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Iv.","Title":"Nutzung der Notrechtskompetenzen und Kontrolle des bundesr\u00e4tlichen Notrechts in Krisen","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 28.01.2022</b></p><p><b>Die Handlungsf\u00e4higkeit des Parlamentes soll auch in Krisensituationen jederzeit gew\u00e4hrleistet sein. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates unterbreitet ihrem Rat deshalb eine Vorlage mit verschiedenen \u00c4nderungen des Parlamentsrechts, welche gew\u00e4hrleisten sollen, dass die Bundesversammlung und ihre Organe in Krisensituationen jederzeit tagen und ihr rechtliches Instrumentarium flexibel einsetzen k\u00f6nnen.</b></p><p>Auch wenn die Bundesversammlung einen ungl\u00fccklichen Start in die Coronakrise erwischt hat (Abbruch der Fr\u00fchjahrssession 2020, Einschr\u00e4nkung der Kommissionst\u00e4tigkeit) so hat sich doch rasch wieder Tritt fassen k\u00f6nnen, indem die Kommissionen im April 2020 ihre T\u00e4tigkeiten aufnahmen und Anfang Mai 2020 die R\u00e4te sich zu einer ausserordentlichen Session versammelten. Die Krise hat gezeigt, dass die Bundesversammlung zwar \u00fcber ein ausreichendes rechtliches Instrumentarium verf\u00fcgt, welches sie auch zur Krisenbew\u00e4ltigung einsetzen kann. So kann die Bundesversammlung sowohl Massnahmen vom Bundesrat verlangen bzw. auf Massnahmen des Bundesrates einwirken, als auch selber Verordnungen und dringliche Bundesgesetze ausarbeiten. Der Bundesversammlung stehen beim m\u00f6glichen Einsatz dieses vielf\u00e4ltigen Instrumentariums in erster Linie fehlende Ressourcen, teilweise tr\u00e4ge Strukturen und fehlende Mehrheiten im Weg. Voraussetzung f\u00fcr die wirkungsvolle Nutzung der Instrumente ist deshalb, dass diese auch kurzfristig eingesetzt werden und die Bundesversammlung und ihre Organe tagen k\u00f6nnen. Die Kommission hat deshalb in Umsetzung ihrer Kommissionsinitiativen (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200437\">20.437</a>/<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200438\">20.438</a>) einstimmig eine Vorlage mit entsprechenden Verbesserungen verabschiedet. Konkret werden folgende Vorschl\u00e4ge gemacht:</p><p>Es werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass die R\u00e4te notfalls auch virtuell tagen k\u00f6nnen, wenn ein physisches Zusammenkommen verunm\u00f6glicht ist. Ein physisches Zusammenkommen kann nicht nur durch Pandemien, sondern z.B. auch durch Naturkatastrophen verhindert werden. Handelt es sich um regionale Ereignisse, kann es sinnvoll sein, einzelne Ratsmitglieder mit technischen Mitteln zu den Verhandlungen der R\u00e4te zuzuschalten. Virtuell durchgef\u00fchrte Sitzungen stellen aber immer nur die letzte Ausweichm\u00f6glichkeit dar, wenn es der Bundesversammlung ansonsten nicht m\u00f6glich w\u00e4re, sich im Sinne von Artikel\u00a0148 als oberste Gewalt im Bunde in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen. Ansonsten verlangt die Bundesverfassung ein physisches Versammeln der Ratsmitglieder.</p><p>Im Weiteren sollen ausserordentliche Session unter bestimmten Voraussetzungen \"unverz\u00fcglich\" einberufen werden, wenn dies ein Viertel der Mitglieder eines Rates oder der Bundesrat verlangt. Damit soll sichergestellt werden, dass das Parlament rasch agieren kann. Auch sollen die parlamentarischen Instrumente wie die Motion und die parlamentarische Initiative unter bestimmten Voraussetzungen rasch eingesetzt werden k\u00f6nnen, indem bestimmte Fristen verk\u00fcrzt werden.