{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203266,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203266,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203266,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203266,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203266,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203266,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203266,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203266,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203266,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203266,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203266,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203266,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203266,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203266,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203266,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203266,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203266,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203266,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3266","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Verordnung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen. Artikel 24 aufheben, damit der Grundsatz \"Pacta sunt servanda\" gewahrt bleibt","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel\u00a024 der Verordnung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen aufzuheben.</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesrat hat am 12. Februar 2020 die neue Verordnung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (V\u00f6B) verabschiedet. Sie soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten, zusammen mit dem neuen Bundesgesetz \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (B\u00f6B), das vom Parlament in der Schlussabstimmung vom 21. Juni 2019 beschlossen wurde.</p><p>Artikel\u00a024 V\u00f6B statuiert ein Recht der Auftraggeberin auf Einsicht in die Preiskalkulation der Anbieterin und ihrer Subunternehmerinnen, wenn der freie Wettbewerb nicht spielt und der Auftragswert eine Million Franken \u00fcbersteigt. In diesem Artikel ist auch die Pflicht zur R\u00fcckerstattung eines Teils des Preises vorgesehen, wenn die \u00dcberpr\u00fcfung des Preises durch die Auftraggeberin zum Ergebnis gelangt, dass ein zu hoher Preis verlangt wurde.</p><p>Artikel\u00a024 V\u00f6B entspricht im Wesentlichen Artikel\u00a059 des vom Bundesrat vorgelegten Entwurfs der Totalrevision des B\u00f6B. Nach ausf\u00fchrlicher Debatte haben jedoch sowohl der St\u00e4nderat - am 10. Dezember 2018 - wie auch der Nationalrat - am 12. Juni 2019 - diesen Artikel aus dem Entwurf gestrichen; das von der Bundesversammlung verabschiedete B\u00f6B enth\u00e4lt also den Artikel\u00a059 des bundesr\u00e4tlichen Antrags nicht. Es handelt sich hier um ein qualifiziertes Schweigen, aus dem der Wille des Gesetzgebers klar hervorgeht. Artikel\u00a024 V\u00f6B entbehrt damit jeglicher gesetzlichen Grundlage und widerspricht klar dem Beschluss des Parlaments.</p><p>Als der Bundesrat den Entwurf der V\u00f6B gem\u00e4ss Artikel\u00a0151 des Parlamentsgesetzes in eine Konsultation gab, haben sich die beiden f\u00fcr das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen zust\u00e4ndigen Kommissionen f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben gegen Artikel\u00a024 ausgesprochen.</p><p>Inhaltlich stellt Artikel\u00a024 V\u00f6B eine unzul\u00e4ssige Einmischung in das Handeln eines Unternehmes dar und eine Verletzung des Grundsatzes \"pacta sunt servanda\": Wurde ein Vertrag einmal geschlossen, so haben ihn beide Parteien einzuhalten. Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a024 V\u00f6B k\u00f6nnte jedoch eine Auftraggeberin, nachdem sie den Vertrag eingegangen ist, eine Bestimmung des Vertrags einseitig aufheben, n\u00e4mlich die Bestimmung \u00fcber den Preis, und von der Anbieterin die R\u00fcckerstattung eines Teils des Betrags fordern, der bereits bezahlt wurde.