{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203481,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203481,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203481,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203481,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203481,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203481,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203481,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203481,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203481,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203481,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203481,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203481,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203481,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203481,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203481,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203481,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203481,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203481,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3481","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bek\u00e4mpfung der Sauerbrut","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Zusammenhang mit der Bek\u00e4mpfung der Sauerbrut in der Schweiz stellen sich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich den Bundesrat bitte:</p><p>1. Ist diese radikale Seuchenbek\u00e4mpfung mit der Vernichtung auch vieler starker Bienenv\u00f6lker mit einem geringen Sauerbrutbefall von wenigen Larven auf einzelnen Brutwaben weiterhin verh\u00e4ltnism\u00e4ssig und vertretbar? Oder w\u00e4re es nicht an der Zeit, die g\u00e4ngige Praxis der Sauerbrutbek\u00e4mpfung in der Schweiz zu \u00fcberdenken, nachdem die bisher angewendeten Bek\u00e4mpfungsmassnahmen in den letzten 20 Jahren nicht zur Ausrottung dieser Bienenkrankheit gef\u00fchrt haben?</p><p>2. Braucht die Schweiz im Vergleich zu anderen L\u00e4ndern, wie beispielsweise Deutschland und \u00d6sterreich, wo die Sauerbrut nicht einmal als meldepflichtig gilt, weiterhin eine derart strenge Sauerbrutbek\u00e4mpfung?</p><p>3. Gibt es Erkl\u00e4rungen daf\u00fcr, weshalb die Westschweiz wie auch der Kanton Tessin von Sauerbrutf\u00e4llen in den letzten Jahren offenbar verschont geblieben sind?</p><p>4. Stellt die Vernichtung starker Bienenv\u00f6lker nicht eine Bedrohung f\u00fcr die genetische Vielfalt der gef\u00e4hrdeten Dunklen Biene (Landrasse, Apis mellifera, mellifera) in der Schweiz dar, und zwar insbesondere im Kanton Glarus, dem gr\u00f6ssten Schutzgebiet dieser bedrohten Rasse?</p><p>5. Wie w\u00fcrde sich der Bundesrat zur nachfolgend beschriebenen Anpassung von Artikel\u00a0273 Absatz\u00a01 litera c TSV stellen, welche eine Sauerbrutbek\u00e4mpfung mit mehr Augenmass erlauben w\u00fcrde, indem nicht tausende gesunder Bienen eines Bienenvolkes zusammen mit ihrer K\u00f6nigin vernichtet werden m\u00fcssten, wenn nur wenige Prozent eines Bienenvolkes krank sind: \"Geschw\u00e4chte, stark befallene Bienenv\u00f6lker mit klinischen Symptomen und deren Waben werden vernichtet. Die Waben und die Brut von V\u00f6lkern mit klinischen Symptomen aber mit geringem Sauerbrutbefall werden vernichtet und die Bienen dieser V\u00f6lker nach Anweisungen des Bieneninspektors mit dem Kunstschwarmverfahren saniert.