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Oft sind sie dann mit Problemen konfrontiert, die sie alleine nicht oder nur mit M\u00fche l\u00f6sen k\u00f6nnen. Hilfsangebote gibt es relativ neu von Menschen, die selber in einer solchen Situation waren und von Leuten, welche sie dabei unterst\u00fctzen. Auch Hochschulen beteiligen sich am Aufbau solcher Netzwerke. Die Unterst\u00fctzungsangebote in den Kantonen und St\u00e4dten sollen niederschwellig sein und nicht von staatlichen Stellen angeboten werden. </p><p>Neben individuellen Beratungsdienstleistungen verschiedenster Art sollen aber auch systembedingte Probleme angegangen werden. In Gesuchs-Formularen um staatliche Unterst\u00fctzung, beispielsweise f\u00fcr Ausbildungsbeitr\u00e4ge, werden regelm\u00e4ssig Angaben zur Situation der Eltern verlangt. Das ist aus der Sicht des Gemeinwesens nachvollziehbar, f\u00fchrt aber oft zu schwierigen Situationen f\u00fcr die Gesuchssteller, weil die Eltern nicht willens oder nicht f\u00e4hig sind, die verlangten Ausk\u00fcnfte oder Leistungen zu erbringen. Zeitverlust und Mehraufwand sind die Folgen, weil die Amtsstellen darauf bestehen, solche Angaben zu erhalten. Mit einer anerkannten, in der ganzen Schweiz einheitlich eingef\u00fchrten Bezeichnung \"careleaver\" k\u00f6nnten solche Schwierigkeiten vermieden werden. Daf\u00fcr braucht es aber auch die Mitwirkung des Bundes. Sieht der Bundesrat eine M\u00f6glichkeit, dieses und andere Ziele solcher Selbsthilfe-Organisationen zu unterst\u00fctzen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass sogenannte Care Leaver beim \u00dcbergang in die selbst\u00e4ndige Lebensf\u00fchrung vor grossen Herausforderungen stehen: Im Vergleich zu Jugendlichen, die in Familien aufwachsen, m\u00fcssen sie wichtige Statuspassagen (z.B. im Wohnbereich) fr\u00fcher und mit weniger Unterst\u00fctzung bew\u00e4ltigen, oftmals fallen mehrere \u00dcberg\u00e4nge gleichzeitig an und die Care Leaver haben in Krisen kaum die M\u00f6glichkeit, ins Heim oder die Pflegefamilie zur\u00fcckzukehren.</p><p>Staatliche Unterst\u00fctzungsleistungen f\u00fcr Care Leaver erfolgen vorwiegend im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, f\u00fcr welche die Kantone zust\u00e4ndig sind. Eine zentrale Herausforderung f\u00fcr das staatliche Unterst\u00fctzungssystem besteht darin, dass die rechtliche Grundlage einer Fremdplatzierung dar\u00fcber entscheidet, bis zu welcher Altersgrenze Leistungen der Jugendhilfe beansprucht werden k\u00f6nnen. Bei Zuweisungen durch Jugendstrafbeh\u00f6rden sind Leistungen f\u00fcr vollj\u00e4hrige Jugendliche grunds\u00e4tzlich einfacher zug\u00e4nglich als bei Zuweisungen durch Kinderschutzbeh\u00f6rden und Fachdienste (z.B. Sozialdienste, Kinder- und Jugenddienste). Einige Kantone haben jedoch gesetzliche Grundlagen geschaffen, damit Jugendhilfeleistungen allgemein \u00fcber die Vollj\u00e4hrigkeit hinaus bezogen werden k\u00f6nnen.</p><p>Die Kompetenzen des Bundes in diesem Bereich sind sehr begrenzt. In den insgesamt 180 Erziehungseinrichtungen, die er basierend auf dem Bundesgesetz \u00fcber die Leistungen des Bundes f\u00fcr den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMG; SR 341) subventioniert, beteiligt er sich an der Finanzierung sogenannter Progressionspl\u00e4tze, in denen Jugendliche in einem Studio oder einer Wohngemeinschaft leben und punktuell von den Bezugspersonen der Einrichtung betreut werden. Zudem wird im Anerkennungsverfahren f\u00fcr die Subventionierung vorausgesetzt, dass die Nachbetreuung konzeptuell geregelt ist und periodisch evaluiert wird. Das Kinder- und Jugendf\u00f6rderungsgesetz (KJFG; SR 446.1) w\u00fcrde sich nicht als rechtliche Grundlage f\u00fcr eine Unterst\u00fctzung von Care Leaver-Organisationen eignen, da die Finanzhilfen an private Tr\u00e4gerschaften ausschliesslich im Bereich der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit ausgerichtet werden k\u00f6nnen.</p><p>Angesichts der f\u00f6deralen Aufgabenteilung ist der Bundesrat der Auffassung, dass Massnahmen zugunsten von Care Leavern in erster Linie auf kantonaler und kommunaler Ebene zu entwickeln und koordinieren sind. Auch f\u00fcr bedarfsabh\u00e4ngige Sozialleistungen wie Ausbildungsbeitr\u00e4ge, deren Bezugsbedingungen und Gesuchsformulare H\u00fcrden f\u00fcr Care Leaver enthalten k\u00f6nnen, sind in der Regel die Kantone und Gemeinden zust\u00e4ndig. Die KOKES (Konferenz der Kantone f\u00fcr den Kindes- und Erwachsenenschutz) und die SODK (Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren) erarbeiten derzeit Empfehlungen zur ausserfamili\u00e4ren Platzierung, die auch die Austrittsphase ber\u00fccksichtigen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597190400000)\/","SubmittedBy":"Eymann Christoph","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1597190400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|28|32|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1750800352210)\/","SubmissionDate":"\/Date(1592524800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Soziale Fragen|Bildung|Sozialer Schutz"}}