{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203333,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203333,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203333,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203333,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203333,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203333,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203333,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203333,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203333,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203333,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203333,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203333,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203333,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203333,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203333,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203333,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203333,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203333,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3333","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Keine Einkommensstrafe f\u00fcr Personen, die wegen Covid-19 arbeitslos sind \u2013 zum Wohl aller","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die n\u00f6tigen Bestimmungen zu erlassen, um das Einkommen von arbeitslosen oder von Kurzarbeit betroffenen Personen zu 100 Prozent zu garantieren, und zwar bis zum 1,5-fachen des Medianeinkommens, also bis 9750 Franken brutto pro Monat. Selbstst\u00e4ndigerwerbende mit kleinem Einkommen sollen ebenfalls von einer solchen Massnahme profitieren k\u00f6nnen. Diese Massnahmen sollen so rasch wie m\u00f6glich in Kraft treten und so lange gelten, wie die durch Covid-19 verursachte Gesellschafts- und Wirtschaftskrise dauert.</p>","ReasonText":"<p>Die Zahl der arbeitslosen und von Kurzarbeit betroffenen Personen ist in den vergangenen Monaten rasant gestiegen. Unter diesen gibt es zahlreiche in den vergangenen Monaten arbeitslos gewordene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich sowieso schon in einer schwierigen Lage befanden. Sie erhalten nun nur noch 70 bis 80 Prozent ihres Einkommens in Form von Taggeldern. Dasselbe gilt f\u00fcr Personen, die Kurzarbeit leisten. In diesen F\u00e4llen ist nur 80 Prozent des Einkommens gedeckt. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich schon in einer schwierigen Lage befanden, stehen heute einer noch schwierigeren Situation gegen\u00fcber. Um Abhilfe zu schaffen und um den Aufschwung \u00fcber die Nachfrage zu f\u00f6rdern, sollte das Taggeld von arbeitslosen Personen w\u00e4hrend der Gesellschafts- und Wirtschaftskrise vor\u00fcbergehend 100 Prozent des versicherten Verdiensts betragen, und zwar bis zum 1,5-fachen des Medianeinkommens, also 9750 Franken brutto pro Monat. Bei der Kurzarbeit sollte das Einkommen mit derselben Obergrenze ebenfalls zu 100 Prozent gedeckt sein.</p><p>Dies gilt auch f\u00fcr Selbstst\u00e4ndigerwerbende mit kleinem Einkommen. Darunter fallen viele Personen, die keinen Anspruch auf Erwerbsausfallentsch\u00e4digung haben. Es handelt sich dabei insbesondere um Personen, die in der Hauswirtschaft, im Kulturbereich oder in der Prostitution t\u00e4tig sind, oder um Personen ohne Aufenthaltstitel.</p><p>Diese Massnahmen werden dazu beitragen, dass sich die Gesellschafts- und Wirtschaftskrise nicht langfristig niederschl\u00e4gt. Zudem handelt es sich um eine wirksame Massnahme zur Armutsbek\u00e4mpfung.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Ziel der Kurzarbeitsentsch\u00e4digung (KAE) und der Arbeitslosenentsch\u00e4digung (ALE) ist nicht die Existenzsicherung der Arbeitnehmenden bzw. der Versicherten. Mit der KAE soll die Ganzarbeitslosigkeit der Arbeitnehmenden, deren Arbeit vor\u00fcbergehend reduziert oder suspendiert ist, verhindert werden; die Betriebe k\u00f6nnen so ihre Arbeitskr\u00e4fte behalten. Mit der ALE wiederum soll der Erwerbsausfall angemessen entsch\u00e4digt werden. Dies unterscheidet die KAE bzw. die ALE von der Sozialhilfe, die nach dem Bedarfsprinzip funktioniert und daf\u00fcr sorgt, dass in jedem Fall ein Existenzminimum gew\u00e4hrleistet ist. F\u00fcr Arbeitnehmende und Stellensuchende mit besonders tiefem Einkommen sollen sich die Leistungen der Arbeitslosenversicherung und diejenigen der Sozialhilfe gegenseitig erg\u00e4nzen.