{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201068,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201068,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201068,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201068,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201068,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201068,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201068,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201068,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201068,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201068,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201068,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201068,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201068,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201068,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201068,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201068,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201068,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20201068,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.1068","BusinessType":19,"BusinessTypeName":"Dringliche Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"DA","Title":"Schutz der Schweizer Bev\u00f6lkerung vor islamistisch motiviertem Terror","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In Anbetracht der j\u00fcngsten Terroranschl\u00e4ge von radikal islamistischen Attent\u00e4tern in der Schweiz und Europa wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Von wie vielen Gef\u00e4hrdern in der Schweiz, die sich auf freiem Fuss befinden, geht der Bundesrat derzeit aus? Wie werden diese \u00fcberwacht? Bei wie vielen handelt es sich um Schweizer Doppelb\u00fcrger? Weshalb werden die \u00fcbrigen nicht des Landes verwiesen?</p><p>2. Welche Rolle in Zusammenhang mit der Terrorgef\u00e4hrdung f\u00e4llt nach Ansicht des Bundesrates radikalen muslimischen Glaubensgemeinschaften in der Schweiz zu? Werden diese \u00fcberwacht, namentlich deren Finanzierung? Weshalb werden diese nicht verboten?</p><p>3. Wie viele sogenannte muslimische Hassprediger leben zurzeit in der Schweiz? Wie werden diese \u00fcberwacht? Bei wie vielen handelt es sich um Schweizer Doppelb\u00fcrger? Weshalb werden die \u00fcbrigen nicht des Landes verwiesen?</p><p>4. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um die Radikalisierung von Muslimen in der Schweiz zu verhindern?</p><p>5. Wie verhindert der Bundesrat, dass bereits radikalisierte Personen in die Schweiz einreisen, namentlich als vermeintliche Fl\u00fcchtlinge?</p><p>6. Welche Erkenntnisse und Konsequenzen zieht der Bundesrat aus den Terrorangriffen in der Schweiz und unseren Nachbarl\u00e4ndern, die islamistisch motiviert waren?</p><p>7. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Inkraftsetzung des Bundesgesetzes \u00fcber polizeiliche Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Terrorismus ausreichen wird, um dem islamistisch motivierten Terror zu begegnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. und 3. Im November 2020 verzeichnete der NDB 49 Risikopersonen. Dabei gilt es zu beachten, dass der NDB nicht von \"Gef\u00e4hrdern\" (Begriff der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden) spricht, sondern von Risikopersonen. Der Begriff \"Risikoperson\" bezeichnet Personen, die ein erh\u00f6htes Risiko f\u00fcr die innere und \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz darstellen. Als Risikopersonen erfasst werden sowohl Dschihadisten als auch Personen, die andere Formen des Terrorismus unterst\u00fctzen und dazu ermutigen. Die genaue Anzahl der Doppelb\u00fcrgerinnen und -b\u00fcrger unter den Risikopersonen wird nicht ver\u00f6ffentlicht.</p><p>fedpol verf\u00fcgt konsequent Ausweisungen gegen ausl\u00e4ndische terroristische Gef\u00e4hrderinnen und Gef\u00e4hrder. Seit 2016 wurden 24 Ausweisungen mit Terrorbezug verf\u00fcgt, wovon 15 Ausweisungen vollzogen wurden. Sieben Ausweisungen konnten aufgrund des zwingend einzuhaltenden Non-Refoulement-Prinzips nicht vollzogen werden, andere Personen befinden sich im Straf- oder Massnahmenvollzug.</p><p>Wird eine ausl\u00e4ndische Person aufgrund ihrer terroristischen Aktivit\u00e4ten nach Artikel\u00a0260ter des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0;) verurteilt, ist dies zwingend mit einer obligatorischen Landesverweisung zu verbinden (Art. 66a StGB); bei einem Verstoss gegen das Bundesgesetz \u00fcber das Verbot der Gruppierungen \"Al-Qa\u00efda\" und \"Islamischer Staat\" sowie verwandter Organisationen vom 12. Dezember 2014 (SR 122) kann das Gericht einen Schuldspruch ebenfalls mit einer Landesverweisung (Art. 66abis StGB) verbinden.