{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200456,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200456,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200456,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200456,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200456,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200456,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200456,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200456,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200456,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200456,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200456,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200456,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200456,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200456,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200456,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200456,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200456,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20200456,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.456","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Unn\u00f6tige und sch\u00e4dliche Beschr\u00e4nkungen des Zweitwohnungsgesetzes in Sachen Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen aufheben","Description":null,"InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 26.04.2023</strong></h2><p>Mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission eine Vorlage zur parlamentarischen Initiative <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200456\">20.456</a> verabschiedet. Die Vorlage zielt auf eine punktuelle Flexibilisierung des Zweitwohnungsgesetzes hin: Bei der Erweiterung altrechtlicher Wohnh\u00e4user erhalten deren Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer mehr Spielraum. Sie sollen ihre H\u00e4user um maximal 30 Prozent vergr\u00f6ssern und gleichzeitig zus\u00e4tzliche Wohnungen schaffen k\u00f6nnen, ohne dass die Nutzung eingeschr\u00e4nkt wird. Dasselbe soll im Fall eines Abbruchs und Wiederaufbaus gelten. Die Kommission ist \u00fcberzeugt, dass die von ihr vorgeschlagene Gesetzes\u00e4nderung dazu beitragen kann, zeitgem\u00e4ssen Wohnraum f\u00fcr die einheimische Bev\u00f6lkerung zu schaffen. Heute k\u00f6nnen altrechtlichen Bauten in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von \u00fcber 20 Prozent nur beschr\u00e4nkt modernisiert werden. Durch die zus\u00e4tzlichen Handlungsoptionen ergeben sich auch mehr M\u00f6glichkeiten in energetischer Hinsicht.</p><p>Die Kommissionsminderheit lehnt die \u00c4nderung des Zweitwohnungsgesetzes ab, weil diese aus ihrer Sicht den Zweitwohnungsartikel der Verfassung verletze und sich ung\u00fcnstig auf den Erstwohnungsmarkt auswirke. Eine zus\u00e4tzliche Minderheit verlangt, Standortverschiebungen von Ersatzneubauten nur zuzulassen, wenn sie zur Verbesserung der Gesamtsituation und insbesondere des Ortsbildes beitragen. Zwei weitere Minderheiten beantragen schliesslich, dass die Neuregelung nur in kantonal bezeichneten Gemeinden respektive nur in Gemeinden mit mindestens 50 Prozent Erstwohnungsanteil greift.