht zur\u00fcck in den Nationalrat.</p><p>&nbsp;</p><p>Parlament soll online tagen k\u00f6nnen</p><p>Die R\u00e4te sollen, wenn sie wie zum Beginn der Coronavirus-Pandemie nicht zusammentreten k\u00f6nnen, online tagen k\u00f6nnen. Bei regionalen Ereignissen - etwa Naturkatastrophen - soll es m\u00f6glich sein, einzelne R\u00e4tinnen und R\u00e4te virtuell zuzuschalten. Sitzungen ausserhalb von Bern sollen leichter m\u00f6glich werden.</p><p>Online tagen k\u00f6nnen sollen auch die vorberatenden Kommissionen. Voraussetzung ist, dass die Mitglieder physisch nicht zusammenkommen k\u00f6nnen und dringende Entscheide zu f\u00e4llen sind. Ausserdem m\u00fcssen der Pr\u00e4sident oder die Pr\u00e4sidentin der Kommission und die Mehrheit der Mitglieder der Online-Sitzung zugestimmt haben.</p><p>Wahlen in der Vereinigten Bundesversammlung sollen aber nicht m\u00f6glich sein, wenn das Parlament virtuell tagt. Im St\u00e4nderat h\u00e4tte eine Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-S) dies eigentlich erm\u00f6glichen wollen. Ihren Antrag lehnte der Rat aber ab und entschied, dem Nationalrat zu folgen.</p><p>&nbsp;</p><p>K\u00fcrzere Behandlungsfristen</p><p>In Notlagen will das Parlament seine Einflussnahme sicherstellen. Neu vorgesehen ist eine Verk\u00fcrzung der Behandlungsfristen f\u00fcr Kommissionsmotionen. Das Parlament soll rasch eingreifen k\u00f6nnen - etwa, wenn es \u00c4nderungen an Verordnungen des Bundesrats will.</p><p>Bundeskanzler Walter Thurnherr beantragte erfolglos, auf k\u00fcrzere Behandlungsfristen f\u00fcr gleich lautende Kommissionsmotionen aus beiden Kammern zu verzichten. Der Bundesrat brauche Zeit f\u00fcr Konsultationen und Abkl\u00e4rungen, bevor er antworte, sagte er dazu.</p><p>Nichts wissen will der St\u00e4nderat davon, auch Motionen einzelner Ratsmitglieder f\u00fcr dringlich zu erkl\u00e4ren. Der Zweitrat und der Bundesrat w\u00fcrden so ja nicht verpflichtet, schnell zu handeln, sagte Andrea Caroni (FDP/AR) namens der Mehrheit. Um in Krisen handeln zu k\u00f6nnen, sei die Kommissionsmotion das geeignete Instrument.</p><p>Eine Minderheit um Thomas Minder (parteilos/SH) h\u00e4tte dringliche Motionen von einzelnen Ratsmitgliedern gew\u00fcnscht. Voraussetzung f\u00fcr eine solche Motion h\u00e4tten von mindestens der H\u00e4lfte des Rates, dem der Autorin oder der Autor angeh\u00f6rt, unterschrieben werden m\u00fcssen.</p><p>&nbsp;</p><p>Gegen neues Leitungsorgan</p><p>Im Gegensatz zum Nationalrat erachtet es der St\u00e4nderat als nicht notwendig, eine Verwaltungskommission als neues Organ f\u00fcr die oberste Leitung der Parlamentsverwaltung zu schaffen. Er will an der heutigen Verwaltungsdelegation festhalten und eine Revisionsstelle schaffen, die direkt der Verwaltungsdelegation unterstellt ist.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Debatte im Nationalrat, 12.12.2022</strong></p><p>Abweichung</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 01.03.2023</strong></p><p>Abweichung</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Debatte im Nationalrat, 07.03.2023</strong></p><p>Abweichung</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><p><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 09.03.2023</strong></p><p><strong>Das Parlament will sich selbst f\u00fcr Krisen r\u00fcsten</strong></p><p><strong>Das Bundesparlament soll in k\u00fcnftigen Krisenlagen virtuell tagen und generell mehr Einfluss nehmen k\u00f6nnen. Das haben die R\u00e4te \u00fcbereinstimmend beschlossen.</strong></p><p>Der St\u00e4nderat bereinigte am Donnerstag die letzte Differenz in der Vorlage, die die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) mit zwei Initiativen angestossen hatte. Das Gesch\u00e4ft ist damit bereit f\u00fcr die Schlussabstimmungen.