</p><p>Gerade in einer Krise braucht das Parlament starke und unabh\u00e4ngige F\u00fchrungsorgane. Insbesondere m\u00fcssen auch in Krisensituationen Infrastrukturen und personelle Ressourcen zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Hierf\u00fcr ist heute die Verwaltungsdelegation zust\u00e4ndig, welcher die oberste Leitung der Parlamentsverwaltung obliegt. Dieses als Delegation der Ratsb\u00fcros konzipierte Organ soll durch eine Verwaltungskommission ersetzt werden, deren Mitglieder f\u00fcr vier Jahre gew\u00e4hlt sind und nicht gleichzeitig den Ratsb\u00fcros angeh\u00f6ren. Somit entsteht eine gr\u00f6ssere personelle Kontinuit\u00e4t in der Leitung der Parlamentsverwaltung, die personelle Verflechtung mit den f\u00fcr die Organisation der Arbeit der R\u00e4te zust\u00e4ndigen B\u00fcros wird geringer und letztere werden von Verwaltungsaufgaben entlastet.</p><p>Schliesslich soll der Bundesrat Entw\u00fcrfe f\u00fcr sogenannte \"Notverordnungen\" den parlamentarischen Kommissionen immer zur Konsultation vorlegen m\u00fcssen, damit diese eine Stellungnahme abgeben k\u00f6nnen.</p><p>Hingegen sah die Kommission keinen Handlungsbedarf in Bezug auf die richterliche \u00dcberpr\u00fcfung von Notrecht. Sie sprach sich mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen die abstrakte Normenkontrolle von Notverordnungen aus. Die Kontrolle von Notverordnungen des Bundesrates soll weiterhin dem Parlament obliegen, eine zus\u00e4tzliche richterliche Kontrolle w\u00e4re in einem sinnvollen zeitlichen Rahmen kaum m\u00f6glich und w\u00fcrde zu Rechtsunsicherheit f\u00fchren.</p><p>Die <a href=\"https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-10718\">Vorlage </a>geht nun zur Stellungnahme an den Bundesrat. </p><p>Die wichtigsten beschlossenen Massnahmen sind zudem in einer Tabelle (<a href=\"https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-10719\">siehe Beilage</a>) zusammengestellt.</p><p></p><p><b>Stellungnahme des Bundesrates zu zwei parlamentarischen Initiativen zur Handlungsf\u00e4higkeit des Parlaments in Krisensituationen </b></p><p><b>Der Bundesrat verabschiedete an der Sitzung vom 16. Februar 2022 seine Stellungnahme zum Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) zu den parlamentarische Initiativen 20.437 und 20.438 \"Handlungsf\u00e4higkeit des Parlamentes in Krisensituationen verbessern / Nutzung der Notrechtskompetenzen und Kontrolle des bundesr\u00e4tlichen Notrechts in Krisensituationen\". Er ist mit den geforderten \u00c4nderungen weitgehend einverstanden. </b></p><p>Der Beginn der Covid-19-Pandemie in der Schweiz stellte das Parlament im Fr\u00fchling 2020 vor organisatorische und rechtliche Herausforderungen. In der Folge verlangten die parlamentarischen Initiativen 20.437 und 20.438 eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen, damit das Parlament auch in Krisensituationen handlungsf\u00e4hig bleibt und seine Notrechtskompetenzen wahrnehmen kann. Der Bericht der staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) zu diesen parlamentarischen Initiativen sieht nun \u00c4nderungen im Parlamentsgesetz vor.</p><p>Die \u00c4nderungen betreffen das Zusammentreten von Kommissionen, die parlamentarischen Leitungsorgane, das Zusammentreten der R\u00e4te, die Nutzung parlamentarischer Instrumente und die Aus\u00fcbung von Notrechtskompetenzen. Der Bundesrat \u00e4ussert sich in seiner Stellungnahme nur zu jenen Vorschl\u00e4gen der SPK-N und der Minderheiten in der Kommission, die den Bundesrat und die Bundesverwaltung sowie die Bundesgerichte betreffen. </p><p>Der Bundesrat kann grunds\u00e4tzlich nachvollziehen, dass er in Krisensituationen seine Stellungnahme zu parlamentarischen Vorst\u00f6ssen zuhanden des Parlaments schneller abgeben soll; er ist mit der Verk\u00fcrzung der daf\u00fcr bestehenden Fristen darum weitgehend einverstanden. Er