{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203519,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203519,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203519,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203519,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203519,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203519,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203519,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203519,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203519,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203519,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203519,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203519,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203519,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203519,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203519,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203519,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203519,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203519,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3519","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Erfahrungswerte \u00fcber das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesgesetz betreffend die Aufsicht \u00fcber die soziale Krankenversicherung (KVAG) und die Verordnung betreffend die Aufsicht \u00fcber die soziale Krankenversicherung (KVAV) sind seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Ziel von Gesetz und Verordnung ist es, die Aufsicht \u00fcber die soziale Krankenversicherung zu optimieren, den Schutz der Versicherten zu verbessern sowie die Transparenz im regulierten Wettbewerb zu erh\u00f6hen. Gesetz und Verordnung enthalten schwergewichtig Bestimmungen \u00fcber die Reserven, die R\u00fcckstellungen und das gebundene Verm\u00f6gen der Krankenversicherung. Diese Anforderungen sollen die finanzielle Sicherheit der Versicherer langfristig gew\u00e4hrleisten und sch\u00fctzen dadurch auch die Interessen der Versicherten. </p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a059 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a KVAG mussten die Versicherer innerhalb von zwei Jahren einen Gesch\u00e4ftsplan einreichen, der die Anforderungen gem\u00e4ss Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 Buchstaben a-f und i-p zu erf\u00fcllen hat. Die Anforderungen an den Gesch\u00e4ftsplan wie auch die weiteren Anforderungen gem\u00e4ss Artikel\u00a059 KVAG (bspw. Erstellung und Betrieb eines Risikomanagements) sind gerade f\u00fcr kleine und kleinste Krankenversicherer einschneidend. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die bisherigen Erfahrungen mit dem KVAG und KVAV, insbesondere was die administrative Belastung der Krankenversicherer betrifft, zu evaluieren und allf\u00e4llige Schlussfolgerungen zu ziehen. Dazu stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wird der Bundesrat einen Evaluationsbericht zum KVAG erstellen und bis wann wird dieser vorliegen?</p><p>2. Welche Erfahrungswerte zum KVAG und KVAV gibt es Stand heute seitens des BAG, insbesondere was die Wirksamkeit und das Kosten-Nutzen-Verh\u00e4ltnis von Gesetz und Verordnung betrifft?</p><p>3. Wie hoch sch\u00e4tzt der Bundesrat die administrative Belastung der Krankenversicherer ein? </p><p>4. Ist diese mit Blick auf das Kosten-Nutzen-Verh\u00e4ltnis vertretbar?</p><p>5. Besteht seitens des BAG Handlungsbedarf, Gesetz oder Verordnung anzupassen, um einer allf\u00e4llig festgestellten \u00dcberregulierung entgegenzuwirken?</p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat eine vereinfachte und erleichterte Aufsicht f\u00fcr kleine Kassen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. F\u00fcr die Bestimmungen zum Bewilligungsverfahren wurde gr\u00f6sstenteils das vor Inkrafttreten des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG, SR 832.12) geltende Recht \u00fcbernommen. Die Versicherer m\u00fcssen ihre Statuten und ihre Bestimmungen \u00fcber die besonderen Versicherungsformen der Aufsichtsbeh\u00f6rde zur Genehmigung einreichen. Schon vor dem KVAG legten sie diese Unterlagen der Beh\u00f6rde zur \u00dcberpr\u00fcfung vor und ber\u00fccksichtigten deren Korrekturw\u00fcnsche. Das neue Recht schreibt somit nur die bis zum 31. Dezember 2015 \u00fcbliche Praxis fest. Gegen\u00fcber dem vorher geltenden Recht muss der Gesch\u00e4ftsplan folgende zus\u00e4tzliche Elemente enthalten: Organisation und Versicherungsgruppe (Art. 7 Abs. 2 Bst. b