{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203198,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203198,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203198,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203198,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203198,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203198,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203198,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203198,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203198,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203198,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203198,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203198,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203198,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203198,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203198,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203198,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203198,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203198,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3198","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Covid-19. Das Notrecht ist dringend aufzuheben, und auf weitere planwirtschaftliche, zentralistische Eingriffe ist zu verzichten. Die verfassungsm\u00e4ssige Ordnung muss umgehend wiederhergestellt werden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. die ausserordentliche respektive besondere Lage gem\u00e4ss Epidemiengesetz (EpG) unverz\u00fcglich f\u00fcr beendet zu erkl\u00e4ren und die verfassungsm\u00e4ssige Ordnung wiederherzustellen;</p><p>2. auf weitere Massnahmen gest\u00fctzt auf Artikel\u00a07 EpG zu verzichten;</p><p>3. zur Bew\u00e4ltigung der aktuellen Krise in jedem Fall keine dringlichen Kredite gest\u00fctzt auf Artikel\u00a028 und 34 Finanzhaushaltsgesetz mehr zu beantragen;</p><p>4. zur Bew\u00e4ltigung der aktuellen Krise in jedem Fall auf den Erlass von Verordnungen gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0185 Absatz\u00a03 Bundesverfassung zu verzichten;</p><p>5. beim Schutz der Gesundheit die Eigenverantwortung der B\u00fcrger in den Vordergrund zu stellen und restriktive Massnahmen nur dort zu erlassen bzw. aufrechtzuerhalten, wo die notwendigen Hygiene-, Verhaltens- und Distanzmassnahmen trotz Schutzkonzepten nicht eingehalten werden k\u00f6nnen;</p><p>6. im Hinblick auf eine bef\u00fcrchtete zweite Welle die Krisenvorsorge zu einer dringenden Priorit\u00e4t zu erkl\u00e4ren und alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen;</p><p>7. die strikte Kontrolle der Landesgrenze beizubehalten und daf\u00fcr zu sorgen, dass nur ausl\u00e4ndische Personen einreisen, die nicht mit Covid-19 infiziert sind;</p><p>8. mittels eines strikten Inl\u00e4ndervorrangs daf\u00fcr zu sorgen, dass Unternehmen bei der Einstellung neuer Mitarbeiter zuerst arbeitslose Schweizer ber\u00fccksichtigen m\u00fcssen.</p>","ReasonText":"<p>Mittlerweile ist im Grundsatz unbestritten, dass der Schutz der Bev\u00f6lkerung ohne massive Staatseingriffe und unter Wiederherstellung der verfassungsm\u00e4ssigen Ordnung gew\u00e4hrleistet werden kann.</p><p>Doch die z\u00f6gerliche Umsetzung des Bundesrates unter Federf\u00fchrung des BAG ist unbegreiflich und verantwortungslos. Sie kostet die Schweizer Volkswirtschaft w\u00f6chentlich 6 Milliarden Franken.</p><p>Heute steht fest, dass die Gef\u00e4hrlichkeit der Pandemie anf\u00e4nglich \u00fcbersch\u00e4tzt wurde. Weder die Zahl der prognostizierten Infektionen, noch die Zahl der schweren F\u00e4lle, noch der Bedarf an Intensivstationspl\u00e4tzen, noch die prognostizierten Todesf\u00e4lle sind gl\u00fccklicherweise eingetreten. Ein Kollaps des Gesundheitswesens ist nicht zu bef\u00fcrchten. Die Todesf\u00e4lle konzentrieren sich zu 97 Prozent auf \u00fcber 65-J\u00e4hrige mit bestimmten Vorerkrankungen. Bei j\u00fcngeren Personen ist die Todesfallquote praktisch null.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. / 2. / 4. Am 19. Juni hat der Bundesrat entschieden, die \"ausserordentliche Lage\" gem\u00e4ss Artikel\u00a07 des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) zu beenden und zur \"besonderen Lage\" gem\u00e4ss Artikel\u00a06 EpG zur\u00fcckzukehren. Um den Schutz der Bev\u00f6lkerung von einer Ansteckung zu gew\u00e4hrleisten sind aber weiterhin gewisse Massnahmen notwendig (z.B. Vorgaben f\u00fcr Veranstaltungen, Einreisebestimmungen, Versorgung mit medizinischen G\u00fctern). Massnahmen, die insbesondere die Bev\u00f6lkerung, \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Einrichtungen oder Veranstaltungen betreffen, lassen sich auf Artikel\u00a06 EpG zur \"besonderen Lage\" abst\u00fctzen (vgl. Covid-19-Verordnung besondere Lage, SR 818.101.26). Andere notwendige Massnahmen k\u00f6nnen sich ausschliesslich auf Artikel\u00a0185 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung st\u00fctzen (BV; SR 101; vgl. Covid-19-Verordnung 3, SR 818.101.24).