{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203104,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203104,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203104,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203104,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203104,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203104,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203104,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203104,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203104,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203104,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203104,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203104,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203104,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203104,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203104,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203104,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203104,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203104,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3104","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Die in Zusammenhang mit Covid-19 beschlossenen Massnahmen d\u00fcrfen die demokratischen Rechte der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger nicht beeintr\u00e4chtigen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<text><p>Die Massnahmen, die der Bund und die Kantone in Zusammenhang mit COVID-19 beschossen haben, beeintr\u00e4chtigen stark das Sammeln von Unterschriften f\u00fcr Initiativen und Referenden mit bereits laufenden Fristen. Es besteht zudem das Risiko, dass B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sich entmutigen lassen und angesichts der Schwierigkeit, innerhalb der gegebenen Fristen die n\u00f6tigen Unterschriften zu sammeln davon absehen, von ihren demokratischen Rechten Gebrauch zu machen. Nicht nur erschwert das Versammlungsverbot das Unterschriftensammeln; die Massnahmen, die gewisse Kantone ergriffen haben, k\u00f6nnten dazu f\u00fchren, dass diese und auch die Gemeinden ihre Rolle im Prozess nicht mehr wahrnehmen k\u00f6nnen.</p><p>Wird der Bundesrat sicherstellen, dass alle kantonalen und kommunalen Instanzen in der Lage sind, ihren Aufgaben innerhalb dieser Prozesse innerhalb der Fristen nachzukommen?</p><p>Kann er weiter, angesichts der Unsicherheit, die aufgrund von COVID-19 herrscht, absch\u00e4tzen, inwieweit diese Massnahmen sich darauf auswirken, ob die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger von ihren demokratischen Rechten Gebrauch machen?</p><p>Wird der Bundesrat alle Optionen pr\u00fcfen, die es erlauben w\u00fcrden, die negativen Auswirkungen auf die demokratischen Rechte der in Zusammenhang mit COVID-19 beschlossenen Massnahmen zu beschr\u00e4nken? Denkbar w\u00e4re zum Beispiel der Stillstand oder der Unterbruch der Fristen f\u00fcr die Initiativen und die Referenden w\u00e4hrend der Quarant\u00e4nemassnahmen (Einschr\u00e4nkung der Versammlungsfreiheit, Schliessung der \u00f6ffentlichen Institutionen usw.)?</p></text>","ReasonText":"<text><p>Die Bestrebungen des Bundesrates, das Funktionieren der demokratischen Institutionen in unserem Land trotz der aussergew\u00f6hnlichen Massnahmen, die in Zusammenhang mit COVID-19 beschlossen wurden, sicherzustellen, sind zu begr\u00fcssen. Es ist legitim, dabei der wichtigsten Stufe unserer partizipativen Demokratie, n\u00e4mlich den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern, besondere Beachtung zu schenken. Wir erwarten vom Bundesrat daher, dass er daf\u00fcr sorgt, dass die demokratischen Rechte der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger zu jedem Zeitpunkt sichergestellt sind, und dass er diesbez\u00fcglich alle erforderlichen Massnahmen ergreift, die ihm gem\u00e4ss Bundesverfassung zustehen. </p></text>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<text><p>Der Bundesrat teilt die Einsch\u00e4tzung des Interpellanten, wonach die von den Beh\u00f6rden getroffenen Massnahmen zur Eind\u00e4mmung der Ausbreitung von Covid-19 sich auch auf die