{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203247,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203247,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203247,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203247,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203247,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203247,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203247,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203247,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203247,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203247,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203247,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203247,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203247,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203247,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203247,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203247,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203247,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203247,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3247","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Unbekannte Bilanz der Ertr\u00e4ge aus der Haushalt- und Unternehmensabgabe","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>An seiner Sitzung vom 16. April beschloss der Bundesrat, die Haushaltabgabe neu auf 335 Franken pro Jahr zu senken. Gleichzeitig entschied er \u00fcber eine neue Tarifordnung f\u00fcr die Unternehmensabgabe, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die bisherige Regelung als verfassungswidrig qualifiziert hatte (Urteil A-1378/2019 vom 5. Dezember 2019). In seiner Antwort auf eine Frage von Nationalrat Fabio Regazzi sagte der Bundesrat am 9. Dezember 2019: \"Das UVEK wird dem Bundesrat bis Mitte 2020 eine erste Bilanz \u00fcber das neue Abgabesystem vorlegen und in diesem Rahmen auch die Tarife \u00fcberpr\u00fcfen. Auf dieser Basis kann dann auch eine Einsch\u00e4tzung der Einnahmen f\u00fcr die Folgejahre gemacht werden.\"</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie sieht die Bilanz \u00fcber das neue Abgabesystem aus? Wie hoch sind die Ertr\u00e4ge aus der Haushaltabgabe bzw. aus der Unternehmensabgabe?</p><p>2. Wie hoch sind innerhalb der Ertr\u00e4ge aus der Unternehmensabgabe die Ertr\u00e4ge aus den Abgaben, welche Arbeitsgemeinschaften (d.h. tempor\u00e4re Verbindungen von Unternehmen) entrichtet haben?</p><p>3. Mit welchen Ertr\u00e4gen aus der Haushaltsabgabe bzw. der Mediensteuer f\u00fcr Unternehmen rechnet der Bundesrat f\u00fcr die kommenden Jahre?</p><p>4. Ist der Entscheid, die Haushaltabgabe zu senken, aufgrund der erw\u00e4hnten Bilanz und neuen Einsch\u00e4tzung erfolgt oder aus anderen Gr\u00fcnden?</p><p>5. Hat der Bundesrat in seinem Finanzplan ber\u00fccksichtigt, dass die Ertr\u00e4ge aus der bislang gesetzeswidrig erhobene Abgabe f\u00fcr Arbeitsgemeinschaften in K\u00fcrze wegfallen werden?</p><p>6. Wie stellt sich der Bundesrat zum Vorwurf, dass die \u00c4nderung am Tarifsystem f\u00fcr Unternehmen dazu f\u00fchrt, dass gewisse Unternehmen das Zweieinhalbfache des heutigen Betrags bezahlen m\u00fcssen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Antwort zur Frage 1</p><p>Die Erhebungsstelle Serafe und die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) haben die T\u00e4tigkeitsberichte und die Jahresrechnungen zur Radio- und Fernsehabgabe f\u00fcr das Kalenderjahr 2019 vollst\u00e4ndig und fristgerecht gem\u00e4ss den Vorgaben der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) auf den entsprechenden Homepages publiziert.</p><p>Der zeitlich abgegrenzte Jahresertrag aus der Abgabe f\u00fcr Radio und Fernsehen bel\u00e4uft sich f\u00fcr das Jahr 2019 auf 1 449 Millionen Franken. Die Haushaltabgabe hat 1 284 Millionen Franken beigetragen und die Unternehmensabgabe rund 174 Millionen Franken. Auf dem vorgenannten Total der Unternehmensabgabe hat das BAKOM zus\u00e4tzliche kalkulatorische R\u00fcckstellungen f\u00fcr R\u00fcckerstattungen sowie Delkredere von 9 Millionen Franken vorgenommen.</p><p>Die g\u00fcnstigere Entwicklung der Anzahl abgabepflichtigen Haushalte sowie die deutlich tiefere Anzahl Opting-out-F\u00e4lle (abgabebefreite Privathaushalte ohne Empfangsm\u00f6glichkeit) haben im Wesentlichen zum \u00dcberschuss von 113 Millionen Franken gef\u00fchrt. Hinzu kommt, dass die kalkulatorische Reserve f\u00fcr Mindereinnahmen aus Planungsabweichungen nicht gebraucht wurde.</p><p>Antwort zur Frage 2</p><p>Im Jahr 2019 haben 1 250 Arbeitsgemeinschaften total 1,12 Millionen Franken an die Unternehmensabgabe beigesteuert.</p><p>Antwort zur Frage 3</p><p>Der Berechnung der neuen Tarife ab 2021 liegen f\u00fcr das Jahr 2020 gesch\u00e4tzte Einnahmen von total 1 465 Millionen Franken zu Grunde. Dazu tragen die Haushaltabgabe 1 298 Millionen Franken und die Unternehmensabgabe 167 Millionen Franken bei.