{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203375,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203375,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203375,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203375,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203375,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203375,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203375,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203375,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203375,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203375,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203375,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203375,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203375,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203375,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203375,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203375,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203375,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203375,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3375","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Aufhebung des Grundrechts auf Demonstrationen und Kundgebungen trotz Einhaltung der Vorschriften der Covid-19-Notverordnungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Demonstrationen und Kundgebungen auf \u00f6ffentlichem Grund geniessen in der Schweiz den verfassungsrechtlichen Schutz sowohl der Meinungs- und Informationsfreiheit nach Artikel\u00a016 BV wie auch der Versammlungsfreiheit Artikel\u00a022 BV. Auf europ\u00e4ischer und internationaler Ebene garantieren Artikel\u00a011 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention EMRK (in Verbindung mit Art. 10 EMRK) und Artikel\u00a021 UNO-Pakt II das Recht, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln. </p><p>In den Wochen seit der Verh\u00e4ngung des Versammlungsverbots und der Vorschrift, dass keine Gruppen \u00fcber f\u00fcnf Personen erlaubt seien, wurden in der ganzen Schweiz verschiedentlich politische \u00c4usserungen im \u00f6ffentlichen Raum untersagt. Die Polizei verhaftete, b\u00fcsste oder wies Personen weg, welche mit Fantasie im \u00f6ffentlichen Raum ihre politische Meinung kundgetan hatten, auch in F\u00e4llen, bei denen sie dabei keine Gruppen \u00fcber f\u00fcnf Personen bildeten und innerhalb der Gruppe die Distanzregeln einhielten.</p><p>Gegen\u00fcber dem \"Tages-Anzeiger\" stellte das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) am 1. Mai 2020 denn auch klar, dass es einen gewissen Spielraum gebe bei der Auslegung der Verordnung, insbesondere dann, wenn sich nur einzelne Personen an einer Aktion beteiligten. \"Denkbar sind alle Formen von politischen \u00c4usserungen, bei denen es zu keinen Menschenansammlungen kommt\", teilte das BAG mit.</p><p>1. Kann der Bundesrat best\u00e4tigen, dass er selbst auch bei der Verh\u00e4ngung von bundesr\u00e4tlichem Notrecht an das verfassungsm\u00e4ssige Prinzip der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit gebunden ist, d.h. dass alle Einschr\u00e4nkungen der Grundrechte geeignet, erforderlich und angemessen sein m\u00fcssen, um ein legitimes \u00f6ffentliches Interesse (hier den Schutz der Gesundheit) zu verfolgen?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass die gleichen Prinzipien auch leitend sind f\u00fcr rechtsdurchsetzende Organe bei der Interpretation und Umsetzung der COVID-19 Verordnung und anderer notrechtlichen Vorgaben? </p><p>3. Teilt er - auch im Sinne der Auskunft des BAG - die Einsch\u00e4tzung, dass Verbote von Kundgebungen im \u00f6ffentlichen Raum, welche die Hygienevorschriften einhalten, eine unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Einschr\u00e4nkung des Grundrechts der Demonstrationsfreiheit darstellen?</p><p>4. Ist er bereit, dies gegen\u00fcber Kantonen und Gemeinden entsprechend klarzustellen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a07 des Epidemiengesetzes (EpG, SR 818.101) und die notrechtlichen Kompetenzen gem\u00e4ss Artikel\u00a0185 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung (SR 101) kann der Bundesrat, wenn es eine ausserordentliche Lage erfordert, f\u00fcr das ganze Land oder f\u00fcr einzelne Landesteile die notwendigen Massnahmen anordnen. Soweit die Massnahmen in Grundrechte eingreifen, bedarf es nach der Bundesverfassung nicht nur einer hinreichenden rechtlichen Grundlage, sondern die Massnahme muss zudem im \u00f6ffentlichen Interesse liegen, verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein und den Kerngehalt des betroffenen Grundrechtsrecht beachten. Ausfluss der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit ist auch, dass nicht erforderliche Massnahmen unterbleiben und Massnahmen aufgehoben oder angepasst werden, wenn sie nicht mehr erforderlich oder geeignet sind.