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Wer \u00fcbernimmt die Kosten der gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Krise, die die Pandemie verursacht hat?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die gesundheitlichen und sozialen Folgen von Covid-19 treffen nicht alle gleich hart. Sie sind besonders in der Arbeitswelt sp\u00fcrbar und treffen dort wiederum vor allem die prek\u00e4rsten Sektoren und diejenigen Menschen, die an vorderster Front arbeiten; dabei handelt es sich mehrheitlich um Frauen. Aus diesem Grund sollen die Massnahmen, die zur Bek\u00e4mpfung der sozialen Auswirkungen der Krise ergriffen werden, solidarisch finanziert werden. Es muss unbedingt vermieden werden, dass die Finanzierung \u00fcber die Erwerbseinkommen erfolgt, damit der Grossteil der Bev\u00f6lkerung, der bereits unter der Krise leidet, verschont und ihre Einkommen erhalten werden. </p><p>Muss eine h\u00f6here Verschuldungsquote der Schweiz nicht als positiv bewertet werden, da unsere Partner alle bereits unendlich viel st\u00e4rker verschuldet sind als wir und nun ihre Staatsverschuldung noch deutlich erh\u00f6hen m\u00fcssen, was dazu f\u00fchrt, dass das Risiko steigt, dass der Schweizerfranken aufgrund des unertr\u00e4glichen Drucks noch st\u00e4rker wird. Schon heute sind der Euro nur noch 1.05 Franken und der US-Dollar nur noch 97 Rappen wert.</p><p>- W\u00e4re es nicht w\u00fcnschenswert, auf Verm\u00f6gen und auf Erbschaften \u00fcber zwei Millionen Franken eine solidarische Steuer zu erheben?</p><p>- Dr\u00e4ngt es sich nicht auf, deutlich weniger milit\u00e4risches Material zu beschaffen?</p><p>- Schliesslich: Ist es denkbar, einen Teil der Gewinne der Schweizerischen Nationalbank zur Deckung des Defizits zu verwenden? </p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die bisher beschlossenen ausserordentlichen Ausgaben des Bundes zur Bew\u00e4ltigung der Corona-Pandemie belaufen sich auf rund 31 Milliarden. Die gr\u00f6ssten Betr\u00e4ge betreffen die Sondereinlage zugunsten der Arbeitslosenversicherung (ALV) zur Finanzierung der Kurzarbeitsentsch\u00e4digung (20,2 Mrd.) und den Corona-Erwerbsersatz f\u00fcr direkt und indirekt Betroffene (5,3 Mrd.), wovon die von der Krise betroffenen Arbeitnehmenden und Selbst\u00e4ndigerwerbenden gest\u00fctzt werden. Mit all diesen Massnahmen leistet der Bund einen wesentlichen Beitrag zur Einkommenssicherung. Aktuell zeichnet sich ab, dass die bisher vom Parlament bewilligten Ausgaben nicht in allen Bereichen voll ausgesch\u00f6pft werden. Insbesondere bei der Kurzarbeitsentsch\u00e4digung und beim Corona-Erwerbsersatz d\u00fcrften Kreditreste anfallen.</p><p>Die ausserordentlichen Ausgaben werden Ende 2020 zu einem hohen Defizit und zu einem Schuldenanstieg f\u00fchren. Entsprechend wird auch das Amortisationskonto einen hohen Fehlbetrag ausweisen. Dieser m\u00fcsste gem\u00e4ss der geltenden Erg\u00e4nzungsregel zur Schuldenbremse innerhalb von sechs Jahren wieder abgebaut werden (Art. 17b FHG; SR 611.0), das Parlament kann aber in besonderen F\u00e4llen die Amortisationsfrist erstrecken. Ein zu rascher Abbau der Neuverschuldung w\u00fcrde einen \u00fcberm\u00e4ssigen Spardruck ausl\u00f6sen und damit die konjunkturelle Erholung gef\u00e4hrden. Der Bundesrat will deshalb Ende Jahr auf Basis einer finanzpolitischen Gesamtschau entscheiden, wie die Corona-Schulden abgebaut werden sollen. Dazu wird eine \u00c4nderung des Finanzhaushaltgesetzes n\u00f6tig sein. Die grunds\u00e4tzliche Stossrichtung der Schuldenbremse soll jedoch beibehalten werden.</p><p>Eine h\u00f6here Schuldenquote des Bundes h\u00e4tte keinen sp\u00fcrbaren Einfluss auf die Wechselkurse. Diese werden langfristig st\u00e4rker durch internationale Unterschiede in der Wettbewerbsf\u00e4higkeit sowie der Geldpolitik bzw. der unterschiedlichen Teuerungsraten bestimmt.</p><p>Hinsichtlich der drei gestellten Fragen h\u00e4lt der Bundesrat fest:</p><p>- Der Bund hat im Unterschied zu den Kantonen keine Kompetenz, eine Erbschaftssteuer zu erheben.</p><p>- Der Bundesrat h\u00e4lt an den mehrj\u00e4hrigen Finanzbeschl\u00fcssen f\u00fcr die laufende Legislatur fest. Es handelt sich dabei um H\u00f6chstbetr\u00e4ge, die wenn n\u00f6tig unterschritten werden k\u00f6nnen.</p><p>- Die Vereinbarung zwischen dem Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartement und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) regelt die Gewinnaussch\u00fcttungen der SNB an Bund und Kantone mit dem Ziel, dass die Aussch\u00fcttungen trotz den volatilen Gewinnen und Verlusten der SNB m\u00f6glichst stetig ausfallen. Die Zusatzvereinbarung vom 28. Februar 2020 sieht vor, dass die SNB in den Jahren 2020 und 2021 eine bis auf 4 Milliarden erh\u00f6hte Gewinnaussch\u00fcttung vornehmen kann.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597795200000)\/","SubmittedBy":"Prezioso Batou Stefania","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1655424000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|24|28|44|2446|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1716302628850)\/","SubmissionDate":"\/Date(1588723200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5103,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Finanzwesen|Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Steuer|Gesundheit"}}