{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203351,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203351,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203351,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203351,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203351,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203351,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203351,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203351,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203351,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203351,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203351,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203351,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203351,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203351,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203351,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203351,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203351,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203351,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3351","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gesundheitssch\u00e4digende Chemikalien. Warum toleriert der Bundesrat R\u00fcckst\u00e4nde von verbotenen Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die EDI-Verordnung SR 817.021.23 legt die H\u00f6chstgehalte f\u00fcr Pflanzenschutzmittel in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft fest. Demnach sollen Lebensmittel grunds\u00e4tzlich keine R\u00fcckst\u00e4nde von in der Schweiz nicht zugelassenen Substanzen enthalten: f\u00fcr diese gilt als Nulltoleranz die sogenannte \"Bestimmungsgrenze\", also die geringste quantifizierbare R\u00fcckstandskonzentration von 0,01 mg/kg.</p><p>Jedoch k\u00f6nnen \"auf Begehren\" f\u00fcr einzelne Pflanzenschutzmittel h\u00f6here \"Einfuhrtoleranzen\" festgelegt werden. Diese Ausnahmeregelung soll laut Verordnung allerdings nicht gelten f\u00fcr jene Pflanzenschutzmittel, die \"aus Gr\u00fcnden des Gesundheitsschutzes nicht zugelassen\" sind.</p><p>Doch gem\u00e4ss Anhang 2 der Verordnung \u00fcber die H\u00f6chstgehalte f\u00fcr Pestizidr\u00fcckst\u00e4nde wurden dennoch f\u00fcr zahlreiche Substanzen, deren Verwendung in der Schweiz explizit wegen ihrer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt verboten wurde, h\u00f6here Einfuhrtoleranzen festgelegt. Beispielsweise liegt der Grenzwert f\u00fcr Profenofos-R\u00fcckst\u00e4nde in Paprika mit 3 mg/kg 300 Mal \u00fcber der Bestimmungsgrenze. Dieses Insektizid kann laut US-Umweltbeh\u00f6rde EPA \"die Aktivit\u00e4t des Nervensystems \u00fcberstimulieren\", und kann insbesondere Kindern die Entwicklung des Gehirns beeintr\u00e4chtigen. Profenofos geh\u00f6rt zu denjenigen Pflanzenschutzmitteln, die im Anhang 1 der PIC-Verordnung SR 814.82 stehen, deren Verwendung also \"wegen ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder auf die Umwelt verboten ist oder strengen Beschr\u00e4nkungen unterliegt\". F\u00fcr 100 weitere Pflanzenschutzmittel auf dieser Liste wurden Einfuhrtoleranzen festgelegt, die \u00fcber 0.01 mg/kg liegen. </p><p>1. Weshalb toleriert der Bundesrat, dass Lebensmittel R\u00fcckst\u00e4nde von in der Schweiz verbotenen Pflanzenschutzmitteln enthalten?</p><p>2. F\u00fcr alle Pestizide, die \"aus Gr\u00fcnden des Gesundheitsschutzes nicht zugelassen\" sind, sollte eigentlich die Nulltoleranz von 0,01 mg/kg gelten. Mit welcher Begr\u00fcndung genehmigt der Bundesrat abweichende Einfuhrtoleranzen f\u00fcr Pflanzenschutzmittel, die auf der Liste der Substanzen stehen, die in der Schweiz ausdr\u00fccklich wegen ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit oder auf die Umwelt verboten wurden?</p><p>3. Wie definiert der Bundesrat in der EDI-Verordnung Pflanzenschutzmittel, die \"aus Gr\u00fcnden des Gesundheitsschutzes nicht zugelassen sind\"? Um welche Pflanzenschutzmittel handelt es sich?