{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203407,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203407,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203407,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203407,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203407,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203407,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203407,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203407,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203407,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203407,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203407,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203407,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203407,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203407,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203407,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203407,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203407,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203407,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3407","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Investitionssicherheit f\u00fcr die Stromproduktion aus einheimischer Wasserkraft gew\u00e4hrleisten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Energiegesetz einen Auffangmechanismus zu verankern, der neu konzessionierte Wasserkraftanlagen (Neukonzessionierung, vorzeitige Konzessionserneuerung, ordentliche Konzessionserneuerung oder Heimfall und Weiterbetrieb durch die \u00f6ffentliche Hand) w\u00e4hrend der neuen Konzessionslaufzeit gegen Tiefpreisphasen absichert und so Investitionen in den Weiterbetrieb bestehender Wasserkraftwerke f\u00f6rdert.</p>","ReasonText":"<p>Das strompolitische F\u00f6rdersystem des Bundes fokussiert alleine auf den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion. Dabei wird ausser Acht gelassen, dass es bei der k\u00fcnftigen Sicherung der heutigen Wasserkraftproduktion um ganz andere Dimensionen geht. Belaufen sich die Ausbauziele 2050 f\u00fcr alle erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft auf 24 200 GWh, geht es bis 2050 alleine bei der Sicherung des Weiterbetriebs der bestehenden Wasserkraftwerke (d.h. ohne Zubau) um 25 000 GWh. </p><p>In den kommenden Jahren enden Konzessionen grosser Wasserkraftwerke. Deshalb m\u00fcssen Verhandlungen \u00fcber die Aus\u00fcbung des Heimfalls und \u00fcber vorzeitige oder ordentliche Konzessionserneuerungen gef\u00fchrt werden. Dabei haben die beteiligten Parteien (Gemeinden, Korporationen, Bezirke, Kantone, Elektrizit\u00e4tsunternehmen) \u00fcber sehr hohe Investitionen und Vertr\u00e4ge mit einer Laufzeit von bis zu 80 Jahren zu entscheiden. </p><p>Wasserkraftanlagen, deren Konzessionen auslaufen und f\u00fcr den Weiterbetrieb neu erteilt werden m\u00fcssen, gelten wasserrechtlich, umweltrechtlich, wirtschaftlich und teilweise technisch als Neuanlagen. Die Situation ist somit dieselbe, wie beim Bau eines g\u00e4nzlich neuen Kraftwerkes. Zudem haben die Konzessionserteilungen demokratische Prozesse zu durchlaufen, weil f\u00fcr die Konzessionserteilungen Gemeindeabstimmungen erforderlich sind. Zu glauben, die zur Sicherung der heutigen Wasserkraftproduktion erforderlichen Konzessionserneuerungen seien ein \"Selbstl\u00e4ufer\", w\u00e4re somit eine grobe Fehleinsch\u00e4tzung.