</p><p>Was die sogenannten Hassprediger betrifft, werden, bereits vor der Erteilung einer Arbeitsbewilligung f\u00fcr Imame in der Schweiz, die Voraussetzungen f\u00fcr einen Eintritt in den Arbeitsmarkt und zur Integration genau gepr\u00fcft. Ergeben sich konkrete Anhaltspunkte, wonach Prediger in der Schweiz zu Hass oder Gewalt aufrufen respektive Gewalttaten ver\u00fcben, f\u00f6rdern oder bef\u00fcrworten, \u00fcbergibt der NDB auch diese F\u00e4lle an die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und kann parallel dazu Massnahmen ergreifen.</p><p>2. Der NDB darf Informationen \u00fcber eine Organisation oder Person nur beschaffen und bearbeiten, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass diese ihre Rechte missbrauchen, um terroristische, verbotene nachrichtendienstliche oder gewaltt\u00e4tig-extremistische T\u00e4tigkeiten vorzubereiten oder durchzuf\u00fchren (Art. 5 Abs. 6 des Nachrichtendienstgesetzes vom 25. September 2015 [NDG; SR 121]). Religi\u00f6se Einrichtungen wie Moscheen inklusive deren Finanzierung unterliegen in der Schweiz keiner pr\u00e4ventiven nachrichtendienstlichen Beobachtung, selbst wenn sie eine radikale Auslegung und Anwendung des Glaubens praktizieren und propagieren. Einschr\u00e4nkende Massnahmen, die nur an muslimischen Gemeinschaften ankn\u00fcpfen, w\u00e4ren diskriminierend und damit verfassungswidrig (Art. 8 Abs. 2 BV). Besteht aber aufgrund konkreter Anhaltspunkte die Vermutung, dass schweizerische Staatsangeh\u00f6rige, in der Schweiz wohnhafte Personen oder in der Schweiz aktive Organisationen und Gruppierungen systematisch T\u00e4tigkeiten entfalten, welche die innere oder \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz bedrohen (Art. 6 Abs. 1 NDG), kann der NDB pr\u00fcfen, ob diese Personen, Organisationen und Gruppierungen in die Beobachtungsliste des NDB gem\u00e4ss Artikel\u00a072 NDG aufzunehmen sind.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es bei der Finanzierung religi\u00f6ser Einrichtungen mehr Transparenz bedarf. Mit einer Revision des Geldw\u00e4schereigesetzes (19.044) schl\u00e4gt der Bundesrat vor, dass sich Vereine, bei denen das Risiko besteht, dass sie zur Terrorismusfinanzierung oder Geldw\u00e4scherei missbraucht werden, ins Handelsregister eintragen lassen m\u00fcssen (BBl 2019 5451, dort 5529 ff.). Alle eintragungspflichtigen Vereine sollen ein Mitgliederverzeichnis f\u00fchren und durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden. Zudem pr\u00fcft der NDB in der laufenden Revision des Nachrichtendienstgesetzes in Zusammenarbeit mit fedpol Vorschl\u00e4ge, wie die Finanzierung von religi\u00f6sen Einrichtungen, welche Gewaltextremismus und Terrorismus Vorschub leisten, besser erkannt und verhindert werden kann.</p><p>4. Im Jahr 2017 haben Bund und Kantone den Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bek\u00e4mpfung von Radikalisierung und gewaltt\u00e4tigem Extremismus (NAP) verabschiedet. Er umfasst 26 Massnahmen, die sich auf alle Arten des gewaltt\u00e4tigen Extremismus beziehen. Der erste Monitoringbericht wurde in Juni 2019 durch den Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) herausgegeben.</p><p>Im Justizvollzug hat die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) am 12. April 2018 Empfehlungen f\u00fcr den Umgang mit Radikalisierung und gewaltt\u00e4gigem Extremismus verabschiedet. Diese Empfehlungen betreffen die Interaktion zwischen Personal und Insassen, die verst\u00e4rkte Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeh\u00f6rden sowie die spezifische Schulung von Personal und von Religionsvertretenden.</p><p>5. Um eine unkontrollierte Einreise von radikalisierten Personen in die Schweiz zu verhindern, stehen alle involvierten Strafverfolgungs-, Migrations- und Sicherheitsbeh\u00f6rden (auf Bundesebene: fedpol, NDB, BA, SEM, EZV) in engem Kontakt und treffen alle verf\u00fcgbaren operativen Massnahmen. Erlangen die Bundesbeh\u00f6rden Kenntnis von im Ausland radikalisierten ausl\u00e4ndischen Personen und liegt ein Bezug zur Schweiz vor, verf\u00fcgt fedpol zur Wahrung der inneren oder \u00e4usseren Sicherheit der Schweiz konsequent Einreiseverbote (Art. 67 Abs. 4 AIG) und erfasst diese im Schengener Informationssystem (SIS). Seit 2016 hat fedpol rund 500 Einreiseverbote mit Terrorbezug verf\u00fcgt. Zus\u00e4tzlich wird die Schweiz mit der Interoperabilit\u00e4t der EU-Informationssysteme und mit dem Zugriff der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden auf Eurodac k\u00fcnftig \u00fcber weitere Instrumente verf\u00fcgen, um die Einreise von Terrorverd\u00e4chtigen zu verhindern. Mit der Einf\u00fchrung des Europ\u00e4ischen Reiseinformations- und genehmigungssystems (ETIAS) werden ferner Gesuche von Drittstaatsangeh\u00f6rigen, die visumsfrei in den Schengen-Raum einreisen k\u00f6nnen, mit dem SIS, dem Visainformationssystem (VIS) und dem Einreise- und Ausreisesystem (EES) abgeglichen. Sollte ein Sicherheits-, Migrations- oder Gesundheitsrisiko bestehen, kann eine Reisegenehmigung verweigert werden. Im Falle einer Ausschreibung im SIS ist dies sogar verpflichtend.