{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203344,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203344,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203344,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203344,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203344,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203344,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203344,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203344,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203344,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203344,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203344,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203344,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203344,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203344,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203344,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203344,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203344,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203344,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3344","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Eine unabh\u00e4ngige Kontrolle von Bet\u00e4ubung und Entblutung in Schlachtbetrieben","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird, gest\u00fctzt auf Artikel\u00a032 TSchG, beauftragt, die Kantone zu einer veterin\u00e4rbeh\u00f6rdlichen Personalaufstockung f\u00fcr die \u00dcberwachung der Bet\u00e4ubung und Entblutung in Schlachtbetrieben zu verpflichten.</p>","ReasonText":"<p>Nach heutiger Rechtslage bestimmt der Schlachthofbetreiber eine Person, die f\u00fcr die Kontrolle des Bet\u00e4ubungs- und Entblutungserfolgs verantwortlich ist. Die dokumentierte Selbstkontrolle ist sodann stichprobenartig von den amtlichen Tier\u00e4rzten zu \u00fcberpr\u00fcfen.</p><p>Die durch die BLK zwischen Januar 2018 und M\u00e4rz 2019 durchgef\u00fchrte Analyse von 67 Schlachtanlagen hat ergeben, dass in vielen Schlachtbetrieben, und insbesondere in jenen mit geringer Kapazit\u00e4t, die Kontrolle des Bet\u00e4ubungs- und Entblutungserfolgs g\u00e4nzlich fehlte oder nicht korrekt vorgenommen wurde. Ohne Kontrollm\u00f6glichkeit bleiben gravierende Tierschutzverst\u00f6sse wie etwa Fehlbet\u00e4ubungen von den amtlichen Tier\u00e4rzten unentdeckt. Diese sind somit nicht in der Lage, entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Verdeckte Videoaufnahmen von Tierrechtsorganisationen haben in der Vergangenheit denn auch wiederholt krasse Tierschutzverst\u00f6sse (grober Umgang, Misshandlungen, Fehlbet\u00e4ubungen etc.) im Rahmen der Schlachtung von Tieren ans Licht gebracht.</p><p>Im Hinblick auf das immense Leid, das eine ungen\u00fcgende Bet\u00e4ubung oder Entblutung f\u00fcr betroffene Tiere zur Folge hat, geht es nicht an, auf die Selbstkontrolle der Schlachtbetriebe als Vollzugsgrundlage f\u00fcr die Veterin\u00e4rdienste abzustellen, zumal es sich dabei um aus Tierschutzsicht h\u00f6chst sensible Vorg\u00e4nge handelt. Die Kontrollen m\u00fcssen unabh\u00e4ngig erfolgen, um der Sensitivit\u00e4t der Bet\u00e4ubung und der Entblutung von Tieren gerecht zu werden, was bei der betriebsinternen Selbstkontrolle von Vornherein nicht gew\u00e4hrleistet ist. </p><p>Vor diesem Hintergrund erscheint die vom BLV vorgeschlagene F\u00f6rderung der Selbstkontrolle in den Schlachtbetrieben nicht zielf\u00fchrend. Vielmehr dr\u00e4ngt sich die Einf\u00fchrung einer gesetzlich verankerten Pflicht der kantonalen Veterin\u00e4rdienste auf, vor Ort eine Kontrolle des Bet\u00e4ubungs- und Entblutungserfolgs vorzunehmen, und zwar durch eine veterin\u00e4rbeh\u00f6rdliche Fachperson. Im Bereich der Fleischhygiene wird heute bereits an jedem einzelnen Schlachtk\u00f6rper eine amtstier\u00e4rztliche Untersuchung vorgenommen. Es muss daher m\u00f6glich sein, diesen Personalaufwand auch in einem besonders sensiblen Tierschutzbereich zu gew\u00e4hrleisten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist ebenfalls der Ansicht, dass eine korrekte Schlachtung aus Tierschutzgr\u00fcnden \u00e4usserst wichtig ist.