{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203191,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203191,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203191,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203191,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203191,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203191,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203191,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203191,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203191,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203191,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203191,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203191,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203191,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203191,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203191,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203191,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203191,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203191,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3191","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Die Zahl der Sp\u00e4tabtreibungen in der Schweiz reduzieren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>\"Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu erarbeiten, damit die Zahl der Abtreibungen nach der 12. Schwangerschaftswoche markant reduziert werden kann.\"</p>","ReasonText":"<p>J\u00e4hrlich finden in der Schweiz 400-500 Abtreibungen nach der 12. Schwangerschaftswoche statt. Diese Abtreibungen sind f\u00fcr schwangere Frauen, ihre Partner, Familien und f\u00fcr beteiligte Fachpersonen eine grosse Belastung.</p><p>StGB art. 119, Absatz\u00a01, regelt die Praxis der Sp\u00e4tabtreibungen nur ungenau. Wie die \"umso gr\u00f6ssere, schwere seelische Notlage der Frau bei fortschreitender Schwangerschaft\" vom Arzt festgestellt werden kann, bleibt diffus. </p><p>Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) hat in der Studie \"Zur Praxis des Abbruchs im sp\u00e4teren Verlauf der Schwangerschaft - Ethische Erw\u00e4gungen und Empfehlungen\" vom Dezember 2018 etliche Problemfelder benannt. Die NEK-Studie f\u00fchrt aus, dass Sp\u00e4tabtreibungen \u00fcberwiegend aufgrund einer Erkrankung bzw. Fehlbildung des ungeborenen Kindes erfolgen (NEK S. 21, 26). Dies k\u00f6nnen schwere Gendefekte sein, jedoch auch leichtere, k\u00f6rperliche Fehlbildungen. So kommt es vor, dass mitunter auch Kinder abgetrieben werden wegen Sch\u00e4digungen, die pr\u00e4- oder postnatal operativ behandelt werden k\u00f6nnten (z.B. Hydrocephalus, Spina Bifida). Auch die meisten Ungeborenen mit Down Syndrom, werden bei Sp\u00e4tabtreibungen get\u00f6tet, obwohl sie lebensf\u00e4hig w\u00e4ren. </p><p>Die Nachricht, dass das ungeborene Kind nicht gesund ist, l\u00f6st bei vielen M\u00fcttern/Eltern einen Schockzustand aus. Der medizinischen Beratung kommt deshalb in solchen Situationen eine sehr grosse Bedeutung zu. Betroffene M\u00fctter/Eltern sollen umfassend und zutreffend informiert werden \u00fcber die M\u00f6glichkeit von Fehldiagnosen und die Risiken einer Abtreibung. Sie sollen zudem unter Beizug eines Kinderarztes oder Kinderchirurgen Kenntnis erhalten von den Behandlungsm\u00f6glichkeiten einer kindlichen Fehlbildung. Und sie m\u00fcssen Klarheit haben bzgl. der potenziellen \u00dcberlebensf\u00e4higkeit und Lebensqualit\u00e4t eines Kindes mit Anomalien. Nur so k\u00f6nnen M\u00fctter/Eltern in guter Kenntnis des Sachverhalts eine konstruktive Entscheidung f\u00e4llen. </p><p>Des Weiteren sind Kinderpathologen zu verpflichten, alle in utero diagnostizierten Behinderungen nach Abtreibungen, Tot- oder Lebendgeburten zu best\u00e4tigen respektive zu falsifizieren. Die Resultate