</p><p>Die Kommission hat vom 3. November 2022 bis zum 17. Februar 2023 eine Vernehmlassung zur Vorlage durchgef\u00fchrt. Die Vorlage wurde von den Vernehmlassungs\u00adteilnehmenden weitgehend positiv aufgenommen. Die Kantone stimmten \u00fcberwiegend zu, ebenso die Dachverb\u00e4nde der Gemeinden, St\u00e4dte und Berggebiete sowie der Wirtschaft. Kritisch \u00e4usserten sich vor allem Umweltorganisationen. Der Bericht mit den Ergebnissen der Vernehmlassung ist auf der <a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-urek/berichte-vernehmlassungen-urek/vernehmlassung-urek-20-456\">Webseite der Kommission</a> verf\u00fcgbar.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.08.2023</strong></h2><p><strong>Wer in touristischen Orten eine alte Wohnung abreisst und wieder neu aufbaut, soll k\u00fcnftig die Fl\u00e4che um bis zu 30 Prozent vergr\u00f6ssern k\u00f6nnen. Falls dabei zus\u00e4tzliche Wohnungen entstehen, d\u00fcrfen diese aber nur als Erstwohnungen genutzt werden. Dies empfiehlt der Bundesrat dem Parlament in seiner Stellungnahme zu einer Parlamentarischen Initiative, die er an seiner Sitzung vom 16.08.2023 verabschiedet hat. Mit seinem Vorschlag ber\u00fccksichtigt er die angespannte Wohnungssituation in einzelnen Orten. Die Parlamentarische Initiative sieht Lockerungen vor, die dem Bundesrat zu weit gehen.&nbsp;</strong></p><p>Seit dem 1. Januar 2016 ist das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) in Kraft. In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von \u00fcber 20 Prozent d\u00fcrfen seither keine zus\u00e4tzlichen Ferienwohnungen mehr gebaut werden. Zudem gelten f\u00fcr sogenannte altrechtliche Wohnungen spezifische Regeln. Altrechtliche Wohnungen sind Objekte, die vor der Volksabstimmung \u00fcber die Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 erstellt wurden. Solche Wohnungen sind in der Nutzung frei und d\u00fcrfen heute bei einem Umbau um maximal 30 Prozent vergr\u00f6ssert werden. Bei einem vollst\u00e4ndigen Abriss und Wiederaufbau hingegen ist eine solche Erweiterung nicht zul\u00e4ssig.</p><p>Diese Ungleichbehandlung will der Bundesrat beseitigen. Er schl\u00e4gt dem Parlament vor, die Vergr\u00f6sserung der Fl\u00e4che um maximal 30 Prozent auch im Falle eines Abrisses und Wiederaufbaus zu erlauben. Denn oft ist die Grenze zwischen Umbau einerseits und Abriss und Wiederaufbau andererseits schwer zu ziehen.</p><p>Der Bundesrat empfiehlt diese \u00c4nderung in seiner am 16. August verabschiedeten Stellungnahme zur Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 20.456 von Nationalrat Martin Candinas (Mitte, GR). Der Vorstoss verlangt eine Lockerung des Zweitwohnungsgesetzes, die weiter geht als die Empfehlung des Bundesrats. So soll es k\u00fcnftig m\u00f6glich sein, bei einem Abriss und Wiederaufbau nicht nur die Fl\u00e4che um maximal 30 Prozent zu vergr\u00f6ssern. Neu soll bei allen Vergr\u00f6sserungen auch der Bau von zus\u00e4tzlichen Wohnungen und Geb\u00e4uden erlaubt sein. Die zust\u00e4ndigen Kommissionen von National- und St\u00e4nderat haben der Parlamentarischen Initiative im Jahr 2021 zugestimmt. Der Gesetzesentwurf liegt nun vor.</p><p>Dem Bundesrat geht dieser Entwurf zu weit. In seiner Stellungnahme h\u00e4lt er fest, dass in den betreffenden Gemeinden der Bau von zus\u00e4tzlichen Zweitwohnungen und Geb\u00e4uden in einen gewissen Konflikt mit der Bundesverfassung trete. Der Bundesrat schl\u00e4gt deshalb vor, dass zus\u00e4tzliche Wohnungen, die im Rahmen einer Vergr\u00f6sserung entstehen, ausschliesslich als Erstwohnungen zu nutzen sind.