{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203011,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203011,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203011,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203011,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203011,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203011,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203011,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203011,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203011,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203011,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203011,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203011,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203011,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203011,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203011,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203011,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203011,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203011,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3011","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Kinder- und Minderj\u00e4hrigenehen nicht tolerieren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Art. 105 Ziff. 6 Zivilgesetzbuch (ZGB) wie folgt anzupassen:</p><p>Art. 105 Ziff. 6 ZGB (neu): </p><p>Ein Ung\u00fcltigkeitsgrund liegt vor, wenn:</p><p>...</p><p>Ziff. 6. zur Zeit der Eheschliessung einer der Ehegatten minderj\u00e4hrig war.</p>","ReasonText":"<p>Seit 2015 hat die Kinderheirat in Europa eine neue Dimension erreicht. Aufgrund der ansteigenden Zahlen haben verschiedene europ\u00e4ische L\u00e4nder die Rechtslage angepasst. So haben auch die Niederlanden und Deutschland den Zeitpunkt der Eheschliessung als massgeblich f\u00fcr die Eheung\u00fcltigkeit formuliert. Vorsicht gilt jedoch in Bezug auf Deutschland, da im Gegensatz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch das deutsche B\u00fcrgerliche Gesetzbuch lange auch Ausnahmen zum Heiratsalter 18 kannte. In der Schweiz gilt seit 1996 ohne Wenn und Aber 18 als das Ehef\u00e4higkeitsalter. Dies sollte auch auf die ausl\u00e4ndischen Minderj\u00e4hrigenehen angewendet werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Auch f\u00fcr den Bundesrat ist die Bek\u00e4mpfung von Minderj\u00e4hrigenheiraten ein zentrales Anliegen. In seinem Bericht \"Evaluation der Bestimmungen im Zivilgesetzbuch zu Zwangsheiraten und Minderj\u00e4hrigenheiraten\" vom 29. Januar 2020 hat er Handlungsbedarf festgestellt und das EJPD beauftragt, bis Ende Jahr eine Vernehmlassungsvorlage im Sinne des darin skizzierten L\u00f6sungsvorschlags auszuarbeiten.</p><p>Zielsetzung der Motion ist es, das Alter im Zeitpunkt der Eheschliessung f\u00fcr die Eheung\u00fcltigkeit als massgebend zu erkl\u00e4ren. Auch der im Bericht des Bundesrats skizzierte L\u00f6sungsvorschlag (Ziff. 4.3.5) will genau dieses Anliegen umsetzen: Wenn im Zeitpunkt des Eheschlusses einer der Ehegatten minderj\u00e4hrig war, soll die Ehe nicht mehr - wie gem\u00e4ss geltendem Recht - mit Erreichen des 18. Altersjahres automatisch geheilt werden. Der Bundesrat hat aber vorgeschlagen, dass der Ung\u00fcltigkeitsgrund der Minderj\u00e4hrigkeit nach Ablauf einer gewissen Zeit - zur Diskussion gestellt wird das Erreichen des 25. Altersjahres - geheilt werden kann. Wichtig ist zudem, im Einzelfall den Willen der vollj\u00e4hrig gewordenen Betroffenen ber\u00fccksichtigen zu k\u00f6nnen. In diesem Sinne sehen auch die Niederlande eine Regelung vor, bei der die Ehe anerkannt werden kann, wenn die Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschliessung zwar noch minderj\u00e4hrig waren, zum Zeitpunkt des Antrags auf Aufenthalt aber vollj\u00e4hrig sind. Auch in Deutschland kann eine mit 16 oder 17 Jahren im Ausland verheiratete Person nach Erreichen der Vollj\u00e4hrigkeit die Ehe best\u00e4tigen. Weiter kann in verschiedenen Staaten der Europ\u00e4ischen Union (insbesondere in \u00d6sterreich, Spanien, Belgien, Frankreich und Italien) die Verheiratung einer Person ab 16 Jahren ausnahmsweise bewilligt werden. Die Notwendigkeit einer Einzelfallpr\u00fcfung der G\u00fcltigkeit solcher Ehen kann sich daher auch gest\u00fctzt auf das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA; SR 0.142.112.681) ergeben, soweit Personen aus den EU-Mitgliedstaaten oder ihre Familienangeh\u00f6rigen betroffen sind. Zu erinnern ist schliesslich daran, dass immer dann, wenn die Voraussetzungen einer Zwangsheirat im Sinne von Artikel\u00a0105 Ziffer 5 des Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) erf\u00fcllt sind, bereits heute ein unheilbarer und absoluter Eheung\u00fcltigkeitsgrund gegeben ist.</p><p>Die Motion verlangt hingegen eine unheilbare und absolute Ung\u00fcltigkeit der Ehe, sobald im Rahmen der Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe festgestellt wird, dass im Zeitpunkt der Eheschliessung einer der Ehegatten minderj\u00e4hrig gewesen ist. Die Ehe m\u00fcsste in jedem Fall r\u00fcckwirkend und von Amtes wegen f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt werden. F\u00fcr den Bundesrat ginge dies zu weit, da eine solche L\u00f6sung mit gravierenden Nachteilen verbunden w\u00e4re. So entst\u00fcnde die Gefahr, dass die Ehe Jahrzehnte sp\u00e4ter von Amtes wegen f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt werden m\u00fcsste, und dies auch gegen den Willen der betroffenen Personen. Mit Blick auf die verfassungsm\u00e4ssigen Rechte der betroffenen Personen, namentlich die Ehefreiheit, erscheint dies aber als h\u00f6chst problematisch. Ebenfalls zu weit ginge dem Bundesrat eine Umsetzung der Motion in dem Sinne, dass alle in der Schweiz im jetzigen Zeitpunkt von den Beh\u00f6rden bereits als g\u00fcltig angesehenen Ehen nachtr\u00e4glich ausnahmslos f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt werden m\u00fcssten, wenn mindestens ein Ehegatte im Zeitpunkt des Eheschlusses minderj\u00e4hrig war. Das w\u00fcrde tausende Ehen betreffen, die seit Jahren bestehen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1590537600000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1725989186000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1211|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1725989206793)\/","SubmissionDate":"\/Date(1582243200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5102,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Zivilrecht|Migration"}}