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Einsichtsrecht in die Preiskalkulation wird seit Jahrzehnten in den Vertr\u00e4gen zwischen den Leistungserbringern und der Bundesverwaltung aufgenommen. Gem\u00e4ss der geltenden Verordnung vom 11. Dezember 1995 \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.11; V\u00f6B) ist die Auftraggeberin grunds\u00e4tzlich gehalten, ein Einsichtsrecht zu vereinbaren, wenn die Voraussetzungen erf\u00fcllt sind (vgl. Art. 5 V\u00f6B). Die Preispr\u00fcfung soll der \u00f6ffentlichen Hand erm\u00f6glichen, Leistungen kosteng\u00fcnstig auch ausserhalb einer Konkurrenzsituation zu erwerben, wenn sich die Anbieterinnen und Anbieter de facto in einer Monopolsituation befinden, w\u00e4hrend die \u00f6ffentliche Auftraggeberin keine andere Wahl hat, als die zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben ben\u00f6tigten Leistungen bei diesem Leistungserbringer zu erwerben. Die Preispr\u00fcfung dient demnach dazu, den wirtschaftlichen Umgang mit den Bundesmitteln sicherzustellen. Ein solcher Mechanismus ist im \u00dcbrigen international verbreitete Praxis.</p><p>Im Rahmen der Revision des \u00f6ffentlichen Beschaffungsrechts wurde das Einsichtsrecht in den Gesetzesentwurf (vgl. Art. 59 E-B\u00f6B) aufgenommen. Dies geschah auf Empfehlung der Finanzdelegation (FinDel) (vgl. Bericht vom 4. April 2014 der FinDel an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des St\u00e4nderates betreffend die Oberaufsicht \u00fcber die Bundesfinanzen im Jahre 2013 [Ziff. 2.3.3], BBl 2014 5551, S. 5586). Im Gegensatz zu Artikel\u00a05 V\u00f6B sah der Gesetzesentwurf vor, der Auftraggeberin ohne vertragliche Vereinbarung direkt ein gesetzlich verankertes Einsichtsrecht einzur\u00e4umen. Im Rahmen der \u00f6ffentlichen Vernehmlassung von 2015 stiess dieser Vorschlag in Wirtschaftskreisen auf Widerstand; diese beklagten insbesondere einen schweren und ungerechtfertigten Eingriff in die Vertragsfreiheit sowie eine Verletzung des Grundsatzes \"pacta sunt servanda\". Bei den Beratungen im Parlament herrschte in dieser Frage Uneinigkeit. Schliesslich beschlossen die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te, den Antrag abzulehnen, in erster Linie aus den bereits genannten Gr\u00fcnden. Allerdings wurde in den Kommissionen bzw. im Plenum von der Verwaltung mehrfach die Beibehaltung eines Einsichtsrechts auf Verordnungsstufe wie in der derzeit geltenden Regelung, d. h. gest\u00fctzt auf eine Vereinbarung, erw\u00e4hnt.</p><p>Bei den Beratungen in den Kommissionen wurden widerspr\u00fcchliche Empfehlungen zuhanden des Bundesrates abgegeben: Die Kommissionen f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben (WAK-N und WAK-S) sprachen sich f\u00fcr eine Streichung des Einsichtsrechts im Verordnungsentwurf aus, w\u00e4hrend die Finanzkommissionen (FK-N und FK-S) sowie die FinDel dessen Beibehaltung bef\u00fcrworteten. Der Bundesrat beschloss im Sinne einer Kompromissl\u00f6sung, an der Preispr\u00fcfung auf Verordnungsstufe festzuhalten. Neu wird die Preispr\u00fcfung jedoch als \"kann-Norm\" und nicht mehr als Pflicht f\u00fcr die Auftraggeberin formuliert, um bei Bedarf den wirtschaftlichen Umgang mit den Bundesmitteln zu gew\u00e4hrleisten (vgl. Art. 24 revidierte V\u00f6B). Die FinDel begr\u00fcsst in ihrem T\u00e4tigkeitsbericht die L\u00f6sung des Bundesrates ausdr\u00fccklich (vgl. Bericht vom 17. M\u00e4rz 2020 der FinDel an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des St\u00e4nderates betreffend die Oberaufsicht \u00fcber die Bundesfinanzen im Jahre 2019, S. 31).</p><p>Materiell setzt das Einsichtsrecht nach Artikel\u00a024 V\u00f6B ausdr\u00fccklich eine Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien voraus; der Grundsatz \"pacta sunt servanda\" wird demnach nicht verletzt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597190400000)\/","SubmittedBy":"Gapany Johanna","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1647388800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690554317327)\/","SubmissionDate":"\/Date(1588550400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5103,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft"}}