</p><p>Mit seinem Vorschlag ber\u00fccksichtigt er, dass in einigen touristischen Gemeinden die Wohnungssituation f\u00fcr die lokale Bev\u00f6lkerung sehr angespannt ist. Dies zeigt der aktuelle Monitoring-Bericht zum ZWG vom Mai 2023. Die Nachfrage nach Zweitwohnungen in touristischen Hot-Spots ist sehr hoch. Deshalb ist es f\u00fcr Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer finanziell \u00e4usserst interessant, altrechtliche Wohnungen als Zweitwohnungen zu verkaufen oder zu vermieten. Werden die Bestimmungen f\u00fcr die Schaffung neuer Wohnungen gelockert, werden die Sanierung oder der Neubau solcher altrechtlichen Wohnungen und deren Umnutzung zu einer Zweitwohnung noch attraktiver. Dies will der Bundesrat im Interesse der lokalen Bev\u00f6lkerung verhindern. F\u00fcr diese sind die Wohnungspreise h\u00e4ufig unerschwinglich geworden.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 22.08.2023</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Die Kommission hat von der Stellungnahme des Bundesrates zur Vorlage <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200456\"><span style=\"background-color:rgb(128,118,65);color:rgb(255,255,255);\">20.456</span></a> (parlamentarische Initiative Candinas) Kenntnis genommen und den eigenen Gesetzesentwurf nochmals beraten. Mit 13 zu 12 Stimmen h\u00e4lt sie an ihrer Version fest: Bei der Erweiterung einer altrechtlichen Wohnung um maximal 30 Prozent soll es neu gleichzeitig m\u00f6glich sein, diese in verschiedene Wohnungen ohne Nutzungsbeschr\u00e4nkung zu unterteilen. Ausserdem soll es auch beim Abbruch und Wiederaufbau eines altrechtlichen Hauses zul\u00e4ssig sein, die Fl\u00e4che um bis zu 30 Prozent zu erweitern und zus\u00e4tzliche Wohnungen ohne Nutzungsbeschr\u00e4nkung zu schaffen. Die Kommission ist \u00fcberzeugt, dass die von ihr vorgeschlagene L\u00f6sung hilft, auch in Zweitwohnungsgemeinden zeitgem\u00e4ssen Wohnraum gestalten und finanzieren zu k\u00f6nnen.</p><p class=\"Standard_d\">Eine Minderheit der Kommission unterst\u00fctzt den Bundesrat. Dieser beantragt, bei einer Erweiterung der Fl\u00e4che um bis zu 30 Prozent zus\u00e4tzliche Wohnungen nur dann zuzulassen, wenn diese als Erstwohnungen deklariert werden. Diese Einschr\u00e4nkung w\u00fcrde aus Sicht der Minderheit verhindern, dass durch die Gesetzesanpassung der Umnutzungsdruck auf altrechtliche Wohnungen steigt. Auch sei die Version der Kommissionsmehrheit nicht verfassungskonform. Was den Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Geb\u00e4uden betrifft, zeigt sich diese Minderheit wie der Bundesrat bereit, dieselbe Fl\u00e4chenerweiterung wie bei einer Sanierung zu erlauben. Die \u00fcbrigen Minderheiten, die bereits im Entwurf aufgef\u00fchrt sind, bleiben bestehen.</p><p>&nbsp;</p>","Proceedings":"<h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><span style=\"color:#221E1F;\"><strong>Debatte im Nationalrat, 26.09.2023</strong></span></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Nationalrat will die Zweitwohnungs-Beschr\u00e4nkungen lockern</strong><br><strong>Der Nationalrat will die Beschr\u00e4nkungen des Wohnungsbaus in Gemeinden mit vielen Zweitwohnungen lockern. Wohngeb\u00e4ude, die vor dem Ja zur Zweitwohnungsinitiative gebaut worden sind, sollen bei einem Abbruch und Wiederaufbau neu erweitert werden d\u00fcrfen. Solche Erweiterungen sind heute nur bei Sanierungen m\u00f6glich.