</p><p>Im Zeitpunkt des grossen Kraftwerkbaus Mitte des letzten Jahrhunderts konnten die n\u00f6tigen Investitionen mit Blick auf monopolistische Strukturen mit einem Cost-Plus-Mechanismus get\u00e4tigt werden. Diese Planungs- und Investitionssicherheit besteht heute nicht mehr. Aufgrund der heute volatilen Verh\u00e4ltnisse sind die f\u00fcr Kraftwerkbauten erforderlichen langfristigen Entscheide sehr viel schwieriger zu f\u00e4llen. Es besteht die Gefahr, dass nicht investiert wird. </p><p>Deshalb muss der Bund nebst der F\u00f6rderung des Zubaus unbedingt auch einen wirksamen Anreiz f\u00fcr Konzessionserneuerungen setzen. Hierzu ist im Energiegesetz ein Auffangmechanismus zu verankern, der den einheimischen Wasserkraftwerken bei l\u00e4ngeren Tiefpreisphasen als Sicherheitsnetz dient (Versorgungs-Risikogarantie). Dieses Instrument soll ausschliesslich f\u00fcr Krisenzeiten zur Verf\u00fcgung stehen, deshalb nur dann und nur solange zur Anwendung gelangen, als es tats\u00e4chlich ben\u00f6tigt wird (keine permanente F\u00f6rdermassnahme) sowie mit einer Pr\u00e4mienpflicht und/oder mit einer R\u00fcckzahlungspflicht verbunden werden.</p><p>Die vom Bundesrat im Rahmen der Revision des Energiegesetzes vorgeschlagene Erh\u00f6hung der Investitionsbeitr\u00e4ge f\u00fcr Ausbauten ist f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung der bei Konzessionserneuerungen dringend erforderlichen Planungs- und Investitionssicherheit v\u00f6llig unzureichend und deshalb mit einem Auffangmechanismus zu erg\u00e4nzen, der Investitionen in den Weiterbetrieb bestehender Wasserkraftwerke f\u00f6rdert.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat anerkennt die grossen Herausforderungen, welche auf Gemeinden und Kantone mit den kommenden Konzessionserneuerungen zukommen. Er misst zudem der Sicherung und dem Ausbau der heutigen Wasserkraft f\u00fcr die Energiestrategie 2050 eine hohe Bedeutung zu. Auch um die klimapolitischen Ziele zu erreichen, spielen erneuerbare Energien wie die Wasserkraft eine zentrale Rolle und es sind weitere Anstrengungen notwendig. In der laufenden Revision des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) sind denn auch weitergehende F\u00f6rdermassnahmen f\u00fcr die Wasserkraft vorgesehen, u.a. Investitionsbeitr\u00e4ge. Diese sollen vor allem f\u00fcr den Ausbau der Wasserkraft eingesetzt werden.</p><p>Erneuerungsinvestitionen in Wasserkraftwerke sind in der Regel selbsttragend und ben\u00f6tigen daher, zumindest f\u00fcr die Grosswasserkraft, keine F\u00f6rdermassnahmen. Die Vorlage sieht daher f\u00fcr Erneuerungsinvestitionen in Grosswasserkraftwerke keine Investitionsbeitr\u00e4ge vor. F\u00fcr Kleinwasserkraftwerke sollen, basierend auf den bisherigen Vollzugserfahrungen, bis zu einer vom Bundesrat festgelegten Grenze weiterhin Investitionsbeitr\u00e4ge f\u00fcr erhebliche Erneuerungen m\u00f6glich sein. Gross- und Kleinwasserkraftwerke, die mit der Konzessionserneuerung erheblich erweitert werden, sollen weiterhin die M\u00f6glichkeit haben, einen Investitionsbeitrag zu beantragen.</p><p>Die vorgeschlagenen Risikogarantien f\u00fcr Anlagen mit Konzessionserneuerung w\u00fcrde in Tiefpreisphasen umfassende Mittel aus den Netzzuschlagsfonds beanspruchen. Dies w\u00fcrde entweder eine Erh\u00f6hung resp. Flexibilisierung des heutigen Zuschlags von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde bedingen oder die Unterst\u00fctzungsleistung f\u00fcr andere Produktionsformen (Photovoltaik, Wind, Geothermie, Holz) m\u00fcssten mind. zeitweise erheblich gek\u00fcrzt werden. Zudem w\u00fcrde der Markt zus\u00e4tzlich verzerrt, dies u.a. gegen\u00fcber Konzession\u00e4ren laufender Konzessionen und Unternehmen, welche diese Form der Risikoabsicherung nicht ben\u00f6tigen.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, den Vorschlag des Motion\u00e4rs im Rahmen der laufenden Vernehmlassung zur Revision des EnG eingehend zu pr\u00fcfen. Dieser Pr\u00fcfung will der Bundesrat aber nicht vorgreifen. Aus diesen Gr\u00fcnden beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597190400000)\/","SubmittedBy":"Rieder Beat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1655424000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|24|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690554286233)\/","SubmissionDate":"\/Date(1588723200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5103,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen|Energie"}}