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Geb\u00fchren statt Werbung bei der SRG?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Oktober 2017 versprach Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard im Hinblick auf die Abstimmung zur \"No Billag\"-Initiative, dass die Geb\u00fchreneinnahmen der SRG bei 1,2 Milliarden Franken plafoniert werden sollen und die SRG ein Massnahmenpaket zur Reduktion ihrer Ausgaben vorzulegen habe. Die SRG versprach noch am Abstimmungstag, diese Vorgaben umzusetzen. Diese Massnahmen sollten Marktverzerrungen reduzieren und die SRG verpflichten, sich auf den Kernauftrag zu konzentrieren. Gleichzeitig war es ein erster Schritt in Richtung wettbewerbsfreundlichere Rahmenbedingungen f\u00fcr private Medienunternehmen. Die Plafonierung der SRG-Anteile sollte gem\u00e4ss Best\u00e4tigung des Bundesrats bis mindestens 2022 gelten.</p><p>An 16. April 2020 beschloss der Bundesrat jedoch, die Plafonierung der Geb\u00fchreneinnahmen f\u00fcr die SRG aufzuheben. Der Anteil der SRG soll neu um 50 Millionen Franken auf 1,25 Milliarden Franken erh\u00f6ht werden. W\u00e4hrenddessen sollen die \u00fcber 30 privaten Radio- und TV-Stationen weiterhin 6 Prozent aus dem Geb\u00fchrentopf erhalten. Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Warum nimmt der Bundesrat weitere Marktverzerrungen in Kauf, indem er der SRG neue j\u00e4hrliche Subventionen von 50 Millionen Franken zuspricht, w\u00e4hrend private Sender weiterhin 6 Prozent erhalten sollen?</p><p>2. Aufgrund welchen Finanzplans erfolgte diese Erh\u00f6hung? Welche Kriterien waren die Grundlage f\u00fcr die Berechnung der Summe von 50 Millionen Franken?</p><p>3. Welche Auflagen oder Absprachen erfolgten mit der SRG rund um diesen Entscheid?</p><p>4. Rechnet der Bundesrat in den kommenden Monaten und Jahren mit einer Erholung des Werbemarkts, so dass die Geb\u00fchrenanteile der SRG wieder gesenkt werden k\u00f6nnen? Oder ist damit zu rechnen, dass sich der Werbemarkt weiterhin in einer kritischen Lage befindet und der Anteil der SRG an den Geb\u00fchreneinnahmen allenfalls sogar weiter erh\u00f6ht werden k\u00f6nnte?</p><p>5. Bedeutet der bundesr\u00e4tliche Entscheid einen ersten Schritt in Richtung werbefreie SRG? Will die SRG k\u00fcnftig vermehrt auf Sponsoring und Product Placement setzen, w\u00e4hrend eigentliche TV-Werbung nicht mehr erw\u00fcnscht ist?</p><p>6. Ist die Aussage des Bundesrats vom 25. April 2018 noch aktuell, wo er darauf hinwies, das Wegfallen von Werbem\u00f6glichkeiten in den Programmen der SRG w\u00fcrde \"den TV-Werbemarkt in der Schweiz schw\u00e4chen und zu einem Verlust von Wirtschaftspotenzial f\u00fchren\"?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Antwort zur Frage 1</p><p>Konzessionierte Veranstalter lokal-regionaler Programme mit Leistungsauftrag erhalten nach Artikel\u00a038 des Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen (RTVG) einen j\u00e4hrlichen Abgabeanteil. Die Summe der Anteile aller Veranstalter muss laut Artikel\u00a040 Absatz\u00a01 RTVG zwischen 4 und 6 Prozent des Gesamtertrags der Abgabe ausmachen. Im Jahr 2019 erh\u00f6hte der Bundesrat den Abgabeanteil der Regionalveranstalter von 67,5 auf 81 Millionen Franken (plus 20 %). Mit 6 Prozent hat der Bundesrat seinen Spielraum allerdings bereits vollst\u00e4ndig ausgen\u00fctzt.</p><p>Mit der Erh\u00f6hung des Abgabenanteils der SRG um 50 Millionen Franken erh\u00f6ht sich auch der notwendige Gesamtertrag der Abgabe. Da der Geb\u00fchrenanteil der Regionalveranstalter sich auf 6\u00a0Prozent des notwendigen Gesamtertrags bezieht, steigt mit der Erh\u00f6hung des Geb\u00fchrenanteils der SRG auch der Geb\u00fchrenanteil der Regionalveranstalter im gleichen Verh\u00e4ltnis. Von einer Marktverzerrung zwischen der SRG und der Lokalveranstalter kann nicht gesprochen werden, da der Leistungsauftrag der SRG nicht mit denjenigen der Lokalveranstalter vergleichbar ist.