{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203428,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203428,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203428,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203428,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203428,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203428,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203428,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203428,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203428,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203428,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203428,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203428,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203428,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203428,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203428,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203428,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203428,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203428,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3428","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sch\u00e4dliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit des Menschen wegen des Exports von in der Schweiz verbotenen Pflanzenschutzmitteln","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Zwischen 2011 und 2017 wurden gem\u00e4ss dem Bundesamt f\u00fcr Umwelt pro Jahr im Durchschnitt 145 Tonnen Pflanzenschutzmittel, die in der Schweiz wegen ihrer Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit des Menschen verboten sind, exportiert, mehrheitlich in Entwicklungsl\u00e4nder. 37 Tonnen Profenofos wurden beispielsweise 2018 nach Brasilien exportiert; Profenofos ist ein als Nervengift wirkendes Insektizid, das sehr giftig f\u00fcr V\u00f6gel, Bienen und Wasserorganismen ist.</p><p>Die Motion 17.4094 verlangte 2017 einen Ausfuhrstopp f\u00fcr Pflanzenschutzmittel, deren Verwendung zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit in der Schweiz verboten ist. In seiner Antwort anerkennt der Bundesrat zwar, dass solche Pestizide in Entwicklungsl\u00e4ndern ernsthafte Gesundheits- und Umweltprobleme verursachen k\u00f6nnen, doch ein Ausfuhrverbot ist nach Ansicht des Bundesrates insofern \"unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig\", als der Schutz der Umwelt und der Gesundheit des Menschen mit anderen Massnahmen erreicht werden kann, die die Wirtschaftsfreiheit weniger stark beschr\u00e4nken. Im Rahmen der k\u00fcrzlich durchgef\u00fchrten Vernehmlassung zur \u00c4nderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung haben sich die Kantone Luzern, Basel-Landschaft, Bern und Waadt f\u00fcr ein Ausfuhrverbot ausgesprochen. Der Bundesrat hat bis jetzt noch keine entsprechenden Massnahmen erlassen.</p><p>Im November 2019 hat der Expertenausschuss f\u00fcr Pestizidmanagement der WHO und der Ern\u00e4hrungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (Joint Meeting on Pesticide Management, JMPM) eine Empfehlung ver\u00f6ffentlicht, wonach alle L\u00e4nder, die die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf ihrem Staatsgebiet verbieten, auch deren Produktion und Ausfuhr verbieten sollten. Frankreich hat bereits 2018 ein Verbot der Produktion, der Lagerung und des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln beschlossen, die Wirkstoffe enthalten, die von der EU aus Gr\u00fcnden des Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt nicht genehmigt sind. Im Januar 2020 hat das franz\u00f6sische Verfassungsgericht diesen Beschluss best\u00e4tigt und somit eine Beschwerde, die zur Sistierung des Verbots gef\u00fchrt hatte, mit der Begr\u00fcndung abgelehnt, dass der Schutz der Umwelt, eines gemeinsamen Erbes aller Menschen, ein Ziel mit Verfassungsrang darstelle, der eine Einschr\u00e4nkung der Unternehmerfreiheit rechtfertigt.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie steht der Bundesrat zur Empfehlung des JPMP, und teilt er die Besorgnis? Wie beurteilt der Bundesrat ganz allgemein die Entwicklung in Europa?</p><p>2. Nachdem er den Handlungsbedarf anerkannt hat, welche konkreten Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um die sch\u00e4dlichen Auswirkungen zu bek\u00e4mpfen, die verbotene Pestizide auf die Gesundheit und die Umwelt haben?</p><p>3. Wie geht der Bundesrat bei der G\u00fcterabw\u00e4gung zwischen der Wirtschaftsfreiheit und dem Schutz von Umwelt und Gesundheit vor? St\u00fctzt er sich dabei auf vordefinierte Kriterien?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat erachtet es als wichtig, dass Pflanzenschutzmittel, die aus der Schweiz in andere L\u00e4nder exportiert werden, keine Gef\u00e4hrdung der Gesundheit von Menschen oder der Umwelt verursachen. Um dies besser zu gew\u00e4hrleisten, hat er mit der \u00c4nderung der PIC-Verordnung (ChemPICV; SR 814.82) vom 22. M\u00e4rz 2017 die Bestimmungen \u00fcber die Ausfuhr von gef\u00e4hrlichen Stoffen und Zubereitungen dahingehend angepasst, dass jedem Empf\u00e4nger von gef\u00e4hrlichen Chemikalien ein Sicherheitsdatenblatt, das die neusten verf\u00fcgbaren Informationen enth\u00e4lt, zur Verf\u00fcgung gestellt werden muss. F\u00fcr Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln, die in der Schweiz aus Gr\u00fcnden des Gesundheits- oder Umweltschutzes nicht in Verkehr gebracht werden d\u00fcrfen (Stoffe, die im Anhang 1 der PIC-Verordnung aufgef\u00fchrt sind), erfolgt zudem vor der ersten Lieferung eine Ausfuhrnotifikation an die Beh\u00f6rde des Einfuhrlandes. So k\u00f6nnen dort geeignete Massnahmen zum Schutz von Menschen und Umwelt getroffen werden.</p><p>Zu 1) Der Bundesrat hat die von der Interpellantin zitierte Empfehlung des Joint Meeting on Pesticides Management (JMPM) der Ern\u00e4hrungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Kenntnis genommen. Es handelt sich dabei um eine nicht bindende Empfehlung eines beratenden Expertengremiums der FAO und der WHO f\u00fcr die Umsetzung des Verhaltenskodexes f\u00fcr den Umgang mit Pestiziden.</p><p>Zu 2) Der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme vom 21. Februar 2018 zur Motion Mazzone (17.4094) bereit erkl\u00e4rt, eine Verordnungsregelung ausarbeiten zu lassen. Der entsprechende Vorschlag sah vor, die Ausfuhr von bestimmten, f\u00fcr die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt gef\u00e4hrlichen Pestiziden, deren Inverkehrbringen in der Schweiz nicht zugelassen ist, von einer vorg\u00e4ngigen ausdr\u00fccklichen Zustimmung des Einfuhrlandes abh\u00e4ngig zu machen. Ein entsprechender Regelungsentwurf wurde in die Vernehmlassung gegeben. Dieser wurde jedoch sowohl von betroffenen Wirtschaftskreisen als auch von Nichtregierungsorganisationen mit unterschiedlichen Begr\u00fcndungen abgelehnt. Das Bundesamt f\u00fcr Umwelt (BAFU) nimmt derzeit im Lichte der eingegangenen Kommentare weitere Abkl\u00e4rungen vor.</p><p>Zu 3) Der Bundesrat entscheidet auf der Grundlage des Rechts, welche Massnahmen erforderlich sind, um den Schutz der Gesundheit von Menschen und der Umwelt f\u00fcr exportierte Pflanzenschutzmittel und andere Chemikalien mit gef\u00e4hrlichen Eigenschaften zu gew\u00e4hrleisten, ohne dabei die Wirtschaftsfreiheit mehr als notwendig einzuschr\u00e4nken. Er ber\u00fccksichtigt dabei sowohl die verf\u00fcgbaren Informationen \u00fcber Gesundheits- und Umweltrisiken beim Umgang mit solchen Produkten, als auch die Rolle derjenigen Schweizer Firmen, die mit solchen Produkten internationalen Handel betreiben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1599004800000)\/","SubmittedBy":"Mazzone Lisa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600128000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|52|55|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690508216110)\/","SubmissionDate":"\/Date(1588723200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5103,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Umwelt|Landwirtschaft|Gesundheit"}}