KVAG), Identit\u00e4t und Lebenslauf der Mitglieder der leitenden Organe (Art. 7 Abs. 2 Bst. c KVAG), Angaben zu den Personen, die eine qualifizierte Kapitalbeteiligung halten (Art. 7 Abs. 2 Bst. e KVAG), zu den Mitteln zur Erfassung, Begrenzung und \u00dcberwachung der Risiken (Art. 7 Abs. 2 Bst. j KVAG) und zu Vertr\u00e4gen oder sonstigen Absprachen, durch die wesentliche Aufgaben des Versicherers an Dritte \u00fcbertragen werden (Art. 7 Abs. 2 Bst. l KVAG). Die Versicherer verf\u00fcgen \u00fcber alle diese Bestandteile des Gesch\u00e4ftsplans, sodass das Bewilligungsverfahren f\u00fcr sie keine zus\u00e4tzlichen Ausgaben zur Folge hat. Das Risikomanagement und die interne Kontrolle stellen keine neuen Anforderungen dar. Schon vor Inkrafttreten des KVAG waren die Versicherer verpflichtet, \u00fcber diese beiden Instrumente zu verf\u00fcgen.</p><p>Die Aufsichtsbeh\u00f6rde erstellt jedes Jahr einen Bericht \u00fcber ihre T\u00e4tigkeiten (<a href=\"http://www.ofsp.admin.ch\">www.bag.admin.ch</a> &gt; Das BAG &gt; Publikationen &gt; T\u00e4tigkeitsberichte &gt; T\u00e4tigkeitsberichte \u00fcber die Aufsicht der sozialen Kranken- und Unfallversicherung). Zudem organisiert sie ein j\u00e4hrliches Treffen mit den Versicherern, bei dem diese die Gelegenheit erhalten, ihre Praxis in Bezug auf das KVAG darzulegen. Kein Versicherer brachte den Einwand vor, die neue Gesetzgebung verursache einen unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Verwaltungsaufwand. Der Bundesrat beabsichtigt, die Erfahrungen mehrerer Jahre zu sammeln und zu analysieren, um das neue Gesetz zu beurteilen. Er sollte in den n\u00e4chsten Jahren einen Bericht dazu ausarbeiten.</p><p>2. Bei der Ausarbeitung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV, SR 832.121) analysierte die Aufsichtsbeh\u00f6rde die Folgen der neuen Regulierung f\u00fcr die verschiedenen Gesundheitsakteure, namentlich f\u00fcr die Versicherer (<a href=\"http://www.seco.admin.ch\">www.seco.admin.ch</a> &gt; Publikationen &amp; Dienstleistungen &gt; Publikationen &gt; Regulierung &gt; Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung &gt; Weitere Beispiele von RFA). Wie in der Antwort auf die 1. Frage dargelegt, erstellt das BAG jedes Jahr einen Bericht \u00fcber die T\u00e4tigkeiten, die es dank der mit dem KVAG eingef\u00fchrten Instrumente ausge\u00fcbt hat.</p><p>3./4./5. Das KVAG und seine Ausf\u00fchrungsverordnung haben sich bew\u00e4hrt. Dank diesem Regelwerk kann die Aufsichtsbeh\u00f6rde namentlich die Genehmigung von zu hohen Pr\u00e4mien ablehnen und verf\u00fcgt \u00fcber Instrumente, um rechtzeitig einzugreifen und so zu verhindern, dass ein Versicherer in eine finanzielle Schieflage ger\u00e4t. Die neuen Regeln sch\u00fctzen die Interessen der Versicherten. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die von den Versicherern geforderten zus\u00e4tzlichen Mittel gerechtfertigt sind und das KVAG und seine Ausf\u00fchrungsverordnung keine \u00dcberregulierung mit sich bringen.</p><p>6. In bestimmten Bereichen h\u00e4ngt der Umfang der zu erf\u00fcllenden Bedingungen von der Gr\u00f6sse des Versicherers ab. So werden die Mindestreserven jedes Versicherers aufgrund der von ihm eingegangenen Risiken berechnet (Art. 14 Abs. 2 KVAG). Ausserdem sind das Risikomanagement und die internen Kontrollmechanismen nach Massgabe der Gr\u00f6sse, der Gesch\u00e4fts- und Organisationskomplexit\u00e4t und der Risiken des Versicherers auszustatten (Art. 40 Abs. 4 KVAV). In diesen Bereichen wird die individuelle Situation jedes Versicherers ber\u00fccksichtigt.</p><p>Im Bereich der Zusatzversicherungen gestattet Artikel\u00a027 Absatz\u00a02 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG; SR 961.01) der FINMA, in begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen ein Versicherungsunternehmen von der Pflicht zu befreien, ein Inspektorat (interne Revisionsstelle) zu bestellen. Die FINMA hat bei sehr kleinen Versicherungsunternehmen von dieser M\u00f6glichkeit Gebrauch gemacht. Artikel\u00a027 der Vorlage zur Revision des VAG (www.admin.ch &gt; Bundesrecht &gt; Vernehmlassungen &gt; Abgeschlossene Vernehmlassungen &gt; EFD &gt; 2018) hebt diese M\u00f6glichkeit der Befreiung auf.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597795200000)\/","SubmittedBy":"Hegglin Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600905600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690507476410)\/","SubmissionDate":"\/Date(1591228800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}