{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203522,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203522,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203522,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203522,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203522,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203522,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203522,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203522,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203522,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203522,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203522,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203522,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203522,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203522,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203522,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203522,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203522,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203522,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3522","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Anpassung der Berufskostenverordnung, damit das Homeoffice vermehrt genutzt wird?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: </p><p>1. Teilt der Bundesrat das Ziel, die vermehrte Nutzung des Homeoffice auch mittels steuerlicher Anreize zu f\u00f6rdern? </p><p>2. Falls ja, ist er bereit, die Berufskostenverordnung (SR 642.118.1), namentlich Artikel\u00a07, so anzupassen, dass ein privates Arbeitszimmer als \"Berufskosten\" einfacher in Abzug gebracht werden kann?</p>","ReasonText":"<p>In Artikel\u00a07 der Berufskostenverordnung vom 10. Februar 1993 steht, dass ein \"privates Arbeitszimmer\" zu den Berufskosten z\u00e4hlt, die als Pauschale abgezogen werden k\u00f6nnen, es sei denn, die tats\u00e4chlichen Auslagen werden nachgewiesen. Das Bundesgericht ist in seiner Rechtsprechung betreffend die Gew\u00e4hrung einer solchen tats\u00e4chlichen Ausgabe allerdings eher restriktiv (Urteil IF 2C_681/2008 und 2C_682/2008 vom 12. Dezember 2008, Erw\u00e4gung 3.5.1); das oberste Gericht hat Folgendes festgestellt: \"Bez\u00fcglich der Kosten f\u00fcr die Benutzung des privaten Arbeitszimmers hat das Bundesgericht die Voraussetzungen umschrieben, die f\u00fcr die Gew\u00e4hrung eines Abzugs erf\u00fcllt sein m\u00fcssen: Ein solcher Abzug kann dann gew\u00e4hrt werden, wenn der Steuerpflichtige regelm\u00e4ssig einen wesentlichen Teil seiner beruflichen Arbeit zu Hause erledigen muss, weil der Arbeitgeber ein geeignetes Arbeitszimmer nicht zur Verf\u00fcgung stellt und wenn der Steuerpflichtige in seiner Privatwohnung \u00fcber einen besonderen Raum verf\u00fcgt, der zur Hauptsache beruflichen und nicht privaten Zwecken dient.\"</p><p>Unter anderem hat das Homeoffice durch die corona-bedingte Krise grossen Auftrieb erhalten; diese Arbeitsform wurde bis heute relativ selten genutzt, birgt aber ein grosses Potenzial und hat neben einigen kritischen Punkten zahlreiche Vorteile (beispielsweise die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder die Verringerung des Individualverkehrs).</p><p>Angesichts dieser Entwicklungen bin ich der Ansicht, dass der Abzug eines privaten Arbeitszimmers von den Berufskosten erleichtert werden sollte, um so das Homeoffice st\u00e4rker zu f\u00f6rdern. Die heutigen Bedingungen erweisen sich auch aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichts jedoch eher als restriktiv, da das Recht, den Abzug zu t\u00e4tigen, automatisch wegf\u00e4llt, wenn der Arbeitgeber der angestellten Person ein B\u00fcro zur Verf\u00fcgung stellt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2.Homeoffice hat im Zuge der Corona-Krise stark an Bedeutung gewonnen. Mit der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft ist davon auszugehen, dass sich diese Arbeitsform wird behaupten k\u00f6nnen. In erster Linie wird die Weiterentwicklung des Homeoffice in Abh\u00e4ngigkeit der betrieblichen Bed\u00fcrfnisse und in Absprache zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden erfolgen. Der Bundesrat steht dieser Entwicklung positiv gegen\u00fcber.