{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203303,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203303,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203303,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203303,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203303,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203303,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203303,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203303,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203303,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203303,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203303,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203303,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203303,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203303,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203303,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203303,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203303,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203303,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3303","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"\u00c4nderung der Erwerbsersatzordnung f\u00fcr im Assistenzdienst geleistete Diensttage","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine \u00c4nderung des Erwerbsersatzgesetzes zu unterbreiten, mit den Personen, die in der schweizerischen Armee oder im Rotkreuzdienst Assistenzdienst leisten, f\u00fcr jeden besoldeten Diensttag, den sie \u00fcber die Dauer des ordentlichen Ausbildungsdienstes im laufenden Jahr hinaus zus\u00e4tzlich leisten, Anspruch auf eine Erwerbsausfallentsch\u00e4digung von 100 Prozent des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens erhalten.</p>","ReasonText":"<p>Die Dauer des ordentlichen Ausbildungsdienstes im laufenden Jahr trifft alle vergleichbaren Personen gleich. Eine Erwerbsausfallentsch\u00e4digung von weniger als 100 Prozent kann hier begr\u00fcndet werden. Diensttage, die dar\u00fcber hinaus geleistet werden, sind aber zus\u00e4tzlich und treffen je nach Einsatzbedarf nur wenige oder eher zuf\u00e4llig. Allf\u00e4llige Lohnfortzahlungen durch den Arbeitgeber werden dann als ausserordentlicher Beitrag geleistet. Daher soll hier die Erwerbsausfallentsch\u00e4digung f\u00fcr den gesamten Lohn (100%) aufkommen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Erwerbsersatzordnung hat den verfassungsm\u00e4ssigen Auftrag, der dienstleistenden Person einen angemessenen Ersatz f\u00fcr den erlittenen Erwerbsausfall zu bieten. Dieser Grundsatz gilt im gleichen Masse f\u00fcr Personen, die Milit\u00e4r-, Zivilschutz oder Zivildienst leisten. Die Grundentsch\u00e4digung der Erwerbsersatzordnung betr\u00e4gt 80\u00a0Prozent des durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens. Dienstleistende mit Kindern haben zudem Anspruch auf eine Kinderzulage. Ein Dienstleistender mit einem Kind kommt so bereits auf eine Ersatzquote von \u00fcber 80\u00a0Prozent des vordienstlichen Erwerbseinkommens. Mit drei Kindern erreicht ein Dienstleistender bis zu einem Monatseinkommen von 7'350 Franken sogar eine Erwerbsersatzquote von 100\u00a0Prozent.</p><p>Wie alle Sozialversicherungszweige, die ein Taggeld infolge Erwerbsausfall ausrichten, untersteht die Erwerbsersatzordnung dem Bundesgesetz \u00fcber den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG). Wenn es um den Anspruch oder die Taggeldberechnung geht, so hat zwar jede Sozialversicherung ihre Eigenheiten. Aber eines haben sie gemeinsam: S\u00e4mtliche dem ATSG unterstehenden Sozialversicherungen richten h\u00f6chstens ein Taggeld von 80\u00a0Prozent des versicherten Verdienstes aus. Das gilt sowohl f\u00fcr die Taggelder der Unfall-, Invaliden-, Arbeitslosen- und Milit\u00e4rversicherung als auch f\u00fcr jene der Erwerbsersatzordnung. Der vorgeschlagene Ersatz der vollen Erwerbseinbusse (sogenannter Leistungsersatz 100%) nur f\u00fcr Armeeangeh\u00f6rige h\u00e4tte eine Inkongruenz im Taggeldsystem der Sozialversicherungen zur Folge und l\u00e4sst sich nicht rechtfertigen.</p><p>Zur Bek\u00e4mpfung des Coronavirus haben mehrere Tausend Armeeangeh\u00f6rige Assistenzdienst geleistet. Ein Teil der geleisteten Diensttage wird den Armeeangeh\u00f6rigen an den j\u00e4hrlichen Ausbildungsdienst angerechnet. Es k\u00f6nnen aber nicht alle geleisteten Diensttage angerechnet werden, weil andernfalls beim n\u00e4chsten Ereignisfall keine Unterst\u00fctzungsleistung mehr m\u00f6glich sein k\u00f6nnte. Dies aus dem Grund, weil viele der Armeeangeh\u00f6rigen ihre gesamte Ausbildungsdienstpflicht erf\u00fcllt haben d\u00fcrften. Eine h\u00f6here Grundentsch\u00e4digung f\u00fcr diese nicht an die Ausbildungsdienstpflicht anrechenbaren besoldeten Diensttage w\u00e4re, wie ausgef\u00fchrt, nicht sachgerecht. \u00dcberdies w\u00e4re dies eine fragw\u00fcrdige Besserstellung jenen Armeeangeh\u00f6rigen gegen\u00fcber, die zum Teil mehrere hundert Diensttage am St\u00fcck leisten m\u00fcssen, wie das beim Bef\u00f6rderungsdienst der Fall ist oder bei Durchdienern. Zudem haben auch Schutzdienstpflichtige sowie Zivildienstleistende im Rahmen zur Bek\u00e4mpfung des Coronavirus l\u00e4ngere Eins\u00e4tze geleistet. Es w\u00e4re deshalb eine ungerechtfertigte Besserstellung, wenn nur eine bestimmte Kategorie von Armeeangeh\u00f6rigen eine Erwerbsersatzquote von 100\u00a0Prozent erhalten w\u00fcrde.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass sich die geltende Regelung, d.h. eine Erwerbsausfallsentsch\u00e4digung von 80\u00a0Prozent des durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens, auch f\u00fcr die Ber\u00fccksichtigung von Diensttagen bew\u00e4hrt, die \u00fcber die Dauer des ordentlichen Ausbildungsdienstes hinaus geleistet werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597190400000)\/","SubmittedBy":"Glanzmann-Hunkeler Ida","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1652227200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|44|2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763110005630)\/","SubmissionDate":"\/Date(1588636800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5103,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}