</p><p>Ein unmittelbarer Verzicht auf diese Massnahmen ist angesichts der bestehenden Lage nicht m\u00f6glich. Allerdings soll eine parlamentarisch legitimierte Rechtsgrundlage geschaffen werden f\u00fcr diejenigen Massnahmen, die sich auf Notrecht st\u00fctzen und weiterhin notwendig sind (vgl. Covid-19-Verordnung 3) oder es allenfalls wieder werden k\u00f6nnten. Der Bundesrat hat am 12. August 2020 die Botschaft zum neuen Covid-19-Gesetz verabschiedet und zur Beratung ans Parlament \u00fcberwiesen.</p><p>3. Die Krisenvorsorge und insbesondere eine m\u00f6gliche zweite Welle k\u00f6nnen weitere finanzielle Mittel von Kantonen und Bund bedingen. Aufgrund des nicht absehbaren Verlaufs der Epidemie sind deren Art und Umfang zum heutigen Zeitpunkt kaum absch\u00e4tzbar. Zum Schutz der Bev\u00f6lkerung m\u00fcssen sie im konkreten Fall aber rasch beantragt werden k\u00f6nnen.</p><p>5. Die epidemiologische Lage erlaubte es dem Bundesrat, weitere Lockerungsschritte vorzusehen und den Alltag der schweizerischen Bev\u00f6lkerung weitgehend zu normalisieren. Daher hat der Bundesrat am 19. Juni weitere Massnahmen gelockert. Unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzmassnahmen und - bei \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Einrichtungen - unter Beachtung und Umsetzung von Schutzkonzepten, sind die meisten Aktivit\u00e4ten wieder m\u00f6glich. Der Bev\u00f6lkerung sowie den Organisatoren von Veranstaltungen und Betreibern von \u00f6ffentlichen Einrichtungen wird somit wieder mehr Eigenverantwortung und Verantwortung f\u00fcr die Gesellschaft \u00fcbertragen.</p><p>6. Der Bundesrat hat am 19. Juni eine Aussprache \u00fcber die Bew\u00e4ltigung einer allf\u00e4lligen zweiten Welle gef\u00fchrt. Er hat dazu den Departementen eine Reihe von Auftr\u00e4gen erteilt, etwa um rasch \u00fcber detaillierte Daten zu verf\u00fcgen oder die Versorgung mit den notwendigen Heilmitteln und Schutzausr\u00fcstungen sicherzustellen. Zudem sieht der Bundesrat f\u00fcr die weitere Bew\u00e4ltigung der Covid-19-Epidemie einen regionalen Ansatz vor. Kantone, die eine Zunahme der Fallzahlen feststellen, sollen diese im Rahmen der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit mit den erforderlichen und geeigneten Massnahmen bew\u00e4ltigen. Dabei sind diejenigen Massnahmen vorzuziehen, die sich als besonders wirksam gegen die Ausbreitung von Neuinfektionen erwiesen haben und dabei m\u00f6glichst kleine negative Auswirkungen auf die Wirtschaft haben.</p><p>7. Betreffend die strikte Kontrolle der Grenzen weist der Bundesrat darauf hin, dass es keinen vollst\u00e4ndigen Schutz zur Verhinderung von importierten F\u00e4llen gibt. Um das Risiko zu reduzieren, wurde eine Quarant\u00e4nepflicht f\u00fcr R\u00fcckreisende aus ausgew\u00e4hlten L\u00e4ndern eingef\u00fchrt. Sowohl an terrestrischen Grenzen als auch an Flugh\u00e4fen soll zudem der Hauptfokus auf der Information der Einreisenden und dem Angebot, jederzeit eine Infoline kontaktieren zu k\u00f6nnen, liegen. Risikobasierte Gesundheitskontrollen wie z.B. Temperaturscreenings oder Gesundheitsfrageb\u00f6gen f\u00fcr Einreisende aus Risikol\u00e4ndern sind m\u00f6glich und k\u00f6nnen bei Krankheitsh\u00e4ufungen im entsprechenden Gebiet (ganze L\u00e4nder oder Grenzregionen) veranlasst werden. Eine Rechtsgrundlage f\u00fcr die R\u00fcckweisung von an Covid-19 erkrankten Personen besteht derzeit nicht und m\u00fcsste bei Bedarf geschaffen werden.</p><p>8. Seit der Einf\u00fchrung der Stellenmeldepflicht sind Arbeitgeber verpflichtet, Stellen in Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden. Diese Stellen unterliegen einer Publikationssperrfrist, damit inl\u00e4ndische Stellensuchende einen zeitlichen Vorsprung auf dem Stellenmarkt nutzen k\u00f6nnen. Die RAV \u00fcbermitteln den Arbeitgebern passende Dossiers. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Vermittlungsvorschl\u00e4ge zu pr\u00fcfen und geeignete Stellensuchende einzuladen. Die Stellenmeldepflicht wurde aufgrund der Covid-19 Epidemie am 26. M\u00e4rz befristet aufgehoben. Am 8. Juni 2020 wurden die Lockerungen der Einreisebeschr\u00e4nkungen mit der Wiedereinf\u00fchrung der Stellenmeldepflicht flankiert. Der Bundesrat legt Wert auf eine konsequente Umsetzung des im Mai 2019 beschlossenen Massnahmenpakets zur F\u00f6rderung des inl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ftepotenzials.</p><p>Vor dem Hintergrund dieser Ausf\u00fchrungen erkennt der Bundesrat keinen Handlungsbedarf und lehnt die Motion ab.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597795200000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1599523200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|24|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690509220407)\/","SubmissionDate":"\/Date(1588550400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5103,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen|Gesundheit"}}