</p><p>Aufgrund der reduzierten Tarife ab 2021 wird im Jahr 2021 mit Einnahmen von 1 363 Millionen Franken gerechnet. Das sind rund 102 Millionen Franken weniger als im Vorjahr. Mindereinnahmen wegen Konkursen und tieferen Unternehmensums\u00e4tzen als Folge der Corona-Krise k\u00f6nnen noch nicht abgesch\u00e4tzt werden und sind in den berechneten Einnahmen noch nicht enthalten.</p><p>Antwort zur Frage 4</p><p>Mit dem Bundesratsbeschluss vom 18. Oktober 2017 wurde das UVEK beauftragt, dem Bundesrat bis Mitte 2020 eine erste Bilanz des neuen Abgabesystems vorzulegen und einen Antrag auf Senkung des Abgabetarifs ab 2021 anzustreben.</p><p>Zudem bestimmt der finanzielle Bedarf den erforderlichen Ertrag der Abgabe und damit die H\u00f6he der Tarife. Der Bedarf entspricht der Summe der maximalen Betr\u00e4ge an die Verwendungszwecke gem\u00e4ss Bundesratsbeschluss vom 16. April 2020. Der Bundesrat ber\u00fccksichtigt bei seinem Entscheid \u00fcber die Abgabeh\u00f6he die Empfehlung des Preis\u00fcberwachers.</p><p>F\u00fcr die Festlegung der Tarife ab 2021 wurde ein Betrachtungshorizont von vier Jahren festgelegt. Damit sollen Tarifausschl\u00e4ge gegen oben wie auch gegen unten vermieden und eine gewisse Kontinuit\u00e4t erreicht werden. Durch den l\u00e4ngerfristigen Blickwinkel konnten k\u00fcnftige Entwicklungen, wie zum Beispiel das Massnahmenpaket zugunsten der Medien, antizipiert werden. Nat\u00fcrlich sind auch Minderausgaben in die Kalkulationen eingeflossen.</p><p>Zudem schreibt Artikel\u00a040 Absatz\u00a03 RTVV vor, dass nicht verwendeter Ertrag bei der n\u00e4chsten Festlegung der H\u00f6he der Abgabetarife ber\u00fccksichtigt werden muss.</p><p>Antwort zur Frage 5</p><p>Die Unternehmensabgabe wurde bei den Arbeitsgemeinschaften aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zu Recht von der ESTV erhoben und wird auch im Jahre 2020 erhoben. Gem\u00e4ss der parlamentarischen Initiative Wicki (19.413) \"RTVG Keine Doppelbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften\" sollen nun die Arbeitsgemeinschaften von der Abgabe befreit werden. Das Anliegen wurde auch im Rahmen des Massnahmenpakets zugunsten der Medien vom Parlament aufgegriffen. Der Einnahmenausfall betr\u00e4gt weniger als 1 Promille der Einnahmen aus der Radio- und Fernsehabgabe und wurde noch nicht ber\u00fccksichtigt. Dieser ist bei der Festlegung der Abgabeh\u00f6he dennoch vernachl\u00e4ssigbar.</p><p>Antwort zur Frage 6</p><p>Hintergrund der Tarifstrukturver\u00e4nderung bildet der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) vom 5. Dezember 2019 zur Beschwerde eines abgabepflichtigen Unternehmens. Das BVGer erachtet in diesem Entscheid die bisherige Abstufung der Unternehmensabgabe in sechs umsatzabh\u00e4ngige Tarifstufen als zu wenig differenziert und als zu degressiv. Das Gericht empfiehlt dem Bundesrat, die festgestellten M\u00e4ngel bei der Mitte 2020 vorgesehenen \u00dcberpr\u00fcfung zu analysieren und zeitnah zu beheben.</p><p>Grunds\u00e4tzlich aber best\u00e4tigt das BVGer in seinem Entscheid die Rechtsm\u00e4ssigkeit der Unternehmensabgabe, auch die Unternehmen h\u00e4tten ihren Teil zu einem funktionierenden und unabh\u00e4ngigen Rundfunksystem beizutragen. Es erachtet auch eine gewisse Schematisierung bei der Erhebung der Abgabe als unumg\u00e4nglich.</p><p>Der neue Abgabetarif ist nun differenzierter, indem er 18 statt bisher sechs Umsatzstufen umfasst. Er ist auch weniger degressiv ausgestaltet als der bisherige, indem der Unterschied bei der Abgabebelastung im Verh\u00e4ltnis zum Umsatz eines Unternehmens zwischen den tieferen und den h\u00f6heren Stufen geringer ist. In der Konsequenz hat dies gr\u00f6ssere Abgaben f\u00fcr ganz grosse Unternehmen zur Folge.</p><p>Es ist richtig, dass zum Beispiel ein Unternehmen mit einem Umsatz von 950 Millionen Franken neu eine Abgabe von 37'790 Franken statt bisher 14'240 Franken bezahlt oder 0,04 Promille des Umsatzes. In Relation zum Umsatz bezahlt ein solches Unternehmen immer noch ein Vielfaches weniger als die kleinen Unternehmen.</p><p>Daf\u00fcr zahlen rund 93 Prozent der abgabepflichtigen Unternehmen tiefere Radio- und Fernsehabgaben als bisher. Diese werden um rund 53,3 Millionen Franken entlastet. Davon profitieren \u00fcberwiegend die KMU. Der Anteil der Einnahmen aus der Unternehmensabgabe gemessen an den Gesamteinnahmen aus der Radio- und Fernsehabgabe betr\u00e4gt 11,7 Prozent und ist deutlich tiefer als die 15 Prozent gem\u00e4ss der Botschaft vom Mai 2013 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597190400000)\/","SubmittedBy":"Rutz Gregor","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1655424000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|34|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690508236160)\/","SubmissionDate":"\/Date(1588550400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5103,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Medien und Kommunikation|Steuer"}}