{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203540,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203540,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203540,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203540,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203540,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203540,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203540,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203540,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203540,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203540,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203540,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203540,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203540,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203540,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203540,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203540,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203540,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203540,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3540","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Kurzarbeitsentsch\u00e4digung. Uneinheitlicher Vollzug f\u00fcr Gemeinden und gemeindenahe Betriebe","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) dementsprechend anzupassen, dass bei der Entsch\u00e4digung von Kurzarbeit (Art. 31 ff. AVIG) f\u00fcr Institutionen und Betriebe mit kommunaler Beteiligung ein einheitlicher und rechtsgleicher Vollzug garantiert werden kann.</p>","ReasonText":"<p>Die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen staatlichen Restriktionen haben private und auch \u00f6ffentliche Betriebe stark getroffen. Als eine Reaktion auf den zwischenzeitigen wirtschaftlichen Stillstand, verbunden mit Produktions- und Besch\u00e4ftigungseinbr\u00fcchen hat die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung im Sinne einer Versicherung den Arbeitgebern als eine Alternative zu drohenden Entlassungen gedient. Als wichtige Voraussetzung f\u00fcr eine Bezugsberechtigung gilt, dass die betroffenen Arbeitnehmenden im Sinne des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) beitragspflichtig sind. Das heisst insbesondere auch, dass sie vor einem m\u00f6glichen Bezug ordentliche Beitr\u00e4ge geleistet haben.</p><p>Auch die Gemeinden und ihre Betriebe waren von den Massnahmen des Bundesrats direkt betroffen. Viele Arbeitnehmende von \u00f6ffentlichen und halb\u00f6ffentlichen Institutionen und Betrieben sowie privaten Betrieben mit wesentlichen kommunalen Unterst\u00fctzungsgeldern waren aufgrund der beh\u00f6rdlichen Anordnungen gezwungen, ihre Arbeit zu reduzieren oder sogar niederzulegen. Dabei handelte es sich im Speziellen um schweizweit unz\u00e4hlige Betriebe des \u00f6ffentlichen Verkehrs, aus Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, Bibliotheken, Freiluft- und Hallenb\u00e4der. Diesen Betrieben, welche in der Regel eigenwirtschaftlich funktionieren oder nur indirekt von \u00f6ffentlichen Geldern abh\u00e4ngig sind, aber vielfach wichtige kommunale Dienste vollziehen, entstand w\u00e4hrend der COVID-19-Pandemie grosser betrieblicher und wirtschaftlicher Schaden, wovon auch die Arbeitnehmenden betroffen sind.</p><p>Pauschal sind die Anspruchsvoraussetzungen f\u00fcr eine Kurzarbeitsentsch\u00e4digung bei \u00f6ffentlich-rechtlichen Arbeitgebern nicht gegeben, da sie kein eigentliches Betriebsrisiko tragen. Andererseits kann in Anbetracht der vielf\u00e4ltigen Formen staatlichen Handelns nicht im Vornherein ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall die Voraussetzungen f\u00fcr die Gew\u00e4hrung der Kurzarbeitsentsch\u00e4digung erf\u00fcllt sein k\u00f6nnten. Diese unklare rechtliche Lage f\u00fchrt nun bei den zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden beim Vollzug zu rechtsungleichen Situationen. Die Direktion f\u00fcr Arbeit des SECO als Aufsichtsbeh\u00f6rde schafft mit ihrer Kommunikation ebenfalls keine Klarheit. In der Regel f\u00e4llt die Beurteilung zuungunsten der betroffenen \u00f6ffentlichen oder halb\u00f6ffentlichen Betriebe und Institutionen sowie Gemeinden aus. Um dem uneinheitlichen Vollzug entgegenzutreten, ben\u00f6tigt es eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen im AVIG.