</p><p>Ergeben sich in einem Asylverfahren konkrete Hinweise, dass eine asylsuchende Person die innere bzw. \u00e4ussere Sicherheit gef\u00e4hrdet, wird ihr Asylgesuch abgelehnt und die Person wird aus der Schweiz weggewiesen. Die betroffene Person muss die Schweiz somit verlassen, notfalls unter Zwang. Vorbehalten bleibt die Einhaltung des Non-Refoulement Gebots.</p><p>6. Der Bundesrat hat 2015 eine Strategie zur Terrorismusbek\u00e4mpfung verabschiedet, in welche insbesondere die Erkenntnisse aus den Terroranschl\u00e4gen in Paris eingeflossen sind. Die Strategie befindet sich gegenw\u00e4rtig in \u00dcberarbeitung und wird dabei den j\u00fcngsten Ereignissen Rechnung tragen. Bereits im Jahr 2014 wurde die Task Force TETRA (Terrorist Tracking) gegr\u00fcndet, in welcher die in der Terrorismusbek\u00e4mpfung engagierten Beh\u00f6rden von Bund und Kantonen ihre Arbeit koordinieren. Der Bundesrat hat dem Parlament in j\u00fcngster Vergangenheit zwei Vorlagen zur St\u00e4rkung des strafrechtlichen (Revision des StGB und weiterer Bundesgesetze) bzw. des polizeilichen Abwehrdispositivs (Bundesgesetz PMT) unterbreitet, welche am 25. September 2020 verabschiedet worden sind. Die j\u00fcngsten Anschl\u00e4ge best\u00e4tigen den von der Schweiz eingeschlagenen Weg, das Dispositiv zur Terrorismusabwehr zu st\u00e4rken. Dieses beruht auf der Notwendigkeit, wonach die Terrorismusbek\u00e4mpfung schon im Vorfeld der Tatbegehung ansetzen muss (vgl. dazu auch die Antwort auf Frage 7).</p><p>7. Mit dem am 25. September 2020 vom Parlament verabschiedeten Bundesgesetz \u00fcber polizeiliche Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Terrorismus (PMT) wird das polizeiliche Instrumentarium f\u00fcr den Umgang mit terroristischen Gef\u00e4hrderinnen und Gef\u00e4hrdern bedeutend gest\u00e4rkt. Die Bev\u00f6lkerung wird damit besser vor terroristischen Gefahren gesch\u00fctzt. Das Gesetz sieht folgende polizeilichen Massnahmen vor: Melde- und Gespr\u00e4chsteilnahmepflichten, Kontaktverbote, Ein- und Ausgrenzungen sowie Ausreiseverbote zur Verhinderung von Dschihad-Reisen. Bei schweren Gef\u00e4hrdungen ist die Anordnung eines Hausarrests m\u00f6glich. Die Einhaltung der Massnahmen kann mittels einer elektronischen Fussfessel oder einer Mobilfunklokalisierung kontrolliert werden. Diese Instrumente geben der Polizei mehr M\u00f6glichkeiten im Umgang mit terroristischen Gef\u00e4hrdern, insbesondere dann, wenn noch kein Strafverfahren er\u00f6ffnet wurde oder nach dem Straf- und Massnahmenvollzug, wenn von einer Person immer noch eine Gef\u00e4hrdung ausgeht.</p><p>Terroristinnen und Terroristen sind meistens international vernetzt. Deshalb ist die umfassende und reibungslose Kooperation zwischen den Beh\u00f6rden des Bundes, der Kantone und Beh\u00f6rden anderer L\u00e4nder entscheidend. Die richtigen Informationen m\u00fcssen schweizweit und international zur richtigen Zeit am richtigen Ort zur Verf\u00fcgung stehen. Der Bundesrat m\u00f6chte den nationalen Informationsaustausch mit einer nationalen Abfrageplattform (Motion 18.3592 Corina Eichenberger-Walther) st\u00e4rken. International wird der Informationsaustausch mit der Modernisierung des Schengener Informationssystem (SIS), der Schaffung neuer EU-Systeme (darunter die Interoperabilit\u00e4t aller Schengen-Informationssysteme) und der Pr\u00fcmer Zusammenarbeit (europ\u00e4isches Kooperationsabkommen f\u00fcr Austausch von DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeughalterdaten) gest\u00e4rkt. Die Schweiz soll k\u00fcnftig auch vom Austausch von Flugpassagierdaten, der PNR-Daten, profitieren und so Reisebewegungen von terroristischen Gef\u00e4hrderinnen und Gef\u00e4hrdern besser nachverfolgen k\u00f6nnen (siehe auch die Antwort auf Frage 5).</p><p>Terrorismus kann auch aus gewaltt\u00e4tig-extremistischen Aktivit\u00e4ten entstehen. Wichtig ist, dass diese fr\u00fchzeitig erkannt werden. Der Bundesrat wird im Rahmen der Revision des Nachrichtendienstgesetzes pr\u00fcfen, ob das Instrument der genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen auf gewaltt\u00e4tig-extremistische Aktivit\u00e4ten ausgeweitet werden soll, wenn diese die innere oder \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz schwer bedrohen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1608249600000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1608249600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|2811|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1750802722200)\/","SubmissionDate":"\/Date(1606953600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Migration|Kultur"}}