\"</p>","ReasonText":"<p>Die Tierseuchenverordnung (916.401 TSV) schreibt im 16. Abschnitt betitelt \"Sauerbrut der Bienen\" in Artikel\u00a0273 Absatz\u00a01 litera c folgendes vor:</p><p>Absatz\u00a01 \"Der Kantonstierarzt ordnet bei Feststellung von Sauerbrut der Bienen auf dem verseuchten Stand an, dass:</p><p>...</p><p>c. alle V\u00f6lker und deren Waben oder die erkrankten und verd\u00e4chtigen V\u00f6lker innert zehn Tagen nach den Anweisungen des Bieneninspektors vernichten werden;\".</p><p>Gem\u00e4ss dem Merkblatt auf der Website des Zentrums f\u00fcr Bienenforschung, Agroscope (<a href=\"http://www.agroscope.admin.ch/agroscope/de/home/themen/nutztiere/bienen/bienenkrankheiten/sauerbrut/sauerbrut-bekaempfung.html\">www.agroscope.admin.ch/agroscope/de/home/themen/nutztiere/bienen/bienenkrankheiten/sauerbrut/sauerbrut-bekaempfung.html</a>) ist die Sauerbrut eine h\u00e4ufige bakterielle Erkrankung der Honigbienenbrut. Infizierte Bienenlarven sterben in der Regel im Alter von 4-5 Tagen. Erwachsene Bienen k\u00f6nnen Tr\u00e4ger des Bakteriums sein, ohne dass f\u00fcr diese eine sch\u00e4dliche Wirkung bekannt ist. In befallenen V\u00f6lkern kann es zur Selbstheilung kommen. Nur gelegentlich wird ein Grossteil der Brut infiziert, was zur Schw\u00e4chung und zum Absterben des Bienenvolkes f\u00fchrt. Die Schweiz hat sehr strenge Regelungen zur Sauerbrutbek\u00e4mpfung. Auf EU-Ebene ist die Sauerbrut keine anzeigepflichtige Krankheit und verursacht in einigen Gebieten geringe, ansonsten gar keine Probleme. Auch die Nachbarl\u00e4nder Deutschland und \u00d6sterreich kennen keine staatlichen Vorschriften zur Bek\u00e4mpfung der Sauerbrut.</p><p>Aufgrund dieser Bestimmung in der TSV und der darauf basierenden Technischen Weisungen zur Sauerbrutbek\u00e4mpfung des Bundesamtes f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (BLV) wurden in der Schweiz seit einer starken Zunahme der Sauerbrutf\u00e4lle ab 1999 in den letzten 20 Jahren tausende von Bienenv\u00f6lkern vernichtet. Allein im Kanton Glarus waren dies seit dem ersten Auftreten von Sauerbrut im Jahr 2005 mehrere hundert. Die Anzahl vernichteter Sauerbrutv\u00f6lker im Kanton Glarus schwankte jeweils stark von Jahr zu Jahr. In Jahren mit starker Sauerbrutverbreitung wurden bis \u00fcber 100 Sauerbrutv\u00f6lker vernichtet, was rund 10 Prozent aller Bienenv\u00f6lker des Kantons entspricht. In den letzten Jahren mussten auch immer wieder Imker sehr starke Bienenv\u00f6lker mit nur geringen Sauerbruterkrankungen vernichten, was f\u00fcr betroffene Imker besonders schwer nachvollziehbar ist. Trotz der seit 20 Jahren praktizierten rigorosen Sauerbrutbek\u00e4mpfung ist diese Brutkrankheit in der ganzen Schweiz und insbesondere auch im Lande Glarus weiterhin stark verbreitet.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Nach einem massiven Anstieg von Sauerbrut-F\u00e4llen wurden 2009 die Bek\u00e4mpfungsmassnahmen schweizweit verst\u00e4rkt. Deren Ziel ist es, gesundheitliche und wirtschaftliche Sch\u00e4den m\u00f6glichst geringzuhalten. Eine Ausrottung der Seuche ist angesichts der langen Lebensdauer der resistenten Form des Bakteriums hingegen nicht m\u00f6glich und damit auch nicht Ziel der Bek\u00e4mpfungsmassnahmen. Dank den Massnahmen konnte die Anzahl verseuchter Bienenst\u00e4nde in den letzten 10 Jahren von knapp 1'000 auf unter 300 pro Jahr gesenkt werden. Es gibt aber immer noch mehr Seuchenf\u00e4lle als im Jahr 2000. Eine vorzeitige Lockerung der Massnahmen k\u00f6nnte zu einer vermehrten Ausbreitung der Sauerbrut und einem Anstieg der Sch\u00e4den f\u00fchren. Die Bek\u00e4mpfungsmassnahmen wurden vom