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Dem Bundesrat ist es wichtig, dass der Verzehr von Lebensmitteln sicher ist. Deshalb gelten bei Lebensmitteln strenge Vorgaben f\u00fcr Pflanzenschutzmittelr\u00fcckst\u00e4nde. Um die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu sch\u00fctzen ist es aber weder erforderlich noch w\u00e4re es verh\u00e4ltnism\u00e4ssig, f\u00fcr in der Schweiz nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel generell eine sogenannte Nulltoleranz f\u00fcr R\u00fcckst\u00e4nde vorzuschreiben. Denn je nach geografischer Region, den dortigen klimatischen Bedingungen und den angebauten Erzeugnissen werden bei der Herstellung von Lebensmitteln unterschiedliche Pflanzenschutzmittel ben\u00f6tigt. Dies bewirkt auch, dass nicht \u00fcberall die gleichen Pflanzenschutzmittel zugelassen sind. Z.B. k\u00f6nnen Lebensmittel aus S\u00fcdamerika R\u00fcckst\u00e4nde von Pflanzenschutzmitteln aufweisen, die in der Schweiz verboten sind. Urs\u00e4chlich kann auch ein fehlender Bedarf f\u00fcr den Einsatz eines Pestizids in der Schweiz sein.</p><p>2. Eine Nichtzulassung eines Pflanzenschutzmittels aus Gr\u00fcnden des Gesundheitsschutzes kann mit Blick auf die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten (Verzehr eines Lebensmittels) erfolgen und/oder mit Blick auf die Gesundheit der Anwenderinnen und Anwender beim Ausbringen (Spritzen). Wird ein Pflanzenschutzmittel in der Schweiz zum Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten nicht zugelassen, gilt auch f\u00fcr eingef\u00fchrte Lebensmittel stets die als Nulltoleranz festgelegte Bestimmungsgrenze, d.h. die geringste noch quantifizierbare R\u00fcckstandskonzentration oder falls dies technisch nicht m\u00f6glich ist der Standardh\u00f6chstwert von 0,01 mg/kg. Wird ein Pflanzenschutzmittel im Inland dagegen einzig mit Blick auf den Gesundheitsschutz der Anwenderinnen und Anwender (oder zum Schutz der Umwelt) verboten, sind Einfuhrtoleranzen unter gewissen Bedingungen m\u00f6glich. Dies ist mit den unterschiedlichen Gesundheitsrisiken von Pflanzenschutzmitteln bei der Anwendung und beim Verzehr von damit behandelten Lebensmitteln zu begr\u00fcnden. Beim Spritzen ist die Exposition gegen\u00fcber einem Pflanzenschutzmittel viel h\u00f6her als beim Verzehr und die Aufnahme erfolgt \u00fcber Haut und Lunge statt \u00fcber Magen und Darm. Selbst wenn ein Pflanzenschutzmittel in der Schweiz zum Schutz der Anwenderinnen und Anwender (oder der Umwelt) nicht zugelassen ist, kann der Verzehr von Erzeugnissen, die im Ausland mit diesem Pflanzenschutzmittel behandelt worden sind, dennoch sicher sein. Eine Nulltoleranz f\u00fcr Pflanzenschutzmittelr\u00fcckst\u00e4nde f\u00fcr ausl\u00e4ndische Produkte ist diesfalls nur n\u00f6tig, wenn kein f\u00fcr den Verzehr sicherer R\u00fcckstandsh\u00f6chstgehalt (RHG) bestimmt werden kann. Das Vorgehen in der Schweiz und die festgelegten RHG entsprechen der Praxis in der EU und ber\u00fccksichtigen die Vorgaben der WTO und des Codex Alimentarius.</p><p>3. Gem\u00e4ss den vorangehenden Ausf\u00fchrungen werden Einfuhrtoleranzen f\u00fcr R\u00fcckst\u00e4nde von in der Schweiz verbotenen Pflanzenschutzmitteln demnach nur gew\u00e4hrt, wenn die Nichtzulassung des betroffenen Pflanzenschutzmittels in der Schweiz nicht zum Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten erfolgte und eine Gef\u00e4hrdung derselben mittels Festlegung eines sicheren R\u00fcckstandsh\u00f6chstgehalts ausgeschlossen werden kann. F\u00fcr das Pflanzenschutzmittel Profenofos gilt aus den folgenden Gr\u00fcnden eine Einfuhrtoleranz von 3 mg/kg in Chili - und nicht wie im Vorstoss erw\u00e4hnt in Paprika, f\u00fcr den der RHG 0.01 mg/kg betr\u00e4gt: Der R\u00fcckzug der Bewilligung f\u00fcr Profenofos gr\u00fcndet nicht im Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten, sondern ist darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass kein Antrag auf Reevaluation der Genehmigung gestellt wurde. Zugleich besteht ein von der EU in Hinblick auf den Gesundheitsschutz gepr\u00fcfter und f\u00fcr sicher befundener R\u00fcckstandsh\u00f6chstgehalt von 3 mg/kg in Chili. Dieser wurde von der Schweiz \u00fcbernommen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597190400000)\/","SubmittedBy":"Badertscher Christine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|55|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690509625210)\/","SubmissionDate":"\/Date(1588723200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5103,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Landwirtschaft|Gesundheit"}}