{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201083,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201083,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201083,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201083,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201083,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201083,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201083,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201083,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201083,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201083,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201083,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201083,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201083,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201083,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201083,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201083,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20201083,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20201083,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.1083","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Besteht der Bundesrat bei den Verhandlungen \u00fcber das Freihandelsabkommen mit Malaysia wider besseres Wissen weiterhin auf dem Upov 91?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Aktuell laufen im Rahmen der EFTA Verhandlungen \u00fcber ein Freihandelsabkommen (FHA) mit Malaysia. In bisherigen FHA-Verhandlungen hat die Schweiz meist auf den Beitritt des Partnerlandes zum \u00dcbereinkommen des internationalen Verbands zum Schutz von Pflanzenz\u00fcchtungen von 1991 (UPOV 91) bzw. auf der \u00dcbernahme der UPOV-91-Bestimmungen beharrt. Damit hat sie L\u00e4nder im globalen S\u00fcden verpflichtet, ein h\u00f6heres Schutzniveau f\u00fcr neue Pflanzensorten innerstaatlich zu verankern. Dies entspricht nicht den Bed\u00fcrfnissen dieser L\u00e4nder. Denn UPOV 91 verbietet die Wiederverwendung, den Tausch und Verkauf von sortengesch\u00fctztem Saatgut resp. Vermehrungsmaterial und schr\u00e4nkt dessen freie Verwendung, selbst auf dem eigenen Feld, erheblich ein. Das gef\u00e4hrdet b\u00e4uerliche Saatgutsysteme, die Basis f\u00fcr die Ern\u00e4hrungssicherheit und Agrobiodiversit\u00e4t dieser L\u00e4nder. Zudem steht UPOV 91 im Widerspruch zum Internationalen Vertrag \u00fcber pflanzengenetische Ressourcen (ITPGRFA) und der UN-Deklaration f\u00fcr die Rechte der Kleinbauern (UNDROP, Art. 19). Bemerkenswert ist, dass die Schweiz die Verpflichtungen aus UPOV 91 im Rahmen des Landwirteprivilegs selbst nicht erf\u00fcllt. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Verlangt der Bundesrat im Rahmen der FHA-Verhandlungen von Malaysia einen UPOV-Beitritt bzw. die \u00dcbernahme der UPOV-91-Standards in nationales Recht? Wenn ja, warum?</p><p>2. Wie erkl\u00e4rt er die Ungleichbehandlung, dass er von FHA-Partnerl\u00e4ndern im Bereich des Landwirteprivilegs einen h\u00f6heren Schutzstandard verlangt, als die Schweiz selbst umsetzt?</p><p>3. Hat er im Bereich Sortenschutz und FHA je eine Menschenrechtsvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung zu den Auswirkungen von UPOV auf die Partnerl\u00e4nder durchgef\u00fchrt?</p><p>4. Ist er bereit, in zuk\u00fcnftigen Verhandlungen auf die Forderung nach UPOV zu verzichten? </p><p>5. Welche Massnahmen hat er zur Erh\u00f6hung der Politikkoh\u00e4renz im Bereich Saatgut und Pflanzenz\u00fcchtung ergriffen, um im Rahmen seiner Aussenpolitik auch b\u00e4uerliche Saatgutsysteme zu st\u00e4rken und eine wechselseitige Unterst\u00fctzung von ITPGRFA, UNDROP und TRIPS zu f\u00f6rdern?