{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203234,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203234,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203234,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203234,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203234,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203234,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203234,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203234,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203234,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203234,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203234,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203234,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203234,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203234,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203234,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203234,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203234,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203234,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3234","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verkauf von Schweizer Wein f\u00f6rdern und damit den Schweizer Weinbau unterst\u00fctzen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nach einem erfreulichen Jahr 2019 ist die Lage im Schweizer Weinbau dieses Jahr besorgniserregend: Die Schliessung von Restaurants und anderen \u00f6ffentlichen Einrichtungen, der R\u00fcckgang der Hotel\u00fcbernachtungen und die Absage grosser Veranstaltungen haben zu einer drastischen Abnahme des Umsatzes gef\u00fchrt, bei einigen Produzentinnen und Produzenten im Umfang von beinahe 80 Prozent.</p><p>Gem\u00e4ss dem Jahresbericht des Schweizerischen Observatoriums des Weinmarktes betrugen 2019 die mengenm\u00e4ssigen Marktanteile f\u00fcr Schweizer Wein bei acht der gr\u00f6ssten Detailh\u00e4ndler (Coop, Denner, Globus, Manor, Migros, Spar, Landi und Volg) 27,5 Prozent der Weinverk\u00e4ufe.</p><p>In den grossen Ladenketten besteht das Weinangebot also zu rund einem Viertel aus Schweizer Weinen; das ist wenig. Die Coronakrise hat gezeigt, dass die Bereitschaft, lokalen Produkten den Vorzug zu geben - aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden wie auch aus Umweltschutzgr\u00fcnden - durchaus besteht.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Sollten die Grossverteiler nach Ansicht des Bundesrates dazu gebracht werden, mehr Schweizer Wein zu verkaufen?</p><p>2. W\u00e4re es seiner Meinung nach angebracht, Vorgaben betreffend einen Mindestanteil der Schweizer Weine an ihrem Weinangebot zu machen, zum Beispiel 50 Prozent?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Marktanteil des Schweizer Weins verzeichnete in den letzten zwei Jahren eine Zunahme und erreichte 2019 rund 37 Prozent. Seit dem Auftreten des Coronavirus und den vom Bundesrat am 16. M\u00e4rz 2020 getroffenen Massnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie, insbesondere wegen der Schliessung der Restaurants und dem Veranstaltungsverbot, ist der Weinabsatz eingebrochen. Die ohnehin schon hohen Lagerbest\u00e4nde werden mit der Einkellerung der Ernte 2020 noch einmal deutlich zunehmen. In diesem Kontext hat der Bundesrat am 20. Mai 2020 die COVID-19-Verordnung Deklassierung von Wein (SR 916.141) verabschiedet, die am 1. Juni 2020 in Kraft getreten ist. Gest\u00fctzt auf diese Verordnung sollen 10 Millionen Franken f\u00fcr die Deklassierung von Wein eingesetzt werden. Das Parlament hat den dazu n\u00f6tigen Nachtragskredit am 4. Juni 2020 gutgeheissen.</p><p>Die Massnahme tr\u00e4gt zur Stabilisierung des Markts bei, der einen Absatzr\u00fcckgang erlitten hat, und st\u00fctzt den Traubenpreis f\u00fcr die Ernte 2020.</p><p>1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein allgemeines Potenzial zur Steigerung des Marktanteils von Schweizer Wein vorhanden ist, das besser ausgesch\u00f6pft werden kann. Der Bund unterst\u00fctzt subsidi\u00e4r die Finanzierung von Massnahmen der Weinbranche zur F\u00f6rderung des Verkaufs von Schweizer Weinen. Zu diesem Zweck wurde f\u00fcr das Jahr 2020 ein Betrag in H\u00f6he von rund 3 Millionen Franken gesprochen. Dar\u00fcber hinaus hat das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft Ende 2019 beschlossen, in den Jahren 2019 und 2020 die Absatzf\u00f6rderung des Schweizer Weins zus\u00e4tzlich zu unterst\u00fctzen. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Branchenverbands Schweizer Reben und Weine sowie von Swiss Wine Promotion, den Detailhandel zu ermutigen, sich noch st\u00e4rker f\u00fcr die Vermarktung von Schweizer Wein zu engagieren.</p><p>2. Die Entscheidung, ein Lebensmittel auf den Markt zu bringen, ist von der unternehmerischen Initiative der Detaillisten der Branche abh\u00e4ngig. Die Festlegung eines Mindestanteils an Schweizer Weinen im Sortiment der Verteiler w\u00fcrde eine Einschr\u00e4nkung der durch die Verfassung garantierten Wirtschaftsfreiheit darstellen. Um vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen zu k\u00f6nnen, braucht es eine ausreichende Verfassungsgrundlage und ein \u00fcbergeordnetes \u00f6ffentliches Interesse. Ausserdem ist die Schweiz entsprechend dem von der Welthandelsorganisation (WTO) und in den Freihandelsabkommen festgelegten Grundsatz der Inl\u00e4nderbehandlung verpflichtet, Erzeugnisse einer anderen Vertragspartei nicht weniger g\u00fcnstig zu behandeln als gleichartige Erzeugnisse nationalen Ursprungs. Aus diesen Gr\u00fcnden ist der Bundesrat der Ansicht, dass es nicht angebracht w\u00e4re, den Grossverteilern einen Mindestanteil an Schweizer Weinen in ihrem Angebot vorzuschreiben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1598400000000)\/","SubmittedBy":"Kamerzin Sidney","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1655424000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690508453780)\/","SubmissionDate":"\/Date(1588550400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5103,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Landwirtschaft"}}