</p><p>Die Tierschutzgesetzgebung verpflichtet die Kantone bereits heute explizit dazu, die f\u00fcr einen wirksamen Vollzug erforderliche Anzahl Personen einzusetzen (Art. 210 Abs. 2 Tierschutzverordnung; SR 455.1). Dies bedeutet insbesondere, dass die Kantone entscheiden m\u00fcssen, wie viele amtliche Tier\u00e4rztinnen und Tier\u00e4rzte in jedem Schlachthof f\u00fcr die Durchf\u00fchrung dieser Kontrollen notwendig sind.</p><p>Alle Kantone zu einer Personalaufstockung f\u00fcr die \u00dcberwachung der Bet\u00e4ubung und Entblutung zu verpflichten, st\u00fcnde weder im Einklang mit dem Grundsatz des Tierschutzgesetzes (SR 455) , das den Vollzug den Kantonen \u00fcbertr\u00e4gt (Art. 32 Abs. 2), noch mit dem F\u00f6deralismus. Es w\u00e4re zudem unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig, die Bet\u00e4ubung und Entblutung jedes Tiers von einer amtlichen Tier\u00e4rztin oder einem amtlichen Tierarzt kontrollieren zu lassen, da das angestrebte Ziel mit anderen Massnahmen erreicht werden kann. Ausserdem muss die Zust\u00e4ndigkeit in diesem Bereich bei den Schlachth\u00f6fen verbleiben. Schliesslich h\u00e4tten systematische Kontrollen hohe Kosten f\u00fcr die Kantone zur Folgen.</p><p>Zeigt sich jedoch, dass sich in einem Kanton Tierschutzverst\u00f6sse in Schlachth\u00f6fen h\u00e4ufen, fordert das f\u00fcr die Bundesaufsicht zust\u00e4ndige Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen (BLV) den betreffenden Kanton auf, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.</p><p>Als Reaktion auf den Bericht der Bundeseinheit f\u00fcr die Lebensmittelkette (BLK) hat das BLV - wo angezeigt - auch in diesem Sinn bei den betroffenen Kantonen interveniert. Es wurden also bereits Massnahmen zur St\u00e4rkung der Ressourcen ergriffen (z. B. Reorganisation der Fleischkontrolle und Aufstockung des Kontrollpersonals).</p><p>Dar\u00fcber hinaus hat das BLV zahlreiche weitere Massnahmen eingeleitet. Insbesondere wurde von den betroffenen kantonalen Veterin\u00e4rdiensten verlangt, dass sie Sofortmassnahmen ergreifen, um eine gesetzeskonforme Bet\u00e4ubung und Entblutung sicherzustellen (z. B. geeignetes Material, Personal, das f\u00fcr die Erkennung der Symptome einer unzureichenden Bet\u00e4ubung ausgebildet ist). Auch diese Sofortmassnahmen wurden bereits umgesetzt.</p><p>Das BLV und die Branche leiteten auch Massnahmen ein, um die Aus- und Weiterbildung aller an der Schlachtung beteiligten Personen zu verbessern. Zudem wird die Verordnung des BLV \u00fcber den Tierschutz beim Schlachten (SR 455.110.2) zurzeit revidiert (Er\u00f6ffnung der Vernehmlassung im Herbst 2020). Unter anderem sind Verbesserungen der verschiedenen Bet\u00e4ubungsmethoden vorgesehen. Schliesslich soll die korrekte Dokumentation der verschiedenen Etappen der Schlachtung in den Schlachth\u00f6fen (Selbstkontrolle) von den Kantonen besser kontrolliert werden.</p><p>Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die bereits ergriffenen Massnahmen und die laufenden Reformen ausreichen, um den Tierschutz beim Schlachten sicherzustellen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1593561600000)\/","SubmittedBy":"Schneider Meret","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1652227200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|52|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1716302439887)\/","SubmissionDate":"\/Date(1588723200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5103,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Umwelt|Gesundheit"}}