</p><p>6. Ist er bereit, sich im Rahmen der EFTA-Ministerkonferenz zur Revision der FHA-Musterbestimmungen zum Handel und nachhaltigen Entwicklung f\u00fcr Alternativen zur Forderung nach UPOV 91 im Bereich Sortenschutz einzusetzen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Schweiz, als innovatives Land mit einem wichtigen Forschungsstandort, ist auch in Partnerl\u00e4ndern an einem angemessenen Schutz der Rechte an geistigem Eigentum interessiert. Dazu geh\u00f6rt auch der Sortenschutz, der einen Anreiz f\u00fcr Innovationen schafft. Alle WTO-Mitglieder sind durch das Abkommen \u00fcber handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS) verpflichtet, den Schutz von Pflanzensorten zu gew\u00e4hrleisten, entweder durch Patente oder durch ein wirksames System sui generis oder durch eine Verbindung beider. Das Internationale \u00dcbereinkommen zum Schutz von Pflanzenz\u00fcchtungen (UPOV-Konvention) ist das am weitesten verbreitete spezifische internationale Abkommen, welches einen solchen Schutz regelt. Es ist somit naheliegend, wenn die EFTA vorschl\u00e4gt, f\u00fcr die materielle Regelung des Pflanzensortenschutzes in Freihandelsabkommen (FHA) auf die UPOV-Konvention zu verweisen. Der Verweis auf bestehende internationale Abkommen ist in FHA ausserdem sinnvoll und nicht un\u00fcblich. Sowohl im Bereich des Geistigen Eigentums, aber auch in vielen anderen Bereichen, die in einem FHA geregelt sind, wird auf diverse bereits bestehende internationale \u00dcbereink\u00fcnfte verwiesen, beziehungsweise werden diese anwendbar gemacht.</p><p>Die EFTA und die Schweiz machen den Beitritt zur UPOV-Konvention oder die \u00dcbernahme deren Standards jedoch nicht zur Voraussetzung f\u00fcr den Abschluss eines FHA. Ziel jedes von der Schweiz ausgehandelten FHA ist es, die bestm\u00f6gliche L\u00f6sung f\u00fcr alle Betroffenen zu schaffen. Die Schweiz und die anderen EFTA-Staaten sind daher offen daf\u00fcr, mit Partnerl\u00e4ndern bei Bedarf individuelle Alternativl\u00f6sungen zu finden, welche einen angemessenen Sortenschutz gew\u00e4hrleisten und die Situation der B\u00e4uerinnen und Bauern in den Partnerl\u00e4ndern ber\u00fccksichtigen.</p><p>In Bezug auf Malaysia sind die Verhandlungen im Gang. Die EFTA strebt eine f\u00fcr beide Seiten vorteilhafte L\u00f6sung an. Sie wird im weiteren Prozess somit auch den in Antwort 4-6 erw\u00e4hnten, erg\u00e4nzten Verhandlungsansatz einbringen. Es gilt anzuf\u00fcgen, dass Malaysia bereits unter dem umfassenden und progressiven Abkommen f\u00fcr die transpazifische Partnerschaft (Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership, CPTPP) seinen Willen zum Beitritt zur UPOV 91 erkl\u00e4rt hat.</p><p>2. Von FHA Partnern wird kein h\u00f6herer Schutzstandard bez\u00fcglich Landwirteprivileg als derjenige der Schweiz verlangt. Die Schweizer Sortenschutzgesetzgebung ist mit UPOV 91 vereinbar, auch wenn der Wortlaut nicht eins zu eins ins nationale Recht \u00fcbertragen worden ist. Es gilt zu beachten, dass die UPOV, einschliesslich die UPOV 91, Ausnahmen vorsieht, wie die Nutzung im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken und die M\u00f6glichkeit eines Landwirteprivilegs. Entgegen der Aussage im Text der Anfrage ist die Wiederverwendung von gesch\u00fctztem Saatgut nicht generell verboten. Da diese Ausnahmeregelungen von den Anspruchsgruppen unterschiedlich restriktiv ausgelegt werden, sammelt das UPOV-Sekretariat aktuell Erfahrungen und Ansichten betreffend die Ausnahme f\u00fcr den privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken.</p><p>3. Im Rahmen des Aktionsplans Gr\u00fcne Wirtschaft des Bundesrates werden im Einzelfall Umweltfolgenabsch\u00e4tzungen f\u00fcr spezifische FHA durchgef\u00fchrt. So wurde k\u00fcrzlich eine Studie \u00fcber die m\u00f6glichen Umweltauswirkungen des in der Substanz ausgehandelten FHA zwischen den EFTA- und Mercosur-Staaten ver\u00f6ffentlicht. Prognosen \u00fcber potenzielle Auswirkungen im sozialen Bereich sind hingegen aufgrund der hohen Komplexit\u00e4t der Probleme, der Schwierigkeit zur Herstellung und R\u00fcckverfolgung von Kausalketten sowie des Fehlens zweckgerichteter statistischer Daten deutlich herausfordernder. Da bis anhin keine sinnvollen Methoden bestehen, welche f\u00fcr FHA der Schweiz eine gen\u00fcgend zuverl\u00e4ssige und aussagekr\u00e4ftige Analyse der m\u00f6glichen Auswirkungen der Abkommen auf die Menschenrechtslage erm\u00f6glichen, hat der Bundesrat bislang auf Menschenrechtsvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfungen im Zusammenhang mit FHA verzichtet. Der Bundesrat verfolgt die praktische Weiterentwicklung solcher Analysen auf internationaler Ebene aber aufmerksam mit, insbesondere in Bezug auf methodologische Entwicklungen. So wird im Rahmen der Erarbeitung des Berichts in Erf\u00fcllung des Postulats 19.3011 der GPK-N zur Pr\u00fcfung verschiedener Methoden f\u00fcr die ex-ante Nachhaltigkeitsanalyse von FHA auch untersucht werden, ob mittlerweile Methoden bestehen, welche zus\u00e4tzlich auch solche Analysen erm\u00f6glichen w\u00fcrden.</p><p>4.-6. Der Bundesrat anerkennt, dass viele Bauern, insbesondere Kleinb\u00e4uerinnen und Kleinbauern in Entwicklungsl\u00e4ndern, ihr Saatgut durch eine Vielzahl von Saatgutsystemen beziehen. Die Schweiz setzt sich daher in internationalen Foren wie der FAO, dem Internationalen Vertrag \u00fcber pflanzengenetische Ressourcen f\u00fcr Ern\u00e4hrung und Landwirtschaft (ITPGRFA), der UNO und der UPOV daf\u00fcr ein, dass diese verschiedenen Systeme koexistieren k\u00f6nnen.</p><p>Die UPOV-Konvention gilt dabei nur f\u00fcr neue Sorten, welche die UPOV-Kriterien erf\u00fcllen, nicht jedoch f\u00fcr die bestehenden traditionellen Sorten der Bauern. Der Bundesrat sieht keinen Widerspruch zwischen der UPOV-Konvention, dem ITPGRFA und der UNO Erkl\u00e4rung \u00fcber die Rechte der Kleinbauern (UNDROP). Alle diese Instrumente k\u00f6nnen in einer sich gegenseitig unterst\u00fctzenden Weise umgesetzt werden. Die Schweiz hat in diesem Sinne bei der Verabschiedung der UNDROP erkl\u00e4rt, dass sie deren Artikel\u00a019 gem\u00e4ss geltendem nationalen und internationalem Recht interpretieren wird, das heisst einschliesslich der UPOV-Konvention.</p><p>Um der Bedeutung des formellen als auch des informellen Saatgutsystems auch in FHA besser Rechnung zu tragen, haben die EFTA-Staaten auf Initiative der Schweiz im Herbst 2020 entschieden, in k\u00fcnftigen FHA-Verhandlungen vorzuschlagen, die Bestimmungen zum Schutz von Pflanzenz\u00fcchtungen durch einen Artikel \u00fcber genetische Ressourcen und traditionelles Wissen zu erg\u00e4nzen. Dieser Artikel verweist auf die in der Anfrage erw\u00e4hnten internationalen \u00dcbereinkommen (\u00dcbereinkommen \u00fcber die biologische Vielfalt (CBD) und ITPGRFA). Dies soll sicherstellen, dass die internationalen Abkommen in Bezug auf geistiges Eigentum und genetische Ressourcen in einer sich gegenseitig unterst\u00fctzenden Weise umgesetzt werden.</p><p>Des Weiteren wird sich die Schweiz in den relevanten UPOV-Gremien daf\u00fcr einsetzen, dass die Regelungen zum privaten und nicht-gewerblichen Gebrauch der UPOV 91 im Rahmen des m\u00f6glichen rechtlichen Spielraums ausgewogen interpretiert werden.</p><p>Der Bundesrat ist \u00fcberzeugt, dass damit den in der Anfrage ge\u00e4usserten Bedenken Rechnung getragen wird.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1614124800000)\/","SubmittedBy":"Molina Fabian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1614124800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|15|52|55|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1750800439407)\/","SubmissionDate":"\/Date(1608163200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5107,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Wirtschaft|Umwelt|Landwirtschaft|Menschenrechte"}}