{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200477,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200477,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200477,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200477,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200477,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200477,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200477,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200477,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200477,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200477,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200477,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200477,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200477,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200477,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200477,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200477,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20200477,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20200477,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.477","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Staatshaftungsrechte f\u00fcr alle anstatt Staatshaftungsabwehr","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Artikel\u00a0146 BV (1. Der Bund haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, die seine Organe in Aus\u00fcbung amtlicher T\u00e4tigkeiten widerrechtlich verursachen.) soll mit folgenden Abs\u00e4tzen 2-4 erg\u00e4nzt werden: </p><p>2. Sie haften auch f\u00fcr den Schaden, den ihre Organe rechtm\u00e4ssig verursacht haben, wenn einzelne unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig schwer betroffen sind und ihnen daher nicht zugemutet werden kann, den Schaden selbst zu tragen.</p><p>3. Bei unbegr\u00fcndeter, schwerer Beschr\u00e4nkung der pers\u00f6nlichen Freiheit besteht Anspruch auf Schadenersatz und Genugtuung.</p><p>4. Enteignungen und erhebliche Eigentumsbeschr\u00e4nkungen werden im Umfang der Beschr\u00e4nkung entsch\u00e4digt.</p>","ReasonText":"<p>Die Widerrechtlichkeit als Ausschlusskriterium alleine verhindert die Staatshaftung im Rahmen von Notstandsgesetzen und sollte deshalb wie folgt erg\u00e4nzt werden. Eine klare Regelung der Staatshaftung hat zahlreiche Vorteile:</p><p>a. Der Bund k\u00f6nnte sich voll und ganz auf die Bek\u00e4mpfung des Virus (oder anderer Dinge) konzentrieren und m\u00fcsste nicht aufgrund von finanziellen \u00dcberlegungen die Entscheide an die Kantone delegieren und so das Prinzip der fiskalischen \u00c4quivalenz durchbrechen. Die Rechtssicherheit steigt. Es herrschen klare Verh\u00e4ltnisse. Und von Schliessungen betroffene wissen auch, woran sie sind und tragen so die Massnahmen besser mit.</p><p>b. Da klar w\u00e4re, wer f\u00fcr Ausf\u00e4lle einstehen m\u00fcsste, k\u00f6nnten wir uns Debatten wie jene zum Gesch\u00e4ftsmietengesetz sparen, die aufgrund der knappen Entscheide und langandauernden Entscheidfindungen die Rechtsunsicherheit erh\u00f6hen.</p><p>c. Staatshaftung hat eine lange Rechtstradition in der Schweiz. Mit der Revision des Verantwortlichkeitsgesetzes wurde diese Beamtenhaftung in eine Staatshaftung ge\u00e4ndert, weil die Kritik am alten Recht gross war. In der Botschaft von 1956 stand: \"Seit dem Erlass des Verantwortlichkeitsgesetzes von 1850 hat sich die Auffassung \u00fcber das Verh\u00e4ltnis des Staates zu den B\u00fcrgern gewandelt. Wo der Staat kraft seiner Hoheitsgewalt auftrat, durfte er nach fr\u00fcherer Auffassung, von Ausnahmef\u00e4llen (z.B. Expropriation) abgesehen, die Staatsgewalt aus\u00fcben, ohne f\u00fcr entstehende Nachteile Entsch\u00e4digung zu schulden, und zwar galt diese Auffassung nicht nur f\u00fcr rechtm\u00e4ssig zugef\u00fcgte Nachteile, sondern auch f\u00fcr Sch\u00e4digungen, die von Beamten in vorschriftswidriger Weise verursacht wurden. Der Staat begn\u00fcgte sich damit, den Gesch\u00e4digten auf die Klage gegen den fehlbaren Beamten zu verweisen. Mit dieser Auffassung findet man sich heute nicht mehr ab. Als besonders ungerecht wird empfunden, dass sogar widerrechtliche Sch\u00e4digungen des B\u00fcrgers diesem keinen Anspruch auf Entsch\u00e4digung seitens des Staates geben sollen.\" </p><p>d. Vor allem der Schweizerische Juristenverein postulierte eine neue Gesetzgebung, nach welcher Staat und Gemeinden f\u00fcr den Schaden haftbar gemacht werden sollen, den die Beamten in ihrer \u00f6ffentlichrechtlichen Stellung einem Dritten zuf\u00fcgen; bereits 1888 wurde in diesem Sinne eine Resolution gefasst. Es wird insbesondere mit der Gerechtigkeit und mit einer Machtkontrolle der B\u00fcrger gegen den mit Hoheitsgewalt ausgestatteten Staat argumentiert.</p><p>e. Staatshaftung ist aber nicht nur Schadensausgleich, sondern im Rahmen \u00f6ffentlicher Wahrnehmung und grundrechtlich gesch\u00fctzter Rechte zu verantworten und dadurch ein zentrales Element der Rechtsstaatlichkeit. Bei rechtsstaatlichen Aspekten darf es keine leichtfertige Einschr\u00e4nkung der Rechte geben. Sinn und Zweck von Artikel\u00a0146 BV ist prim\u00e4r der vollst\u00e4ndige Schadensausgleich. Andererseits garantiert er aber auch rechtsstaatliche Prinzipien, st\u00e4rkt das Vertrauen in staatliche Beh\u00f6rden und dient als Machtausgleich im ungleichen Verh\u00e4ltnis zwischen B\u00fcrger und Staat. Zudem soll das Haftungsrecht Staatsangestellte und Exekutiven zu einem m\u00f6glichst rechtskonformen, verantwortungsvollen Handeln bewegen und pr\u00e4ventiv gegen Willk\u00fcr und m\u00f6gliche Risiken aus Sch\u00e4den vorsorgen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Reimann Lukas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1647388800000)\/","ResponsibleDepartment":1,"ResponsibleDepartmentName":"Parlament","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"Parl","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|1211","Category":"IV","Modified":"\/Date(1712776372260)\/","SubmissionDate":"\/Date(1604016000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5106,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Zivilrecht"}}