</p><p>Antwort zur Frage 2 und 4</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a068a Abs. 1a RTVG ist f\u00fcr die Bestimmung der H\u00f6he der Abgabe der Finanzbedarf f\u00fcr die Programme der SRG und das \u00fcbrige publizistische Angebot der SRG massgebend. Die Erf\u00fcllung des Programmauftrags ist die Ausgangslage f\u00fcr die Erstellung der Finanzplanung der SRG, welche durch das UVEK im Rahmen der Finanzaufsicht zur Kenntnis genommen wird.</p><p>In ihrem Antrag auf Erh\u00f6hung des Abgabenanteils macht die SRG die negative Entwicklung der Werbeeinnahmen geltend. Bis 2021 wird gegen\u00fcber 2018 mit einem R\u00fcckgang von 72 Millionen Franken gerechnet, welcher sich im Jahr 2022 noch versch\u00e4rfen soll. Der Ertragsausfall ist strukturell bedingt und begr\u00fcndet sich in Verschiebungen im Werbemarkt (zunehmende Onlinewerbung, neue Werbefenster), ver\u00e4ndertem Nutzungsverhalten (Datenflut, personalisierte Mediennutzung, Marktfragmentierung) und Konkurrenzverhalten. Eine Erholung ist nicht zu erwarten. Mit den Berechnungen der Tarife ab 2023 wird der Bundesrat die Lage dennoch neu beurteilen.</p><p>Mit mehreren Sparprogrammen hat die SRG ihre Kosten nachhaltig reduziert, um die Einnahmenverluste der letzten Jahre teilweise zu kompensieren. Trotz der Erh\u00f6hung des Abgabeanteils wird die SRG weitere Restrukturierungen vornehmen m\u00fcssen.</p><p>Der Bundesrat ging 2017 davon aus, dass ein Plafond von 1,2 Milliarden Franken f\u00fcr die SRG n\u00f6tig und gerechtfertigt sei, solange die Werbeeinnahmen stabil bleiben. Mit der Erh\u00f6hung des Abgabeanteils um 50 Millionen Franken werden die strukturellen Werbeausf\u00e4lle teilweise ausgeglichen. Damit soll die SRG ihren Leistungsauftrag in Qualit\u00e4t und Umfang weiterhin erbringen k\u00f6nnen.</p><p>Antwort zur Frage 3</p><p>Die Konzession der SRG pr\u00e4zisiert die gesetzlichen Vorgaben des RTVG. Sie umfasst allgemeine Vorgaben (Gemeinwohlverpflichtung, Akzeptanz, Qualit\u00e4t, Dialog mit der \u00d6ffentlichkeit), umschreibt die einzelnen Bereiche des publizistischen Angebots (Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung, Sport), skizziert Querschnittsaufgaben (Innovation, Kulturaustausch, Ber\u00fccksichtigung junger Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen Sinnesbehinderungen) und definiert das Angebot im Einzelnen. Weitere Vorgaben beziehen sich auf die Produktion und die Zusammenarbeit mit andern Medien oder mediennahen Organisationen, die Berichterstattung und die Organisation der SRG.</p><p>Der Bundesratsbeschluss betreffend den Abgabeanteil der SRG basiert auf diesen Grundlagen resp. der zur Leistungserbringung notwendigen finanziellen Mitteln.</p><p>Antwort zur Frage 5</p><p>Der Bundesrat h\u00e4lt weiterhin am Modell der Mischfinanzierung aus Geb\u00fchren und Werbung fest, wof\u00fcr er sich im Service-Public-Bericht ausdr\u00fccklich ausgesprochen hat. Fernsehwerbung ist f\u00fcr die SRG weiterhin der wichtigste kommerzielle Ertrag, auch wenn die Ertr\u00e4ge daraus laufend sinken. Sponsoring bildet auf einem tieferen Ertragsniveau ebenfalls einen wichtigen Bestandteil. Produkteplatzierungen und Produktionshilfen setzt die SRG in Eigenproduktionen nur zur\u00fcckhaltend ein. Der entsprechende kommerzielle Ertrag ist deshalb tief. In eingekauften Produktionen kann die SRG den Einsatz von Produkteplatzierungen nicht beeinflussen.</p><p>Antwort zur Frage 6</p><p>Auch wenn bei der SRG die Werbeums\u00e4tze sinken, spielen diese f\u00fcr den TV-Werbemarkt Schweiz immer noch eine wichtige Rolle.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597190400000)\/","SubmittedBy":"Rutz Gregor","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1616112000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24|34|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690508255863)\/","SubmissionDate":"\/Date(1588550400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5103,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen|Medien und Kommunikation|Steuer"}}