politischen Rechte auswirken. Insbesondere seit dem \u00dcbergang zur \"ausserordentlichen Lage\" am 16. M\u00e4rz 2020 wurden gewisse politische Rechte so stark eingeschr\u00e4nkt, dass Massnahmen zum Schutz der Institutionen der direkten Demokratie gefordert waren. Darum hat der Bundesrat beschlossen, im Rahmen der ihm gesetzlich \u00fcbertragenen Kompetenzen, die er bei der Organisation der Volksabstimmungen hat, auf die Durchf\u00fchrung der Eidgen\u00f6ssischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 (BBl 2020 2461) zu verzichten. Was das Initiativrecht und das Referendumsrecht und den Schutz dieser politischen Rechte auf Bundesebene in ihrer heutigen gesetzlichen Regelung betrifft, war der Bundesrat der Auffassung, es brauche Massnahmen. H\u00e4tte er nicht gehandelt, um den Auswirkungen auf die politischen Rechte der Massnahmen, die die Beh\u00f6rden zur Eind\u00e4mmung der Ausbreitung von Covid-19 getroffen haben, Rechnung zu tragen, so w\u00e4ren diese Rechte ihrer Substanz beraubt worden und die \u00f6ffentliche Ordnung w\u00e4re in diesem Sinne gef\u00e4hrdet gewesen.</p><p>Gest\u00fctzt auf die Kompetenz nach Artikel\u00a0185 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung (BV, SR 101) und Artikel\u00a091 Absatz\u00a01 des Bundesgesetzes \u00fcber die politischen Rechte (BPR; SR 161.1) hat der Bundesrat darum am 20. M\u00e4rz 2020 die Verordnung \u00fcber den Fristenstillstand bei eidgen\u00f6ssischen Volksbegehren (SR 161.16) erlassen. Dieser Fristenstillstand bedeutet im Grundsatz, dass die Fristen f\u00fcr die Sammlung von Unterschriften ab dem Inkrafttreten der Verordnung nicht weiterlaufen. Gleichzeitig bedeutet er auch, dass w\u00e4hrend dem Fristenstillstand zu eidgen\u00f6ssischen Volksbegehren keine Unterschriften gesammelt werden k\u00f6nnen, die f\u00fcr die Stimmrechtsbescheinigungen zust\u00e4ndigen Stellen keine Unterschriftenlisten entgegennehmen, die bereits eingegangenen Listen sicher verwahren und keine Bescheinigungen ausstellen.</p><p>Am 29. April 2020 hat der Bundesrat beschlossen, der Fristenstillstand gelte, wie bei Inkrafttreten der Verordnung vorgesehen, bis zum 31. Mai 2020. Die Fristen beginnen also am 1. Juni wieder zu laufen, und ab diesem Datum d\u00fcrfen wieder Unterschriften gesammelt werden. Dank dieser vor\u00fcbergehenden Massnahme konnte der Bundesrat Sinn und Zweck des Initiativ- und des Referendumsrechts wahren, ohne die von der Verfassung vorgegebenen Fristen zu verl\u00e4ngern. Die meisten Kantone beschritten einen \u00e4hnlichen Weg wie der Bund. Am 29. April 2020 hat der Bundesrat zudem beschlossen, am 27. September 2020 eine Volksabstimmung durchzuf\u00fchren, und die Vorlagen bestimmt, die zur Abstimmung gelangen sollen.</p><p>Auch wenn es wegen der geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln schwierig ist, im \u00f6ffentlichen Raum Unterschriften zu sammeln, rechtfertigt sich ein weiterer Aufschub der Aus\u00fcbung des Initiativ- und des Referendumsrechts nicht. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass sich die Nutzung des \u00f6ffentlichen Raums durch die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger angesichts der Corona-Krise ver\u00e4ndert hat. Die Komitees werden diesem Umstand zumindest in einer \u00dcbergangsphase durch eine Anpassung ihrer Sammelt\u00e4tigkeit Rechnung tragen m\u00fcssen. Der Bundesrat unterst\u00fctzt durch gezielte Massnahmen die Erm\u00f6glichung der Unterschriftensammlungen. So regelt er die Unterschriftensammlung explizit in der COVID-19-Verordnung 2 und stellt damit klar, dass Unterschriftensammlungen zul\u00e4ssig sind und nicht unter das Veranstaltungsverbot fallen. Die Kantone und Gemeinden werden mit Merkbl\u00e4ttern instruiert, und den Komitees wird ein Schutzkonzept zur Verf\u00fcgung stehen.</p></text>","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1590537600000)\/","SubmittedBy":"Walder Nicolas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1688206412070)\/","SubmissionDate":"\/Date(1583971200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5102,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Gesundheit"}}