{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203317,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203317,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203317,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203317,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203317,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203317,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203317,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203317,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203317,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203317,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203317,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203317,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203317,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203317,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203317,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203317,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203317,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203317,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3317","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Hebammen. Antrag auf \u00c4nderung von Ziffer 3.2 des Faktenblatts \"Coronavirus \u2013 Kosten\u00fcbernahme f\u00fcr ambulante Behandlungen auf r\u00e4umliche Distanz\"","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen im Zusammenhang mit Hebammen zu beantworten:</p><p>Wie rechtfertigt er:</p><p>1. dass die Kosten f\u00fcr Konsultationen zur Geburtsvorbereitung, die auf r\u00e4umliche Distanz erbracht werden, nicht \u00fcbernommen werden?</p><p>2. dass die Zahl der virtuellen Besuche zur Betreuung nach der Geburt und im Wochenbett auf f\u00fcnf begrenzt ist?</p><p>3. dass Fernbehandlungen gleich verg\u00fctet werden wie Telefongespr\u00e4che - also zur H\u00e4lfte -, obwohl es sich um vollwertige Konsultationen handelt?</p><p>4. dass die Mehrkosten f\u00fcr Schutzmaterial nur bei besonders gef\u00e4hrdeten Patientinnen verg\u00fctet werden?</p>","ReasonText":"<p>- Die Hebammen haben sofort reagiert, als Geburtsvorbereitungskurse in den Spit\u00e4lern nicht mehr erlaubt waren und haben sich so organisiert, dass sie wenn erforderlich Pr\u00e4senzkonsultationen und wenn m\u00f6glich Konsultationen in r\u00e4umlicher Distanz durchgef\u00fchrt haben. F\u00fcr die Fernbehandlungen wurden sie aber nicht verg\u00fctet!</p><p>- Die mit der Umsetzung der BAG-Richtlinien verbundene soziale Isolation macht die professionelle Betreuung vor Ort und aus Distanz noch wichtiger als in normalen Zeiten. Diese Betreuung ist auf 5 Fernkonsultationen beschr\u00e4nkt, w\u00e4hrend gem\u00e4ss Verordnung sonst 10-16 Hausbesuche (abh\u00e4ngig vom Verlauf der Geburt) in der Position C1 des Tarifvertrags verrechnet werden k\u00f6nnen. Diese Beschr\u00e4nkung bringt ein gesundheitliches Risiko f\u00fcr die Frauen, die Neugeborenen und die Familien mit sich.</p><p>- Die professionelle Betreuung ist von gleich hoher Qualit\u00e4t, ob sie nun mit physischem Kontakt oder auf r\u00e4umliche Distanz stattfindet. Das BAG beurteilt Hausbesuche als Gesundheitsrisiko, wenn sie nicht dringend medizinisch angezeigt sind. Leistungen aus r\u00e4umlicher Distanz aber werden wie telefonische Konsultationen behandelt, und dies, obwohl - wenn die Anwesenheit vor Ort nicht unbedingt erforderlich, das Knowhow der Hebamme f\u00fcr die Gesundheit der Mutter und des neugeborenen Kindes aber notwendig ist - eine Konsultation stattfindet, bei der Anamnese, Beobachtung, Zuh\u00f6ren und Beratung \u00e4hnlich ablaufen und die Hebamme den Eltern gleich viel Zeit widmet wie bei einem Hausbesuch. Diese Fernbehandlungen werden \u00fcber die Position C2 des Tarifvertrags verrechnet, also halb so viel verglichen mit einer Konsultation vor Ort.</p><p>- Die Hebammen mussten sich oft selbst um die Beschaffung des f\u00fcr die Aus\u00fcbung ihres Berufs notwendige Schutzmaterial k\u00fcmmern (Desinfektionsmittel, Schutzmasken, \u00dcbersch\u00fcrzen, Brillen). Die Zusatzkosten werden aber nur bei Behandlungen von \"Risikopatientinnen\" verg\u00fctet. Damit wird nur ein Teil der Kosten abgedeckt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Aufgrund der Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung des Coronavirus war es Gesundheitseinrichtungen vom 17. M\u00e4rz 2020 bis einschliesslich 26. April 2020 untersagt, nicht dringend angezeigte medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Therapien durchzuf\u00fchren. Dementsprechend bezogen sich die Empfehlungen des Faktenblattes in der Version vom 6. April 2020 zur Kosten\u00fcbernahme f\u00fcr ambulante Leistungen auf r\u00e4umliche Distanz w\u00e4hrend der COVID-19-Pandemie nur auf dringend angezeigte medizinische Leistungen. Seit dem 27. April 2020 d\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich wieder s\u00e4mtliche Leistungen durchgef\u00fchrt werden. F\u00fcr die Geburtsvorbereitung auf r\u00e4umliche Distanz \u00fcbernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) einen Beitrag von CHF 150.00 (Faktenblatt in der aktualisierten Version vom 20. Mai 2020; suche: <a href=\"http://www.bag.admin.ch\">www.bag.admin.ch</a> &gt; Krankheiten &gt; Infektionskrankheiten &gt; Aktuelle Ausbr\u00fcche und Epidemien &gt; Neues Coronavirus &gt; Regelungen in der Krankenversicherung). Dieser Beitrag entspricht demselben Umfang wie jenem der Geburtsvorbereitung mit physischem Kontakt (Artikel\u00a016 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0b in Verbindung mit Artikel\u00a014 der Verordnung des EDI \u00fcber die Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung [KLV; SR 832.112.31]).