</p><p>Aufgrund der Pandemie und der zur Eind\u00e4mmung der Ausbreitung des Virus angeordneten Massnahmen mussten Schweizer Unternehmen in sehr grossem Umfang auf das Instrument der Kurzarbeit zur\u00fcckgreifen, um Entlassungen zu vermeiden. Der Bundesrat hat der ausserordentlichen Situation Rechnung getragen, indem er bis zum 31. August 2020 den Anspruch auf KAE ausgeweitet und bis zum 31. Dezember 2020 die Beantragung vereinfacht hat. Unter anderem hat der Bundesrat beschlossen, dass die Eink\u00fcnfte aus Zwischenbesch\u00e4ftigungen w\u00e4hrend dem KAE-Bezug bei der KAE nicht abgezogen werden. Es steht somit allen Bez\u00fcgerinnen und Bez\u00fcgern die M\u00f6glichkeit offen, durch entsprechende Besch\u00e4ftigungen ihr Einkommen markant - sogar \u00fcber ihren bisherigen Lohn hinaus - zu erh\u00f6hen. W\u00fcrden die Forderungen der Motion erf\u00fcllt, k\u00e4me dies einer Bevorzugung gewisser Einkommensklassen und einer Ungleichbehandlung innerhalb der Anspruchsgruppen der KAE gleich.</p><p>F\u00fcr von Arbeitslosigkeit betroffene versicherte Personen hat der Bundesrat insbesondere eine spezifische Regelung f\u00fcr all jene erlassen, deren Anspruch auf ALE per 1. M\u00e4rz 2020 noch nicht ausgelaufen war. Die normalen Taggelder wurden w\u00e4hrend dieser Zeit nicht beansprucht, stattdessen erhielten diese Personen zus\u00e4tzlich h\u00f6chstens 120 Taggelder bis zum 31. August 2020 (COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung; SR 837.033).</p><p>Durch die Verabschiedung der in der Motion vorgeschlagenen Massnahme w\u00fcrden die zentralen Anreize zur Wiederaufnahme der Arbeit in der Arbeitslosenversicherung massiv geschw\u00e4cht. Zudem w\u00e4re sowohl bei der Arbeitslosen- als auch bei der Kurzarbeitsentsch\u00e4digung mit sehr hohen Mehrkosten zu rechnen. Bei der Arbeitslosenentsch\u00e4digung w\u00e4re aufgrund der h\u00f6heren Auszahlungen mit einer Kostenzunahme von \u00fcber 25 Prozent zu rechnen. Allf\u00e4llige Zusatzkosten f\u00fcr Selbstst\u00e4ndigerwerbende sind dabei nicht eingerechnet. Bei der Kurzarbeit w\u00e4re mit um rund 20 Prozent h\u00f6heren Ausgaben zu rechnen. Nicht ber\u00fccksichtigt ist in diesen Sch\u00e4tzungen, dass bei einer vollen Entsch\u00e4digung des fr\u00fcheren Erwerbseinkommens jeder Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbst\u00e4tigkeit oder zum Abbau von Kurzarbeitsentsch\u00e4digung verloren geht.</p><p>Die Erh\u00f6hung der Beteiligung des Bundes um 6 Milliarden Franken gem\u00e4ss Artikel\u00a08 der COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung (SR 837.033) reicht nicht aus, um die gesamten Zusatzkosten der ALV zu decken. Um die Aktivierung der Schuldenbremse (gem\u00e4ss Art. 90c Abs. 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes AVIG; SR 837.0) zu vermeiden, unterbreitet der Bundesrat den beiden R\u00e4ten eine Revision des AVIG, die eine Zusatzfinanzierung der ALV zur Deckung der Kosten der KAE vorsieht. Die Botschaft wird durch ein dringliches Verfahren in der Herbstsession 2020 behandelt.</p><p>Damit werden die durch die hohe Nachfrage nach KAE und deren Ausweitung auf weitere Anspruchsgruppen im Jahr 2020 entstandenen Kosten gedeckt. Was die Selbstst\u00e4ndigerwerbenden betrifft verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die Motion Dandr\u00e8s 20.3257.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1598400000000)\/","SubmittedBy":"Prezioso Batou Stefania","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1645920000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|28|44|2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1716302758610)\/","SubmissionDate":"\/Date(1588723200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5103,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}