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Mit 105 zu 80 Stimmen bei acht Enthaltungen und gegen den Willen von SP, GLP und Gr\u00fcnen hiess die grosse Kammer am Dienstag eine Vorlage ihrer Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N) gut. Gemeinden mit \u00fcber zwanzig Prozent Zweitwohnungen sollen altrechtliche Wohnh\u00e4user leichter umbauen und neu nutzen k\u00f6nnen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Vor 2012 gebaute H\u00e4user</p><p class=\"Standard_d\">Konkret geht es um Geb\u00e4ude, die vor dem Ja zur Zweitwohnungsinitiative im M\u00e4rz 2012 gebaut worden sind. in Gemeinden mit \u00fcber zwanzig Prozent Zweitwohnungen d\u00fcrfen solche Bauten heute nur beschr\u00e4nkt neu genutzt werden.</p><p class=\"Standard_d\">Der Nationalrat folgte der Mehrheit der Urek-N, die mit der Lockerung Verdichtungen und Entwicklungen in Bergregionen erm\u00f6glichen will, wie Pierre-Andr\u00e9 Page (SVP/FR) ausf\u00fchrte. Und f\u00fcr Einheimische sollten moderne Wohnungen entstehen k\u00f6nnen.</p><p class=\"Standard_d\">Ein altrechtlich erstelltes Wohnhaus soll gem\u00e4ss Vorlage vergr\u00f6ssert und neu auch unterteilt werden k\u00f6nnen, so dass zus\u00e4tzliche Wohnungen Platz haben. Eine solche Unterteilung bedeute nicht zwingend mehr Zweitwohnungen, sagte Nicol\u00f2 Paganini (Mitte/SG) f\u00fcr die Urek-N.</p><p class=\"Standard_d\">Eine Missachtung des Volkswillens sei das nicht, f\u00fcgte Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG) an, denn die Zweitwohnungsinitiative wolle die Zersiedelung stoppen. Eigent\u00fcmer in den 342 betroffenen Gemeinden k\u00f6nnten heute nicht frei entscheiden, wie sie Geb\u00e4ude neu nutzen wollten, doppelte Christine Bulliard-Marbach (Mitte/FR) nach.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Widerspruch zur Verfassung</p><p class=\"Standard_d\">Eine rot-gr\u00fcne Minderheit wollte die Lockerung nicht, unterlag aber mit ihrem Antrag auf Nichteintreten. Jede Entwicklung, die zu mehr Zweitwohnungs-Fl\u00e4chen f\u00fchre, laufe dem Verfassungsartikel zuwider, die Zahl der gefragten Zweitwohnungen zu begrenzen, sagte Gabriela Suter (SP/AG). Schon das geltende Zweitwohnungsgesetz schw\u00e4che den Verfassungsartikel ab.</p><p class=\"Standard_d\">Einheimische k\u00e4men mit der \u00c4nderung des Zweitwohnungsgesetzes noch mehr unter Druck, sagte Suter. Kurt Egger (Gr\u00fcne/SG) sprach von einer gef\u00e4hrlichen Entwicklung. Die beantragte \u00c4nderung schaffe einen Anreiz f\u00fcr Abbr\u00fcche und Neubauten. Altbauten enthielten aber oft preisg\u00fcnstige Wohnungen f\u00fcr Einheimische.</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat und eine Minderheit beantragten in der Detailberatung vergebens, bei Abbr\u00fcchen, Wiederaufbauten und Erweiterungen entstehende zus\u00e4tzliche Wohnungen zu Erstwohnungen zu machen. Umweltminister Albert R\u00f6sti f\u00fchrte verfassungsrechtliche Bedenken an und verwies auf die Zweitwohnungsinitiative.</p><p class=\"Standard_d\">Beat Flach (GLP/AG) warnte, die \u00d6ffnung der Regelung tue der einheimischen Bev\u00f6lkerung der Berggemeinden keinen Gefallen und \u00fcbe Druck auf Erstwohnungen aus. Mit R\u00fccksicht auf Einwohnerinnen und Einwohner und deren Familien pl\u00e4dierte er f\u00fcr den vom Bundesrat vorgeschlagenen Weg. Der Antrag unterlag mit 88 gegen 101 Stimmen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">\"Lauter Nichtbetroffene\"</p><p class=\"Standard_d\">Michael Graber (SVP/VS) kritisierte, \"dass lauter Nichtbetroffene Direktbetroffenen vorschreiben wollen, wie sie leben sollen\". Auch die Eigentumsgarantie stehe in der Verfassung. Die Mehrheit der Urek-N wolle Wohnungen ohne Nutzungsbeschr\u00e4nkungen. Die Gemeinden k\u00f6nnten ja selbst strengere Vorgaben machen.