</p><p>Bez\u00fcglich Steuern geht es beim Homeoffice um die Frage, ob Berufskosten, die im Rahmen der unselbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit angefallen sind, vom Einkommen abgezogen werden k\u00f6nnen. Aus Sicht des Bundesrates sollte sich das Steuerrecht in diesem Punkt neutral gegen\u00fcber den verschiedenen Arbeitsformen verhalten. Der Entscheid, ob die Arbeitsleistung ganz oder teilweise im Homeoffice erbracht wird, sollte nicht durch das Steuerrecht beeinflusst werden. Der Bundesrat teilt daher die Zielsetzung nicht, Homeoffice steuerlich zu f\u00f6rdern.</p><p>Heute k\u00f6nnen folgende Berufskosten bei der direkten Bundessteuer (Art. 26 DBG) abgezogen werden:</p><p>- die notwendigen Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 3000 Franken f\u00fcr die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsst\u00e4tte (Fahrkostenabzug);</p><p>- die notwendigen Mehrkosten f\u00fcr Verpflegung ausserhalb der Wohnst\u00e4tte und bei Schichtarbeit (Abzug f\u00fcr ausw\u00e4rtige Verpflegung);</p><p>- die \u00fcbrigen f\u00fcr die Aus\u00fcbung des Berufs erforderlichen Kosten (bspw. die Kosten f\u00fcr ausw\u00e4rtigen Wochenaufenthalt).</p><p>Die geltende Definition der Berufskosten f\u00fchrt im Ergebnis dazu, dass sich die Steuerbelastung der Arbeitnehmenden erh\u00f6ht, wenn diese ihre Arbeitsleistung ganz oder teilweise im Homeoffice erbringen. Die Abz\u00fcge f\u00fcr Fahrkosten und f\u00fcr ausw\u00e4rtige Verpflegung k\u00f6nnen n\u00e4mlich nicht geltend gemacht werden, soweit die Arbeit am Wohnsitz der Arbeitnehmenden erbracht wird. Gleichzeitig werden die Kosten der Infrastruktur, die im Homeoffice ben\u00f6tigt wird, von der Pauschale konsumiert. Nur wenn die weiteren Berufsauslagen nachgewiesen werden und die Pauschale \u00fcbersteigen, k\u00f6nnen zus\u00e4tzliche Aufwendungen steuerlich ber\u00fccksichtigt werden. Daraus entsteht ein negativer Anreiz, Homeoffice als Arbeitsform zu w\u00e4hlen. Sodann stellt sich die Frage, ob die heutigen Abz\u00fcge \u00fcberhaupt noch sachgerecht sind. Ausw\u00e4rtige Verpflegung ist heutzutage nicht mehr zwingend mit Mehrkosten verbunden und der Fahrkostenabzug kann insbesondere aus \u00f6kologischen \u00dcberlegungen in Frage gestellt werden. Hinzu kommt schliesslich, dass die heutigen Abz\u00fcge in der Praxis einen relativ hohen Aufwand verursachen, der sich durch das vermehrte Homeoffice zus\u00e4tzlich erh\u00f6ht.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat der Auffassung, dass das geltende Recht zu den Berufskosten \u00fcberpr\u00fcft werden sollte. Eine m\u00f6gliche neue Regelung mit einer Verlagerung in Richtung Pauschalabz\u00fcge sollte sich gegen\u00fcber verschiedenen Arbeitsformen m\u00f6glichst neutral verhalten, eine Vereinfachung erzielen und m\u00f6glichst aufkommensneutral ausfallen. Der Bundesrat hat dem Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartement einen entsprechenden Pr\u00fcfauftrag erteilt, der in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu erf\u00fcllen ist. Eine Neuregelung der Abz\u00fcge bed\u00fcrfte einer Anpassung der gesetzlichen Grundlagen; eine blosse Verordnungs\u00e4nderung w\u00e4re nicht ausreichend.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597795200000)\/","SubmittedBy":"Regazzi Fabio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690507526220)\/","SubmissionDate":"\/Date(1591228800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Steuer"}}