Bundesamt f\u00fcr Lebensmittel und Veterin\u00e4rwesen (BLV) in Zusammenarbeit mit dem Zentrum f\u00fcr Bienenforschung der Agroscope ausgearbeitet und werden laufend dem wissenschaftlichen Kenntnisstand angepasst (<a href=\"http://www.blv.admin.ch\">www.blv.admin.ch</a> &gt; Tiere&gt; Tierseuchen &gt; \u00dcbersicht Tierseuchen &gt; Bienen &gt;Sauerbrut &gt; Im Detail &gt; Technische Weisungen \u00fcber die Massnahmen im Seuchenfall von Sauerbrut). Um die Sauerbrut effektiv zu bek\u00e4mpfen, m\u00fcssen auch Bienenv\u00f6lkern mit geringem Befall (wenige Larven auf einzelnen Brutwaben) vernichtet werden. Denn die Arbeiterbienen sind auch diesfalls zwar gesunde, aber kontaminierte Tr\u00e4gerinnen der Bakterien und verbreiten diese in der Brut. Bei wenigen toten Larven l\u00e4sst sich nicht vorhersagen, ob sich das Volk erholen wird oder nicht. Als Vorsichtsmassnahme wird dieses deshalb vernichtet, um die Ausbreitung der Krankheit auf benachbarte Bienenv\u00f6lker zu verhindern. Je schneller infizierte V\u00f6lker vernichtet werden, desto geringer ist das \u00dcbertragungsrisiko.</p><p>2. Eine konsequente Umsetzung der aktuellen Bek\u00e4mpfungsmassnahmen ist weiterhin n\u00f6tig. Die Sauerbrut-Situation in der Schweiz ist nicht vergleichbar mit derjenigen in Deutschland und \u00d6sterreich, wo die Krankheit seltener vorkommt. Genaue Zahlen aus diesen L\u00e4ndern liegen allerdings mangels Meldepflicht nicht vor. In anderen L\u00e4ndern Europas wie etwa Italien, Grossbritannien, Tschechien und Norwegen stellt die Sauerbrut hingegen auch ein Problem dar und ist dort meldepflichtig.</p><p>3. Es gibt aktuell keine abschliessende Erkl\u00e4rung f\u00fcr regionale Unterschiede. Das Bakterium scheint in den nicht betroffenen Regionen nicht vorzukommen. Die verschiedenen Bienenrassen zeigen keine Unterschiede in der Empf\u00e4nglichkeit f\u00fcr die Sauerbrut. M\u00f6glicherweise ist der geringe Austausch von Material und von Bienenv\u00f6lkern zwischen den Sprachregionen ein Grund, warum sich die Krankheit haupts\u00e4chlich auf die Deutschschweiz beschr\u00e4nkt.</p><p>4. Im Kanton Glarus wurden 2018 gem\u00e4ss Angaben des kantonalen Veterin\u00e4ramtes 21 infizierte Bienenst\u00e4nde nachgewiesen und saniert. 2019 wurden 15 infizierte Bienenst\u00e4nde nachgewiesen, 28 V\u00f6lker mussten vernichtet werden (2.5\u00a0Prozent der Bienenv\u00f6lker). Eine Zunahme der Sauerbrutf\u00e4lle aufgrund einer Lockerung der Bek\u00e4mpfungsmassnahmen k\u00f6nnte gr\u00f6ssere Sch\u00e4den verursachen als die Vernichtung der infizierten V\u00f6lker im Seuchenfall und w\u00e4re eine gr\u00f6ssere Bedrohung f\u00fcr die \"Dunkle Biene\". Es wurde bisher kein R\u00fcckgang der genetischen Vielfalt der Dunklen Biene im Kanton Glarus und in der Schweiz festgestellt.</p><p>5. Der Vorschlag ist abzulehnen, weil er nicht ber\u00fccksichtigt, dass das Bienenvolk immer eine Einheit ist. Die Krankheit breitet sich zudem \u00fcber gesunde, aber kontaminierte Arbeiterinnen aus. Eine Eliminierung der Symptome (erkrankte Brut), nicht aber der Tr\u00e4ger des Bakteriums (Arbeiterinnen), birgt somit das Risiko des Wiederauftretens und einer noch st\u00e4rkeren Ausbreitung der Krankheit.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597190400000)\/","SubmittedBy":"Hefti Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600214400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690508303097)\/","SubmissionDate":"\/Date(1591056000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}