</p><p class=\"Standard_d\">Christophe Clivaz (Gr\u00fcne/VS) beantragte, dass Erweiterungen und zus\u00e4tzliche Wohnungen nur in Gemeinden m\u00f6glich sein sollten, die vom Kanton entsprechend bezeichnet worden sind. Sein Minderheitsantrag scheiterte indes deutlich.</p><p class=\"Standard_d\">Altrechtliche Wohnungen als Zweitwohnungen zu verkaufen oder zu vermieten, sei \u00e4usserst lukrativ, sagte Martina Munz (SP/SH). Sie beantragte, dass die H\u00e4lfte aller Wohnungen in einer neu errichteten und erweiterten Baute Erstwohnungen sein m\u00fcssen. Diesen Antrag unterst\u00fctzte der Rat mit 87 zu 78 Stimmen, haupts\u00e4chlich von SP und SVP. Von den 28 Enthaltungen kamen die meisten von den Gr\u00fcnen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 05.03.2024</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Parlament lockert die Zweitwohnungsbeschr\u00e4nkungen</strong><br><strong>Das Parlament lockert Baubeschr\u00e4nkungen in Gemeinden mit vielen Zweitwohnungen. H\u00e4user, die vor dem M\u00e4rz 2012 gebaut worden sind, sollen abgerissen, neu aufgebaut, saniert, in einem gewissen Grad erweitert und uneingeschr\u00e4nkt genutzt werden d\u00fcrfen.</strong></p><p class=\"Standard_d\">In Gemeinden mit \u00fcber zwanzig Prozent Zweitwohnungen d\u00fcrfen diese Bauten heute nur beschr\u00e4nkt umgebaut und umgenutzt werden. Die Umwelt- und Raumplanungskommission des Nationalrats (Urek-N) wollte mit der Vorlage Verdichtungen und Entwicklungen in Berggebieten m\u00f6glich machen.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">\"Punktuelle Flexibilisierung\"</p><p class=\"Standard_d\">Mit 27 zu 11 Stimmen - gegen den Willen von SP und Gr\u00fcnen und mit f\u00fcnf Enthaltungen - stimmte die kleine Kammer am Dienstag zu. Ihre eigene Umweltkommission hatte beantragt, dem Nationalrat zu folgen. Kommissionssprecher Beat Rieder (Mitte/VS) sprach im St\u00e4nderat von \"punktueller Flexibilisierung\".</p><p class=\"Standard_d\">Konkret sollen vor dem 11. M\u00e4rz 2012 erstellte Geb\u00e4ude - an jenem Tag wurde die Zweitwohnungsinitiative an der Urne angenommen - bei Sanierungen sowie nach einem Abbruch und Wiederaufbau um bis zu dreissig Prozent vergr\u00f6ssert und neue Wohnungen eingerichtet werden d\u00fcrfen. Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr die Nutzung soll es in diesen F\u00e4llen nicht geben.</p><p class=\"Standard_d\">Die geltenden Vorschriften verhinderten Investitionen, sagte Rieder. Brigitte H\u00e4berli-Koller (Mitte/TG) erg\u00e4nzte, dass die Vorschriften energetische Sanierungen in Altbauten verhindern k\u00f6nnten. Es m\u00fcsse m\u00f6glich sein, diese H\u00e4user nach modernen Standards umzubauen.</p><p class=\"Standard_d\">Eine rot-gr\u00fcne Minderheit lehnte die Vorlage ab. Diese l\u00f6se den Bau von finanziell attraktiven Zweitwohnungen aus und widerspreche dem Verfassungsartikel, sagte Mathilde Crevoisier Crelier (SP/JU) dazu. Bezahlbare Erstwohnungen f\u00fcr Einheimische gerieten unter Druck.