macht aber darauf aufmerksam, dass Bundesrat und Bundesverwaltung f\u00fcr eine fundierte Stellungnahme \u00fcber ausreichend Zeit verf\u00fcgen m\u00fcssen, und ersucht daher das Parlament und seine Kommissionen, diesem Anliegen bei der Festlegung von Fristen Rechnung zu tragen. Wenn die Kommissionen beider R\u00e4te eine gleichlautende Motion eine Woche vor Sessionsbeginn einreichen, sieht der Vorschlag der SPK-N \u00fcberdies vor, dass der Bundesrat bis sp\u00e4testens zur Beratung in dieser Session Antrag stellen muss, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob eine Krisensituation vorliegt oder nicht. Damit ist der Bundesrat nicht einverstanden. Eingereichte Motionen bed\u00fcrfen in vielen F\u00e4llen umfangreicher Abkl\u00e4rungen durch die zust\u00e4ndigen Stellen in der Bundesverwaltung. Ausserhalb von Krisensituationen ist f\u00fcr den Bundesrat auch bei der Behandlung von gleichlautenden Kommissionsmotionen kein Mehrwert f\u00fcr die politische Entscheidfindung zu erkennen, wenn sie im abgek\u00fcrzten Verfahren behandelt werden m\u00fcssen. Es ist vielmehr zu bef\u00fcrchten, dass das Parlament gest\u00fctzt auf unvollst\u00e4ndige Grundlagen entscheiden muss.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates hat sich die bestehende Regelung bew\u00e4hrt. Sie sieht vor, dass der Bundesrat seinen Antrag zu einer Kommissionsmotion, die weniger als einen Monat vor Beginn der n\u00e4chsten ordentlichen Session eingereicht wird, sp\u00e4testens bis zum Beginn der \u00fcbern\u00e4chsten Session stellt. Er beantragt die Streichung der Neuregelung f\u00fcr die Stellungnahme zu gleichlautenden Kommissionsmotionen. </p><p>Weiter kann der Bundesrat grunds\u00e4tzlich nachvollziehen, dass Kommissionsmotionen zu Notverordnungen immer bereits in der nachfolgenden oder laufenden ordentlichen oder ausserordentlichen Session traktandiert werden sollen. Um die Motion pr\u00fcfen und die Stellungnahme erstellen zu k\u00f6nnen, ben\u00f6tigen Bundesrat und Bundesverwaltung jedoch eine gewisse Zeit. Der Bundesrat beantragt daher, dass Kommissionsmotionen zu Notverordnungen nur dann in der laufenden ordentlichen oder ausserordentlichen Session behandelt werden, wenn sie am dritten Tag einer ordentlichen Session oder am ersten Tag einer ausserordentlichen Session eingereicht wurden.</p>","Proceedings":"<p>Siehe <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200437\">20.437</a> Pa. Iv. SPK-N. Handlungsf\u00e4higkeit des Parlamentes in Krisensituationen verbessern</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Es sind, wenn n\u00f6tig, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass die Bundesversammlung in Krisensituationen ihre Notrechtskompetenzen ad\u00e4quat nutzen und das Notrecht des Bundesrates wirkungsvoll \u00fcberpr\u00fcfen kann. Dabei wird zum Beispiel zu pr\u00fcfen sein, ob Artikel\u00a0173 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0c sowie Artikel\u00a0185 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung gesetzlicher Konkretisierungen bed\u00fcrfen, ob es \u00c4nderungen von Artikel\u00a07d und 7e des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes braucht und ob die Schaffung von neuen parlamentarischen Organen notwendig ist.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1679011200000)\/","ResponsibleDepartment":1,"ResponsibleDepartmentName":"Parlament","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"Parl","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9|421|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1770757191450)\/","SubmissionDate":"\/Date(1590710400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik|Parlament|Gesundheit"}}