</p><p>Internationale Menschenrechts\u00fcbereinkommen (insbesondere die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention [SR 0.101] sowie der Internationale Pakt \u00fcber b\u00fcrgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen [UNO-Pakt-II; SR 0.103.2]) enthalten vergleichbare M\u00f6glichkeiten zur Beschr\u00e4nkung bestimmter Grundrechte. Dar\u00fcber hinaus sehen sie vor, im Falle eines \u00f6ffentlichen Notstandes, der das Leben der Nation bedroht, mit einer Derogationserkl\u00e4rung von gewissen Menschenrechtsverpflichtungen befristet und in begrenzter Weise abzuweichen. Der Bundesrat hat von der M\u00f6glichkeit der Derogation nicht Gebrauch gemacht.</p><p>Der Bundesrat ist \u00fcberzeugt, dass der Schutz der Menschenrechte gerade in Krisenzeiten zentral ist. Alle Einschr\u00e4nkungen erfolgten im Rahmen der \u00fcblichen, verfassungsrechtlich und v\u00f6lkerrechtlich vorgesehenen M\u00f6glichkeiten. Die Massnahmen basieren auf einer gesetzlichen Grundlage, sind im \u00f6ffentlichen Interesse und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Insbesondere hat der Bundesrat sie zeitlich begrenzt und \u00fcberpr\u00fcft sie laufend. Zudem hat er am 27. Mai 2020 beschlossen, die ausserordentliche Lage auf den 19. Juni 2020 wieder zu beenden.</p><p>2. Die Vollzugsbeh\u00f6rden und insbesondere auch die Polizei sind gehalten, bei der Kontrolle und Durchsetzung der vom Bundesrat im Rahmen seiner notrechtlichen Kompetenzen erlassenen Bestimmungen den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit zu wahren. Dazu ist der Rechtsschutz gew\u00e4hrleistet.</p><p>3. Angesichts der Notlage war es zum Schutz der \u00f6ffentlichen Gesundheit erforderlich, Massnahmen und Einschr\u00e4nkungen bis hin zu Verboten anzuordnen, die weitreichende Auswirkungen auf das \u00f6ffentliche Leben in der Schweiz haben. Nur so konnte eine exponentielle Weiterverbreitung des Coronavirus verhindert werden. Menschenansammlungen beg\u00fcnstigen die \u00dcbertragung ganz besonders, weshalb ein besonderes Augenmerk auf die Vermeidung von Ansammlungen und auf die Verhinderung von dem damit einhergehenden erh\u00f6hten Mobilit\u00e4tsaufkommen gelegt wurde. Unter die vom Bundesrat verh\u00e4ngten Verbote f\u00fcr Menschenansammlungen wie auch f\u00fcr Veranstaltungen fielen auch politische Kundgebungen. Die entsprechenden Verbote wurden etappenweise, soweit die epidemiologische Situation dies erlaubt, gelockert oder aufgehoben.</p><p>Das Vorgehen im Vollzug muss immer auf die konkrete Situation abgestimmt sein und hat mit Augenmass und unter Beachtung des Prinzips der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit zu erfolgen. Politische \u00c4usserungen, bei denen es zu keinen Menschenansammlungen \u00fcber das erlaubte Mass kommt, waren stets erlaubt. Die zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden haben im \u00dcbrigen die M\u00f6glichkeit, auf Gesuch hin Ausnahmen vom Veranstaltungsverbot zu bewilligen, wenn \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche Interessen dies gebieten und der notwendige Gesundheitsschutz gew\u00e4hrleistet ist.</p><p>Im Lichte dieser Ausf\u00fchrungen ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass Verbote von gr\u00f6sseren Kundgebungen im \u00f6ffentlichen Raum, welche die Abstands- und Hygienevorschriften einhalten, eine unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Einschr\u00e4nkung des Grundrechts der Demonstrationsfreiheit darstellen. Auch die vom Interpellanten zitierte Aussage des Bundesamts f\u00fcr Gesundheit (BAG) vom 1. Mai 2020 ist - entgegen der Aussage des Interpellanten - nicht in diesem Sinne zu verstehen.</p><p>4. Die Bundesbeh\u00f6rden stehen in regelm\u00e4ssigem Austausch mit den Kantonen in Bezug auf die Umsetzung und den einheitlichen Vollzug der vom Bundesrat erlassenen Vorschriften.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1593561600000)\/","SubmittedBy":"Gl\u00e4ttli Balthasar","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1655424000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9|1236|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1776864419960)\/","SubmissionDate":"\/Date(1588723200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5103,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik|Menschenrechte|Gesundheit"}}