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Widerspruch zur Verfassung</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat hatte schon dem Nationalrat erfolglos beantragt, den so entstehenden zus\u00e4tzlichen Wohnraum ausdr\u00fccklich zu Erstwohnungen f\u00fcr die lokale Bev\u00f6lkerung zu machen und nicht zu Zweitwohnungen. Im St\u00e4nderat wurde dieser Antrag mit 17 gegen 26 Stimmen abgelehnt.</p><p class=\"Standard_d\">Auch der Bundesrat sei besorgt \u00fcber den Mangel an erschwinglichen Wohnungen in einigen touristischen Orten, sagte Umweltminister Albert R\u00f6sti. Die nun beschlossene Regelung stehe aber in einem gewissen Widerspruch zur Verfassung.</p><p class=\"Standard_d\">Auch Heidi Z'graggen (Mitte/UR) pl\u00e4dierte f\u00fcr den Weg des Bundesrates. Diese erm\u00f6gliche es, neue Erstwohnungen zu bauen, ohne die Nachfrage f\u00fcr Zweitwohnungen weiter anzukurbeln. Die Vorlage der Urek-N m\u00f6ge f\u00fcr Feriensiedlungen aus den 1960er- und 1970er-Jahren Sinn machen, aber nicht in Dorfkernen.</p><p>&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Perspektive f\u00fcr Einheimische n\u00f6tig</p><p class=\"Standard_d\">Josef Dittli (FDP/UR) stellte sich mit einem Blick nach Andermatt UR ebenfalls hinter den Bundesrat. Der Ort profitiere zwar vom Projekt von Samih Sawiris. Die dortigen neuen Wohnungen dienten aber fast nur als Zweitwohnungen, gab er zu bedenken. Doch auch Einheimische und junge Menschen brauchten eine Perspektive.</p><p class=\"Standard_d\">\"Ohne M\u00f6glichkeiten, Zweitwohnungen zu bauen, h\u00e4tte es das Projekt von Sawiris in Andermatt nicht gegeben\", entgegnete der Oberwalliser Rieder. Die Gemeinde habe M\u00f6glichkeiten, diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, mit an ihre Situation angepassten Reglementen.</p><p class=\"Standard_d\">Der Nationalrat hatte die Vorlage gegen den Willen von SP, Gr\u00fcnen und GLP gutgeheissen. Sie ist bereit f\u00fcr die Schlussabstimmungen. Den Anstoss dazu gegeben hatte Nationalrat Martin Candinas (Mitte/GR) mit einer parlamentarischen Initiative.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Zweitwohnungen (ZWG) ist so anzupassen, dass bei der auf 30 Prozent der Hauptnutzfl\u00e4che beschr\u00e4nkten Erweiterung von altrechtlichen Wohnungen gleichzeitig die Schaffung von neuen Wohnungen zul\u00e4ssig ist. Auch soll bei einem Abbruch und Wiederaufbau eines betroffenen Objekts eine Erweiterung der Hauptnutzfl\u00e4che um 30 Prozent, die Schaffung zus\u00e4tzlicher Wohnungen und eine Standortverschiebung auf demselben Grundst\u00fcck m\u00f6glich sein. Dazu ist eine kleine \u00c4nderung in Artikel&nbsp;11 Absatz&nbsp;2 und 3 ZWG notwendig.&nbsp;</p>","ReasonText":"<p>Die Hauptanliegen der Initianten der Zweitwohnungsinitiative waren: keine neuen Zweitwohnungen auf der gr\u00fcnen Wiese, keine Kulturlandverschwendung und keine weitere Zersiedelung mit Zweitwohnungen. Daran ist das bestehende Zweitwohnungsgesetz zu messen und an diesem Anspruch soll auch nichts ge\u00e4ndert werden.</p><p>Ganz anders verh\u00e4lt es sich mit dem Altbestand, also den altrechtlichen Liegenschaften. Diese waren im Abstimmungskampf kein grosses Thema, weil man davon ausging, dass diese von der Initiative gar nicht betroffen w\u00e4ren. In der Umsetzung sieht man jetzt, dass das Zweitwohnungsgesetz vor allem in diesem Bereich weit \u00fcber das Ziel hinausschiesst und einen enormen Schaden f\u00fcr die Wirtschaft in den betroffenen Gebieten anrichtet.