sind den Gesundheitsbeh\u00f6rden zu melden, um die Quote der Fehldiagnosen k\u00fcnftig ausweisen zu k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Laut Angaben des Bundesamts f\u00fcr Statistik ist die Schwangerschaftsabbruchrate in der Schweiz im internationalen Vergleich niedrig. Auf 1000 in der Schweiz wohnhafte Frauen im Alter von 15-49 Jahren entfielen im Jahr 2018 5,4 Schwangerschaftsabbr\u00fcche. Von insgesamt 10'457 erfolgten 528 (5%) Abbr\u00fcche nach der 12. Schwangerschaftswoche. Die Schweiz verf\u00fcgt \u00fcber die notwendigen Voraussetzungen, um diese Zahl so tief wie m\u00f6glich zu halten.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 17.3554 Von Siebenthal. \"Rechtslage zu Abtreibungen und Sp\u00e4tabtreibungen in der Schweiz\" erkl\u00e4rt hat, stellen sp\u00e4te Schwangerschaftsabbr\u00fcche einen ethisch schwierigen Bereich der Medizin dar. Umso wichtiger ist auch aus Sicht des Bundesrats die professionelle Information und Beratung der schwangeren Frau. Sie soll einen allf\u00e4lligen Entscheid zum Abbruch der Schwangerschaft gest\u00fctzt auf eine umfassende Beratung und in Kenntnis s\u00e4mtlicher relevanter Aspekte treffen k\u00f6nnen.</p><p>Die von der \u00c4rztin oder dem Arzt zu f\u00fchrenden Gespr\u00e4che m\u00fcssen den Vorgaben der einschl\u00e4gigen Bestimmungen des Bundesgesetzes \u00fcber genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG, SR 810.12) entsprechen. 2018 haben die Eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te die Totalrevision des GUMG verabschiedet. Das revidierte Gesetz wird voraussichtlich im Sommer 2021 in Kraft treten. Damit werden die Vorgaben zur Beratung bei pr\u00e4natalen Untersuchungen pr\u00e4zisiert. Nicht nur vor einem Entscheid zum Abbruch der Schwangerschaft, sondern bereits vor einer pr\u00e4natalen Risikoabkl\u00e4rung, beispielsweise mit Laboruntersuchungen oder bildgebenden Verfahren, braucht es ein Aufkl\u00e4rungsgespr\u00e4ch, dessen Inhalte vom GUMG vorgegeben sind. Steht eine pr\u00e4natale genetische Untersuchung zur Diskussion, muss sowohl vor als auch nach der Untersuchung eine umfassende und inhaltlich ausdr\u00fccklich umschriebene genetische Beratung stattfinden. M\u00f6gliche prophylaktische oder therapeutische Massnahmen, auch solche w\u00e4hrend der Schwangerschaft, sind ausdr\u00fccklich Teil der vorgeschriebenen genetischen Beratung. Zudem m\u00fcssen k\u00fcnftig alle schwangeren Frauen, bei welchen pr\u00e4natale genetische Untersuchungen durchgef\u00fchrt werden, auf unabh\u00e4ngige Informations- und Beratungsstellen f\u00fcr pr\u00e4natale Untersuchungen aufmerksam gemacht werden. Die Kantone werden verpflichtet, solche Stellen einzurichten. Nicht zuletzt h\u00e4lt das GUMG fest, dass die schwangere Frau, falls sie einen Schwangerschaftsabbruch in Erw\u00e4gung zieht, im Beratungsgespr\u00e4ch \u00fcber Alternativen zum Abbruch zu informieren und auf Vereinigungen von Eltern behinderter Kinder sowie Selbsthilfegruppen aufmerksam zu machen ist.</p><p>Die erl\u00e4uterten Vorkehrungen sind aus Sicht des Bundesrats geeignet, damit Schwangerschaftsabbr\u00fcche nach der 12. Schwangerschaftswoche auch k\u00fcnftig stets Ultima Ratio bleiben. Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf die Interpellationen 19.3713 und 17.3554 von Siebenthal festgestellt hat, sieht er keine Notwendigkeit, dass der Bund diesbez\u00fcglich Massnahmen trifft.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597190400000)\/","SubmittedBy":"Estermann Yvette","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1652227200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1718108763443)\/","SubmissionDate":"\/Date(1588550400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5103,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Gesundheit"}}