{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203544,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203544,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203544,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203544,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203544,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203544,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203544,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203544,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203544,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203544,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203544,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203544,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203544,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203544,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203544,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203544,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20203544,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20203544,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"20.3544","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Die Resilienz der Schweizer Unternehmen st\u00e4rken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu pr\u00fcfen und Bericht zu erstatten, wie die Risikovorsorge der Schweizer Unternehmen gest\u00e4rkt werden kann. Im Vordergrund steht die Bildung steuerbefreiter Reserven, die von den Firmen in ausserordentlichen Situationen wie Seuchen, Kriegen oder schweren St\u00f6rungen des Finanzsystems auf Beschluss des Bundesrats aufgel\u00f6st werden k\u00f6nnen. Eine L\u00f6sung kann an das fr\u00fchere Instrument der Arbeitsbeschaffungsreserven anlehnen, wobei Optimierungen vorzuschlagen w\u00e4ren. Die Vor- und Nachteile, einschliesslich der wettbewerbspolitischen Folgen f\u00fcr die Firmen und den Schweizer Unternehmensstandort, sind umfassend zu beurteilen.</p>","ReasonText":"<p>Viele Schweizer Unternehmen haben sich in der Coronakrise als wenig widerstandskr\u00e4ftig erwiesen. Die F\u00e4higkeit, in einer schweren Krise \u00fcber eine gewisse Zeit zu bestehen, ohne ausserordentliche staatliche Hilfeleistungen in Anspruch nehmen zu m\u00fcssen, ist offenbar wenig ausgepr\u00e4gt, obwohl volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitisch w\u00fcnschbar. Artikel\u00a0100 Absatz\u00a06 der Bundesverfassung sieht vor, dass der Bund die Unternehmen zur Bildung von Arbeitsbeschaffungsreserven verpflichten kann; er gew\u00e4hrt daf\u00fcr Steuererleichterungen und kann dazu auch die Kantone verpflichten. Das fr\u00fchere Instrument der Arbeitsbeschaffungsreserven (ABR) wurde im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II abgeschafft (2007). Die ARB hatten sich gem\u00e4ss damaliger Beurteilung des Bundesrats nicht bew\u00e4hrt, vor allem weil die Volumen insgesamt zu gering waren. Die Bildung von ARB war f\u00fcr die Unternehmen freiwillig. Kleine Firmen unter 10 Mitarbeitenden waren vom Instrument ausgeschlossen. Die ABR konnten auch in individuellen Notlagen aufgel\u00f6st werden. </p><p>Ein neues Kriseninstrument kann sich dennoch an den ABR orientieren, wobei Optimierungen vorzuschlagen w\u00e4ren:</p><p>1. Die fr\u00fchere Regelung der ABR sah vor, dass die j\u00e4hrliche Einlage h\u00f6chstens 15 Prozent des handelsrechtlichen Gewinns betragen durfte und die Summe der Reserve auf 20 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme beschr\u00e4nkt war. Erachtet der Bundesrat diese Eckwerte als grunds\u00e4tzlich sinnvoll oder sollte zur Steigerung der Resilienz z.B. die Reservesumme erh\u00f6ht werden (beispielsweise auf 30\u00a0Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme)?</p><p>2. Erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, ein neues Kriseninstrument f\u00fcr alle Firmen obligatorisch zu machen und namentlich auch f\u00fcr Selbst\u00e4ndigerwerbende? Sollten sich Unternehmen umgekehrt befreien lassen k\u00f6nnen, wenn sie nachweisen, dass sie \u00fcber gen\u00fcgend Reserven verf\u00fcgen, die in Krisen sofort verf\u00fcgbar sind?</p><p>3. Die fr\u00fcheren ABR waren beim Bund oder einer Bank auf ein Sperrkonto einzubezahlen. Sollte zur maximalen Absicherung ein Sperrkonto bei der SNB in Betracht gezogen werden? Wie w\u00fcrde eine Bundesl\u00f6sung aussehen, und wie w\u00e4re bez. der Verzinsung zu verfahren?</p><p>4. Der Verwendungszweck der ABR war gesetzlich definiert. Als Arbeitsbeschaffungsmassnahmen galten insbesondere bauliche Massnahmen, Forschungs- und Entwicklungsausgaben, Umschulung und Weiterbildung, Exportf\u00f6rderung und Marketing-Kampagnen. Der Nachweis \u00fcber die ordnungsgem\u00e4sse Verwendung der Reserven war zu erbringen, andernfalls es zu einer Nachbesteuerung kam. Erachtet der Bundesrat die fr\u00fcheren Verwendungszwecke als grunds\u00e4tzlich sinnvoll, oder w\u00e4ren im Lichte der j\u00fcngsten Krisenerfahrungen weitere Verwendungszwecke ins Auge zu fassen (z.B. Mieten) bzw. sollte die Verwendung den Firmen ganz frei gestellt werden, wie die Bundesverfassung dies in Artikel\u00a0100 Absatz\u00a06. vorsieht?