</p><p>Die seit Inkrafttreten des Gesetzes gemachten Erfahrungen zeigen, dass das heutige Zweitwohnungsgesetz und die Rechtsprechung dazu (vgl. z.B. BGE vom 8. Mai 2020, 1C_478/2019) die Nutzung der bestehenden altrechtlichen Liegenschaften \u00fcberm\u00e4ssig einschr\u00e4nkt. Dringend notwendige Investitionen in Altliegenschaften werden nicht get\u00e4tigt. Zus\u00e4tzliche Erstwohnungen k\u00f6nnten zwar gebaut werden, wegen der Abwanderung besteht aber oft keine Nachfrage.  Die Folge ist der absehbare Zerfall der Bausubstanz.</p><p>Um dies zu verhindern, m\u00fcssen Voraussetzungen geschaffen werden, damit Investitionen in den Erhalt und Ausbau von bestehender, alter Bausubstanz sich einigermassen lohnen. Mit der Streichung der Einschr\u00e4nkung - sofern keine zus\u00e4tzlichen Wohnungen geschaffen werden - bei Artikel\u00a011 Absatz\u00a03 ZWG w\u00fcrde ein kleiner, aber wichtiger Schritt in diese richtige Richtung erfolgen. Mit zus\u00e4tzlichen Wohnungen k\u00f6nnten Altliegenschaften effizienter genutzt, zus\u00e4tzliche \u00dcbernachtungen generiert und die Wertsch\u00f6pfung gesteigert werden. Die blosse M\u00f6glichkeit, zus\u00e4tzliche Wohnungen zu schaffen, generiert zudem keinen mm2 mehr an Zweitwohnungsfl\u00e4che.</p><p>Ebenfalls ist Artikel\u00a011 ZWG derart anzupassen, dass Artikel\u00a011 Absatz\u00a03 ZWG nicht nur auf Erweiterungen von altrechtlichen Bauten anwendbar bleibt, die fortbestehen. Auch bei Abbruch und Wiederaufbau soll von der Erweiterungsm\u00f6glichkeit um maximal 30\u00a0Prozent Gebrauch gemacht werden d\u00fcrfen.</p><p>Im Rahmen eines Abbruchs und Wiederaufbaus von Zweitwohnungen sind bislang nur \"geringf\u00fcgige Standortverschiebungen\" in Bezug auf den Wiederaufbau m\u00f6glich. Diese Einschr\u00e4nkung beruht auf der \u00dcberlegung, dass Artikel\u00a011 ZWG an den altrechtlichen Besitzstand ankn\u00fcpft. Zuk\u00fcnftig soll mit einer Gesetzes\u00e4nderung daf\u00fcr gesorgt werden, dass der Bauwillige den Standort des Wiederaufbaus auf demselben Grundst\u00fcck frei - freilich unter Beachtung der \u00fcbrigen baugesetzlichen Normen - w\u00e4hlen darf. Weshalb auf demselben Grundst\u00fcck nur eine geringf\u00fcgige Standortverschiebung weiterhin m\u00f6glich sein soll, ist nicht ersichtlich und beschr\u00e4nkt die Eigentumsfreiheit unn\u00f6tig. Hinzu kommt, dass die Identit\u00e4t der abgerissenen Baute auch dann gewahrt bleiben kann, wenn sie an einem anderen Ort auf dem Grundst\u00fcck realisiert wird, was die kommunalen Beh\u00f6rden vor Ort am besten entscheiden k\u00f6nnen. Diese Forderung steht ganz im Sinne des verdichteten Bauens gem\u00e4ss RPG und w\u00fcrde zudem zu effizienteren und nachhaltigen Bebauungen der betroffenen Grundst\u00fccke f\u00fchren.</p><p>Durch eine massvolle Erweiterung des Gesetzes kann schliesslich sichergestellt werden, dass auch auf dem Grundst\u00fcck von ehemals sehr kleinen Liegenschaften Geb\u00e4ude mit einer zeitgem\u00e4ssen Infrastruktur gebaut werden</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Candinas Martin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1710503911000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|52|2846","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1744159382600)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592524800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Umwelt|Raumplanung und Wohnungswesen"}}