</p><p>&nbsp;</p><p>Parlament soll online tagen k\u00f6nnen</p><p>Die R\u00e4te sollen, wenn sie wie zum Beginn der Coronavirus-Pandemie im M\u00e4rz 2020 nicht physisch zusammentreten k\u00f6nnen, online tagen k\u00f6nnen. Bei regionalen Ereignissen - etwa Naturkatastrophen - soll es m\u00f6glich sein, einzelne Ratsmitglieder virtuell zuzuschalten. Sitzungen ausserhalb von Bern sollen leichter m\u00f6glich werden.</p><p>Online tagen k\u00f6nnen gem\u00e4ss dem Entscheid k\u00fcnftig auch vorberatende Kommissionen. Voraussetzung ist, dass die Mitglieder nicht zusammenkommen k\u00f6nnen und dringende Entscheide zu f\u00e4llen sind. Ausserdem m\u00fcssen der Pr\u00e4sident oder die Pr\u00e4sidentin der Kommission und die Mehrheit der Mitglieder der Online-Sitzung zugestimmt haben.</p><p>Wahlen sollen aber nicht m\u00f6glich sein, wenn das Parlament virtuell tagt. Im St\u00e4nderat h\u00e4tte eine Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-S) dies eigentlich erm\u00f6glichen wollen. Ihren Antrag lehnte der Rat aber ab und entschied, dem Nationalrat zu folgen.</p><p>&nbsp;</p><p>Umstrittene Verwaltungskommission</p><p>In Notlagen will das Parlament seine Einflussnahme sicherstellen. Die R\u00e4te beschlossen gegen den Antrag von Bundeskanzler Walter Thurnherr verk\u00fcrzte Behandlungsfristen f\u00fcr Kommissionsmotionen. Das Parlament soll rasch eingreifen k\u00f6nnen - etwa, wenn es \u00c4nderungen an Verordnungen des Bundesrats will.</p><p>Bis zuletzt umstritten war, ob eine Verwaltungskommission als neues Organ f\u00fcr die oberste Leitung der Parlamentsverwaltung geschaffen werden sollte. Der Nationalrat wollte dies. Der St\u00e4nderat aber wollte darauf verzichten und setzte sich durch. Die SPK-N habe eingelenkt, weil sie das Anliegen in Ruhe pr\u00fcfen wolle, sagte Kommissionssprecher Gregor Rutz (SVP/ZH).</p><p>Die Schaffung einer vom St\u00e4nderat vorgeschlagenen internen Revisionsstelle, die direkt der Verwaltungsdelegation unterstellt ist, lehnte wiederum der Nationalrat ab. In diesem Punkt setzte sich schliesslich die grosse Kammer durch.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\"><strong>Siehe auch:&nbsp;</strong></p><p><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230471\">23.471</a> St\u00e4rkung der Kontinuit\u00e4t und der Unabh\u00e4ngigkeit der obersten Leitung der Parlamentsverwaltung</p><p>&nbsp;</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Es sind die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass die Handlungsf\u00e4higkeit der Bundesversammlung in ausserordentlichen Situationen und Krisen sichergestellt wird. Insbesondere ist zu pr\u00fcfen, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht bez\u00fcglich:</p><p>a. die Einberufung und den Abbruch von ordentlichen und ausserordentlichen Sessionen (auch gem\u00e4ss Art. 28 und 34 des Finanzhaushaltsgesetzes),</p><p>b. der Durchf\u00fchrung von Ratssitzungen extra muros und ausserhalb von Bern (inkl. des Verfahrens an diesen Sitzungen), allenfalls auch digital,</p><p>c. der Nutzung parlamentarischer Instrumente w\u00e4hrend Krisenzeiten (insbesondere die Fristen f\u00fcr die Beantwortung von Vorst\u00f6ssen durch den Bundesrat),</p><p>d. der Kl\u00e4rung der Kompetenzen der Verwaltungsdelegation, der Ratsb\u00fcros und der Kommissionspr\u00e4sidien im Hinblick auf die Einberufung von Kommissionssitzungen (wo sind die Grenzen des Hausrechts?),</p><p>e. der Durchf\u00fchrung von digitalen Kommissionssitzungen,</p><p>der l\u00e4nger dauernden Absenz einer beschr\u00e4nkten Anzahl Ratsmitglieder (z.B: aus einer bestimmten Region) aufgrund h\u00f6herer Gewalt.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":1,"ResponsibleDepartmentName":"Parlament","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"Parl","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9|421|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1770757385473)\/","SubmissionDate":"\/Date(1590710400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik|Parlament|Gesundheit"}}