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Sinn und Zweck der Kurzarbeitsentsch\u00e4digung (KAE) ist der Erhalt von Arbeitspl\u00e4tzen. Es soll verhindert werden, dass durch einen vor\u00fcbergehenden R\u00fcckgang der Nachfrage nach den angebotenen Waren und Dienstleistungen und der sich daraus ergebenden Arbeitsausf\u00e4llen kurzfristig K\u00fcndigungen ausgesprochen werden.</p><p>Erbringer von \u00f6ffentlichen Leistungen, wie z. B. Gemeinden und gemeindenahe Betriebe, waren ebenfalls von der Coronavirus-Krise betroffen. Sie tragen in der Regel aber kein Betriebs- bzw. Konkursrisiko, weil die Service Public-Leistungen unabh\u00e4ngig von der wirtschaftlichen Lage wahrzunehmen sind. Daher besteht regelm\u00e4ssig kein unmittelbares Arbeitsplatzabbaurisiko und somit kein Anspruch auf KAE. Eine Ausrichtung von KAE k\u00e4me in diesen F\u00e4llen einer Abw\u00e4lzung der Lohnkosten auf den Fonds der Arbeitslosenversicherung (ALV) gleich, ohne dass die vom Gesetzgeber intendierte Vermeidung von kurzfristigen Entlassungen gegeben w\u00e4re. Daran \u00e4ndert auch nichts, dass die angestellten Mitarbeitenden von Erbringern \u00f6ffentlicher Leistungen ALV-beitragspflichtig sind. Nebst der ALV-Beitragspflicht m\u00fcssen stets auch s\u00e4mtliche \u00fcbrigen Anspruchsvoraussetzungen erf\u00fcllt sein. Ein Anspruch auf KAE ist aber f\u00fcr Angestellte von Betrieben, die Leistungen des Service Public erbringen, nicht in jedem Fall ausgeschlossen. Die Gew\u00e4hrung von KAE ist dann gerechtfertigt, wenn die betroffenen Arbeitnehmenden einem unmittelbaren und konkreten K\u00fcndigungsrisiko ausgesetzt sind.</p><p>Wie in der Motion ausgef\u00fchrt wird, handelt die \u00f6ffentliche Hand (Bund, Kanton und Gemeinden) in vielf\u00e4ltigen Formen. Gemeinden k\u00f6nnen Dienstleistungen selber erbringen, Konzessionen erteilen, Defizitgarantien gew\u00e4hren oder privatrechtlich organisierten Unternehmen Auftr\u00e4ge erteilen. Die in dieser nicht abschliessenden Liste erw\u00e4hnten Handlungsm\u00f6glichkeiten k\u00f6nnen ihrerseits von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausgestaltet sein.</p><p>Angesichts dieser Vielfalt der Handlungsformen der \u00f6ffentlichen Hand kann nicht gesetzlich und somit pauschal festgelegt werden, wann bei einem Mitarbeitenden eines Erbringers \u00f6ffentlicher Leistungen ein Risiko eines Stellenverlustes als gegeben zu erachten ist. So ist das Entlassungsrisiko f\u00fcr Mitarbeitende z. B. von Hallenb\u00e4dern aufgrund der verschiedenen Handlungsformen der Gemeinwesen nicht in der gesamten Schweiz gleich, weshalb nicht generell allen Angestellten von Hallenb\u00e4dern ein Anspruch auf KAE gew\u00e4hrt oder verwehrt werden kann. Um dem Sinn- und Zweckgedanken der KAE Rechnung zu tragen, m\u00fcssen die Durchf\u00fchrungsstellen der ALV in jedem Einzelfall dieses Risiko abkl\u00e4ren.</p><p>Diese Einzelfallabkl\u00e4rungen stellen f\u00fcr die Durchf\u00fchrungsstellen nichts Neues dar und f\u00fchrten bisher auch nicht zu Problemen und Unsicherheiten, da die Rechtssprechung des Bundesgerichts hinreichend klar ist. Ausserdem hat das SECO den Durchf\u00fchrungsstellen diesbez\u00fcglich klare und unmissverst\u00e4ndliche Weisungen erlassen. Schliesslich sind gem\u00e4ss Gesetz die Mitarbeitenden anspruchsberechtigt und nicht die Arbeitgeber. Ob ein Anspruch auf KAE besteht oder nicht, kann somit nicht nur von der Art des Betriebs abh\u00e4ngig gemacht werden. Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu pr\u00fcfen, ob der einzelne Arbeitnehmende einem Arbeitsplatzverlustrisiko aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden ausgesetzt ist oder nicht.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1598400000000)\/","SubmittedBy":"Bircher Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|44|2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690508069760)\/","SubmissionDate":"\/Date(1591574400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}