{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203252,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203252,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203252,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203252,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203252,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203252,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203252,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203252,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203252,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203252,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203252,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203252,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203252,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203252,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203252,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203252,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203252,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203252,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3252","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ist es nicht diskriminierend, alle Personen ab 65 Jahren ohne Unterschied als \"besonders gef\u00e4hrdet\" zu bezeichnen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In Artikel\u00a010b Absatz\u00a02 der COVID-19-Verordnung 2 ist festgelegt, welche Personen laut Bundesrat als \"besonders gef\u00e4hrdet\" gelten. Dabei handelt es sich um zwei grosse Personenkategorien: Personen ab 65 Jahren und Personen, die bestimmte Erkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes oder chronische Atemwegserkrankungen aufweisen </p><p>Am 17. April 2020 verabschiedete der Bundesrat einen Anhang (Anhang 6), der die Kriterien nennt, anhand derer festgestellt werden kann, ob und in welchem Mass eine Person aufgrund einer in Artikel\u00a010b Absatz\u00a02 der COVID-19-Verordnung 2 genannten Erkrankung besonders gef\u00e4hrdet ist.</p><p>Hingegen gelten Personen ab 65 Jahren ausnahmslos und pauschal, ohne Ber\u00fccksichtigung von Unterschieden weiterhin als \"besonders gef\u00e4hrdet\". Dies hat zur Folge, dass die Gesamtheit der \u00e4lteren Menschen ab 65 Jahren ohne Unterschied gleichbehandelt werden, obwohl ihr tats\u00e4chlicher Gesundheitszustand sehr unterschiedlich sein kann. Dieses Vorgehen kommt einer Diskriminierung der Personen ab 65 Jahren gleich.</p><p>In ihrer Sitzung vom 24. April 2020 hat die Finanzkommission des Nationalrates (FK N) die Frage der Definition von \"besonders gef\u00e4hrdeten\" Personen er\u00f6rtert. Dabei kam sie zum Schluss, dass der Bundesrat differenziert und auf der Grundlage von klar definierten Kriterien festlegen sollte, welche Personen unabh\u00e4ngig von ihrem Alter als gef\u00e4hrdet gelten. Dieser Punkt ist Gegenstand des Briefs der FK-N an den Bundesrat vom 30. April 2020. </p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, die Definition der besonders gef\u00e4hrdeten Personen in der COVID-19-Verordnung 2 im Sinne der FK-N zu pr\u00e4zisieren? </p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die Definition der besonders gef\u00e4hrdeten Personen im Entwurf f\u00fcr das Covid-19-\u00dcberf\u00fchrungsgesetz, das im Juni in eine \u00c4mterkonsultation geht und das er im September dem Parlament vorlegen wird, im Sinne der FK-N zu pr\u00e4zisieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) ber\u00fccksichtigte bei der Beurteilung, wer zu den besonders gef\u00e4hrdeten Personen geh\u00f6rt, den aktuellen Stand der Wissenschaft und die Einsch\u00e4tzungen der medizinischen Fachgesellschaften der Schweiz.</p><p>Grunds\u00e4tzlich ist eine Ungleichbehandlung aufgrund des Alters zul\u00e4ssig, wenn sie auf einem legitimen Ziel beruht und den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit respektiert. Die Ziele des Bundes im Kontext mit der aktuellen Pandemie sind: (1) die Epidemie einzud\u00e4mmen, (2) besonders gef\u00e4hrdete Personen zu sch\u00fctzen, und (3) das Spitalsystem zu sch\u00fctzen, damit es Kapazit\u00e4t beh\u00e4lt die schweren F\u00e4lle auch intensivmedizinisch zu versorgen.</p><p>Aktuelle Daten der Epidemie aus den betroffenen L\u00e4nder und Regionen sowie auch aus der Schweiz zeigen, dass Personen \u00fcber 65 Jahren deutlich schwerere Verl\u00e4ufe haben. Unter schweren Verl\u00e4ufen versteht man die Notwendigkeit eines Aufenthaltes auf der Intensivstation, die k\u00fcnstliche Beatmung oder der Tod. Auch nach statistischer Ber\u00fccksichtigung von Vorerkrankungen steigt das Risiko mit zunehmendem Alter an, bei einer Infektion mit dem neuen Coronavirus einen schweren Verlauf zu haben.</p><p>Zudem hat \u00fcber ein Viertel der in der Schweiz hospitalisierten Patientinnen und Patienten im Alter \u00fcber 70 Jahren keinerlei Vorerkrankung dokumentiert. Trotzdem hatten diese Personen einen so schweren Verlauf der Erkrankung mit dem neuen Coronavirus, dass eine Hospitalisation n\u00f6tig war. Es ist daher nicht m\u00f6glich, besonders gef\u00e4hrdete Personen allein aufgrund von Vorerkrankungen zu identifizieren.</p><p>Bei Artikel\u00a010b Absatz\u00a02 der Verordnung \u00fcber Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2, SR 818.101.24) stand der Schutzgedanke in der Arbeitswelt im Vordergrund. Ausserhalb der Arbeitswelt gab es keine rechtlichen Konsequenzen der Bezeichnung der \"besonders gef\u00e4hrdeten Personen\". Die Bezeichnung war lediglich mit Empfehlungen zum Schutz dieser Personen verbunden (vgl. Art. 10b Abs. 1 COVID-19-Verordnung 2). Es liegt in der Eigenverantwortung jeder Person, ob sie den Empfehlungen folgen will oder nicht.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden, und da gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse vorlagen, dass Personen \u00fcber 65 Jahren effektiv ein erh\u00f6htes Risiko f\u00fcr einen schweren Verlauf der Krankheit haben, handelte es sich bei der Bezeichnung als besonders gef\u00e4hrdete Personen im Kontext der aktuellen Epidemie nicht um eine Diskriminierung, sondern um eine verh\u00e4ltnism\u00e4ssige und zeitlich begrenzte Massnahme. Somit konnte Artikel\u00a010b Absatz\u00a02 (der COVID-19-Verordnung 2, SR 818.101.24), der eine Schutzmassnahme in der Arbeitswelt darstellte und ansonsten lediglich eine Empfehlung darstellte, nicht zur Rechtfertigung einer Diskriminierung in anderen Zusammenh\u00e4ngen verwendet werden (z.B. bei der Teilnahme an Kursen, kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen).</p><p>Dar\u00fcber hinaus passt das BAG die Empfehlungen f\u00fcr die besonders gef\u00e4hrdeten Personen laufend an die aktuelle Situation der Epidemie an. Ab dem 11. Mai 2020 wurden die Empfehlungen f\u00fcr die besonders gef\u00e4hrdeten Personen in mehreren Schritten gelockert.</p><p>Mit dem Bundesratsbeschluss vom 19. Juni 2020 ist die Bezeichnung der besonders gef\u00e4hrdeteren Personen nicht mehr auf Verordnungsstufe geregelt. Unabh\u00e4ngig davon ist die Bezeichnung der besonders gef\u00e4hrdeten Personen im Kontext der aktuellen Epidemie nach wie vor g\u00fcltig. Das BAG wird weiterhin Empfehlungen ver\u00f6ffentlichen, die den Schutz der besonders gef\u00e4hrdeten Personen vor einer Ansteckung mit dem neuen Coronavirus zum Ziel haben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597190400000)\/","SubmittedBy":"Feller Olivier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1236|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690509353277)\/","SubmissionDate":"\/Date(1588550400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5103,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Menschenrechte|Gesundheit"}}