{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203374,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203374,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203374,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203374,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203374,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203374,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203374,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203374,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203374,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203374,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203374,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203374,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203374,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203374,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203374,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203374,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203374,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203374,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3374","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Unter-16-J\u00e4hrige wirksam vor pornografischen Inhalten auf dem Internet sch\u00fctzen. #banporn4kids#","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung die gesetzlichen Anpassungen vorzulegen, die Fernmeldedienstanbieter verpflichten, Zugangsperren \u00fcber Anbieter zu verf\u00fcgen, welche pornografische Inhalte im Sinne von Artikel\u00a0197 Absatz\u00a01 StGB verbreiten, ohne hinreichende technische Vorkehrungen zum Schutz von Personen unter 16 Jahren zu treffen.</p>","ReasonText":"<p>Die Verf\u00fcgbarkeit und die Verbreitung pornografischer Darstellungen im Internet hat w\u00e4hrend der Coronakrise um ein Vielfaches zugenommen. So bieten einige der gr\u00f6ssten Anbieter pornografischen Inhalts mittlerweile kostenlose Premiumdienste an. Gem\u00e4ss Artikel&nbsp;197 Absatz&nbsp;1 StGB wird wer pornografische Inhalte unter 16-J\u00e4hrigen anbietet, zeigt, \u00fcberl\u00e4sst, zug\u00e4nglich macht oder diese an sie verbreitet, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Dies gilt auch f\u00fcr die Verbreitung durch Fernmeldeeinrichtungen wie das Internet. Solche Anbieter umgehen Artikel&nbsp;197 Absatz&nbsp;1 indem sie den Nutzer in einer Warnmeldung dazu auffordern, sein Mindestalter mit einem Klick zu best\u00e4tigen. Das blosse Wegklicken einer Warnung gew\u00e4hrleistet weder einen hinreichenden Jugendschutz noch eine wirksame Durchsetzung des Artikels 197 Absatz&nbsp;1. StGB.</p><p>Der Schutz von Minderj\u00e4hrigen wurde im Internet bislang wegen verschiedenen Ausreden nicht umgesetzt:&nbsp;</p><p>1. die technische Umsetzung sei zu schwierig, zu aufw\u00e4ndig und unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig und sei f\u00fcr geschickte Nutzerinnen und Nutzer zu leicht zu umgehen. Es gibt aber in der Realit\u00e4t zahlreiche technische M\u00f6glichkeiten, das Alter der Nutzer zu bestimmen und den Jugendschutz im Internet wirksamer durchzusetzen.</p><p>2. Die Schulung der Medienkompetenz sei wichtiger als der Jugendschutz. Das stimmt so nicht, Pr\u00e4vention ist eine wertvolle Erg\u00e4nzung, aber kein Ersatz. Der Umsatz der Pornoindustrie ist riesig, sie setzt alles daran, dass die Unternehmen den Jugendschutz umgehen. F\u00fcr das Wohlergehen unserer Kinder und Jugendlichen ist es wichtig und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig, das geltende Recht durchzusetzen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Pornografie im Internet ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Das Verbot, ihnen Pornografie zug\u00e4nglich zu machen, ist in Artikel\u00a0197 Absatz\u00a01 des Strafgesetzbuches (SR 311.0; StGB) verankert.</p><p>Gegen\u00fcber Internetplattformen in der Schweiz kann das Verbot rechtlich durchgesetzt werden. Im Ausland bereitet die Durchsetzung jedoch Schwierigkeiten. Die Strafbarkeit eines Verhaltens wird n\u00e4mlich nicht in allen L\u00e4ndern gleich beurteilt. Zudem k\u00f6nnen die betroffenen Unternehmen leicht ihren Sitzstaat wechseln, um einer Verfolgung auszuweichen.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es zwar verst\u00e4ndlich, dass nicht nur bei den prim\u00e4ren Verursachern der Problematik, sondern auch bei weiteren Beteiligten nach einer L\u00f6sung f\u00fcr das Problem gesucht wird. Bei den Anbieterinnen von Internetanschl\u00fcssen stellt sich diesbez\u00fcglich die Frage von Netzsperren, wie von der Motion verlangt. Aus nachfolgenden Gr\u00fcnden erachtet der Bundesrat die Einf\u00fchrung einer Netzsperre aber nicht als zielf\u00fchrend.</p><p>Netzsperren sind ein Instrument, das leicht umgangen werden kann. Nur Staaten, die s\u00e4mtlichen Internetverkehr streng kontrollieren, k\u00f6nnen Netzsperren auch effektiv durchsetzen. Sie erreichen das, indem sie unter anderem alle Internetnutzer st\u00e4ndig identifizieren, verschiedene VPN (\"Virtuelle private Netzwerke\") und Verschl\u00fcsselungen verbieten, die Internetanbieterinnen zur Analyse des Internetverkehrs verpflichten und die kommunizierten Inhalte selbst analysieren. Das w\u00e4re f\u00fcr die Schweiz vor dem Hintergrund der schweizerischen Bundesverfassung undenkbar.</p><p>Netzsperren sieht das geltende Recht nur im Geldspielgesetz (SR 935.51; BGS) f\u00fcr in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele vor. Mit der geplanten Inkraftsetzung des revidierten Fernmeldegesetzes auf den 1. Januar 2021 werden sie auch f\u00fcr qualifizierte Pornografie gem\u00e4ss Artikel\u00a0197 Abs\u00e4tze 4 und 5 StGB gelten (Artikel\u00a046a Abs\u00e4tze 2 und 3 nFMG; BBl 2019 2619).</p><p>Netzsperren gelten nach den Artikeln 86 ff. des Geldspielgesetzes nur gegen in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele. Gleichzeitig wird den Spielenden der Zugang zu in der Schweiz bewilligten Geldspielen erlaubt. Sie sollen nicht vom Spielen grunds\u00e4tzlich abgehalten werden, sondern die legalen Angebote in der Schweiz nutzen.</p><p>Bei der qualifizierten Pornografie sind international praktisch alle Internetanbieterinnen bereit, an deren Bek\u00e4mpfung durch L\u00f6schung entsprechender Inhalte an der Quelle mitzuarbeiten, sodass Netzsperren nur in wenigen F\u00e4llen und in der Regel nur f\u00fcr kurze Zeit angewendet werden m\u00fcssen. Darum k\u00f6nnen in diesen beiden Bereichen Netzsperren funktionieren.</p><p>Diese Voraussetzungen sind beim Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Pornografie gem\u00e4ss Artikel\u00a0197 Absatz\u00a01 StGB nicht gegeben.</p><p>Diejenigen Massnahmen, die der Bundesrat zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Pornografie im Internet durchsetzen kann, sind bereits umgesetzt oder stehen kurz davor. So wird ab Anfang 2021 eine Pflicht f\u00fcr die Anbieterinnen von Internetzug\u00e4ngen gelten, ihre Kundinnen und Kunden \u00fcber die M\u00f6glichkeiten im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes zu beraten (Artikel\u00a046a Absatz\u00a01 nFMG; BBl 2019 2619). Auch wurde die nationale Plattform \"Jugend und Medien\" geschaffen, die die Medienkompetenz von Eltern, Kindern und Jugendlichen f\u00f6rdert.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597190400000)\/","SubmittedBy":"Gugger Niklaus-Samuel","BusinessStatus":215,"BusinessStatusText":"Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1775001600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|34|1216","Category":"IV","Modified":"\/Date(1779310832270)\/","SubmissionDate":"\/Date(1588723200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5103,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Medien und Kommunikation|Strafrecht"}}