</p><p>5. Ist es sinnvoll, auf die fr\u00fcher m\u00f6gliche Freigabe f\u00fcr einzelne Unternehmen zu verzichten, und sollten die Reserven ausschliesslich f\u00fcr grosse, ausserordentliche Krisensituationen reserviert werden?</p><p>6. Welche wettbewerblichen Folgen f\u00fcr die Unternehmen erg\u00e4ben sich, und gibt es international vergleichbare/bessere L\u00f6sungen?</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das konjunkturpolitische Instrument \"Arbeitsbeschaffungsreserven\" (ABR) wurde 1951 eingef\u00fchrt und beruhte immer auf Freiwilligkeit. Die ABR sollten mithelfen, eine ausgeglichene Besch\u00e4ftigung zu f\u00f6rdern und die l\u00e4ngerfristige wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit des Unternehmens zu st\u00e4rken. Sie zielten auf ein antizyklisches Verhalten des privaten Unternehmenssektors ab. Der Grundgedanke bestand darin, dass die Unternehmen im Konjunkturaufschwung gebildete Reserven im Abschwung f\u00fcr Investitionen ausgeben und damit die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und Besch\u00e4ftigung st\u00fctzen. F\u00fcr dieses aus volkswirtschaftlicher Sicht erw\u00fcnschte antizyklische Verhalten wurden die Unternehmen mit Steuerbeg\u00fcnstigungen belohnt, indem derjenige Teil des Gewinns, der f\u00fcr die Bildung von ABR verwendet und welcher auf ein verzinsliches Sperrkonto beim Bund oder bei den Banken eingelegt wurde, nicht der direkten Steuer unterlag.</p><p>Die Erfahrung zeigte indessen, dass sich das Instrument aus der Nachkriegszeit in der Praxis nicht bew\u00e4hrt hatte und konjunkturell wirkungslos war. Die Unternehmen waren zu keinem Zeitpunkt bereit, jenes Ausmass an Reserven zu bilden, mit dem sich ein makro\u00f6konomischer Effekt h\u00e4tte erzielen lassen. Die Effektivit\u00e4t, d.h. der antizyklische Effekt, der von den ABR ausgehen sollte, war im Lichte der beobachteten Volumen als vernachl\u00e4ssigbar einzustufen. Ein expansiver Effekt liesse sich auch nicht mit einem Obligatorium erzielen, das nach dem Konjunkturartikel der Bundesverfassung (Art. 100 BV) m\u00f6glich w\u00e4re. Zudem fehlt die M\u00f6glichkeit, neben dem Obligatorium der Bildung auch den Zwang zur Verwendung im Abschwung anordnen zu k\u00f6nnen. Ein stabilisierender Effekt des Instrumentes k\u00f6nnte also nur mit ordnungspolitisch inakzeptablen Zwangsmassnahmen erreicht werden.</p><p>Zudem entstehen durch das Konzept der ABR Ineffizienzen. Diese Ineffizienzen resultieren aus der staatlichen Beeinflussung der Investitionspolitik der Unternehmen. So entscheiden die Unternehmen bei der Bildung von ABR wegen der Steuerersparnis aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht optimal \u00fcber ihre Gewinnverwendung, und bei der Aufl\u00f6sung der ABR bzw. der Durchf\u00fchrung von ABR-Massnahmen kann ein Anreiz bestehen, die ABR in Perioden allgemeiner Freigabe einzusetzen und Investitionen durchzuf\u00fchren, die sich einzig im Lichte der Steuerersparnis \"rechnen\". Dies f\u00fchrt zu einer ineffizienten Allokation des Kapitals in der Wirtschaft. Schliesslich sprechen auch verwaltungs\u00f6konomische \u00dcberlegungen gegen die Einf\u00fchrung von solchen Instrumenten. Die vertiefte Pr\u00fcfung der zu finanzierenden Arbeitsbeschaffungsmassnahmen sind personalintensiv.</p><p>Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II beschloss deshalb das Parlament 2007 auf Antrag des Bundesrates die ersatzlose Streichung der ABR (AS 2008 2893); das entsprechende Gesetz wurde vom Bundesrat per 1. Januar 2016 aufgehoben. Die Aufl\u00f6sung der ABR ist auch r\u00fcckblickend der richtige Schritt gewesen. Sie bilden grunds\u00e4tzlich keine geeignete Basis, um die Resilienz der Schweizer Unternehmen zu st\u00e4rken. Die Resilienz wird durch die bereits bestehenden automatischen Stabilisatoren im Schweizer Steuer- und Transfersystem besser gest\u00e4rkt. Diese Stabilisatoren l\u00f6sen in Krisenzeiten automatisch einen wirkungsvollen Impuls auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage aus und tragen damit zur D\u00e4mpfung von konjunkturellen Einbr\u00fcchen bei. Dazu z\u00e4hlen insbesondere die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung und die Arbeitslosenversicherung. Schliesslich wirken auch die Ausgestaltung des Steuersystems und die Schuldenbremse als automatischer Stabilisator. Aus diesen Gr\u00fcnden sieht der Bundesrat davon ab, neue Massnahmen bzw. Instrumente auf Basis der ABR zu pr\u00fcfen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1597795200000)\/","SubmittedBy":"Noser Ruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1685923200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24|44|2446|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1750809302113)\/","SubmissionDate":"\/Date(1591660800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5104,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Steuer|Gesundheit"}}