</p><p>2./3. Die Hebammenleistungen, die von der OKP \u00fcbernommen werden, sind im Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) abschliessend geregelt (Artikel\u00a029 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0b und Artikel\u00a029 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a und c KVG in Verbindung mit Artikel\u00a016 KLV). Die Verg\u00fctung dieser Leistungen haben die Tarifpartner in der Tarifstruktur f\u00fcr ambulanten Hebammenleistungen vereinbart. Darin sind keine fernm\u00fcndlichen Konsultationen vorgesehen. Mit dem erw\u00e4hnten Faktenblatt wurde die M\u00f6glichkeit geschaffen, dass gewisse Hebammenleistungen auf r\u00e4umliche Distanz erbracht werden k\u00f6nnen, die auch von den Versicherern \u00fcbernommen werden. Trotz der COVID-19-Pandemie m\u00fcssen aus Gr\u00fcnden der Wirksamkeit verschiedene Leistungen mit physischem Kontakt unter Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln erbracht werden. Dies galt auch, als die Gesundheitseinrichtungen auf die Durchf\u00fchrung von nicht dringend angezeigten medizinischen Untersuchungen, Behandlungen und Therapie verzichten mussten.</p><p>Gem\u00e4ss KLV k\u00f6nnen die Hebammen in einer normalen Schwangerschaft sieben Untersuchungen zu Lasten der OKP erbringen. Diese Untersuchungen beinhalten in der Erstkonsultation etwa die Anamnese, klinische und vaginale Untersuchung, Beratung sowie Untersuchung auf Varizen und Bein\u00f6deme und in den weiteren Konsultationen etwa die Kontrolle des Allgemeinzustandes, insbesondere von Gewicht, Blutdruck, Fundusstand, Urinstatus und Auskultation f\u00f6taler Herzt\u00f6ne sowie die umfassende Beratung in Zusammenhang mit der Schwangerschaft. Bei der Betreuung im Wochenbett k\u00f6nnen die Hebammen nach einer Fr\u00fchgeburt, Mehrlingsgeburt, bei Erstgeb\u00e4renden und nach einer Sektion h\u00f6chstens 16 und in allen \u00fcbrigen F\u00e4llen h\u00f6chstens 10 Hausbesuche zu Lasten der OKP erbringen. Diese Wochenbettbetreuung dient der Pflege und \u00dcberwachung des Gesundheitszustandes von Mutter und Kind (z.B. Blutuntersuchung beim Kind; \u00dcberwachen und Versorgen von Wunden und Ziehen von Nahtf\u00e4den und Klammern bei der Mutter) sowie der Unterst\u00fctzung, Anleitung und Beratung der Mutter in der Pflege und Ern\u00e4hrung des Kindes. Die Schwangerschaftskontrolle und die Wochenbettbetreuung kann auf r\u00e4umliche Distanz nicht im selben Umfang erbracht werden wie mit physischem Kontakt und wird deshalb auch nicht im selben Umfang verg\u00fctet. Aus Gr\u00fcnden der Wirksamkeit sind diese beiden Hebammenleistungen weiterhin mit physischem Kontakt zu erbringen. Es ist dabei an der Hebamme zu entscheiden, ob im Einzelfall beispielsweise die Wochenbettbetreuung zehn- bzw. sechzehnmal mit physischem Kontakt oder davon f\u00fcnfmal auf r\u00e4umliche Distanz erbracht werden soll.</p><p>4. In Bezug auf das Schutzmaterial richtet sich das titelerw\u00e4hnte Faktenblatt nach den Empfehlungen des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit zur Anwendung von Schutzmaterial f\u00fcr im Pflegebereicht t\u00e4tige Organisationen und (Gesundheits-)Fachpersonen (<a href=\"http://www.bag.admin.ch\">www.bag.admin.ch</a> &gt; Suche: Krankheit &gt; Infektionskrankheiten &gt; Aktuelle Ausbr\u00fcche und Epidemien &gt; Neues Coronavirus &gt; Informationen f\u00fcr Gesundheitsfachpersonen &gt; Dokumente f\u00fcr Gesundheitsfachpersonen). Darin wird festgehalten, wie mit dem Schutzmaterial umzugehen ist und in welchen F\u00e4llen welches Schutzmaterial anzuwenden ist. F\u00fcr das zus\u00e4tzlich notwendige Material wurde zus\u00e4tzlich zur tarifvertraglich vereinbarten Materialpauschale eine Verg\u00fctung mit einer Pauschale von CHF 5.00 pro Konsultation vorgesehen, wenn das Material nicht von der \u00f6ffentlichen Hand bezogen werden kann. Diese Empfehlungen werden laufend an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1593561600000)\/","SubmittedBy":"Crottaz Brigitte","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763107711530)\/","SubmissionDate":"\/Date(1588636800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5103,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Gesundheit"}}